Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.12.2003 - 22 U 85/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7453
OLG Köln, 09.12.2003 - 22 U 85/03 (https://dejure.org/2003,7453)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.12.2003 - 22 U 85/03 (https://dejure.org/2003,7453)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - 22 U 85/03 (https://dejure.org/2003,7453)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7453) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung einer Mietsache; Weigerung des Vermieters zur Rücknahme der Mietsache; Einordnung einer Kündigung durch einen Rechtsanwalt und die nachfolgende Räumungsklage als verschiedene Angelegenheiten

  • archive.org PDF

    Keine Anrechnung von Kosten außergerichtlicher Kündigung auf Räumungsrechtsstreit

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 178
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.09.1986 - 3 C 8.85

    Seuchengesetz - Lebensmittelkontrolle - Salmonellen - Krankheitserreger -

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.2003 - 22 U 85/03
    Diese Fallgestaltung ist mit der von den Klägern angeführten und der Entscheidung des OLG Karlsruhe (NJW 1987, 1499) zugrunde liegenden nicht vergleichbar: Dort ging es um die Frage ob der von den selben Vertragsparteien geschlossene Wohnungsmietvertrag mit dem später geschlossenen Mietvertrag über eine zur Wohnung gehörende Garage ein einheitliches Mietverhältnis bildet, was allerdings nahe liegt.
  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06

    Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei

    aa) Nach einer verbreiteten Auffassung handelt es sich bei der außergerichtlichen Kündigung eines Mietverhältnisses und der darauf gestützten späteren Räumungsklage um zwei unterschiedliche Gegenstände anwaltlicher Tätigkeit (LG Karlsruhe, NJW 2006, 1526 f.; LG Mönchengladbach NJW 2006, 705; Mayer, aaO, Teil 3, Vorb. 3, Rdnr. 61; Onderka/N. Schneider in AnwK-RVG, 3. Aufl., VV Vorb. 3, Rdnr. 197; Jungjohann, MDR 2005, 904, 905; Peter, NZM 2006, 801; OLG Köln, MDR 2004, 178 [zu § 118 BRAGO]).
  • LG Karlsruhe, 14.10.2005 - 9 S 177/05

    Mietrecht - Geschäftsgebühr für Kündigung wird bei nachfolgendem Rechtsstreit

    Der Räumungsanspruch entsteht dagegen erst auf Grund der Beendigung des Mietvertrages, der Auftrag ihn durchzusetzen ist somit ein neuer Auftrag (vgl. OLG Köln MDR 2004, 178 sowie LG Köln NZM 1999, 1053).

    der Anwaltsgebühren einer vorgerichtlichen Kündigung eines Mietverhältnisses zugrunde zu legenden Gegenstandswertes ist umstritten und obergerichtlich noch nicht geklärt (vgl, einerseits AG Köln MDR 2002, 1030 m.w.N., Hansens ZAP Fach 24, Seite 550 f. und Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe - Madert, a.a.O., § 23, Rn 29, andererseits Schneider MDR 2004, 178, Monschau AGS 2003, 194, 195 sowie Enders JurBüro 1998, 1, 2 f.).

    Gleiches gilt für die Frage der Anrechnung der Geschäftsgebühr einer solchen Kündigung auf die Verfahrensgebühr des nachfolgen Räumungsprozesses (vgl. einerseits OLG Köln MDR 2004, 178, andererseits OLG Frankfurt NJW 2005, 1282 f.).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2009 - 24 U 57/09

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit

    Nach einer sich jüngst ausbreitenden Auffassung handelt es sich bei der außergerichtlichen Kündigung eines Mietverhältnisses und der darauf gestützten späteren Räumungsklage um zwei unterschiedliche Gegenstände anwaltlicher Tätigkeit (LG Karlsruhe, NJW 2006, 1526 f.; LG Mönchengladbach NJW 2006, 705; Mayer, aaO., Teil 3, Vorb. 3, Rn. 61; Onderka/N. Schneider in AnwK-RVG, 3. Aufl., VV Vorb. 3, Rn. 197; Jungjohann MDR 2005, 904, 905; Peter NZM 2006, 801 und NJW 2007, 2298; N. Schneider NZM 2006, 252; OLG Köln MDR 2004, 178 [zu § 118 BRAGO]).

    Entscheidend sei, ob der Rechtsanwalt mit der Geltendmachung eines Anspruchs beauftragt wird (Schneider/Wolf/E.Schneider, AnwK-RVG aaO. § 23 Rn. 29; N. Schneider MDR 2002, 1030 und 2004, 178).

  • LG Mönchengladbach, 30.09.2005 - 2 S 83/05

    Mieter müssen bei fristloser Kündigung die Folgekosten übernehmen

    Soweit in NJW- Spezial 2005, 244 f. -unter Bezugnahme auf Vorbem. 3 IV VV RVG- dargestellt wird, dass auch das Oberlandesgericht Frankfurt diese Auffassung vertrete, ergibt der in NJW 2005, S. 1282, 1283 abgedruckte Volltext der Entscheidung, dass diese noch zu § 118 BRAGO ergangen ist, keinen Bezug zum RVG enthält und daher für die neue Rechtslage wenig aussagekräftig ist (dasselbe gilt im Übrigen auch für die von Madert als Beispiel für die Gegenmeinung zitierte Entscheidung des OLG Köln, MDR 2004, 178).

    Gleichwohl hat zumindest die ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur zu § 118 BRAGO den Standpunkt vertreten, dass die Räumungsklage kein anschließendes gerichtliches Verfahren zu der vorprozessualen Kündigungserklärung darstellt, so dass die jeweiligen Gebühren nicht aufeinander anzurechnen waren (vgl. OLG Köln, MDR 2004, 178; Landgericht Köln, MDR 2000, 730; Landgericht Kiel, BRAGO Report 2002, 59; Barth, ZAP-Rechtsanwaltsmagazin, Heft 24 aus 2001; Lützenkirchen, Anwaltshandbuch Mietrecht, 2. Auflage 2003, Kapitel N Rz. 150 f.; Amtsgericht Monschau, AGS 2003, 194; Enders, Juristisches Büro 1997, 617; Enders, Juristisches Büro 1998, 1; Schneider, MDR 2000, 685 und 2003, 1164; Schneider im Anwaltskommentar zur BRAGO, § 13, Rz. 60).

  • LG Bonn, 02.03.2006 - 6 S 279/05

    Gebühren für Kündigung eines Mietverhältnisses und Räumungsklage

    Die Kündigung als anspruchsbegründende Voraussetzung für die Räumungsklage und der Räumungsprozess bilden bei wertender Betrachtung eine Einheit (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 22.12.2004, 2 U 34/04 zu § 118 BRAGO; a.A. OLG Köln, Beschluss vom 09.12.2003, 22 U 85/03 zu § 118 BRAGO; Schneider, MDR 2003, 1162, 1164 zur BRAGO); eine abweichende Betrachtung liefe auf eine künstliche Aufspaltung derselben Angelegenheit hinaus.
  • LG Zweibrücken, 13.02.2007 - 3 S 144/06

    Mietrecht; Rechtsanwaltsvergütung: Gegenstandswert einer außergerichtlichen

    Für die Annahme, dass die Kündigung nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könne, spreche ferner auch die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Ansicht, dass die vorgerichtlichen Gebühren für die Kündigung nicht auf die Gebühren im späteren Räumungsverfahren anzurechnen seien, da sie nicht denselben Gegenstand betreffe wie das Räumungsverfahren (vgl. OLG Köln MDR 2004, 178, zitiert nach juris).

    Ob die Kosten für die Kündigung zur Hälfte auf die Kosten des anschließenden Räumungsverfahrens anzurechnen sind, ist ebenfalls obergerichtlich noch nicht geklärt (vgl. OLG Frankfurt am Main vom 22.12.2004 einerseits, und OLG Köln MDR 2004, 178 andererseits), so dass dieses Argument nicht herangezogen werden kann.

  • AG Siegburg, 16.11.2005 - 117 C 201/05
    Tatbestandsmerkmale hinaus (a.A. OLG Köln MDR 2004, 178 mwN zu § 118.
  • AG Viersen, 22.02.2005 - 34 C 126/04

    Zulassung der Berufung bei Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bzgl. der

    Die klägerseits vertretene Ansicht, wonach eine Anrechnung der für den Ausspruch der fristlosen Kündigung angefallenen vorgerichtlichen anwaltlichen Gebühren auf die Geschäftsgebühr nicht angerechnet werden, ist in Rechtsprechung und Schrifttum gewichtig und gleichwertig vertreten (vgl. nur die bei Gerold/Schmidt RVG a. a. O. zu Fußnote 87 unter a. A. zitierte aktuelle Entscheidung des OLG Köln MDR 04, 178).
  • LG Bückeburg, 15.12.2006 - 3 S 17/06

    Anspruch auf Erstattung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren ;

    Der Auftrag ihn durchzusetzen ist somit ein neuer Auftrag (vgl. OLG Köln MDR 2004, 178; LG Mönchengladbach MDR 2006, 598 (599); LG Karlsruhe, NJW 2006, 1526 m.w.N.).
  • AG Hamburg-Altona, 26.06.2006 - 316 C 163/06

    Inanspruchnahme auf Räumung von Wohnraum und Zahlung vorgerichtlicher

    Die Klägerin ist unter Bezugnahme auf drei Entscheidungen des OLG Köln (MDR 2004, 178), des LG Mönchengladbach (ZMR 2005, 957) und des AG Hamburg-St. Georg (ohne Fundstellenangabe) der Auffassung, die Kosten der fristlosen Kündigung seien von der Beklagten als Verzugsschaden zu erstatten und auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nicht anzurechnen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht