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   LAG Berlin, 11.06.2004 - 13 Sa 754/04   

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LAG Berlin, 11.06.2004 - 13 Sa 754/04 (https://dejure.org/2004,6152)
LAG Berlin, Entscheidung vom 11.06.2004 - 13 Sa 754/04 (https://dejure.org/2004,6152)
LAG Berlin, Entscheidung vom 11. Juni 2004 - 13 Sa 754/04 (https://dejure.org/2004,6152)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist; Verschulden des Prozessbevollmächtigten; Schutz des Vertrauens bei Einreichung der Berufungsschrift bei einer Gemeinsamen Briefannahmestelle; Wirksamkeit einer Eigenkündigung; Pflicht zur ...

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist; Verschulden des Prozessbevollmächtigten; Schutz des Vertrauens bei Einreichung der Berufungsschrift bei einer Gemeinsamen Briefannahmestelle; Wirksamkeit einer Eigenkündigung; Pflicht zur ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1378
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 9/97

    Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Anwaltliche

    Auszug aus LAG Berlin, 11.06.2004 - 13 Sa 754/04
    Denn für die zutreffende Adressierung des Schriftsatzes vom 25. März 2004 trug der Prozessbevollmächtigte der Klägerin die Verantwortung (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu nur BAG 30.3.1995 - 2 AZR 1020/94 - BAGE 79, 379 = AP Nr. 11 zu § 66 ArbGG 1979; BAG 20.8.1997 - 2 AZR 9/97 - AP Nr. 19 zu § 66 ArbGG 1979 = EzA § 233 ZPO Nr. 40; BAG 29.8.2001, a.a.O., zu II 1 b) aa) der Gründe mit weiteren Nachweisen).

    Nur wenn der Schriftsatz so zeitig bei dem mit der Sache befasst gewesenen Gericht eingeht, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, darf die Partei nicht nur darauf vertrauen, dass der Schriftsatz überhaupt weitergeleitet wird, sondern auch darauf, dass er noch fristgerecht beim Rechtsmittelgericht eingeht (vgl. BVerfG 20.6.1995 - 1 BvR 166/93 - BverfGE 93, 99 = AP Nr. 15 zu § 9 ArbGG 1979, zu C II 2 b) der Gründe; BAG 20.8.1997, a.a.O.).

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 388/00

    Gemeinsame Posteinlaufstelle und Fristwahrung bei falscher Adressierung

    Auszug aus LAG Berlin, 11.06.2004 - 13 Sa 754/04
    Die an das Arbeitsgericht Berlin adressierte Berufung ist trotz der Gemeinsamen Briefannahmestelle von Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Berlin beim Arbeitsgericht Berlin und nicht beim Landesarbeitsgericht Berlin eingegangen (vgl. dazu ausführlich BAG 29.8.2001 - 4 AZR 388/00 - AP Nr. 24 zu § 66 ArbGG 1979 = EzA § 519 ZPO Nr. 12 zu dem Parallelfall der falsch adressierten Berufungsbegründungsschrift, der beim Arbeitsgericht Berlin einging).

    Denn für die zutreffende Adressierung des Schriftsatzes vom 25. März 2004 trug der Prozessbevollmächtigte der Klägerin die Verantwortung (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu nur BAG 30.3.1995 - 2 AZR 1020/94 - BAGE 79, 379 = AP Nr. 11 zu § 66 ArbGG 1979; BAG 20.8.1997 - 2 AZR 9/97 - AP Nr. 19 zu § 66 ArbGG 1979 = EzA § 233 ZPO Nr. 40; BAG 29.8.2001, a.a.O., zu II 1 b) aa) der Gründe mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus LAG Berlin, 11.06.2004 - 13 Sa 754/04
    Nur wenn der Schriftsatz so zeitig bei dem mit der Sache befasst gewesenen Gericht eingeht, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, darf die Partei nicht nur darauf vertrauen, dass der Schriftsatz überhaupt weitergeleitet wird, sondern auch darauf, dass er noch fristgerecht beim Rechtsmittelgericht eingeht (vgl. BVerfG 20.6.1995 - 1 BvR 166/93 - BverfGE 93, 99 = AP Nr. 15 zu § 9 ArbGG 1979, zu C II 2 b) der Gründe; BAG 20.8.1997, a.a.O.).
  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehler des Anwaltsgehilfen bei der

    Auszug aus LAG Berlin, 11.06.2004 - 13 Sa 754/04
    Denn für die zutreffende Adressierung des Schriftsatzes vom 25. März 2004 trug der Prozessbevollmächtigte der Klägerin die Verantwortung (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu nur BAG 30.3.1995 - 2 AZR 1020/94 - BAGE 79, 379 = AP Nr. 11 zu § 66 ArbGG 1979; BAG 20.8.1997 - 2 AZR 9/97 - AP Nr. 19 zu § 66 ArbGG 1979 = EzA § 233 ZPO Nr. 40; BAG 29.8.2001, a.a.O., zu II 1 b) aa) der Gründe mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Nürnberg, 10.05.2005 - 7 Sa 622/04

    Wiedereinsetzung - Streitlosstellung eines Arbeitnehmeranspruchs - Höhe der

    aa) Geht ein für das Berufungsgericht bestimmter Schriftsatz beim Gericht ein, das schon im vorausgegangenen Rechtszug mit der Sache befasst gewesen ist, dann ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht, wenn der Schriftsatz so zeitig beim Erstgericht eingeht, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne Weiteres erwartet werden kann (BVerfG Beschluss vom 03.01.2001, NJW 01, 1343; BGH Beschluss vom 15.06.2004, MDR 04, 1311; LAG Berlin Urteil vom 11.06.2004, MDR 04, 1378).
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