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   BGH, 03.12.1953 - 4 StR 378/53   

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https://dejure.org/1953,1264
BGH, 03.12.1953 - 4 StR 378/53 (https://dejure.org/1953,1264)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1953 - 4 StR 378/53 (https://dejure.org/1953,1264)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1953 - 4 StR 378/53 (https://dejure.org/1953,1264)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen einer Körperverletzung mit Todesfolge - Misshandlung von Kriegsgefangenen in einem Konzentrationslager - Anforderungen an die Beweiswürdigung

  • junsv.nl

    Misshandlung von Mithäftlingen, zum Teil mit Todesfolge, durch den Kapo des Arbeitskommandos 'Haus Marx'

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1954, 150
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 15.04.1943 - 3 D 14/43

    Das nicht ärztlich begründete Verschreiben von Arzneien, die Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 4 StR 378/53
    Ein vorsätzliches Tun des Verletzten schliesst den Ursachenzusammenhang nur aus, wenn es bewirkt, dass der Erfolg überhaupt nicht mehr auf das Verhalten des Täters zurückzuführen ist (RG DR 1940, 2061 Nr. 9; RGSt 77, 17, 18).
  • RG, 24.10.1910 - III 746/10

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist im Sinne von § 226 St.G.B.'s anzunehmen, daß

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 4 StR 378/53
    Die Strafschärfung des § 226 StGB setzt jedoch voraus, dass die vorsätzliche Körperverletzung als solche, d.h. die sie unmittelbar hervorrufende Einwirkung auf den menschlichen Körper den Tod des Verletzten herbeigeführt hat (RGSt 44, 137, 139; OGHSt 2, 335 f).
  • BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07

    Körperverletzung mit Todesfolge (Unmittelbarkeitszusammenhang: Grundsatz der

    Dies gilt im Ergebnis auch für das noch vor dem Hintergrund der für erforderlich gehaltenen Kausalität des Körperverletzungserfolgs für den Tod ergangene Urteil des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 1953 - 4 StR 378/53.
  • BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70

    Rötzel - § 227 StGB, Verletzungshandlung muß unmittelbar die Todesfolge bewirken,

    Unter Körperverletzung in diesem Sinne hatte die frühere Rechtsprechung, von der vereinzelt gebliebenen Entscheidung RG DR 1945, 22 abgesehen, nur die körperliche Beschädigung als solche verstanden; sie ließ die Ursächlichkeit des Verhaltens des Täters für den tödlichen Erfolg nicht genügen (so RGSt 44, 137; OGHSt 2, 335, 337; BGH 4 StR 378/53 vom 3. Dezember 1953 bei Dallinger MDR 1954, 150).

    Daß der damals erkennende Senat so verstanden sein will, ergibt sich nicht nur aus dem Zusammenhang seiner Darlegungen, sondern vor allem daraus, daß er die Entscheidungen BGH 1 StR 360/53 vom 20. Oktober 1953 und 4 StR 378/53 vom 3. Dezember 1953 (bei Dallinger MDR 1954, 150/151) als nicht entgegenstehend bezeichnet, und daß er dazu ausführt, sie bezögen sich auf Fälle, in denen der Tod des Verletzten gerade nicht auf die Verletzungshandlung als solche zurückgeführt werden konnte (BGHSt 14, 113 [BGH 02.02.1960 - 1 StR 14/60]).

  • BGH, 02.02.1960 - 1 StR 14/60

    Pistolenschlag - § 227 StGB, zum Zurechnungszusammenhang, wenn sich beim

    Die Entscheidungen des BGH, auf die sich die Revision zur Stütze ihrer Auffassung beruft (Urt. vom 20. Oktober 1953 - 1 StR 360/53 - und vom 3. Dezember 1953 - 4 StR 378/53 -, behandelt bei Dallinger MDR 54, 150), stehen nicht entgegen, da sie sich jeweils auf Fälle bezogen, in denen der Tod des Verletzten gerade nicht auf die Verletzungshandlung als solche zurückgeführt werden konnte.
  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 34/92

    Zusammenhang zwischen Körperverletzung und eingetretener Todesfolge

    So hat der Bundesgerichtshof die Anwendung des § 226 StGB in einem Fall abgelehnt, bei dem eine durch eine vorausgegangene Körperverletzung verängstigte Frau bei der Flucht vom Balkon abstürzte, weil die Todesfolge nicht unmittelbar durch die Verletzung bewirkt worden war (BGH NJW 1971, 152; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 1953 - 4 StR 378/53 -).

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von den vom Bundesgerichtshof in den Urteilen vom 30. September 1970 (NJW 1971, 152) und 3. Dezember 1953 (4 StR 378/53) entschiedenen Fällen.

  • BGH, 23.09.1981 - 3 StR 298/81

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung, wegen gefährlicher Körperverletzung sowie

    Die Rechtsprechung hat die Vorschrift demgemäß für unanwendbar gehalten, wenn das Opfer vor weiteren Schlägen zurückweicht und dabei infolge seiner Trunkenheit (BGH bei Dallinger MDR 1954, 150) oder eiligen Flucht (BGH NJW 1971, 152) tödlich stürzt.

    Eine Feststellung dahin, daß L. unter der direkten Einwirkung eines erhaltenen Schlages in die Scherben gefallen ist (vgl. OGHSt 1, 357, 359; BGH bei Dallinger MDR 1954, 150), hat das Landgericht nicht treffen können.

  • BGH, 24.06.1955 - 1 StR 43/55
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  • BGH, 30.11.1960 - 2 StR 494/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Ein Mißbrauch zur Unzucht unter Ausnutzung der Amtsstellung ist in der Regel bereite dann gegeben, wenn ein Beamter die ihm durch seine Amtsstellung gebotene Gelegenheit zur Unzucht unter Verletzung seiner Amtspflichten bewußt benutzt (BGHSt 9, 13; BGH MDR 1954, 150).
  • BGH, 18.04.1969 - 4 StR 19/69

    Vorliegen eines Ursachenzusammenhanges zwischen einer vorsätzlichen Handlung und

    Das vorsätzliche Tun des Verletzten schließt nur dann den Ursachenzusammenhang aus, wenn es bewirkt, daß der Erfolg überhaupt nicht mehr auf das Verhalten des Täters zurückzuführen ist (BGH Urteil vom 3. Dezember 1953, 4 StR 378/53).
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