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   OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - I-24 U 214/09   

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OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - I-24 U 214/09 (https://dejure.org/2011,13005)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.04.2011 - I-24 U 214/09 (https://dejure.org/2011,13005)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. April 2011 - I-24 U 214/09 (https://dejure.org/2011,13005)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung auf Anwaltshonorar zu verzichten bedarf nur bei entsprechendem Willen der Vertragspartner der Schriftform; Anforderungen an die Form des Verzichts eines Rechtsanwalts auf sein Honorar; Kündigung des Mandats aus wichtigem Grund wegen Verhaltens des Mandanten; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Form des Verzichts eines Rechtsanwalts auf sein Honorar; Kündigung des Mandats aus wichtigem Grund wegen Verhaltens des Mandanten; Zulässigkeit eines Vorbehaltsurteils im Honorarprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur mündlichen Honorarvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 824
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Düsseldorf, 28.07.2009 - 10 O 165/06

    Regress aufgrund einer fehlerhaft geführten Rechtsberatung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 24 U 214/09
    im Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf zu dem Aktenzeichen 10 O 165/06 in Höhe von EUR 28.084,30 verurteilt.

    Daran ändert nichts der Umstand, dass nach Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht am 29. Juli 2009 der Beklagten das am 28 Juli 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az. 10 O 165/06) zugestellt wurde, mit welchem die RA E. pp.

  • BGH, 24.11.2005 - VII ZR 304/04

    Zulässigkeit eines Aufrechnungs-Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Ansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 24 U 214/09
    rechtlich unabhängig von dem behaupteten Schadensatzanspruch und steht zu diesem auch in keinem Gegenseitigkeitsverhältnis im Sinne des § 320 BGB (vgl. hierzu auch BGHZ 165, 134 (137 f.); Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Auflage, § 320 Rn. 4).
  • OLG Nürnberg, 28.07.1972 - 6 U 90/71
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 24 U 214/09
    Er ist berechtigt, die Mandate niederzulegen, ohne dass er seinen Anspruch auf bereits verdiente Gebühren verliert (vgl. OLG Nürnberg MDR 1973, 135; Senat, AGS 2009, 6 ff. m.w.N.).
  • BGH, 27.09.2007 - VII ZR 80/05

    Erlass eines Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Forderungen von Bauherr und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 24 U 214/09
    Soweit der Bundesgerichtshof auch nach der Neufassung dieser Vorschrift ab dem 21. Oktober 2005 im Werkvertragsrecht ein Vorbehaltsurteil ausgeschlossen hat, wenn trotz des Leistungsverweigerungsrechts dem Werkunternehmer die rechtliche Möglichkeit verschafft wird, mit Hilfe eines Vorbehaltsurteils seine Werklohnforderung ohne Erbringung der vertragsgerechten Gegenleistung durchzusetzen (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2008, 31 ff. = MDR 2007, 1418 f.; vgl. hierzu auch MünchKomm/Musielak, ZPO, 3. Auflage, § 302 Rn. 3; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Auflage, § 302 Rn. 5), sind die dort entwickelten Grundsätze auf den hier zu entscheidenden Fall nicht zu anzuwenden.
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2007 - 24 U 46/06

    Gebühren des Rechtsanwalts - zur Wirksamkeit und Angemessenheit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 24 U 214/09
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu der Aufklärungspflicht eines Rechtsanwalts betreffend sein Honorar (vgl. nur BGH NJW 2007, 2332 ff. m.w.N., Senat OLGR Düsseldorf 2008, 130 = FamRZ 2008, 622) greifen ersichtlich nicht ein.
  • BGH, 18.06.2002 - XI ZR 359/01

    Umfang einer Vertragserfüllungsbürgschaft im Rahmen eines Bauträgervertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 24 U 214/09
    Denn die Aufrechnung des Bestellers gegenüber der Werklohnforderung diene dazu, das durch den Vertrag geschaffene Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung herzustellen, wozu auch die Forderung auf Zahlung der Mängelbeseitigungskosten gehören würde (BGH a.a.O., BGHZ 164, 159) bzw. die Forderung auf Zahlung der Fertigstellungskosten (vgl. BGHZ 151, 147).
  • BGH, 22.09.2005 - VII ZR 117/03

    Zulässigkeit der Aufrechung mit Mängelbeseitigungsaufwendungen in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 24 U 214/09
    Denn die Aufrechnung des Bestellers gegenüber der Werklohnforderung diene dazu, das durch den Vertrag geschaffene Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung herzustellen, wozu auch die Forderung auf Zahlung der Mängelbeseitigungskosten gehören würde (BGH a.a.O., BGHZ 164, 159) bzw. die Forderung auf Zahlung der Fertigstellungskosten (vgl. BGHZ 151, 147).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2008 - 24 U 224/07

    "Auflösungsverschulden" des Mandanten für die Kündigung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 24 U 214/09
    Er ist berechtigt, die Mandate niederzulegen, ohne dass er seinen Anspruch auf bereits verdiente Gebühren verliert (vgl. OLG Nürnberg MDR 1973, 135; Senat, AGS 2009, 6 ff. m.w.N.).
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06

    Anwaltsregress - Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Höhe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 24 U 214/09
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu der Aufklärungspflicht eines Rechtsanwalts betreffend sein Honorar (vgl. nur BGH NJW 2007, 2332 ff. m.w.N., Senat OLGR Düsseldorf 2008, 130 = FamRZ 2008, 622) greifen ersichtlich nicht ein.
  • OLG München, 10.12.2014 - 15 U 5006/12

    Rahmenvergütungsvereinbarung, Gebührenunterschreitung, Gesamthonorar,

    Es kommt aber sehr auf den Einzelfall an (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 04.04.20111 - 24 U 214/09= MDR 2011, 824).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 U 87/11

    Haftung der Mitglieder einer Anwaltssozietät; Zulässigkeit der Aufrechnung gegen

    Gemäß § 628 Abs. 1 S. 2 2. Alt. BGB verliert der Rechtsanwalt seinen Honoraranspruch, wenn er durch sein schuldhaft vertragswidriges Verhalten einen wichtigen Grund für die Kündigung des Mandanten gesetzt hat (sog. Auflösungsverschulden) und wenn seine bisherigen Leistungen für den Mandanten ohne Interesse sind, etwa weil er wegen der Beendigung des Erstmandats einen anderen Rechtsanwalt beauftragen musste und im Zweitmandat dieselben Gebühren noch einmal angefallen sind (vgl. BGH NJW 1995, 1954 = MDR 1995, 854; Senat OLGR Düsseldorf 2001, 233 und 2007, 325; MDR 2011, 824).
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