Rechtsprechung
BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 5, 205
- NJW 1953, 1880
- MDR 1953, 755
- JR 1954, 149
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (7)
- RG, 03.05.1907 - V 33/07
Sind die Voraussetzungen des § 243 Nr. 3 St.G.B.'s auch dann gegeben, wenn die …
Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
das Öffnungswerkzeug das Mittel zur Ausführung und Vollendung des dadurch geförderten, erleichterten oder ermöglichten Diebstahls gewesen ist (RGSt 40, 153). - BGH, 21.03.1952 - 1 StR 737/51
Abgeschlossener Bürowagen eines Baugeschäfts als umschlossener Raum im Sinne des …
Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
Ein Personenkraftwagen ist ein umschlossener Raum (BGHSt 2, 214) Wenn der ganze umschlossene Raum ohne falsche Schlüssel oder ordnungswidrige Öffnungswerkzeuge gestohlen wird, aber hinterher nach Vollendung des Diebstahls der Inhalt mit Öffnungswerkzeugen entnommen wird, bleibt die. - RG, 17.12.1936 - 2 D 474/36
1. In welchem Verhältnis steht ein Vergehen gegen den § 36 Abs. 1 Nr. 7 DevVO. …
Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
Erfahrungsgemäss lässt sich kaum jemals mit Sicherheit sagen, dass die rechtlich nicht zutreffende Entscheidung der Schuldfrage keinen Einfluss auf das Strafmass ausgeübt habe; mindestens stimmungsmässig und auch unbewusst kann der Tatrichter diesem Einfluss unterlegen sein (RGSt 70, 400, 403; 71, 101, 104; JW 1935, 1938).
- BGH, 02.12.1952 - 2 StR 540/52
Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
Bei Anwendung des § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB bezüglich der Ersatzreifen und der Wolldecke hat die Strafkammer übersehen, dass die Täter vor der Wegnahme dieser Sachen schon die Kraftwagen mit dem ganzen Inhalt entwendet hatten, wenn auch Ersatzreifen und Wolldecke Gegenstand eines Beförderungsdiebstahls sein können (BGHSt 3, 312, 314). - RG, 30.06.1930 - III 215/30
Bei der Abwicklung mehrerer von verschiedenen Unternehmern über dieselbe Ware …
Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
Wer einen Kraftwagen wegnimmt, um ihn für sich zu benutzen, solange er Wert hat, um ihn dann an beliebiger Stelle zurückzulassen und dem Zugriff Dritter preiszugeben, begeht schon einen Diebstahl am Wagen (RGSt 64, 260). - RG, 11.03.1937 - 2 D 89/37
1. Wann ist ein Sparkassenbuch eine öffentliche Urkunde? 2. Welchem Gesetz ist …
Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
Erfahrungsgemäss lässt sich kaum jemals mit Sicherheit sagen, dass die rechtlich nicht zutreffende Entscheidung der Schuldfrage keinen Einfluss auf das Strafmass ausgeübt habe; mindestens stimmungsmässig und auch unbewusst kann der Tatrichter diesem Einfluss unterlegen sein (RGSt 70, 400, 403; 71, 101, 104; JW 1935, 1938). - RG, 21.02.1907 - I 1436/06
Liegt erschwerter Diebstahl nach § 243 Abs. 1 Nr. 2 St.G.B.'s vor, wenn der Täter …
Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
Der Diebstahl wird dann nicht durch die Werkzeuge bewirkt, weil er schon vorher (in einfacher Form) vollendet war (vgl. RGSt 40, 94).
- BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69
Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie, …
Nach der schon vom Reichsgericht unter Verbindung der Sachsubstanz- und der Sachwerttheorie ("Vereinigungsformel") entwickelten und vom Bundesgerichtshof übernommenen Begriffsbestimmung besteht das Wesen der Zueignung darin, daß die Sache selbst oder der in ihr verkörperte wirtschaftliche Wert dem eigenen Vermögen (mit Ausschlußwirkung gegen den Eigentümer) einverleibt wird (RGSt 42, 43; 61, 228, 232/233; 64, 259; 65, 145, 147; 67, 334, 335; BGHSt 1, 262, 264; 4, 236; 5, 205;… BGH GA 1961, 172). - BGH, 19.05.1961 - 1 StR 620/60
Urkundenfälschung durch Veränderungen an Kfz
Wer einen Kraftwagen entwendet, indem er die verschlossene Tür mit einem Nachschlüssel öffnet, begeht einen schweren Diebstahl nach § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB (BGH 2 StB 261/53 vom 29. September 195 3 - BGHSt 5, 205). - BGH, 26.09.1984 - 3 StR 367/84
Transport von Diebesgut aus dem Ausland
Das setzt nicht notwendig voraus, daß er sie auf Dauer behalten will (RGSt 64, 259, 260; BGHSt 5, 205, 206; 13, 43, 44 [BGH 11.03.1959 - 2 StR 29/59]; 16, 190, 192; BGH MDR 1960, 689; NStZ 1981, 63).
- BGH, 16.09.1986 - 1 StR 283/86
Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeugs
Zwar kann die Zueignungsabsicht im Sinne des § 242 StGB daraus hergeleitet werden, daß der Täter das Kraftfahrzeug mit dem Willen wegnimmt, es nach Gebrauch an einer Stelle stehenzulassen, an der es dem Zugriff Dritter preisgegeben ist (RGSt 64, 259, 260; BGHSt 5, 205, 206 [BGH 29.09.1953 - 2 StR 261/53]; 13, 43, 44 [BGH 11.03.1959 - 2 StR 29/59];… vgl. ferner BGH GA 1960, 82/83 sowie BGH VPS 22, 206, 207). - BGH, 23.04.1982 - 2 StR 192/82
Jugendstrafrecht - Jugendstrafe - Schwere Schuld - Erziehungsgedanke - …
Das wäre unzulässig (vgl. BGH, JR 1954, 149; RGHSt 15, 224, 226; BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 1981 - 2 StR 775/80-und vom 1. Dezember 1981 - 1 StR 634/81). - BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61 Die Schwere der Tat und das rücksichtslose Verhalten F. bei der Begehung stehen der Annahme nicht entgegen, der Angeklagte neige nach seinem Vorleben und seinem Persönlichkeitsbild an sich nicht zu ordnungswidrigen Verhalten im allgemeinen oder in der hier in Rede stehenden besonderen Art. Der Gesichtspunkt der allgemeinen Abschreckung hat bei Jugendlichen und bei nach Jugendrecht zu verurteilenden Heranwachsenden zurückzutreten (BGH JR 1954, 149).
- BGH, 16.06.1959 - 1 StR 265/59
Rechtsmittel
Der Begriff der "Zueignung" im Sinne der §§ 242, 246 StGB setzt nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGSt 61, 228, 232 f; 64, 259; 67, 334, 335; DJ 1938, 1529) und des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 4, 236, 238 [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52]; 5, 205, 206 [BGH 29.09.1953 - 2 StR 261/53];… GA 54, 60) nicht nur den Willen des Täters voraus, eine Sache oder den in ihr verkörperten Sachwert dem Vermögen des Berechtigten dauernd zu entziehen, sondern auch seinen Willen, die Sache (oder ihren Sachwert) dem eigenen Vermögen zuzuführen, m.a.W. ihren wirtschaftlichen Wert irgendwie für sich auszunutzen.Bei ihrer Meinung hat die Strafkammer ersichtlich die Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGSt 64, 259; JW 1935, 3387 Nr. 15 und 3388 Nr. 16; HRR 1936 Nr. 711; 1942 Nr. 423) und des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 5, 205; NJW 1959, 948 Nr. 20) vor Augen gehabt, wonach derjenige einen Diebstahl begeht, der ein Fahrzeug mit dem Willen wegnimmt, es für sich zu benutzen, solange es Wert hat, es dann aber nicht in die unmittelbare Verfügungsgewalt des Berechtigten zurückzubringen, sondern an beliebiger Stelle ohne Rücksicht darauf stehen zu lassen, ob der Berechtigte wieder in den Besitz des Fahrzeugs kommt oder was mit diesem sonst geschieht.
- BGH, 11.03.1959 - 2 StR 29/59
Spazierfahrt im gestohlenen Wagen - Abgrenzung § 246 StGB - § 248b StGB, …
Nach ständiger Rechtsprechung eignet sich ein Kraftfahrzeug derjenige zu, der es von der Stelle, an der es steht, wegnimmt, zur Fahrt benutzt, vorsätzlich an anderer Stelle stehen läßt und dem Zufall überläßt, ob und wann der rechtmäßige Besitzer es zurückerlangt (vgl. BGH NJW 1953, 1880). - BGH, 01.12.1981 - 1 StR 634/81
Vorrang des Erziehungszwecks bei der Bemessung der Jugendstrafe - Eigenständige …
Das verstößt gegen den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit langem anerkannten Grundsatz, bei Verhängung und Bemessung der Jugendstrafe dürfe - über die mit jeder gerichtlichen Ahndung verbundene generalpräventive Wirkung hinaus - der Gesichtspunkt der Abschreckung anderer keine Rolle spielen (BGH JR 1954, 149;… Urt. vom 26. April 1955 - 1 StR 94/55, bei Herlan GA 1955, 364; BGHSt 15, 224, 226 und 16, 261, 263;… Urt. v. 15. November 1979 - 2 StR 445/78; Beschl. v. 21. Januar 1981 - 2 StR 775/80; Beschl. v. 11. März 1981 - 2 StR 104/81); an diesem Grundsatz ist festzuhalten. - BGH, 21.03.1961 - 1 StR 52/61
Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Verbot der Erteilung einer Fahrerlaubnis
Die Strafkammer hat es also offengelassen, ob der Angeklagte den Entschluß, den Wagen nicht mehr zurückzubringen sondern irgendwo stehen zu lassen, worin sie im Anschluß an die Rechtsprechung (RGSt 64, 260; BGHSt 5, 205) die Absicht der Zueignung sieht, schon beim Antritt der Fahrt oder erst während derselben gefaßt hat.Hat aber der Angeklagte den Entschluß erst während der Fahrt gefaßt, dann hat er den Wagen nicht schon mit der Absicht weggenommen, ihn sich zuzueignen (§ 242 StGB), er kann also dann nicht wegen Diebstahls, sondern allenfalls wegen Unterschlagung verurteilt werden (vgl. BGH in NJW 1953, 1880 Nr. 22; und in VRS 14, 199).
- BGH, 02.12.1997 - 1 StR 576/97
Voraussetzungen des vollendeten schweren Raubes
- BGH, 25.06.1963 - 1 StR 183/63
Begriff der Zueignung - Wegnahme eines Fahrzeugs zur kurzen Nutzung - Preisgabe …
- BGH, 29.10.1959 - III ZR 150/58
Rechtsmittel
- BGH, 31.05.1957 - 1 StR 164/57
Rechtsmittel
- BGH, 19.07.1967 - 2 StR 287/67
Einzelakte eines fortgesetzten schweren Diebstahls - Diebstahl eines …
- BGH, 25.10.1955 - 2 StR 277/55
Rechtsmittel
- BGH, 21.01.1981 - 2 StR 775/80
Zulässigkeit der Mitberücksichtigung des Gesichtspunkts der Abschreckung Anderer …
- BGH, 01.10.1963 - 1 StR 333/63
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …
- BGH, 18.11.1954 - 3 StR 361/54
Rechtsmittel
- BGH, 27.09.1967 - 2 StR 447/67
Wegnahme eines Kraftwagens unter Benutzung eines falschen Schlüssels - Grundsatz …
- BGH, 15.07.1964 - 2 StR 242/64
Rechtsmittel
- BGH, 19.11.1963 - 1 StR 441/63
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls - Würdigung der …
- BGH, 26.10.1962 - 4 StR 329/62
Rechtsmittel
- BGH, 05.07.1961 - 2 StR 264/61
Rechtsmittel
- BGH, 07.03.1957 - 4 StR 552/56
- BGH, 30.01.1962 - 1 StR 540/61
Rechtsmittel
- BGH, 22.03.1960 - 1 StR 90/60
Rechtsmittel
- BGH, 28.10.1958 - 1 StR 436/58
Rechtsmittel
- BGH, 10.10.1958 - 5 StR 370/58
Rechtsmittel
- BGH, 16.05.1957 - 4 StR 147/57
Rechtsmittel
- BGH, 04.10.1956 - 4 StR 281/56
Rechtsmittel
- BGH, 08.03.1956 - 3 StR 25/56
Rechtsmittel
- BGH, 03.05.1955 - 2 StR 569/54
Rechtsmittel
- BGH, 31.03.1955 - 4 StR 56/55
Rechtsmittel
- BGH, 25.01.1955 - 5 StR 569/54
Rechtsmittel
- BGH, 21.10.1954 - 3 StR 410/54
Rechtsmittel
- BGH, 31.07.1973 - 1 StR 279/73
Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls, einfachen Diebstahls und wegen Hehlerei - …
- BGH, 07.12.1966 - 2 StR 399/66
Diebstahl von Fahrzeugen und darin enthaltenen Gegenständen - Anforderungen an …
- BGH, 30.07.1965 - 4 StR 363/65
Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen …
- BGH, 30.08.1963 - 4 StR 322/63
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- BGH, 25.10.1960 - 1 StR 406/60
Annahme des Diebstahls eines Autos bei Vorliegen der Absicht des Täters des …
- BGH, 18.10.1960 - 1 StR 384/60
Einordnung eines Gebüschs in einem Park als öffentlicher Weg im Rahmen der …
- BGH, 30.09.1954 - 3 StR 331/54
Rechtsmittel
- BGH, 10.11.1964 - 5 StR 428/64
Rechtsmittel
- BGH, 15.05.1959 - 4 StR 108/59
Rechtsmittel
- BGH, 12.08.1958 - 5 StR 233/58
Rechtsmittel
- BGH, 28.03.1957 - 4 StR 51/57
Rechtsmittel
- BGH, 07.12.1956 - 5 StR 494/56
Rechtsmittel
- BGH, 05.11.1953 - 3 StR 99/53
Rechtsmittel
Rechtsprechung
BGH, 22.09.1953 - 2 StR 160/53 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Strafbarkeit homosexueller Handlungen: Gleichzeitige Onanie stellt "Unzuchttreiben" im Sinne der §§ 175, 175a StGB dar - Gleichzeitige Selbstbefriedigung unter Männern war strafbar
Besprechungen u.ä.
Papierfundstellen
- BGHSt 4, 323
- NJW 1953, 1761
- MDR 1953, 755
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
Auszug aus BGH, 22.09.1953 - 2 StR 160/53
In der Onanie liegt auch ein Unzuchttreiben, nämlich die Vornahme einer unzüchtigen Handlung von einer gewissen Stärke und Dauer (vgl. BGHSt 1, 293).Die Auslegung, die er dem Merkmal des "Treibens" gegeben hat (BGHSt 1, 293), stellt eine Beschränkung des Anwendungsgebiets der §§ 175, 175 a StGB auf wirklich erhebliche Auswüchse gleichgeschlechtlicher Verfehlungen sicher.
- RG, 09.01.1939 - 2 D 268/38
1. Das Merkmal des Unzuchttreibens mit einem anderen i. S. der §§ 175, 175 a …
Auszug aus BGH, 22.09.1953 - 2 StR 160/53
Vorausgesetzt wird nur, dass er ihn sonstwie in Mitleidenschaft zieht (vgl. die Übersicht über die Rechtsprechung des Reichsgerichts in RGSt 73, 78 ff).Die Befürchtung, die Entscheidung des Reichsgerichts RGSt 73, 78 führe zu einer zu weiten Ausdehnung der Strafbestimmungen der §§ 175, 175 a StGB teilt der Senat nicht.
- BGH, 13.03.1951 - 1 StR 1/51
Weitergeltung der Strafbarkeit gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen - …
Auszug aus BGH, 22.09.1953 - 2 StR 160/53
Fest steht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass "Unzucht" i.S. der §§ 175, 175 a StGB nichts anderes bedeutet als "unzüchtige Handlung" i.S. der §§ 174 a, 176 StGB, BGHSt 1, 80, 82; 293. Wer sich in Gegenwart eines anderen Menschen selbst befriedigt, verletzt aus Sinnenlust das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Hinsicht, handelt also unzüchtig. - BGH, 12.04.1951 - 4 StR 131/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.09.1953 - 2 StR 160/53
Es bedarf deshalb der Entscheidung, ob und unter welchen Umständen die gleichzeitige Selbstbefriedigung Unzucht i.S. der §§ 175, 175 a StGB ist, eine Frage, die in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs offen geblieben ist (vgl. BGHSt 1, 107, 110; 293, 296).
- BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86
Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention - …
Damit waren lediglich ganz kurze Berührungen von der Strafbarkeit ausgenommen (vgl. BGH NJW 1957, 191; BGHSt 1, 110; 1, 293; 4, 323; 5, 88; 8, 1). - BGH, 14.06.1955 - 1 StR 450/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 13.11.1953 - 2 StR 456/53
Zur Geschichte von § 175 StGB - Späte Wiedergutmachung für Schwule
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- BGH, 12.10.1965 - 1 StR 262/65
Innere Anteilnahme eines Jugendlichen an einem unzüchtigen Vorgang - Strafbarkeit …
Zur Anwendung des § 175 a Nr. 3 StGB gehört daher, daß der Täter eine Beziehung zwischen dem eigenen unzüchtigen Treiben und dem Körper des anderen schafft und ihn auf diese Weise im geschlechtlichen Bereich in Mitleidenschaft zieht (BGHSt 4, 323; 5, 88 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 324/53];… BGH Urt. v. 15. November 1956 - 4 StR 364/56 -). - BGH, 19.10.1954 - 1 StR 60/54
Rechtsmittel
In dem in BGHSt 4, 323 veröffentlichten Urteil hat der 2. Strafsenat entschieden, dass auch die gleichzeitige Selbstbefriedigung mehrerer Personen voreinander ein "Unzuchttreiben" im Sinne der § § 175, 175 a StGB sein könne; er hat hierzu ausgeführt, zum Tatbestand dieser Bestimmungen genüge es, wenn der Täter eine Beziehung zwischen dem eigenen unzüchtigen Treiben und dem Körper des anderen Mannes schaffe, dessen Körper auf diese Weise an dem gesamten unzüchtigen Vorgang teilhaben lasse und ihn so in Mitleidenschaft ziehe. - BGH, 06.11.1956 - 1 StR 191/56
Rechtsmittel
Hierzu veranlaßt den Senat vor allem die fortschreitende Entwicklung, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Auslegung der Begriffe "Mißbrauch zur Unzucht" im Sinne des § 174 Nr. 1 StGB (vgl die Entsch. des erk. Senats BGHSt 7, 48) und "Unzuchttreiben mit" im Sinne der §§ 175, 175 a StGB (vgl BGHSt 4, 323; 5, 88 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 324/53]und das Urteil des erk. Senats BGHSt 8, 1 [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54]) genommen hat. - BGH, 24.03.1971 - 3 StR 5/71
Strafbarkeit wegen Unzucht mit Kindern in Tateinheit mit Unzucht zwischen Männern …
Zu dessen Verwirklichung gehört, daß der Täter eine Beziehung zwischen dem eigenen unzüchtigen Treiben und dem Körper eines anderen schafft und ihn auf diese Weise in geschlechtlichem Bereich in Mitleidenschaft zieht (BGHSt 4, 323, 324 [BGH 22.09.1953 - 2 StR 160/53]; 5, 88 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 324/53]; BGH, Urteil vom 15. November 1956 - 4 StR 364/56). - BGH, 14.05.1974 - 1 StR 169/74
Verurteilung wegen Unzucht - Rechtfertigung eines Schuldspruchs auf Grund neuer …
Die hier festgestellte Handlung, die gleichzeitige Onanie ist demnach entgegen der früheren Rechtslage (vgl. BGHSt 4, 323, 325) nicht mehr strafbar. - VG Düsseldorf, 24.10.2001 - 5 K 7583/96
Beruhen des Asylgrundrechts auf einem kausalen Zusammenhang zwischen Verfolgung, …
Damit waren lediglich ganz kurze Berührungen von der Strafbarkeit ausgenommen (vgl. BGH NJW 1957, 191; BGH BGHSt 1, 110; 1, 293; 4, 323; 5, 88; 8, 1). - BGH, 11.02.1955 - 2 StR 404/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 08.04.1954 - 4 StR 866/53
Rechtsmittel
- BGH, 27.07.1965 - 1 StR 280/65
Rechtsmittel
- BGH, 17.04.1959 - 4 StR 92/59
Rechtsmittel
- BGH, 04.05.1972 - 4 StR 152/72
Kriterien zur Abgrenzung von "Beischlaf" und "beischlafsähnlichen Handlungen" - …
- BGH, 14.07.1964 - 1 StR 236/64
Rechtsmittel
- BGH, 30.04.1957 - 5 StR 134/57
Rechtsmittel
- BGH, 10.02.1965 - 2 StR 614/64
Fortgesetzte schwere Unzucht zwischen Männern - Strafbarkeit homosexueller …
- BGH, 30.04.1957 - 5 StR 80/57
Rechtsmittel
- BGH, 10.08.1954 - 2 StR 254/54
Rechtsmittel
- BGH, 16.03.1962 - 4 StR 27/62
Rechtsmittel
- BGH, 14.02.1962 - 2 StR 637/61
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- BGH, 30.04.1958 - 2 StR 158/58
Rechtsmittel
- BGH, 23.03.1954 - 2 StR 819/52
Rechtsmittel
- BGH, 30.10.1953 - 2 StR 327/53
Rechtsmittel