Rechtsprechung
BGH, 25.03.1954 - 3 StR 889/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Papierfundstellen
- MDR 1954, 336
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 09.05.1898 - 1354/98
Ist jemand als "Verlobter des Beschuldigten" auch dann noch zur …
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - 3 StR 889/53
Das Reichsgericht hat deshalb schon in der Entscheidung RGSt 31, 142 ausgesprochen, daß nach Auflösung des Verlöbnisses der ehemalige Verlobte des Beschuldigten kein Zeugnisverweigerungsrecht hat. - BGH, 18.12.1952 - 3 StR 50/52
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - 3 StR 889/53
Das zweite Urteil des Landgerichts wurde auf die Revision des Angeklagten vom jetzt erkennenden Senat wegen mangelhafter Aufklärung des Sachverhalts (§ 244 Abs. 2 StPO ) aufgehoben (Urteil vom 18.12.1952 - 3 StR 50/52). - RG, 12.11.1889 - 1902/89
Werden die Vorschriften über Anbringung der Revisionsanträge dadurch gewahrt, daß …
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - 3 StR 889/53
Das ist unzulässig (RGSt 20, 42).
- BGH, 10.06.1969 - 1 StR 85/69
Zeugnisverweigerungsrecht von frühren Adoptiveltern - Aufhebung oder Nichtigkeit …
Er hat ausgeführt, dies ergebe sich nicht nur aus dem Wortlaut des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO, sondern auch aus dem Vergleich mit Nr. 2 und 3 dieser Bestimmung, wonach dem früheren Ehegatten und dem früheren Verschwägerten das Zeugnisverweigerungsrecht durch besondere Vorschrift ("auch wenn die Ehe nicht mehr besteht") gewährt werde (BGH Urteil vom 25. März 1954 - 3 StR 889/53 - bei Dallinger MDR 1954, 336; ebenso OGHSt 2, 173; RGSt 31, 142).
Rechtsprechung
BGH, 14.04.1954 - 3 ARs 22/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- MDR 1954, 336
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.03.2006 - 2 AR 36/06 Der Gerichtsstand nach § 9 StPO erfasst auch die im Haftbefehl noch nicht enthaltene Tat Ziffer 5 der Anklage, weil diese vor seiner Ergreifung begangen wurde (BGH bei Dallinger MDR 1954, 336;… Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 9 Rdn. 4).".
- BGH, 26.09.1957 - 4 StR 301/57
Rechtsmittel
Es bedarf auch keiner Erörterung, ob an der von Dallinger (MDR 1954, 336) wiedergegebenen Entscheidung des Senats vom 6. April 1954 - 4 StR 866/53 - festzuhalten ist, die § 59 StPO dahin auslegt, daß "der gesamte Vorgang der Vereidigung" - einschließlich der vom vereidigenden Richter zu sprechenden Worte - für jeden einzelnen Zeugen besonders vorgenommen werden muß, oder ob das Gebot der Einzelvereidigung sich nur auf die vom Zeugen zu sprechenden Worte bezieht und nur verhindern will, daß mehrere Zeugen im Chor sprechen.