Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.01.2003

Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02   

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BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02 (https://dejure.org/2002,568)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2002 - I ZB 25/02 (https://dejure.org/2002,568)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - I ZB 25/02 (https://dejure.org/2002,568)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten eines Anwalts - Fehlende Notwendigkeit der Mitwirkung eines Verkehrsanwalts - Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fotokopiekosten - Erstattungsfähigkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Erstattung für Fotokopiekosten

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kosten - Rechtsanwaltsgebühren - Fotokopiekosten

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO, § 27 BRAGebO

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3
    Zur Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3
    Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erstattung von Fotokopiekosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kopierkosten und deren Erstattungsfähigkeit

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1127
  • MDR 2003, 476
  • FamRZ 2003, 666
  • VersR 2004, 665
  • AnwBl 2003, 241
  • Rpfleger 2003, 215
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02
    (1) Bei allen bei Gericht einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen handelt es sich danach um allgemeines und übliches Schreibwerk, das - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich durch die Prozeßgebühr abgegolten ist (vgl. u.a. OLG Stuttgart JurBüro 2000, 247 f.; NJW-RR 2000, 1726 f.; siehe auch BVerfG NJW 1996, 382).

    Das ist hinsichtlich der von einem Rechtsanwalt für seinen Mandanten gefertigten Abschriften seiner eigenen Schriftsätze allgemein anerkannt (vgl. BVerfG NJW 1996, 382; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdn. 13; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 91 Rdn. 188; Stein/Jonas/ Bork, ZPO, 21. Aufl., § 91 Rdn. 52c; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert aaO § 27 Rdn. 6).

    Die für die Handakten gefertigten Ablichtungen von eigenen Schriftsätzen gehören zur üblichen, ordentlichen Geschäftstätigkeit des Rechtsanwalts (vgl. BVerfG NJW 1996, 382; Zöller/Herget aaO § 91 Rdn. 113; Stein/Jonas/Bork aaO § 91 Rdn. 52c; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert aaO § 27 Rdn. 6).

  • OLG Düsseldorf, 12.09.2000 - 14 W 51/00

    Erstattungsfähigkeit von Fotokopierkosten

    Auszug aus BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02
    In bezug auf die für den Mandanten gefertigten Fotokopien von Schriftsatzanlagen des Gegners gilt nichts anderes (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 2001, 283, 284).
  • OLG Stuttgart, 22.07.1999 - 8 W 441/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

    Auszug aus BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02
    (1) Bei allen bei Gericht einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen handelt es sich danach um allgemeines und übliches Schreibwerk, das - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich durch die Prozeßgebühr abgegolten ist (vgl. u.a. OLG Stuttgart JurBüro 2000, 247 f.; NJW-RR 2000, 1726 f.; siehe auch BVerfG NJW 1996, 382).
  • OLG Stuttgart, 05.07.1999 - 8 W 352/98

    Erstattung von Kopierkosten

    Auszug aus BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02
    (1) Bei allen bei Gericht einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen handelt es sich danach um allgemeines und übliches Schreibwerk, das - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich durch die Prozeßgebühr abgegolten ist (vgl. u.a. OLG Stuttgart JurBüro 2000, 247 f.; NJW-RR 2000, 1726 f.; siehe auch BVerfG NJW 1996, 382).
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten

    Der angefochtene Beschluß ist deshalb aufzuheben, soweit er über die Erstattung der Anwaltsgebühren zum Nachteil der Klägerin entschieden hat; ausgenommen hiervon bleibt die Abweisung hinsichtlich der Kosten für Ablichtungen (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Dezember 2002 - I ZB 25/02 - VersR 2004, 665 f.), die die Rechtsbeschwerde nicht angreift.
  • VerfGH Berlin, 01.11.2011 - VerfGH 185/10

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf

    Insoweit verwies der Beschwerdeführer auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 2002 und 25. März 2003 (NJW 2003, 1127 und AGS 2003, 349).

    Ferner ist gleichfalls allgemein anerkannt, dass bei einem Rechtsanwalt grundsätzlich mit den diesem von seinem Mandanten zu erstattenden Gebühren auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten werden und dieser daher Anspruch auf Ersatz der Schreibauslagen für Abschriften und Ablichtungen nur in den gesetzlich geregelten Fällen (bis 30. Juni 2004 gemäß § 27 BRAGO; seitdem gemäß Nr. 7000 des Vergütungsverzeichnisses, Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG) verlangen kann und demgemäß im Rahmen einer Kostenerstattung nach § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO hinsichtlich der entstandenen gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwaltes seitens der obsiegenden Partei Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit ist, dass sie einem entsprechenden Vergütungsanspruch ihres Prozessbevollmächtigten ausgesetzt ist (vgl. BGH, AGS 2003, 349 und NJW 2003, 1127 ; BVerfG, NJW 1996, 382; OLG Düsseldorf, RPfleger 1974, 230; OLG Naumburg, JurBüro 1994, 218; Wolst, in: Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, Rn. 35; Bork, in: Stein/Jonas, a. a. O., Rn. 58, 60; Giebel, in: MK, a. a. O., Rn. 78; jeweils zu § 91 ZPO).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 79/03

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts - Honorarvereinbarung unterhalb gesetzlicher

    Abschriften und Ablichtungen von Schriftsätzen und zugehörigen Anlagen für Gericht und Gegner (allgemeine Schreibauslagen) gehören zu den allgemeinen Geschäftsunkosten und werden mit den Gebühren abgegolten, § 25 Abs. 1 BRAGO (BGH NJW 2003, 1127, Hartmann aaO, § 27 Rn. 1; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, aaO, § 27 Rn. 13 jew. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1038
BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02 (https://dejure.org/2003,1038)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2003 - V ZB 51/02 (https://dejure.org/2003,1038)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - V ZB 51/02 (https://dejure.org/2003,1038)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Keine nachträgliche Verzinsung von Kostenerstattungsansprüchen

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Nach rechtskräftiger Festsetzung keine nachträgliche Zinserhöhung

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1462
  • MDR 2003, 476
  • FamRZ 2003, 925
  • WM 2003, 1828
  • BB 2003, 604 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 319
  • JR 2004, 110
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Koblenz, 12.08.2002 - 14 W 450/02

    Kostenfestsetzung; Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02
    Soweit vertreten wird, die Rechtskraft stehe deswegen nicht entgegen, weil nur über einen Zinsanspruch in Höhe von 4 % entschieden worden sei, ein darüber hinausgehender Anspruch daher noch im Wege der Nachfestsetzung geltend gemacht werden könne (OLG Koblenz MDR 2002, 1218; s. auch AG Siegburg JurBüro 2002, 481, 482), wird übersehen, daß im Regelfall, und so auch hier, nicht über einen Teil des Zinsanspruchs entschieden worden ist, sondern über den Zinsanspruch in voller Höhe, so wie er dem Kostengläubiger zustand.

    Dem steht nicht der Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die ganz überwiegend anerkannte Praxis entgegen, wonach einem Antrag auf Verzinsung eines bereits rechtskräftig ohne Zinsen festgesetzten Kostenerstattungsanspruchs nicht der Einwand der Rechtskraft entgegensteht (vgl. dazu KG MDR 1978, 1027; OLG Koblenz MDR 2002, 1218; Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 104 Rdn. 12; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 104 Rdn. 25).

    Es hat aber nicht zur Folge, daß nachträglich in ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren eingegriffen werden könnte (so aber - ohne Begründung - OLG Koblenz MDR 2002, 1218; AG Siegburg JurBüro 2002, 481, 482).

  • BGH, 06.03.1987 - V ZR 19/86

    Änderung des Zinsniveaus nach mündlicher Verhandlung

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02
    Gegenstand der Kostenfestsetzung waren vorliegend neben dem Erstattungsanspruch die hierauf nach § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu zahlenden Zinsen, und zwar der Zinsanspruch für den gesamten Zeitraum der Geltendmachung, also bis zur Zahlung oder Befriedigung durch Vollstreckung (vgl. auch Senat, BGHZ 100, 211, 213).

    Ebensowenig wie nach rechtskräftigem Abschluß eine Senkung des Zinssatzes geltend gemacht werden könnte (vgl. Senat, BGHZ 100, 211, 213), kann folglich eine Nachforderung erhoben werden, weil der gesetzliche Zins erhöht worden ist.

  • AG Siegburg, 21.05.2002 - 12 C 659/97

    Anforderungen an den Antrag auf Ergänzung des Kostenfestsetzungsbeschlusses;

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02
    Soweit vertreten wird, die Rechtskraft stehe deswegen nicht entgegen, weil nur über einen Zinsanspruch in Höhe von 4 % entschieden worden sei, ein darüber hinausgehender Anspruch daher noch im Wege der Nachfestsetzung geltend gemacht werden könne (OLG Koblenz MDR 2002, 1218; s. auch AG Siegburg JurBüro 2002, 481, 482), wird übersehen, daß im Regelfall, und so auch hier, nicht über einen Teil des Zinsanspruchs entschieden worden ist, sondern über den Zinsanspruch in voller Höhe, so wie er dem Kostengläubiger zustand.

    Es hat aber nicht zur Folge, daß nachträglich in ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren eingegriffen werden könnte (so aber - ohne Begründung - OLG Koblenz MDR 2002, 1218; AG Siegburg JurBüro 2002, 481, 482).

  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen;

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02
    Folge der materiellen Rechtskraft ist, daß sich eine erneute Entscheidung über denselben Streitgegenstand verbietet (vgl. Senat, BGHZ 93, 287, 289 m.w.N.).
  • KG, 13.06.1978 - 1 W 2024/78
    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02
    Dem steht nicht der Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die ganz überwiegend anerkannte Praxis entgegen, wonach einem Antrag auf Verzinsung eines bereits rechtskräftig ohne Zinsen festgesetzten Kostenerstattungsanspruchs nicht der Einwand der Rechtskraft entgegensteht (vgl. dazu KG MDR 1978, 1027; OLG Koblenz MDR 2002, 1218; Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 104 Rdn. 12; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 104 Rdn. 25).
  • BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51

    Pachtschutz. Rechtswirksamkeit des Pachtvertrages

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02
    Etwas anderes kann - ohne ausdrückliche Anordnung einer Übergangsbestimmung - nur angenommen werden, wenn eine Rückwirkung nachweislich gewollt ist oder sich aus dem Sinn und Zweck der Norm ergibt (vgl. BVerfGE 39, 156, 167; BGHZ 3, 82, 84; Senat, BGHZ 7, 161, 167; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl., § 1 EGZPO Rdn. 2; Zöller/Geimer, ZPO, 23. Aufl., Einleitung Rdn. 104).
  • BGH, 10.07.1951 - II ZR 30/51

    Berliner Vereinheitlichungsgesetz

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02
    Etwas anderes kann - ohne ausdrückliche Anordnung einer Übergangsbestimmung - nur angenommen werden, wenn eine Rückwirkung nachweislich gewollt ist oder sich aus dem Sinn und Zweck der Norm ergibt (vgl. BVerfGE 39, 156, 167; BGHZ 3, 82, 84; Senat, BGHZ 7, 161, 167; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl., § 1 EGZPO Rdn. 2; Zöller/Geimer, ZPO, 23. Aufl., Einleitung Rdn. 104).
  • OLG Bremen, 20.03.1959 - 2 W 9/59
    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02
    Daß der Gesetzgeber für die Neuregelung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO keine Übergangsregelung getroffen hat (vgl. Hansens, Rpfleger 2001, 573, 574), führt zwar dazu, daß die Neuregelung mit ihrem Inkrafttreten am 1. Oktober 2001 (und ihrer erneuten Änderung zum 1. Januar 2002) die zu diesem Zeitpunkt noch anhängigen oder die erst danach geltend gemachten Zinsansprüche, unabhängig, ob sie schon früher fällig geworden sind, erfaßt (OLG München, Rpfleger 2002, 280; vgl. auch schon OLG Bremen NJW 1959, 1088).
  • OLG München, 25.02.2000 - 11 W 832/00
    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02
    Die Rechtsbeschwerde verkennt nicht, daß Kostenfestsetzungsbeschlüsse formell und materiell in Rechtskraft erwachsen können (OLG München, Rpfleger 1987, 262, 263; MDR 2000, 665, 666; OLG Frankfurt am Main, JurBüro 1986, 599, jew. m.w.N.; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 104 Rdn. 21 Stichwort: Rechtskraft) und daß im konkreten Fall die Kostenfestsetzungsbeschlüsse, deren Ergänzung die Beklagte zu 2 verlangt, rechtskräftig geworden sind.
  • OLG München, 29.01.1987 - 11 W 3185/86
    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02
    Die Rechtsbeschwerde verkennt nicht, daß Kostenfestsetzungsbeschlüsse formell und materiell in Rechtskraft erwachsen können (OLG München, Rpfleger 1987, 262, 263; MDR 2000, 665, 666; OLG Frankfurt am Main, JurBüro 1986, 599, jew. m.w.N.; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 104 Rdn. 21 Stichwort: Rechtskraft) und daß im konkreten Fall die Kostenfestsetzungsbeschlüsse, deren Ergänzung die Beklagte zu 2 verlangt, rechtskräftig geworden sind.
  • OLG München, 24.01.2002 - 11 W 633/02
  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

  • BGH, 28.10.2010 - VII ZB 15/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die

    Zutreffend geht das Beschwerdegericht davon aus, dass Kostenfestsetzungsbeschlüsse der materiellen Rechtskraft fähig sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - V ZB 51/02, NJW 2003, 1462).

    Etwas anderes kann auch nicht aus der Entscheidung des V. Zivilsenats vom 16. Januar 2003 (V ZB 51/02, NJW 2003, 1462) hergeleitet werden.

  • BGH, 13.09.2018 - I ZB 16/18

    Zur Frage der Anforderungen und Maßstäbe an einen Kostenfestsetzungsantrag. Der

    - V ZB 51/02, NJW 2003, 1462 [juris Rn. 3]; Beschluss vom 10. März 2011 - IX ZB 104/09, AGS 2011, 566 [juris Rn. 7]; MünchKomm.ZPO/Schulz, 5. Aufl., § 104 Rn. 137).
  • BGH, 27.02.2014 - III ZB 99/13

    Kostenfestsetzungsverfahren: Fortführung durch Miterben nach dem Tod des

    Dieser, der formellen und materiellen Rechtskraft fähige Beschluss wirkt nach Eintritt der Rechtskraft gemäß § 325 Abs. 1 ZPO für die Erben der Klägerin als die Personen, die Rechtsnachfolger der Klägerin geworden sind (zur formellen und materiellen Rechtskraft von Kostenfestsetzungsbeschlüssen vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - V ZB 51/02, NJW 2003, 1462; Zöller/Herget aaO § 104 Rn. 21 "Rechtskraft" mwN; Hk-ZPO/Gierl aaO § 104 Rn. 23; zum Geltungsbereich von § 325 ZPO vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 72. Aufl., § 325 Rn. 2; Prütting/Gehrlein/Völzmann-Stickelbrock, ZPO, § 325 Rn. 4).
  • BGH, 10.03.2011 - IX ZB 104/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit der Nachfestsetzung unter Ansatz eines

    aa) Kostenfestsetzungsbeschlüsse erwachsen formell und materiell in Rechtskraft (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - V ZB 51/02, NJW 2003, 1462).

    In einem solchen Fall erstreckt sich die Rechtskraft der Entscheidung auf den ganzen geltend gemachten Gebührentatbestand, auch wenn der Antragsteller irrtümlich einen zu niedrigen Gegenstandswert zugrunde gelegt hat (a.A. OLG Hamm JurBüro 1975, 1107 und 1982, 450; HansOLG Hamburg MDR 1979, 235; wohl auch Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl. § 103 Rn. 12 und § 107 Rn. 1 aE; für die Möglichkeit einer Nachliquidation nur bei Posten, die noch nicht Gegenstand eines rechtskräftigen Kostenfestsetzungsbeschlusses waren, hingegen OLG Frankfurt JurBüro 1986, 599; OLG Karlsruhe JurBüro 1994, 687; OLG München, MDR 2003, 55 und NJW-RR 2006, 1006; vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003, aaO).

  • OLG Köln, 06.06.2016 - 17 W 79/16

    Nachträgliche Geltendmachung im ersten Kostenfestsetzungsverfahren nicht geltend

    Dies ist etwa dann der Fall (s. BGH NJW 2003, 1462), wenn auf Grund eines früheren Antrags über die Höhe der Verzinsung des zu erstattenden Betrages rechtskräftig befunden wurde, später auf Grund einer Änderung ein höherer Zinssatz gesetzlich festgelegt wird und sodann insofern Nachfestsetzung beantragt wird.

    Davon abweichend lag der Sachverhalt in dem vom Bundesgerichtshof (NJW 2003, 1462) entschiedenen Fall dahingehend, dass die Kostenfestsetzung im Hinblick auf die Zinsen nach der seinerzeit geltenden Rechtslage rechtskräftig durchgeführt worden war und erst zeitlich danach auf Grund einer Änderung ein höherer Zinssatz gesetzlich verankert wurde.

  • OLG Saarbrücken, 03.12.2015 - 4 U 42/14

    Vollstreckungsgegenklage gegen Kostenfestsetzungsbeschluss: Ausschluss eines

    aa) Auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse erwachsen in formelle und materielle Rechtskraft (BGH, Beschluss vom 16.1.2003 - V ZB 51/02, bei Juris Rn. 3; BeckOK ZPO/Jaspersen, Stand: 1.9.2015, § 103 Rn. 33 m.w.N.) und die Folge der materiellen Rechtskraft ist, dass - soweit eine Prüfung im Kostenfestsetzungsverfahren erfolgt ist oder hätte erfolgen können - sich eine nochmalige Prüfung in einem Klageverfahren mit dem Ziel, die Kostenfestsetzungsentscheidung zu unterlaufen, verbietet (BeckOK ZPO/Jaspersen, aaO, § 103 Rn. 33).Über den Grundsatz ne bis in idem hinaus hat die materielle Rechtskraft einer Entscheidung auch zur Folge, dass ein Gericht im nachfolgenden Prozess den Inhalt der rechtskräftigen Entscheidung - soweit deren materielle Rechtskraft reicht - ohne Sachprüfung von Amts wegen zugrunde zu legen hat (vgl. BGH, Urteil vom 16.1.2008 - XII ZR 216/05, bei Juris Rn. 9).In diese Richtung - wenngleich unter dem rechtlichen Aufhänger des § 767 Abs. 2 ZPO erörtert - zielt auch der Einwand der Berufungserwiderung, die Klägerin sei mit ihrer wesentlichen Argumentation - der Insolvenzbehaftetheit des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs - präkludiert (GA 289).
  • BGH, 02.07.2009 - V ZB 122/08

    Abrechnung von Anwaltshonoraren bei Zwangsverwaltung

    Der Nachfestsetzung zugänglich sind daher Positionen, die einen selbständigen kostenrechtlichen Streitgegenstand bilden und über die noch nicht entschieden worden ist (vgl. Senat , Beschl. v. 16. Januar 2003, V ZB 51/02, NJW 2003, 1462), etwa weil sie in einem vorangegangenen Antrag versehentlich nicht enthalten waren (vgl. BVerfG Rpfleger 1995, 476).
  • BGH, 08.11.2022 - VI ZR 379/21

    Gesamt- oder Teilgläubigerschaft obsiegender Streitgenossen bezüglich eines

    Die Revisionsbegründung übersieht, dass es sich bei dem Kostenfestsetzungsbeschluss gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 2 ZPO um einen Vollstreckungstitel handelt, der formell und materiell in Rechtskraft erwächst (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - V ZB 51/02, NJW 2003, 1462, juris Rn. 3; vom 28. Oktober 2010 - VII ZB 15/10, NJW 2011, 1367 Rn. 8; vom 13. September 2018 - I ZB 16/18, NJW 2019, 679 Rn. 6; MünchKommZPO/Schulz, 6. Aufl. 2020, ZPO § 104 Rn. 137, 138).
  • OLG Celle, 23.11.2010 - 2 W 378/10

    Nachfestsetzung der Verfahrensgebühr bei Beantragung einer um die hälftige

    Nach allgemeiner Ansicht können Kostenfestsetzungsbeschlüsse formell und materiell in Rechtskraft erwachsen (vgl. BGH NJW 2003, 1462; OLG München, MDR 2000, 665, 666; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 599, je m. w. N.).

    Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich in seiner Entscheidung vom 16. Januar 2003 (V ZB 51/02, NJW 2003, 1462, zitiert nach JURIS Rdz. 5) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Anspruch, der nicht Gegenstand des vorhergehenden Kostenfestsetzungsverfahrens war, im Nachfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden und dass diesem Anspruch nicht der Einwand der Rechtskraft entgegengehalten werden könne.

    Insoweit steht der Nachliquidierung auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2003 (NJW 2003, 1462) entgegen derzufolge abgeschlossene Kostenfestsetzungsverfahren im Hinblick auf eine Änderung des materiellen Rechts nicht geändert werden können.

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2010 - 8 OA 69/10

    Formelle und Materielle Rechtskraft eines Kostenfestsetzungsbeschlusses mit

    Kostenfestsetzungsbeschlüsse erwachsen mit Eintritt der Unanfechtbarkeit in formelle und materielle Rechtskraft (vgl. BGH, Beschl. v. 16.1.2003 - V ZB 51/02 -, NJW 2003, 1462; Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 104 Rn. 122; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Juli 2009, § 164 Rn. 24 jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 16.02.2010 - 3 W 170/10

    Zeitliche Grenzen der Anwendbarkeit des § 15a RVG

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2015 - 26 W 7/15

    Höhe der anwaltlichen Vergütung im Spruchverfahren

  • OLG Nürnberg, 08.04.2016 - 6 W 618/16

    Umgekehrte Anrechnung der Verfahrensgebühr bei Nachliquidation der für ein

  • OLG Celle, 29.02.2008 - 2 W 50/08

    Kostenfestsetzung vor Ablauf einer Zahlungsfrist trotz eines eine vereinbarte

  • BGH, 18.10.2012 - IX ZB 190/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Altfällen

  • LG Kassel, 12.08.2008 - 3 T 120/08

    Zwangsverwaltervergütung: Auslagenerstattungsanspruch wegen der Beauftragung

  • VGH Hessen, 07.02.2012 - 5 E 2167/11

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung

  • KG, 20.05.2003 - 1 W 106/03

    Kostenfestsetzungsverfahren: Beginn der höheren Verzinsung des

  • BPatG, 07.09.2022 - 6 Ni 42/16
  • KG, 31.10.2003 - 1 W 484/03

    Festsetzung der Vollstreckungskosten: Verweisung im Beschwerdeverfahren bei

  • LG Kassel, 10.11.2006 - 3 T 408/06
  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 4 C 13.1369

    Beschwerde gegen Kostenerinnerung; Einwand der Rechtskraft; Versäumung der

  • LG Kassel, 21.07.2004 - 3 T 381/04

    Anordnung der Zwangsverwaltung bezüglich des Teileigentums an einem Grundstück;

  • OLG Brandenburg, 13.06.2023 - 6 W 27/23

    Nachfestsetzung von Umsatzsteuer im Rahmen der Kostenfestsetzung; Nachfestsetzung

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