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Rechtsprechung
   BGH, 12.09.1951 - 4 StR 503/51   

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BGH, 12.09.1951 - 4 StR 503/51 (https://dejure.org/1951,261)
BGH, Entscheidung vom 12.09.1951 - 4 StR 503/51 (https://dejure.org/1951,261)
BGH, Entscheidung vom 12. September 1951 - 4 StR 503/51 (https://dejure.org/1951,261)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 280
  • NJW 1952, 631
  • MDR 1951, 692
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 10.12.1925 - II 368/25

    1. Macht sich der Beihilfe (§ 49 StGB.) schuldig, wer mit dem Willen, sich einer

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  • RG, 05.12.1883 - 2234/83

    1. Giebt es nach dem Strafgesetzbuche eine Beihilfe zu einem

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  • RG, 11.05.1933 - II 125/33

    Gehört zum Tatbestand der Abtreibung nach § 218 StGB., daß die Schwangere die

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  • RG, 28.03.1887 - 513/87

    1. Voraussetzungen der Beihilfe in subjektiver Beziehung. 2. Unter welchen

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  • RG, 30.10.1899 - 3120/99

    1. Beihülfe zum gewerbsmäßigen Glücksspiele (§ 284 St.G.B.'s) im Zusammentreffen

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  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    aa) Unter Hinweis auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone vom 10. Januar 1950 (StS 427/49, OGHSt 2, 324) befand der Bundesgerichtshof - noch zur Vorgängerregelung des § 51 Abs. 2 StGB aF - anfänglich, dass in "der Regel die selbstverschuldete Trunkenheit Anlaß sein (wird), die Strafe nicht zu mildern' (Urteil vom 2. August 1951 - 3 StR 395/51, bei Dallinger MDR 1951, 657).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15

    Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die

    Vor diesem Hintergrund billigte er, dass der Tatrichter eine alkoholbedingte Verminderung der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten offen gelassen hatte, weil "der Alkoholrausch jedenfalls selbst verschuldet sei und deshalb dem Angeklagten nicht strafmildernd zugute gehalten werden könne' (Urteil vom 2. August 1951 - 3 StR 395/51, bei Dallinger MDR 1951, 657).
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02

    Strafmilderung für betrunkene Täter?

    Hierin liege kein Rechtsfehler, "zumal in der Regel die selbstverschuldete Trunkenheit Anlaß sein wird, die Strafe nicht zu mildern" (BGH bei Dallinger MDR 1951, 657; vgl. die weiteren Nachweise bei Foth aaO).
  • BGH, 21.04.1978 - 2 StR 686/77

    Verurteilung wegen Unzucht mit einem Kinde sowie wegen vollendeter und versuchter

    Während der Bundesgerichtshof bisher Tateinheit zwischen fahrlässiger Tötung und Abtreibung (vgl. BGHSt 1, 278; 1, 280), zwischen versuchter Abtreibung und vollendeter Körperverletzung (BGH bei Dallinger MDR 1971, 895), zwischen einer über den Eingriff hinausgehenden Körperverletzung und der Abtreibung (BGH GA 1966, 339) sowie zwischen sonstigen Tötungsdelikten und Abtreibung (BGHSt 11, 15) für möglich gehalten hat, hat er Gesetzeseinheit zwischen der vollendeten Fremdabtreibung und Körperverletzungsdelikten angenommen (BGHSt 10, 312, für schwere Körperverletzung nach § 224 StGB; BGHSt 15, 345 für Körperverletzung mit Todesfolge nach § 226 StGB).
  • BGH, 04.10.1957 - 2 StR 330/57
    Die eine abweichende Meinung vertretende Entscheidung des früheren 3, Strafsenats vom 7. Juni 1951 - 3 StR 282/51 - (MDR 1951, 657) bindet nicht, da dieser Senat nicht mehr besteht, Das Urteil des 1. Ferienstrafsenats in BGHSt 1, 280 (MDR 1951, 657) berichtet nur über die Rechtsprechung ohne selbst Stellung hierzu zu nehmen.
  • BGH, 11.07.1957 - 4 StR 569/56

    Rechtsmittel

    Von strafloser Beihilfe kann keine Rede sein (vgl auch BGHSt 1, 280, 283 [BGH 12.09.1951 - 4 StR 503/51]-284).
  • BGH, 29.11.1963 - 3 StR 37/63

    Zuwiderhandlung gegen das KPD-Auflösungsurteil des Bundesverfassungsgerichts -

    Die Einziehungsvorschrift des § 40 StGB spricht ebenfalls von "Gegenständen"; dort umfaßt dieser Begriff nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausschließlich körperliche Sachen (BGHSt 8, 205, 214 [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55]; die Entscheidung betrifft eine "vertragliche Rückzahlungsforderung des Angeklagten"; ferner BGHSt 2, 337 und BGH 2 StR 38/51 vom 20. März 1951 bei Dallinger MDR 1951, 657; die Entscheidungen betreffen Miteigentum und Miteigentumsanteil).
  • BGH, 13.12.1951 - 4 StR 271/51

    Rechtsmittel

    Damit entfällt auch die Verurteilung des Beschwerdeführers gemäss § 18 UnedMG in Verbindung mit § 49 StGB, weil eine fahrlässige Beihilfe nicht strafbar ist (BGH Urteil vom 12. September 1951 - 4 StR 503/51 -).
  • BGH, 19.07.1966 - 1 StR 295/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Anstiftung zur Abtreibung in

    Er haftet deshalb, soweit ein Vergehen gegen § 222 StGB in Betracht kommt, als Täter (BGHSt 1, 280, 284) [BGH 12.09.1951 - 4 StR 503/51].
  • BGH, 04.12.1952 - 4 StR 851/51

    Rechtsmittel

    Beihilfe zur Abtreibung kann mit fahrlässiger Tötung in Täterschaft zusammentreffen (BGHSt 1, 280).
  • BGH, 11.03.1955 - 2 StR 514/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.06.1959 - 1 StR 248/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.10.1953 - 1 StR 10/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.08.1952 - 4 StR 911/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.12.1951 - 1 StR 710/51

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1951 - 3 StR 282/51   

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BGH, 07.06.1951 - 3 StR 282/51 (https://dejure.org/1951,692)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1951 - 3 StR 282/51 (https://dejure.org/1951,692)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1951 - 3 StR 282/51 (https://dejure.org/1951,692)
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  • MDR 1951, 657
 
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  • BGH, 04.10.1957 - 2 StR 330/57
    Die eine abweichende Meinung vertretende Entscheidung des früheren 3, Strafsenats vom 7. Juni 1951 - 3 StR 282/51 - (MDR 1951, 657) bindet nicht, da dieser Senat nicht mehr besteht, Das Urteil des 1. Ferienstrafsenats in BGHSt 1, 280 (MDR 1951, 657) berichtet nur über die Rechtsprechung ohne selbst Stellung hierzu zu nehmen.
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