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   OLG Rostock, 12.08.2008 - 1 U 157/08   

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https://dejure.org/2008,10833
OLG Rostock, 12.08.2008 - 1 U 157/08 (https://dejure.org/2008,10833)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12.08.2008 - 1 U 157/08 (https://dejure.org/2008,10833)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12. August 2008 - 1 U 157/08 (https://dejure.org/2008,10833)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anwaltsvertrag: Vergütungsanspruch bei Kündigung des Anwaltsvertrages wegen vertragswidrigen Verhalten des Anwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen eines Vergütungsanspruchs aus einem Anwaltsvertrag aufgrund wirksamer Kündigung nach Beginn der Dienstleistung; Anwendung der Vorschriften der §§ 627, 628 BGB neben dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 118 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 286; ; ZPO § 529; ; BGB § 627; ; BGB § 628; ; BGB § 628 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 628 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Kündigung eines Anwaltsvertrages und den Voraussetzungen des Verlusts des Vergütungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 492
  • MDR 2009, 59
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1981 - III ZR 190/79

    Begründung von Nebenpflichten durch den Anwaltsvertrag - Kündigung des

    Auszug aus OLG Rostock, 12.08.2008 - 1 U 157/08
    Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schließt die Anwendung dieser Vorschriften nicht aus (BGH, NJW 1982, 437; WM 1977, 369, 371).

    Das führt zum Untergang des Vergütungsanspruchs, ohne dass es einer Aufrechnung des Auftraggebers mit Gegenforderungen bedarf (BGH, VersR 1982, 143; 1984, 985, WM 1977, 369).

  • BGH, 07.10.1976 - III ZR 110/74

    Honorarforderung wegen anwaltlicher Tätigkeit - Vertragswidriges Verhalten eines

    Auszug aus OLG Rostock, 12.08.2008 - 1 U 157/08
    Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schließt die Anwendung dieser Vorschriften nicht aus (BGH, NJW 1982, 437; WM 1977, 369, 371).

    Das führt zum Untergang des Vergütungsanspruchs, ohne dass es einer Aufrechnung des Auftraggebers mit Gegenforderungen bedarf (BGH, VersR 1982, 143; 1984, 985, WM 1977, 369).

  • BGH, 07.06.1984 - III ZR 37/83

    Annehmung der Interessen eines Dritten gegen den Auftraggeber eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Rostock, 12.08.2008 - 1 U 157/08
    Das führt zum Untergang des Vergütungsanspruchs, ohne dass es einer Aufrechnung des Auftraggebers mit Gegenforderungen bedarf (BGH, VersR 1982, 143; 1984, 985, WM 1977, 369).
  • AG München, 07.12.2011 - 172 C 13185/11

    Anwaltsvertrag; Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des RA; elementare und

    Der Aufrechnung mit einer Gegenforderung bedurfte es in diesem Fall nicht (OLG Rostock, Beschluss vom 12.8.2008 - 1 U 157/08).
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