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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53   

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BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53 (https://dejure.org/1953,331)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1953 - 2 StR 261/53 (https://dejure.org/1953,331)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1953 - 2 StR 261/53 (https://dejure.org/1953,331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 205
  • NJW 1953, 1880
  • MDR 1953, 755
  • JR 1954, 149
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 03.05.1907 - V 33/07

    Sind die Voraussetzungen des § 243 Nr. 3 St.G.B.'s auch dann gegeben, wenn die

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
    das Öffnungswerkzeug das Mittel zur Ausführung und Vollendung des dadurch geförderten, erleichterten oder ermöglichten Diebstahls gewesen ist (RGSt 40, 153).
  • BGH, 21.03.1952 - 1 StR 737/51

    Abgeschlossener Bürowagen eines Baugeschäfts als umschlossener Raum im Sinne des

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
    Ein Personenkraftwagen ist ein umschlossener Raum (BGHSt 2, 214) Wenn der ganze umschlossene Raum ohne falsche Schlüssel oder ordnungswidrige Öffnungswerkzeuge gestohlen wird, aber hinterher nach Vollendung des Diebstahls der Inhalt mit Öffnungswerkzeugen entnommen wird, bleibt die.
  • RG, 17.12.1936 - 2 D 474/36

    1. In welchem Verhältnis steht ein Vergehen gegen den § 36 Abs. 1 Nr. 7 DevVO.

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
    Erfahrungsgemäss lässt sich kaum jemals mit Sicherheit sagen, dass die rechtlich nicht zutreffende Entscheidung der Schuldfrage keinen Einfluss auf das Strafmass ausgeübt habe; mindestens stimmungsmässig und auch unbewusst kann der Tatrichter diesem Einfluss unterlegen sein (RGSt 70, 400, 403; 71, 101, 104; JW 1935, 1938).
  • BGH, 02.12.1952 - 2 StR 540/52
    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
    Bei Anwendung des § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB bezüglich der Ersatzreifen und der Wolldecke hat die Strafkammer übersehen, dass die Täter vor der Wegnahme dieser Sachen schon die Kraftwagen mit dem ganzen Inhalt entwendet hatten, wenn auch Ersatzreifen und Wolldecke Gegenstand eines Beförderungsdiebstahls sein können (BGHSt 3, 312, 314).
  • RG, 30.06.1930 - III 215/30

    Bei der Abwicklung mehrerer von verschiedenen Unternehmern über dieselbe Ware

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
    Wer einen Kraftwagen wegnimmt, um ihn für sich zu benutzen, solange er Wert hat, um ihn dann an beliebiger Stelle zurückzulassen und dem Zugriff Dritter preiszugeben, begeht schon einen Diebstahl am Wagen (RGSt 64, 260).
  • RG, 11.03.1937 - 2 D 89/37

    1. Wann ist ein Sparkassenbuch eine öffentliche Urkunde? 2. Welchem Gesetz ist

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
    Erfahrungsgemäss lässt sich kaum jemals mit Sicherheit sagen, dass die rechtlich nicht zutreffende Entscheidung der Schuldfrage keinen Einfluss auf das Strafmass ausgeübt habe; mindestens stimmungsmässig und auch unbewusst kann der Tatrichter diesem Einfluss unterlegen sein (RGSt 70, 400, 403; 71, 101, 104; JW 1935, 1938).
  • RG, 21.02.1907 - I 1436/06

    Liegt erschwerter Diebstahl nach § 243 Abs. 1 Nr. 2 St.G.B.'s vor, wenn der Täter

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
    Der Diebstahl wird dann nicht durch die Werkzeuge bewirkt, weil er schon vorher (in einfacher Form) vollendet war (vgl. RGSt 40, 94).
  • BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69

    Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie,

    Nach der schon vom Reichsgericht unter Verbindung der Sachsubstanz- und der Sachwerttheorie ("Vereinigungsformel") entwickelten und vom Bundesgerichtshof übernommenen Begriffsbestimmung besteht das Wesen der Zueignung darin, daß die Sache selbst oder der in ihr verkörperte wirtschaftliche Wert dem eigenen Vermögen (mit Ausschlußwirkung gegen den Eigentümer) einverleibt wird (RGSt 42, 43; 61, 228, 232/233; 64, 259; 65, 145, 147; 67, 334, 335; BGHSt 1, 262, 264; 4, 236; 5, 205; BGH GA 1961, 172).
  • BGH, 19.05.1961 - 1 StR 620/60

    Urkundenfälschung durch Veränderungen an Kfz

    Wer einen Kraftwagen entwendet, indem er die verschlossene Tür mit einem Nachschlüssel öffnet, begeht einen schweren Diebstahl nach § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB (BGH 2 StB 261/53 vom 29. September 195 3 - BGHSt 5, 205).
  • BGH, 26.09.1984 - 3 StR 367/84

    Transport von Diebesgut aus dem Ausland

    Das setzt nicht notwendig voraus, daß er sie auf Dauer behalten will (RGSt 64, 259, 260; BGHSt 5, 205, 206; 13, 43, 44 [BGH 11.03.1959 - 2 StR 29/59]; 16, 190, 192; BGH MDR 1960, 689; NStZ 1981, 63).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1953 - 2 StR 160/53   

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BGH, 22.09.1953 - 2 StR 160/53 (https://dejure.org/1953,340)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1953 - 2 StR 160/53 (https://dejure.org/1953,340)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1953 - 2 StR 160/53 (https://dejure.org/1953,340)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafbarkeit homosexueller Handlungen: Gleichzeitige Onanie stellt "Unzuchttreiben" im Sinne der §§ 175, 175a StGB dar - Gleichzeitige Selbstbefriedigung unter Männern war strafbar

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Geschichte von § 175 StGB - Späte Wiedergutmachung für Schwule

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 323
  • NJW 1953, 1761
  • MDR 1953, 755
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
    Auszug aus BGH, 22.09.1953 - 2 StR 160/53
    In der Onanie liegt auch ein Unzuchttreiben, nämlich die Vornahme einer unzüchtigen Handlung von einer gewissen Stärke und Dauer (vgl. BGHSt 1, 293).

    Die Auslegung, die er dem Merkmal des "Treibens" gegeben hat (BGHSt 1, 293), stellt eine Beschränkung des Anwendungsgebiets der §§ 175, 175 a StGB auf wirklich erhebliche Auswüchse gleichgeschlechtlicher Verfehlungen sicher.

  • RG, 09.01.1939 - 2 D 268/38

    1. Das Merkmal des Unzuchttreibens mit einem anderen i. S. der §§ 175, 175 a

    Auszug aus BGH, 22.09.1953 - 2 StR 160/53
    Vorausgesetzt wird nur, dass er ihn sonstwie in Mitleidenschaft zieht (vgl. die Übersicht über die Rechtsprechung des Reichsgerichts in RGSt 73, 78 ff).

    Die Befürchtung, die Entscheidung des Reichsgerichts RGSt 73, 78 führe zu einer zu weiten Ausdehnung der Strafbestimmungen der §§ 175, 175 a StGB teilt der Senat nicht.

  • BGH, 13.03.1951 - 1 StR 1/51

    Weitergeltung der Strafbarkeit gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen -

    Auszug aus BGH, 22.09.1953 - 2 StR 160/53
    Fest steht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass "Unzucht" i.S. der §§ 175, 175 a StGB nichts anderes bedeutet als "unzüchtige Handlung" i.S. der §§ 174 a, 176 StGB, BGHSt 1, 80, 82; 293. Wer sich in Gegenwart eines anderen Menschen selbst befriedigt, verletzt aus Sinnenlust das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Hinsicht, handelt also unzüchtig.
  • BGH, 12.04.1951 - 4 StR 131/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1953 - 2 StR 160/53
    Es bedarf deshalb der Entscheidung, ob und unter welchen Umständen die gleichzeitige Selbstbefriedigung Unzucht i.S. der §§ 175, 175 a StGB ist, eine Frage, die in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs offen geblieben ist (vgl. BGHSt 1, 107, 110; 293, 296).
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