Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.10.2015

Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14   

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https://dejure.org/2015,29042
BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14 (https://dejure.org/2015,29042)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2015 - XII ZB 624/14 (https://dejure.org/2015,29042)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 (https://dejure.org/2015,29042)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 666 BGB, § 1896 Abs 3 BGB
    Voraussetzungen der Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis eines Vollmachtswiderrufs

  • IWW

    § 1896 Abs. 3 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 1 a BGB, § 666 BGB, Art. 103 Abs. 1 GG, § 26 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1896 Abs. 3
    Bestellung eines Kontrollbetreuers; Widerruf einer Vorsorgevollmacht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung; Übertragung des Aufgabenkreises des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht; Befürchtung einer künftigen Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis eines Vollmachtswiderrufs

  • rewis.io

    Voraussetzungen der Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis eines Vollmachtswiderrufs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 3
    Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung; Übertragung des Aufgabenkreises des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht; Befürchtung einer künftigen Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsorgevollmacht - Kontrollbetreuung und Widerruf

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erforderlichkeit einer Kontrollbetreuung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kontrollbetreuung muss erforderlich sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kontrollbetreuung muss erforderlich sein

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Die Kontrollbetreuung

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer Vorsorgevollmacht und Kontrolle des Bevollmächtigten durch einen gerichtlich bestellten Kontrollbetreuer

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer Vorsorgevollmacht und Kontrolle des Bevollmächtigten durch einen gerichtlich bestellten Kontrollbetreuer

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer Vorsorgevollmacht und Kontrolle des Bevollmächtigten durch einen gerichtlich bestellten Kontrollbetreuer

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer Vorsorgevollmacht und Kontrolle des Bevollmächtigten durch einen gerichtlich bestellten Kontrollbetreuer

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer Vorsorgevollmacht und Kontrolle des Bevollmächtigten durch einen gerichtlich bestellten Kontrollbetreuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3657
  • MDR 2015, 1423
  • FGPrax 2016, 25
  • FamRZ 2015, 2163
  • Rpfleger 2016, 24
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.07.2014 - XII ZB 142/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Einrichtung einer Kontrollbetreuung bei

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14
    Mit dieser so genannten Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und gegebenenfalls die Vollmacht zu widerrufen (Senatsbeschluss vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 9).

    Notwendig ist der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (Senatsbeschluss vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 11 mwN).

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 12).

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14
    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder es aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheint, drohende Schäden auf diese Weise abzuwenden, ist die Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf, der die ultima ratio darstellt, verhältnismäßig (Senatsbeschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14 - FamRZ 2015, 1702 Rn. 33 ff.).
  • BGH, 13.04.2011 - XII ZB 584/10

    Anordnung der Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14
    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschlüsse BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 29 mwN; vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 13 und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 16).
  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 165/10

    Auswahl eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen: Umfang der

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14
    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschlüsse BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 29 mwN; vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 13 und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 16).
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14
    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschlüsse BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 29 mwN; vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 13 und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 16).
  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem

    Notwendig ist der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 14 f. mwN).

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 16 mwN).

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder es aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheint, drohende Schäden auf diese Weise abzuwenden, ist die Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf, der die ultima ratio darstellt, verhältnismäßig (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 498/15

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers trotz

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheinen, ist die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht - als ultima ratio - verhältnismäßig (Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - FamRZ 2016, 117 Rn. 16; vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 17 und vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14 - FamRZ 2015, 1702 Rn. 33 ff. mwN).
  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 413/17

    Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Unredlichkeit des Kindes; Übertragung

    Mit dieser sogenannten Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und gegebenenfalls die Vollmacht zu widerrufen (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 14 mwN).

    Notwendig ist der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 15 mwN).

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 08.01.2020 - XII ZB 368/19

    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung; Möglichkeit

    Mit dieser so genannten Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und gegebenenfalls die Vollmacht zu widerrufen (Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 23 und vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 14 mwN).

    Notwendig ist der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 24 mwN und vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 15 mwN).

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder es aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheint, drohende Schäden auf diese Weise abzuwenden, ist die Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf, der die ultima ratio darstellt, verhältnismäßig (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 381/15

    Betreuungssache: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass die vom Beschwerdegericht festgestellten Umstände im Zusammenhang mit einer testamentarischen Einsetzung der Bevollmächtigten durchaus den konkreten, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerten Verdacht begründen können, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - juris Rn. 15 und vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 11 mwN).

    Ein solches Verhalten deutet darauf hin, dass sie nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Betroffenen handeln, so dass die Einrichtung einer Kontrollbetreuung geboten sein kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 16 und vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 305/16

    Betreuungssache: Aufhebung des Richtervorbehalts für die Bestellung eines

    Mit einer Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und gegebenenfalls die Vollmacht zu widerrufen (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 30 und vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 14.10.2015 - XII ZB 177/15

    Betreuungssache: Voraussetzung für die Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheinen, ist die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht - als ultima ratio - verhältnismäßig (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - juris Rn. 17 und vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14 - FamRZ 2015, 1702 Rn. 34 ff.).
  • BGH, 16.03.2016 - XII ZB 203/14

    Bestellung eine Verfahrenspflegers bei möglicher Anordnung einer Betreuung in

    Wie der Senat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, ist die Übertragung des Aufgabenkreises Widerruf der Vollmacht auf eine (Kontroll-)Betreuerin an besondere Voraussetzungen geknüpft, die insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragen (Senatsbeschlüsse vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 14 ff. und vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14 - FamRZ 2015, 1702 Rn. 33 ff.).
  • BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17

    Feststellung des Tatrichters der "erheblichen Beeinträchtigung" der freien

    Soweit die Rechtsbeschwerde höhere rechtliche Hürden für die Errichtung einer Kontrollbetreuung behauptet, ist das unzutreffend und verkennt, dass es nicht (mehr) um eine Widerrufsermächtigung geht (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 17).
  • LG Bonn, 16.03.2017 - 4 T 317/16

    Bestellung eines Betreuers zur Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber

    Mit dieser sog. Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht eine Kontrolle der Bevollmächtigten sichergestellt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, die Bevollmächtigte zu überwachen (BGH XII ZB 624/14).

    Ausreichend sind vielmehr konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Bevollmächtigte nicht (mehr) entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse der Vollmachtgeberin handelt (vgl. BGH XII ZB 125/15 Tz 11 f; XII ZB 624/14; BGH XII ZB 142/14 Tz 9 ff m.w.N.; BGH XII ZB 438/11; BGH XII ZB 537/10).

  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 499/15

    Vorsorgevollmacht -und die Zweifel an ihrem Fortbestand

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.06.2021 - 13 T 5391/20

    Keine Kontrollbetreuung ohne Ausschluss der freien Willensbestimmung des

  • LG Düsseldorf, 21.12.2018 - 19 T 163/18
  • AG Erlangen, 01.07.2020 - 5 XVII 1093/19

    Eigentumswohnung, Beschwerdefrist, Pflichtteilsanspruch, unmittelbare

  • AG Dachau, 24.10.2019 - 405 XVII 321/19

    Zur Notwendigkeit einer erweiterten Kontrollbetreuung

  • AG Nürnberg, 10.05.2019 - 75 XVII 1442/18

    Bestellung einer Betreuerin trotz Vorsorgevollmacht

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Rechtsprechung
   BGH, 14.10.2015 - XII ZB 177/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34199
BGH, 14.10.2015 - XII ZB 177/15 (https://dejure.org/2015,34199)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2015 - XII ZB 177/15 (https://dejure.org/2015,34199)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 (https://dejure.org/2015,34199)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 3 BGB
    Betreuungssache: Voraussetzung für die Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis "Widerruf einer Vorsorgevollmacht"

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 1896 Abs. 1 a BGB, § 104 Nr. 2 BGB, § 1896 Abs. 1 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1896 Abs. 3
    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenkreis "Widerruf einer Vorsorgevollmacht"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht

  • rewis.io

    Betreuungssache: Voraussetzung für die Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis "Widerruf einer Vorsorgevollmacht"

  • rabüro.de

    Zur Voraussetzung für die Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis "Widerruf einer Vorsorgevollmacht"

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kontrollbetreuer mit dem Aufgabenkreis "Widerruf einer Vorsorgevollmacht"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis "Widerruf einer Vorsorgevollmacht"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis "Widerruf einer Vorsorgevollmacht"

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch Kontrollbetreuung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kontrollbetreuer mit dem Aufgabenkreis "Widerruf einer Vorsorgevollmacht"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 385
  • MDR 2015, 1423
  • DNotZ 2016, 128
  • NZM 2016, 182
  • FamRZ 2016, 117
  • Rpfleger 2016, 153
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 177/15
    Zu den Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis "Widerruf einer Vorsorgevollmacht" (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 28. Juli 2015, XII ZB 674/14, FamRZ 2015, 1702).

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheinen, ist die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht - als ultima ratio - verhältnismäßig (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - juris Rn. 17 und vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14 - FamRZ 2015, 1702 Rn. 34 ff.).

  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 632/12

    Betreuungsverfahren: Ermittlungspflichten bei Ablehnung der Betreuung durch den

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 177/15
    Die Feststellungen zum krankheitsbedingten Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen nach ständiger Rechtsprechung des Senats durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (Senatsbeschlüsse vom 30. Juli 2014 - XII ZB 107/14 - FamRZ 2014, 1626 Rn. 14 und vom 22. Januar 2014 - XII ZB 632/12 - FamRZ 2014, 647 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 30.07.2014 - XII ZB 107/14

    Erweiterung einer bestehenden Betreuung: Notwendige Einholung eines

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 177/15
    Die Feststellungen zum krankheitsbedingten Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen nach ständiger Rechtsprechung des Senats durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (Senatsbeschlüsse vom 30. Juli 2014 - XII ZB 107/14 - FamRZ 2014, 1626 Rn. 14 und vom 22. Januar 2014 - XII ZB 632/12 - FamRZ 2014, 647 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14

    Voraussetzungen der Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 177/15
    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheinen, ist die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht - als ultima ratio - verhältnismäßig (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - juris Rn. 17 und vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14 - FamRZ 2015, 1702 Rn. 34 ff.).
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 117/14

    Anordnung einer rechtlichen Betreuung: Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 177/15
    Dies ergibt sich zwar nicht aus einer möglichen Beeinträchtigung ihrer Stellung als Vorsorgebevollmächtigte, wohl aber daraus, dass sie als am Verfahren beteiligte Tochter der Betroffenen gemäß § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG zum Kreis beschwerdeberechtigter Angehöriger gehört (vgl. Senatsbeschluss vom 5. November 2014 - XII ZB 117/14 - FamRZ 2015, 249 Rn. 14 f.).
  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 498/15

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers trotz

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheinen, ist die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht - als ultima ratio - verhältnismäßig (Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - FamRZ 2016, 117 Rn. 16; vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 17 und vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14 - FamRZ 2015, 1702 Rn. 33 ff. mwN).
  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 458/15

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Einwilligung des Betreuers bei einer

    Ist der Betroffene zur Bildung eines klaren Urteils zur Problematik der Betreuerbestellung in der Lage, muss es ihm weiter möglich sein, nach diesem Urteil zu handeln und sich dabei von den Einflüssen interessierter Dritter abzugrenzen (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - FamRZ 2016, 117 Rn. 12 mwN).

    Schließlich müssen die Feststellungen zum krankheitsbedingten Ausschluss der freien Willensbestimmung nach ständiger Rechtsprechung des Senats durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - FamRZ 2016, 117 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 381/15

    Betreuungssache: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Dies gilt auch, soweit - wie hier jedenfalls mit den Beschlüssen des Amtsgerichts vom 24. Februar und 5. März 2015 erfolgt - ein Kontrollbetreuer eingesetzt wird (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - juris Rn. 12).

    Die Feststellungen zum krankheitsbedingten Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen nach ständiger Rechtsprechung des Senats durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - juris Rn. 12 mwN).

  • BGH, 13.07.2016 - XII ZB 488/15

    Rechtliche Betreuung: Erweiterung des Aufgabenkreises für den Betreuer auf den

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheinen, ist die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht - als ultima ratio - verhältnismäßig (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 34 ff. und vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - FamRZ 2016, 117 Rn. 16).
  • LG Bonn, 16.03.2017 - 4 T 317/16

    Bestellung eines Betreuers zur Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber

    Die beiden insoweit entscheidenden Kriterien sind die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen und dessen Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln (BGH XII ZB 177/15 Tz. 12).

    Wäre die Betroffene zur Bildung eines klaren Urteils zur Problematik der Betreuerbestellung in der Lage, müsste es ihr weiter möglich sein, nach diesem Urteil zu handeln und sich dabei von den Einflüssen interessierter Dritter abzugrenzen (BGH XII ZB 177/15 Tz. 12).

  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 499/15

    Vorsorgevollmacht -und die Zweifel an ihrem Fortbestand

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheinen, ist die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht - als ultima ratio - verhältnismäßig (Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - FamRZ 2016, 117 Rn. 16; vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 17 und vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14 - FamRZ 2015, 1702 Rn. 33 ff. mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.06.2021 - 13 T 5391/20

    Keine Kontrollbetreuung ohne Ausschluss der freien Willensbestimmung des

    Dies gilt auch, soweit - wie hier mit Beschluss vom 01.07.2020 erfolgt - ein Kontrollbetreuer eingesetzt wird (vgl. BGH NJW-RR 2016, 579 [Rn. 9]; NJW-RR 2016, 385 [Rn 12]; NJW-RR 2018, 642 [Rn. 6]; NJW-RR 2019, 1027 [Rn. 15]).

    Die Feststellungen zum krankheitsbedingten Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (BGH NJW-RR 2016, 385 [Rn. 12]; FamRZ 2014, 1626 [Rn. 14] und NJW-RR 2014, 772 [Rn. 9] mit weiteren Nachweisen).

  • LG Bonn, 23.12.2016 - 4 T 429/16

    Bestellung eines Betreuers i.R.d. Grundsatzes der Erforderlichkeit und

    Ist er zur Bildung eines klaren Urteils in der Lage, so muss es ihm weiter möglich sein, dementsprechend zu handeln und sich von den Einflüssen interessierter Dritter abzugrenzen (siehe zu alldem BGH XII ZB 7/16 Tz. 11; XII ZB 177/15 Tz. 12).
  • LG München II, 18.09.2017 - 6 T 175/17

    Voraussetzungen der Anordnung einer Kontrollbetreuung

    Der notwendige (vgl. BGH XII ZB 177/15) Versuch, durch den Kontrollbetreuer positiv einzuwirken, ist fehlgeschlagen.
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