Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.10.1954

Rechtsprechung
   BGH, 07.10.1954 - 3 StR 718/53   

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BGH, 07.10.1954 - 3 StR 718/53 (https://dejure.org/1954,542)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1954 - 3 StR 718/53 (https://dejure.org/1954,542)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1954 - 3 StR 718/53 (https://dejure.org/1954,542)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 380
  • NJW 1955, 71
  • MDR 1955, 121
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 24.04.2013 - 1-78/12

    Falschbeurkundung im Amt: Erstellung unrichtiger TÜV-Untersuchungsberichte im

    Tatbestandlich erforderlich ist eine für den Verkehr nach außen bestimmte Urkunde, die nach gesetzlicher Vorschrift die Wahrheit der dort bezeugten Erklärungen zu öffentlichem Glauben für und gegen jedermann beweist (RGSt 52, 268; 59, 13, 19; BGH a.a.O. sowie in BGHSt 6, 380, 381; 22, 201, 203).
  • BGH, 11.01.2018 - 3 StR 378/17

    Mittelbare Falschbeurkundung; Falschbeurkundung im Amt (Reichweite der

    Nur soweit dieser öffentliche Glaube reicht, können Falschangaben strafbewehrt sein (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1954 - 3 StR 718/53, BGHSt 6, 380, 381; Beschlüsse vom 2. Juli 1968 - GSSt 1/68, BGHSt 22, 201, 202 f.; vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHSt 53, 34, 35 f.; vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16, BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 5; S/S/Heine/Schuster, StGB, 29. Aufl., § 271 Rn. 8, 20; LK/Zieschang, StGB, 12. Aufl., § 271 Rn. 9, 29 f.).
  • OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09

    Urkundenfälschung im Vergabeverfahren; Vergabeakten als Gesamturkunde;

    Notwendig ist eine Beweiswirkung für und gegen jedermann (BGHSt 6, 380, 381; 17, 66, 67; 19, 19, 21).

    Zudem würde sich der öffentliche Glaube und damit der erhöhte strafrechtliche Schutz nicht auf den gesamten Inhalt der Urkunde erstrecken, sondern nur auf bestimmte, von vornherein allgemein, regelmäßig durch Rechtssatz, festgelegte Inhalte (BGHSt 6, 380, 381; 19, 19, 21; 20, 186, 188; NJW 2004, 3195 ).

  • BGH, 30.07.1963 - 1 StR 136/63

    Rechtmäßigkeit der Vereidigung eines Zeugen - Bedeutung des Wortes "wissentlich"

    Der geschichtliche Vorgang (BGHSt 4, 255, 368 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 6, 382) [BGH 07.10.1954 - 3 StR 718/53]der dem Angeklagten zur Last gelegten gleichgeschlechtlichen Beziehungen zu.
  • BGH, 30.11.1965 - 5 StR 462/65

    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen fortgesetzter mittelbarer

    § 271 StGB setzt voraus, daß die Eintragung, um die es sich handelt, nach gesetzlicher Vorschrift die eingetragene Tatsache zu öffentlichem Glauben beweist (vgl. BGHSt 6, 380).
  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 119/61
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  • BayObLG, 31.10.1995 - 2St RR 80/95
    Unter diese Vorschrift fallen vielmehr nur solche, denen "volle Beweiskraft für und gegen jedermann" zukommt (RGSt 66, 407, 409; BGHSt 6, 380, 381: 22, 201, 203; 34, 299, 300 f.; 37, 207, 209; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 271 Rn. 6 ff.; Lackner StGB 21. Aufl. § 271 Rn. 2; LK/Tröndle StGB 10. Aufl. § 348 Rn. 5, § 271 Rn. 4, 18, 28, Schönke/Schröder/Cramer StGB 24. Aufl. § 271 Rn. 8).
  • BGH, 16.11.1976 - 1 StR 607/76

    Bedeutung des Erwerbs, Besitzes und der Abgabe von Betäubungsmitteln im Rahmen

    Als Gegenstand der Straftat kommt nur eine öffentliche Urkunde in Betracht, die die Wahrheit der darin bezeugten Tatsache für und gegen jedermann beweist (BGHSt 6, 380, 381).
  • BGH, 13.03.1964 - 4 StR 489/63

    Rechtsmittel

    Eine Tatsache ist von dem Urkundsbeamten nur dann beurkundet, wenn er sie zum Zwecke des Beweises für und gegen jedermann in der Urkunde festgestellt hat (RGSt 52, 268, 269; 63, 148, 150; 72, 377, 378; vgl. RGSt 60, 231; BGHSt 6, 380 zu § 271 StGB).
  • BGH, 13.10.1959 - 5 StR 379/59

    Rechtsmittel

    Nach § 271 StGB wird nur bestraft, wer die unrichtige Beurkundung einer Tatsache in ein öffentliches Register bewirkt, die von der Beweiskraft des öffentlichen Registers erfaßt wird (BGHSt 6, 380).
  • BGH, 21.12.1965 - 1 StR 502/65

    Abgrenzung von Tateinheit zu Tatmehrheit - Beweiskraft von Angaben über das

  • BGH, 04.10.1960 - 5 StR 360/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

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Rechtsprechung
   BGH, 07.10.1954 - 3 StR 613/53   

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https://dejure.org/1954,2661
BGH, 07.10.1954 - 3 StR 613/53 (https://dejure.org/1954,2661)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1954 - 3 StR 613/53 (https://dejure.org/1954,2661)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1954 - 3 StR 613/53 (https://dejure.org/1954,2661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines Polizeiwachtmeisters zur Anwendung unmittelbaren Zwangs zwecks Personenfeststellung außerhalb des Dienstes - Lösung eines Schusses bei der Benutzung eines Revolvers als Schlagwaffe - Erhebliche Verminderung der Zurechnungsfähigkeit wegen einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1944 (Ls.)
  • MDR 1955, 121
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 613/53
    Als Urkunde erbringt es Beweis darüber, dass ein Urteil ergangen, welche Entscheidung getroffen und auf welche Gründe diese gestützt worden ist, also unter Umständen auch darüber, wie die Aussagen von Zeugen von dem damaligen Gericht verstanden und beurteilt worden sind (RGSt 8, 153 [157]; RG HRR 1931 Nr. 1284, BGHSt 6, 141).

    Gegenstand der Beweisaufnahme ist hier ebensowenig wie bei sonstigen Vorhalten aus Schriftstücken der Inhalt der Urkunde, sondern die Erklärung des in der Hauptverhandlung anwesenden Zeugen auf den Vorhalt (vgl RGSt 5, 429; 61, 9; BGHSt 3, 199 [201]; 6, 141 [143]).

  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 324/52
    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 613/53
    Seine Entscheidung kann vom Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler nachgeprüft werden (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH NJW 1952, 1102 [1103]; BGH 3 StR 60/54 vom 6. Mai 1954).
  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 613/53
    Von der Vereidigung eines Zeugen, der selbst Verletzter ist, kann mit der blossen Begründung abgesehen werden, dass der Zeuge als Verletzter nach § 61 Nr. 2 StPO unbeeidigt bleibe (BGHSt 1, 175).
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 613/53
    Etwas anderes kann auch dem Urteil BGH NJW 1952, 192 nicht entnommen werden, wo ein Zeuge auf seine am ersten Verhandlungstage gemachte Aussage nach § 61 Nr. 2 StPO unvereidigt geblieben ist und nach seiner nochmaligen Vernehmung am zweiten Verhandlungstage eine Entscheidung über die Vereidigung oder Nichtvereidigung überhaupt unterblieben ist.
  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 613/53
    Im letzten Falle wäre ihr Vorgehen trotz gegebener Notwehrlage des vom Angeklagten Zwangsgestellten nicht gerechtfertigt gewesen (vgl BGHSt 3, 194 [196]; 5, 245 [247]).
  • BGH, 23.09.1952 - 1 StR 750/51

    Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 613/53
    Gegenstand der Beweisaufnahme ist hier ebensowenig wie bei sonstigen Vorhalten aus Schriftstücken der Inhalt der Urkunde, sondern die Erklärung des in der Hauptverhandlung anwesenden Zeugen auf den Vorhalt (vgl RGSt 5, 429; 61, 9; BGHSt 3, 199 [201]; 6, 141 [143]).
  • BGH, 13.11.1952 - 3 StR 205/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 613/53
    Dieses Erkenntnis wurde auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 13. November 1952 - 3 StR 205/51 -) aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben.
  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 613/53
    Seine Entscheidung kann vom Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler nachgeprüft werden (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH NJW 1952, 1102 [1103]; BGH 3 StR 60/54 vom 6. Mai 1954).
  • BGH, 02.10.1953 - 3 StR 151/53

    'Die Sünderin' - § 32 StGB, Verteidigungswille des Angegriffenen auch bei

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 613/53
    Im letzten Falle wäre ihr Vorgehen trotz gegebener Notwehrlage des vom Angeklagten Zwangsgestellten nicht gerechtfertigt gewesen (vgl BGHSt 3, 194 [196]; 5, 245 [247]).
  • BGH, 23.02.1954 - 1 StR 671/53
    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 613/53
    Das Gericht ist im allgemeinen auch nicht verpflichtet, der Verteidigung bekanntzugeben, auf welche Erwägungen es im einzelnen die Verurteilung aus dem neuen Strafgesetz möglicherweise stützen wird (BGH 1 StR 671/53 vom 23. Februar 1954).
  • BGH, 06.05.1954 - 3 StR 60/54

    Rechtsmittel

  • RG, 30.11.1923 - I 878/23

    Wanderstock - § 32 StGB, Erforderlichkeit, § 16 StGB, aberratio ictus,

  • BGH, 20.07.1951 - 4 StR 305/51

    Rechtsmittel

  • RG, 30.03.1883 - 437/83

    1. Auslegung des §. 246 Abs. 1 St.P.O. und Anwendung desselben in dem Falle, wenn

  • RG, 29.06.1926 - I 367/26

    In welcher Weise können Wahrnehmungen und Gutachten von Zeugen und

  • RG, 17.11.1925 - I 495/25

    1. Bedarf es in der Hauptverhandlung vor dem Berufungsgerichte des Hinweises auf

  • RG, 08.11.1926 - III 577/26

    Verstößt es gegen § 250 StPO., wenn sich in der Hauptverhandlung ein Zeuge mit

  • RG, 17.02.1922 - V 1183/21

    Ist in der nach Wiederaufnahme des Verfahrens erneuten Hauptverhandlung der in

  • RG, 19.01.1882 - 3165/81

    Ist in der Hauptverhandlung zu einem wiederaufgenommenen Verfahren die Verlesung

  • BGH, 28.01.1956 - 1 StR 560/55

    Rechtsmittel

    Ob es zulässig gewesen wäre, die Ausführungen des Sachverständigen den Gründen des in dem Verfahren 1 Ls 25/51 ergangenen Urteils zu entnehmen (vgl. hierzu RGSt 60, 297; BGHSt 6, 141; BGH 3 StR 613/53 vom 7. Oktober 1954 - LM StPO § 250 Nr. 9), braucht nicht erörtert zu werden.
  • BGH, 23.03.1976 - 1 StR 9/76

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Der Bundesgerichtshof hat die Verlesung auch der vollständigen Urteilsgründe zur Information für zulässig gehalten, sogar als Urkundenbeweis oder zum Zweck des Vorhalts (BGHSt 6, 141, 142), und zwar auch dann, wenn das erste Urteil aus formellen Gründen insgesamt aufgehoben worden war (BGH MDR 1955, 121 Nr. 111).
  • BGH, 27.03.1962 - 1 StR 545/61

    Rechtsmittel

    Die Zeugin war daher zu vereidigen, soweit sie zu den der Verurteilung zugrundeliegenden Vorgängen vernommen worden ist (RG HRR 1937 Nr. 359; BGH Urt. v. 7. Oktober 1954 - 3 StR 613/53 S. 14, 15; KM, 4. Aufl. § 61 Anm. 4 a am Ende).
  • BGH, 14.12.1954 - 1 StR 633/54

    Rechtsmittel

    Dass das Urteil vom 9. November 1953 aufgehoben worden ist, hindert nicht, es zum Zwecke des Vorhalts insoweit zu verlesen, als es sich um die Feststellung handelt, ob Käthe M. in der früheren Hauptverhandlung über die Vorgänge, die sich am Morgen des Besuches in Rindelbach ereigneten, eine andere Darstellung als in der Hauptverhandlung vom 29. Juli 1954 gegeben hat (BGH 3 StR 613/53 vom 7. Oktober 1954).
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