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   LG Düsseldorf, 22.06.2007 - 22 S 439/06   

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https://dejure.org/2007,5420
LG Düsseldorf, 22.06.2007 - 22 S 439/06 (https://dejure.org/2007,5420)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.06.2007 - 22 S 439/06 (https://dejure.org/2007,5420)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - 22 S 439/06 (https://dejure.org/2007,5420)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Nr. 1008 VV Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzgl. eines Anspruchs auf Erhöhung der Verfahrensgebühr und Erhöhung der Geschäftsgebühr; Erhöhung der Verfahrensgebühr oder Geschäftsgebühr für jede weitere Person im Falle des Vorhandenseins von mehreren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 1008 VV RVG
    Mehrere Auftraggeber / Erhöhung von Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr / Anrechnung:

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrere Auftraggeber - Geschäfts- und Verfahrensgebühr werden erhöht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1164
  • NZM 2007, 743
  • Rpfleger 2007, 629
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Düsseldorf, 26.09.2006 - 44 C 6778/06

    Anspruch aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag zur Zahlung einer erhöhten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.06.2007 - 22 S 439/06
    Auf die Berufung der Kläger wird das am 26. September 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 44 C 6778/06 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • LG Köln, 21.12.2005 - 20 O 184/05

    Anspruch eines Rechtsschutzversicherten gegenüber seiner Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.06.2007 - 22 S 439/06
    Ein solcher Freistellungsanspruch wandelt sich erst dann in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Versicherungsnehmer die Honorarforderung tatsächlich ausgeglichen hat (vgl. LG Köln Urteil vom 21.12.2005 - 20 O 184/05; AG Köln Urteil vom 07.06.2006).
  • KG, 29.07.2008 - 1 W 73/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass dem Anwalt der sechs Kläger eine gemäß Nr. 1008 VV RVG um 1, 5 erhöhte Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG) neben der ebenfalls gemäß Nr. 1008 VV RVG um 1, 5 erhöhten Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) erwachsen ist (Gerold/Schmidt - Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl., 2008, Nr. 1008 VV, Rn. 6; Hansens/Braun/Schneider, Praxis des Vergütungsrechts, 2. Aufl., 2007, S. 420; Schneider, AGS 06, 528 ff.; Enders, JurBüro 05, 449, 450 Ziff.3; LG Düsseldorf, MDR 2007, 1164).

    Im Gegensatz zu diesen Meinungen wird überwiegend der Standpunkt vertreten, die erhöhte Geschäftsgebühr sei auch bei der Anrechnung nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 VV RVG höchstens mit einem Satz von 0, 75 zu berücksichtigen (Gerold/Schmidt - Müller-Rabe, a. a. O., Nr. 1008 VV, Rn. 256 ff.; Bischof, RVG, 2. Aufl., Nr. 1008 VV RVG, Rn. 93; Hansens in Hansens/Braun/Schneider, a. a. O., Teil 8, Rn. 139; ders., RVGreport 2004, 96; Enders, JurBüro 05, 449, 450 Ziff.3; LG Düsseldorf, MDR 2007, 1164).

    Auch wenn dies bei einer üblichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG von 1, 3 regelmäßig dazu führt, dass die Erhöhung der Gebühr aufgrund der Nr. 1008 VV RVG bei der Anrechnung nur zu einem kleinen Teil berücksichtigt und damit im Ergebnis zweimal gewährt wird, entspricht dies der gesetzlich vorgeschriebenen Anrechnung (LG Düsseldorf, MDR 2007, 1164).

  • LSG Bayern, 02.05.2022 - L 12 SF 63/22

    Kostenrecht: Wahlrechts des Rechtsanwaltes zur Anrechnung auf die Geschäfts- oder

    Die Regelung der Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 2 VV RVG bestimmt insoweit eine eindeutige Höchstgrenze, welche einer Auslegung nicht zugänglich ist (vgl. Beschluss des Senats vom 24.02.2021, L 12 SF 161/20; LG Düsseldorf, Urteil vom 22.6.2007, 22 S 439/06).
  • LSG Bayern, 24.02.2021 - L 12 SF 161/20

    Bewilligung, Schadensersatz, Beschwerde, Prozesskostenhilfe, Leistungen,

    Die Regelung der Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 2 VV RVG bestimmt insoweit eine eindeutige Höchstgrenze, welche einer Auslegung nicht zugänglich ist (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 22.6.2007, 22 S 439/06).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2011 - 2 E 1410/10

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf eine Verfahrensgebühr; Entstehen einer

    vgl. dazu das von den Klägern selbst zitierte und von dem Verwaltungsgericht gewürdigte Urteil des LG Düsseldorf vom 22. Juni 2007 - 22 S 439/06 -, MDR 2007, 1164 = juris Rn. 17.
  • LG Ulm, 25.10.2007 - 2 O 269/06
    Der Entscheidung des LG Düsseldorf vom 22.6.07 - 22 S 439/06 - folgend steht dem Klägervertreter ein Anspruch auf die um 0, 3 erhöhte Verfahrensgebühr neben der ebenfalls um 0, 3 erhöhten Geschäftsgebühr zu (so auch Enders, JurBüro 05, 449 ff; Gerold/Schmidt, 17. Aufl., VV 1008 RVG Anm. 7, Hansens/Braun/Schneider; Praxis des Vergütungsrechts, 2. Aufl., 2007 S. 420 u. a.).
  • AG Bochum, 25.09.2008 - 47 C 184/08

    Höhe des anrechenbaren Restwertes eines total beschädigten Fahrzeugs hinsichtlich

    Zutreffend weist die Beklagte darauf hin, dass ein Freistellungsanspruch nur in Betracht kommt, wenn die Schuld, von der Befreiung verlangt wird, bereits fällig ist (vgl. BGH NJW 86, 978); bei einem Gebührenanspruch eines Rechtsanwaltes bedarf es einer anwaltlichen Kostennote im Sinne des § 10 RVG (vgl. LG Berlin VersR 2002, 233; LG Düsseldorf NZM 2007, 743).
  • VG Minden, 29.07.2010 - 9 K 1572/09
    Nr. 1008 VV RVG bildet keinen eigenständigen Gebührentatbestand, weshalb die nach Nr. 1008 VV RVG erhöhte Geschäftsgebühr nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG mit dem hälftigen Gebührensatz maximal jedoch mit 0, 75 Gebühren auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist - vgl. neben anderen Müller-Rabe in Gerold/ Schmidt, RVG, 19. Auflage, Anm. 256 ff zu VV 1008 sowie ausdrücklich auch die von den Klägerprozessbevollmächtigten zur Stützung ihrer Gegenansicht zitierte Entscheidung des LG Düsseldorf, AGS 2007, 381 unter III. 2.3.1 der Entscheidungsgründe.
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