Weitere Entscheidung unten: KG, 21.03.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.01.2005 - 8 W 296/04   

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https://dejure.org/2005,10864
OLG Hamburg, 18.01.2005 - 8 W 296/04 (https://dejure.org/2005,10864)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.01.2005 - 8 W 296/04 (https://dejure.org/2005,10864)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 8 W 296/04 (https://dejure.org/2005,10864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten eines vorprozessualen wettbewerbsrechtlichen Abmahnschreibens als Kosten des Rechtsstreits und deren Erstattung im Kostenfestsetzungsverfahren; Zielrichtung des wettbewerbsrechtlichen Abmahnschreibens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung der Kosten vorgerichtlicher Abmahnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 898
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 22.12.1992 - 1 W 4118/92

    Gebührenermäßigung; Rechtsanwalt; Einigungsvertrag; Kanzlei; Beitrittsgebiet;

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.01.2005 - 8 W 296/04
    Dies entsprach bisher ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. OLG Hamburg MDR 1993, 388 m.w.N.).
  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05

    Geltendmachung der Abmahnkosten

    Das Oberlandesgericht hat die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen (OLG Hamburg MDR 2005, 898).
  • OLG Hamburg, 07.06.2006 - 8 W 16/06

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall einer auf die Verfahrensgebühr anrechenbaren

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts ist die zitierte Entscheidung des Senates vom 18.01.2005, Geschäfts-Nr. 8 W 196/04 (OLG Report Hamburg 2005, 453), die der Bundesgerichtshof im Wege der Zurückweisung der dagegen eingelegten Rechtsbeschwerde durch Beschluss vom 20.10.2005 bestätigt hat (Az.: i ZB 21/05, BGH Report 2006, 270), auf die vorliegende Fallkonstellation ebenso wenig anwendbar, wie die Zitatstelle aus dem Kommentar Gerold/Schmidt, RVG, 16. Auflage 2004, VV 2400-2403 Anm. 200. Sowohl die Gerichtsentscheidung als auch die Literaturmeinung verhalten sich allein zur Frage der Geltendmachung von Kosten für Abmahnschreiben in Wettbewerbssachen.

    Zu den Prozesskosten gehören nicht nur die durch die Einleitung und Führung eines Prozesses ausgelösten Kosten, sondern auch diejenigen Kosten, die der Vorbereitung eines konkret bevorstehenden Rechtsstreits dienen; diese werden aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit den Prozesskosten zugerechnet und können im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden (vgl. BGH, BGH Report 2006, 140, 141; OLG Hamburg, OLG Report Hamburg 2005, 453, 454; Stein/Jonas- Bork , ZPO, 22. Auflage 2002, § 91 Rdn, 39, Zöller- Herget , ZPO, 25. Auflage 2005, § 91 Rdn. 9; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann- Hartmann , ZPO, 64.. Auflage 2006, § 91 Rdn. 15, jeweils m.w.N.).

  • KG, 01.11.2005 - 1 W 334/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf Festsetzung einer Geschäftsgebühr für eine

    Die hierdurch entstandenen Kosten sind mithin den vorgerichtlichen Mahnauslagen gleichzustellen, wie diese nur nach materiell-rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen und gesondert einzuklagen (Palandt/ Bassenge, a.a.O., § 5 UKlaG, Rn. 6; ebenso für die Abmahnung nach UWG: OLG Zweibrücken JurBüro 2005, 313; OLG Frankf./M. RVG Report 2005, 196; OLG Hamburg, Beschluss vom 18.1.2005 - 8 W 264/04 - MDR 2005, 898; JurBüro 1993, 487; OLG Koblenz JurBüro 1981, 1090 m.w.N.; Zöller, ZPO, § 91 Rdnr. 13).
  • LG Stuttgart, 07.04.2011 - 19 T 304/10

    Zum Anspruch des Betreuers auf eine Vergütung mit dem Stundensatz von 44,00 EUR

    Vorliegend beruht der Abschluss indes auf einer lediglich institutsinternen Prüfung aufgrund einer institutsinternen Prüfungsordnung (hierzu OLG Stuttgart, Beschl. vom 07.01.2005 - 8 W 296/04).
  • LG Stuttgart, 07.04.2011 - 19 T 182/10

    Zum Vergütungsanspruch des Betreuers hinsichtlich des Stundensatzes von 44,00 EUR

    Vorliegend beruht der Abschluss indes auf einer lediglich institutsinternen Prüfung aufgrund einer institutsinternen Prüfungsordnung (hierzu OLG Stuttgart, Beschl. vom 07.01.2005 - 8 W 296/04).
  • LG Stuttgart, 07.04.2011 - 19 T 181/10

    Zu den Voraussetzungen für den Stundensatz von 44,00 EUR bzgl. der

    Vorliegend beruht der Abschluss indes auf einer lediglich institutsinternen Prüfung aufgrund einer institutsinternen Prüfungsordnung (hierzu OLG Stuttgart, Beschl. vom 07.01.2005 - 8 W 296/04).
  • LG Itzehoe, 10.12.2019 - 6 O 380/18

    Reduzierung der Verfahrensgebühr bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung

    b) Auch Teile der Rechtsprechung lehnen eine analoge Anwendung der KV 1211 Ziff. 2 GKG ab (Beispielhaft OLG Hamm, Beschluss vom 26.07.2019 - 25 W 189/19 = BeckRS 2019, 19061 Rn. 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2016 - I-10 W 229/16 = NJW-RR 2016, 1472 (1472) Rn. 6; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.06.2015 - 2 W 19/15 = BeckRS 2015, 15039 Rn. 14 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.05.2012 - 13 W 8/12 = BeckRS 2012, 19145 a. A. OLG München, Beschluss vom 07.07.2003 - 11 WF 1193/03 = NJW-RR 2003, 1656 OLG Hamburg, Beschluss vom 18.01.2005 - 8 W 296/04 = OLGR 2005, 454; wohl auch OLG Celle, Beschl. v. 19.04.2011 - 2 W 89/11 = NJW-RR 2011, 1293 (1294); OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.03.2008 - 2 UF 135/07 = BeckRS 2008, 8412).
  • AG Hamburg-Harburg, 10.07.2006 - 644 C 281/05

    Mietwagenkostenerstattung nach Unfall

    a) Bei den hier geltend gemachten Gebühren handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um Nebenforderungen und nicht um Prozesskosten i.S. des § 91 Abs. 1 ZPO, so dass sie in einem eigenständigen Klagantrag gelten gemacht und durch das Urteil zugesprochen werden müssen (ebenso die herrschende Meinung; zum RVG: BGH, Beschl. v. 20.10.2005 - I ZB 21/05, BB 2006, 127 [bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung]; HansOLG Hamburg, MDR 2005, 898; OLG Köln RVG-Report 2005, 76; OLG Frankfurt, NJW 2005, 759; LG Hamburg, Beschl. v. 05.10.2004 - 312 O 759/04; AG Hamburg, RVG-Report 2005, 75; Schons, NJW 2005, 3089, 3091; Eulerich, NJW 2005, 3097, 3099; zur BRAGO ebenso: OLG Schleswig, JurBüro 1985, 1863; HansOLG Hamburg, MDR 1993, 388, OLG Rostock, MDR 1996, 1192; OLG Hamm, MDR 1997.205; OLG Karlsruhe, AnwBl 1997, 681; OLG Frankfurt, GRUR 1985, 328; OLG Frankfurt.
  • OLG Hamburg, 02.06.2007 - 8 W 107/07

    Anrechnung der vorangegangenen Kosten der Abmahnung auf die Verfahrensgebühr im

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Rechtsprechung
   KG, 21.03.2005 - 8 W 65/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5182
KG, 21.03.2005 - 8 W 65/04 (https://dejure.org/2005,5182)
KG, Entscheidung vom 21.03.2005 - 8 W 65/04 (https://dejure.org/2005,5182)
KG, Entscheidung vom 21. März 2005 - 8 W 65/04 (https://dejure.org/2005,5182)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftliche Identität eines Zahlungsantrags mit einem zugleich gestellten Feststellungsantrag ; Zusammenrechnung von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen

  • Judicialis

    RVG § 32 Abs. 2; ; ZPO § 3; ; ZPO § 5; ; GKG § 19 Abs. 1 a.F.; ; GKG § 68 Abs. 3 n.F.

  • rechtsportal.de

    Streitwertbemessung - wirtschaftliche Identität zwischen Zahlungsbegehren und Antrag auf Feststellung des Annahmeverzugs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 898
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 30.06.2004 - 1 U 10/04

    Streitwertbemessung: Streitwertaddition nur bei unterschiedlichen

    Auszug aus KG, 21.03.2005 - 8 W 65/04
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des OLG Hamburg sowie des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Juni 2004 - 1 U 10/04; OLG Hamburg, OLGR 2000, 455).
  • OLG Hamburg, 10.05.2000 - 11 U 108/00

    Streitwert bei Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges neben Leistungsantrag

    Auszug aus KG, 21.03.2005 - 8 W 65/04
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des OLG Hamburg sowie des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Juni 2004 - 1 U 10/04; OLG Hamburg, OLGR 2000, 455).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 24 W 46/08

    Eigenständiger Gegenstandswert eines Antrags auf Feststellung eines

    b) Die inzwischen wohl überwiegend vertretene Gegenmeinung sieht eine (wirtschaftliche) Identität zwischen der Hauptforderung und dem Feststellungsbegehren, so dass der Feststellungsantrag keinen eigenständigen Gegenstandswert habe und ein Additionsverbot bestehe (OLG Karlsruhe JurBüro 2007, 648 und OLGR 2004, 388; OLG Jena RVGreport 2006, 360; Kammergericht Berlin KGR 2005, 526 = MDR 2005, 898; OLG Hamburg OLGR 2000, 455; LG Mönchengladbach KostRsp § 5 ZPO Nr. 57 m. zust. Anm. E. Schneider; offen gelassen BGH NJW-RR 1989, 826; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rn 3439, 2. Spiegelstrich [unter Aufgabe der abw.
  • OLG Brandenburg, 01.09.2010 - 4 U 9/10

    Haftung beim Gebrauchtwagenverkauf: Zusicherung der "Dellenfreiheit" der

    Dem auf Feststellung des Annahmeverzuges gerichteten Antrag ist neben dem auf eine Zug-um-Zug-Verurteilung gerichteten Leistungsantrag kein eigenständiger Wert beizumessen (KG vom 22.07.2008, Az. 2 U 80/07; KG, MDR 2005, 898).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 12 U 140/08

    Anspruchsverjährung: Beginn der kenntnisabhängigen Regelverjährungsfrist in

    Insoweit ist mit dem Kammergericht (MDR 2005, 898) von einer wirtschaftlichen Identität der Anträge auszugehen.
  • OLG Celle, 31.08.2004 - 8 W 271/04

    Erstattungsfähigkeit der Anschaffungskosten für eine Bahncard zwecks Anreise zu

    Die beigezogenen Akten müssen also zum Beweis einer entscheidungserheblichen Tatsache verwendet worden sein, was ihre Würdigung in einer gerichtlichen Entscheidung voraussetzt (Beschluss des BGH vom 29.7.2004 - III ZB 71/03 - Beschluss des Senats vom 2. März 2004 - 8 W 65/04 -).
  • LG Neuruppin, 25.05.2010 - 5 O 54/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Verpflichtung zur Offenlegung einer

    Den auf Feststellung des Annahmeverzuges gerichteten Anträgen zu 4., 10. und 16. ist neben den auf eine Zug-um-Zug-Verurteilung gerichteten Leistungsanträgen kein eigenständiger Wert beizumessen (KG vom 22.07.2008, Az. 2 U 80/07; KG MDR 05, 898).
  • OLG Naumburg, 07.03.2012 - 10 W 17/12

    Streitwertbemessung: Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges verbunden mit

    Die inzwischen wohl überwiegend vertretene Gegenmeinung sieht eine (wirtschaftliche) Identität zwischen der Hauptforderung und dem Feststellungsbegehren, so dass der Feststellungsantrag keinen eigenständigen Gegenstandswert habe und ein Additionsverbot bestehe (OLG Karlsruhe, JurBüro 2007, 648, KG MDR 2005, 898; OLG Düsseldorf MDR 2009, 57; Schneider/Herget, aaO, Rn 3439, 2. Spiegelstrich; MünchKomm/Wöstmann, ZPO, 3. Aufl., § 3 Rn. 29).
  • OLG Celle, 21.05.2008 - 20 U 60/06

    Strahlbeinsyndrom - Rücktritt vom Pferdekauf

    Die im Rahmen des Antrags zu Ziffer 2 im Hinblick auf die erleichterte Möglichkeit der Zwangsvollstreckung bei Zug-um-Zug-Leistungen (§ 756 ZPO) begehrte Feststellung des Annahmeverzugs ist - soweit man nicht wegen wirtschaftlicher Identität mit dem zugleich geltend gemachten Zahlungsantrag zu Ziffer 1 eine Streitwerterhöhung grundsätzlich verneint (in diesem Sinn u.a. KG MDR 2005, 898, m.w.N. aus der Rechtsprechung anderer.
  • OLG Hamm, 20.06.2007 - 11 W 27/07

    Streitwert einer Klage auf Feststellung des Annahmeverzuges

    Nach verbreiteter Auffassung hat der Feststellungsantrag wegen wirtschaftlicher Identität mit der Hauptforderung - wie vom Landgericht angenommen - keinen eigenen Streitwert (so etwa KG MDR 2005, 898; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 388; Hans. OLG OLGR 2000, 455; Musikalk-Heinrich, ZPO, 5. Aufl. 2007 § 3 Rz. 27).
  • LG Neuruppin, 06.11.2012 - 5 O 141/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Pflichtverletzung wegen nicht erfolgter

    kein Wert (Feststellung des Annahmeverzuges ist nicht streitwerterhöhend, KG MDR 2005, 898, Vgl. auch Schneider, Streitwert-Kommentar, 13. Aufl., Rn 2316).
  • LG Mönchengladbach, 04.11.2011 - 3 O 246/10

    Verhältnis Kaufvertrag zu Leasingvertrag

    Eine Erhöhung im Hinblick auf den Feststellungsantrag hat wegen der wirtschaftlichen Identität mit dem zugleich geltend gemachten Zahlungsantrag nicht zu erfolgen (vgl. KG, Beschl. v. 21.3.2005, Az. 8 W 65/04 m.w.N.).
  • LG Mönchengladbach, 03.09.2013 - 3 O 280/12

    Anlageberatung, Fonds, Rückvergütung

  • LG Frankfurt/Main, 03.07.2009 - 31 O 254/08
  • LG Bielefeld, 09.07.2009 - 3 O 456/08

    (Wirtschaftliche) Bedeutung des Antrags auf Feststellung des Annahmeverzuges

  • LG Oldenburg, 24.10.2014 - 16 O 785/13

    Verzugsschaden: Geltendmachung von Inkassokosten

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