Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 13.05.2005

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.05.2005 - 14 W 265/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4441
OLG Koblenz, 03.05.2005 - 14 W 265/05 (https://dejure.org/2005,4441)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.05.2005 - 14 W 265/05 (https://dejure.org/2005,4441)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - 14 W 265/05 (https://dejure.org/2005,4441)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Anwaltshonorar; Entstehen einer anwaltlichen Terminsgebühr bei Anregen einer Klagerücknahme des Prozessbevollmächtigten des Beklagten beim Rechtanwalt des Klägers

  • Anwaltsblatt

    RVG-VV Nr. 3104, RVG-VV Vorbem. 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3104
    Begriff der Erledigungsbesprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1592
  • MDR 2005, 1137
  • FamRZ 2005, 1852
  • AnwBl 2005, 586
  • Rpfleger 2005, 488
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • LAG Hessen, 01.03.2006 - 13 Ta 81/06

    Terminsgebühr für telefonische Besprechung - Erledigung des Verfahrens

    Aufgedrängte Gespräche, das Einreden auf einen Gegner, der nichts besprechen will und dies eventuell sogar noch ausdrücklich erklärt, kann nicht ausreichen (Gerold/.../, a. a. O. Randziffer 90; a.A. wohl OLG Koblenz vom 03. Mai 2005, NJW-RR 2005, 1592).
  • LAG Düsseldorf, 10.01.2006 - 16 Ta 668/05

    Terminsgebühr im Falle des § 278 Abs. 6 ZPO

    Sie entspricht darüber hinaus in vergleichbaren Fällen zwischenzeitlich der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. Zöller/Greger, ZPO 25. Aufl., § 278 Rdn. 27; Gerold/Schmidt u.a., a.a.O., Nr. 3104 VV Rdn. 54 und 58; Enders, JurBüro 2005, 295, 297; ders. JurBüro 2005, 561 ff.; Bonnen, MDR 2005, 1084; Henke, AnwBl 2006, 53; OLG Koblenz vom 29.04.2005, NJW 2005, 2162 = JurBüro 2005, 417; vom 03.05.2005, JurBüro 2005, 416; OLG Nürnberg vom 11.05.2005 - 5 W 512/05 - MDR 2006, 56; OLG Nürnberg vom 01.06.2005 - 1 W 692/05 - JurBüro 2005, 530; OLG Stuttgart vom 16.06.2005 - 8 W 180/05 - JurBüro 2006, 21; LG Regensburg vom 04.07.2005, JurBüro 2005, 593; OLG Thüringen vom 21.07.2005, JurBüro 2005, 529; OLG Koblenz vom 20.09.2005, JurBüro 2005, 648; KG vom 27.10.2005, AnwBl 2006, 73; a. A. LAG Berlin vom 27.07.2005 - 17 Ta (Kost) 6024/05 - [JURIS]; OLG Naumburg vom 01.08.2005, JurBüro 2006, 22).
  • OLG Koblenz, 20.09.2005 - 14 W 537/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Anfallen der Terminsgebühr bei einem gerichtlich

    Dies folgt schon aus Vorbem. 3 Abs. 3, der die Terminsgebühr entstehen lässt für "die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts" (vgl. auch Senat JurBüro 2005, 416/417 - Besprechung und Klagerücknahme).
  • OLG Hamburg, 15.06.2016 - 8 W 60/16

    Rechtsanwaltsvergütung: Terminsgebühr bei telefonischer Anfrage, ob eine

    Nicht entscheidend ist, ob das Ansinnen positiv aufgenommen wird (OLG Naumburg, a.a.O.; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 1592).
  • OVG Hamburg, 10.01.2006 - 1 So 177/05

    Keine Terminsgebühr für Rechtsanwalt bei einseitiger telefonischer

    Denn entgegen der Ansicht des Antragstellers und gegen die Ansicht des OLG Koblenz (Beschl. v. 3.5.2005, MDR 2005, S. 1137, 1138) ist nach Ansicht des Senates eine Terminsgebühr erst dann entstanden, wenn der Rechtsanwalt an einer Besprechung mitgewirkt hat, die objektiv auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet war.
  • OLG Naumburg, 04.01.2006 - 10 W 32/05

    Anfall einer Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 RVG -VV durch telefonische

    Ob das Ansinnen positiv aufgenommen oder gar am Ende eine Einigung herbeigeführt wird, ist ohne Belang (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2005, 1592, nochmals NJW 2005, 2162).
  • OLG Frankfurt, 02.10.2018 - 6 W 83/18

    Kostenerstattung: Voraussetzungen für die Entstehung einer Terminsgebühr

    Nicht entscheidend ist, ob das Ansinnen positiv aufgenommen wird (OLG Koblenz NJW-RR 2005, 1592 [OLG Koblenz 03.05.2005 - 14 W 265/05] ).
  • LAG Sachsen, 26.10.2006 - 4 Ta 204/06

    Kostenfestsetzung

    Sie entspricht darüber hinaus in vergleichbaren Fällen zwischenzeitlich der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 278 Rdn. 27; Gerold/Schmidt u. a., a. a. O., Nr. 3104 VV Rdn. 54 und 58; Enders, JurBüro 2005, 295, 297; ders. JurBüro 2005, 561 ff.; Bonnen, MDR 2005, 1084; Henke, AnwBl 2006, 53; OLG Koblenz vom 29.04.2005, NJW 2005, 2162 = JurBüro 2005, 417; vom 03.05.2005, JurBüro 2005, 416; OLG Nürnberg vom 11.05.2005 - 5 W 512/05 - MDR 2006, 56; OLG Nürnberg vom 01.06.2005 - 1 W 692/05 - JurBüro 2005, 530; OLG Stuttgart vom 16.06.2005 - 8 W 180/05 - JurBüro 2006, 21; OLG Regensburg vom 04.07.2005, JurBüro 2005, 593; OLG Thüringen vom 21.07.2005, JurBüro 2005, 529; OLG Koblenz vom 20.09.2005, JurBüro 2005, 648; KG vom 27.10.2005, AnwBl 2006, 73; a. A. LAG Berlin vom 27.07.2005 - 17 Ta (Kost) 6024/05 - [JURIS]; OLG Naumburg vom 01.08.2005, JurBüro 2006, 22).
  • LAG Thüringen, 03.11.2009 - 8 Ta 121/09

    Terminsgebühr bei Telefongespräch zur Erledigung des Verfahrens; Ankündigung der

    Der vorliegende Fall ist auch nicht mit der Entscheidung des OLG Koblenz vom 03.05.2005 (14 W 265/05 - VomRZ 2005, 1852) gleichzusetzen.
  • VG Minden, 25.10.2007 - 1 K 2956/06

    Voraussetzungen für die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des

    vgl. BGH, Beschlüsse vom 27.02.2007 - XI ZB 38/05 -, NJW 2007, 2858 und vom 20.11.2006 - II ZB 9/06 - OLG Koblenz, Beschluss vom 03.05.2005 - 14 W 265/05 -, FamRZ 2005, 1852.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.05.2005 - 16 W 46/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8034
OLG Celle, 13.05.2005 - 16 W 46/05 (https://dejure.org/2005,8034)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.05.2005 - 16 W 46/05 (https://dejure.org/2005,8034)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Mai 2005 - 16 W 46/05 (https://dejure.org/2005,8034)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde nach zuvoriger Zustimmung in einer vorausgegangenen Anhörung durch die Prozessbevollmächtigten; Einverständniserklärung eines Prozessbevollmächtigten als Erklärung über einen Rechtsmittelverzicht; Von Amts wegen zu korrigierende ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde nach zuvoriger Zustimmung in einer vorausgegangenen Anhörung durch die Prozessbevollmächtigten; Einverständniserklärung eines Prozessbevollmächtigten als Erklärung über einen Rechtsmittelverzicht; Von Amts wegen zu korrigierende ...

  • rechtsportal.de

    GKG § 25 Abs. 3 (a.F.) § 68
    Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde bei Festsetzung des Streitwerts im Einvernehmen mit den Prozessbevollmächtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1137
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Bremen, 16.06.1993 - 2 W 22/93
    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2005 - 16 W 46/05
    Dieser Auffassung sind auch: HansOLG Bremen, Beschluss vom 16. Juni 1993 - 2 W 22/93 -, zitiert nach juris; OLG München, JurBüro 1981, 892 ff., OLG Nürnberg, Rpfleger 1956, 269.

    Der Streitwertbeschluss ergeht nicht auf einen Antrag der Parteien hin, sondern wird von dem mit der Sache befassten Gericht von Amts wegen und unabhängig von der - teils in Antragsform gekleideten - Anregung entsprechend der Sach- und Rechtslage erlassen (so auch: HansOLG Bremen, Beschluss vom 16. Juni 1993 - 2 W 22/93; OLG München, JurBüro 1981, 892 ff., 892; OLG Nürnberg, Rpfleger 1956, 269).

  • OLG München, 13.01.1981 - 5 W 2607/80

    Streitwert: Grundstück - Auflassung - Belastungen - Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2005 - 16 W 46/05
    Dieser Auffassung sind auch: HansOLG Bremen, Beschluss vom 16. Juni 1993 - 2 W 22/93 -, zitiert nach juris; OLG München, JurBüro 1981, 892 ff., OLG Nürnberg, Rpfleger 1956, 269.

    Der Streitwertbeschluss ergeht nicht auf einen Antrag der Parteien hin, sondern wird von dem mit der Sache befassten Gericht von Amts wegen und unabhängig von der - teils in Antragsform gekleideten - Anregung entsprechend der Sach- und Rechtslage erlassen (so auch: HansOLG Bremen, Beschluss vom 16. Juni 1993 - 2 W 22/93; OLG München, JurBüro 1981, 892 ff., 892; OLG Nürnberg, Rpfleger 1956, 269).

  • OLG Hamm, 05.11.1993 - 11 WF 440/93
    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2005 - 16 W 46/05
    Das Landgericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen und in den Gründen unter Hinweis auf die Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte (OLG Köln, OLGR 1999, 402; Bamberg, JurBüro 1975, 1463; Hamburg, MDR 1977, 407; Hamm FamRZ 1997, 691) ausgeführt, es halte die Beschwerde für unzulässig, weil es an der Beschwer der Beklagten fehle, die sich (durch ihren Anwalt) ausdrücklich mit der Festsetzung auf 85.000 EUR einverstanden erklärt hätten.

    Denn die Festsetzung des Streitwerts unterliegt nicht der Disposition der Parteien (OLG Hamm, FamRZ 1997, 691 f.; Schneider-Herget, Streitwert-Kommentar, 11. Aufl., Rdnr. 4144, m. Vw. auf OLG Stuttgart, Justiz 1969, 226).

  • OLG Köln, 03.08.1999 - 13 W 52/99

    Unzulässigkeit einer Streitwertbeschwerde nach Einverständniserklärung

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2005 - 16 W 46/05
    Das Landgericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen und in den Gründen unter Hinweis auf die Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte (OLG Köln, OLGR 1999, 402; Bamberg, JurBüro 1975, 1463; Hamburg, MDR 1977, 407; Hamm FamRZ 1997, 691) ausgeführt, es halte die Beschwerde für unzulässig, weil es an der Beschwer der Beklagten fehle, die sich (durch ihren Anwalt) ausdrücklich mit der Festsetzung auf 85.000 EUR einverstanden erklärt hätten.
  • BGH, 25.06.1958 - IV ZR 75/58

    Rechtsmittelverzicht bei Scheidungsurteil

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2005 - 16 W 46/05
    Hierbei wird indes schon der formale Gesichtspunkt übersehen, dass ein im Hauptsacheverfahren vor dem Urteilserlass gegenüber dem Gegner oder dem Gericht erklärter Verzicht auf Rechtsmittel als wirkungslos angesehen wird (BGHZ 28, 45 ff., 48; Zöller-Gummer, a. a. O., § 514 Rdnr. 1; Thomas-Putzo, a. a. O., § 514 Rdnr. 5).
  • OLG Köln, 18.11.1999 - 12 W 56/99

    Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2005 - 16 W 46/05
    Er folgt vielmehr der in der Rechtsprechung zu der vorliegenden Streitfrage ausführlich und überzeugend begründeten Entscheidung des 12. Zivilsenats des OLG Köln vom 18. November 1999 (OLGR Köln 2000, 119, zitiert nach juris) sowie der Auffassung von Schneider/Herget (Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rdnr. 4144, 4218).
  • OLG Celle, 17.11.2005 - 3 W 142/05

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwertes für den Berufungsrechtszug;

    Eine Beschwer ist auch bei zuvor erklärtem Einverständnis mit der beabsichtigten Streitwertfestsetzung zu bejahen (im Anschluss an OLG Celle, 16 W 46/05, NdsRpfl 2005, 324).
  • VGH Bayern, 27.03.2008 - 11 C 07.2768

    Festsetzung des Streitwerts in Übereinstimmung mit der Anregung eines Beteiligten

    Mit Blickrichtung auf diesen öfter vorliegenden Interessenkonflikt können vor dem Ergehen einer Streitwertentscheidung diesbezüglich erfolgte Erklärungen eines Rechtsanwalts nur dann als auf Abschluss eines Rechtsmittelverzichtsvertrags gerichtet verstanden werden, wenn eine dahingehende Absicht in zweifelsfreier Weise zum Ausdruck gebracht wurde (so auch OLG Köln vom 18.11.1999 Az. 12 W 56/99, RdNr. 21 im Juris-Ausdruck; OLG Celle vom 13.5.2005 Az. 16 W 46/05, RdNr. 12 im Juris-Ausdruck).

    Die Frage, ob ein Beteiligter durch eine Streitwertfestsetzung beschwert wird, beurteilt sich zutreffender Ansicht nach nicht danach, ob der diesbezügliche Richterspruch von dem Begehren dieser Partei abgewichen ist ("formelle Beschwer"); abzustellen ist vielmehr darauf, ob die Streitwertfestsetzung die Rechtsposition des Beschwerdeführers beeinträchtigt oder sonst für ihn belastend wirkt ("materielle Beschwer"; so auch OLG Köln vom 18.11.1999, a.a.O., RdNr. 19 im Juris-Ausdruck; OLG Celle vom 13.5.2005, a.a.O., RdNr. 5 im Juris-Ausdruck).

  • LG Hamburg, 13.09.2012 - 318 T 48/12

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts nach Ablauf

    Nach verbreiteter und jüngerer obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, vermag eine solche Zustimmung bzw. ein Einvernehmen der Partei(en) und / oder ihrer Prozessbevollmächtigten mit der Festsetzung des Streitwertes aber nicht umgedeutet oder ausgelegt werden in einen Rechtsmittelverzicht (vgl. etwa OLG Karlsruhe, B. v. 19.10.2009 - 4 W 41/09, BeckRS 2010, 07942; OLG Köln, B. v. 25.06.2009 - 9 W 28/09, BeckRS 2010, 11601; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1697 ; OLG Celle, B. v. 18.11.1999-16 W46/05, BeckRS 2005, 06227).
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