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   BGH, 05.04.1955 - I ZR 122/53   

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BGH, 05.04.1955 - I ZR 122/53 (https://dejure.org/1955,1851)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1955 - I ZR 122/53 (https://dejure.org/1955,1851)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1955 - I ZR 122/53 (https://dejure.org/1955,1851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1955, 464
  • DB 1955, 479
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 03.07.1934 - II 43/34

    1. Von welchem Zeitpunkt an haftet im Falle der Wandelung der Käufer für die von

    Auszug aus BGH, 05.04.1955 - I ZR 122/53
    An der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 145, 79 [83]), daß der Käufer, der Wandlung begehrt, die Benutzung der Kaufsache einzustellen hat, wenn er nicht seinen Wandlungsanspruch verlieren will, wird festgehalten.

    Zwar hat der Käufer, der Wandlung begehrt, grundsätzlich die Benutzung der Kaufsache einzustellen, will er nicht seinen Wandlungsanspruch verlieren, da er vom Augenblick seiner Wandlungserklärung an auf die Belange des Verkäufers Rücksicht nehmen muß (RGZ 145, 79 [83]).

    Im übrigen kann es dem Beklagten, der infolge des Annahmeverzuges der Klägerin (§ 300 BGB) nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat (RGZ 56, 267 [270]; 145, 79 [84]), auch nicht angelastet werden, wenn er das Risiko von Lagerungsschäden, die nach den Feststellungen des Berufungsgerichts mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, nicht auf sich nehmen wollte.

  • RG, 23.11.1915 - II 269/15

    Nachbesserungsrecht des Verkäufers

    Auszug aus BGH, 05.04.1955 - I ZR 122/53
    Ebensowenig wird das Schadensersatz- oder Wandlungsbegehren des Beklagten dadurch ausgeschlossen, daß er der Klägerin zunächst gestattete, die Nachbesserung zu versuchen (RGZ 87, 335 [338]).
  • RG, 24.10.1902 - II 192/02

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung. B.G.B. § 480 Abs. 2.

    Auszug aus BGH, 05.04.1955 - I ZR 122/53
    Das Berufungsgericht konnte, da der Gewährleistungsanspruch einredeweise erhoben wird, offen lassen, ob dem Beklagten der von ihm in erster Linie geltend gemachte Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung, der ihn auch zur Verweigerung der Kaufpreiszahlung berechtigt (vgl. RGZ 52, 352 [355]; 90, 332 [334]; 134, 83 [90]), zusteht, da sich die Unbegründetheit der Klage schon aus der vom Beklagten vorsorglich erhobenen Wandlungseinrede ergibt.
  • RG, 13.03.1923 - III 344/22

    Mängelrüge

    Auszug aus BGH, 05.04.1955 - I ZR 122/53
    Wenn unterstellt wird, Ri. sei Bevollmächtigter des Beklagten gewesen und es liege ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor, so mußten zwar an sich störende Geräusche auch dann unverzüglich gerügt werden, wenn ihre Ursache noch nicht bekannt war (RGZ 106, 359 [361]).
  • RG, 09.12.1903 - V 251/03

    Wandelung; Verschulden

    Auszug aus BGH, 05.04.1955 - I ZR 122/53
    Im übrigen kann es dem Beklagten, der infolge des Annahmeverzuges der Klägerin (§ 300 BGB) nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat (RGZ 56, 267 [270]; 145, 79 [84]), auch nicht angelastet werden, wenn er das Risiko von Lagerungsschäden, die nach den Feststellungen des Berufungsgerichts mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, nicht auf sich nehmen wollte.
  • RG, 19.06.1917 - II 20/17

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Nichterfüllung eines Kaufvertrages nach

    Auszug aus BGH, 05.04.1955 - I ZR 122/53
    Das Berufungsgericht konnte, da der Gewährleistungsanspruch einredeweise erhoben wird, offen lassen, ob dem Beklagten der von ihm in erster Linie geltend gemachte Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung, der ihn auch zur Verweigerung der Kaufpreiszahlung berechtigt (vgl. RGZ 52, 352 [355]; 90, 332 [334]; 134, 83 [90]), zusteht, da sich die Unbegründetheit der Klage schon aus der vom Beklagten vorsorglich erhobenen Wandlungseinrede ergibt.
  • BGH, 27.11.1953 - I ZR 219/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.04.1955 - I ZR 122/53
    Auch die Ausführungen von Sachverständigen müssen in der Sitzungsniederschrift oder im Urteil wiedergegeben werden, und das Urteil muß erkennen lassen, inwieweit das Gericht den Ausführungen beigetreten ist (Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1953 - I ZR 219/52 - und des IV. Senats vom 30. September 1954 - IV ZR 98/54 -).
  • BGH, 30.09.1954 - IV ZR 98/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.04.1955 - I ZR 122/53
    Auch die Ausführungen von Sachverständigen müssen in der Sitzungsniederschrift oder im Urteil wiedergegeben werden, und das Urteil muß erkennen lassen, inwieweit das Gericht den Ausführungen beigetreten ist (Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1953 - I ZR 219/52 - und des IV. Senats vom 30. September 1954 - IV ZR 98/54 -).
  • BGH, 20.11.1952 - VI ZR 2/52
    Auszug aus BGH, 05.04.1955 - I ZR 122/53
    Es genügt, wenn das Ergebnis in Form einer Tatsachenfeststellung im Tatbestand oder in den Entscheidungsgründen des Urteils mitgeteilt wird (BGH Urteil vom 20. November 1952 VI ZR 2/52 bei L-M ZPO § 161 Nr. 2).
  • RG, 15.05.1936 - II 196/35

    1. Über das Erfordernis der Lückenlosigkeit des Preisbindungssystems für

    Auszug aus BGH, 05.04.1955 - I ZR 122/53
    Die Revision rügt unter Berufung auf RGZ 151, 239 [250 f] Verletzung der §§ 160 Abs. 1 Nr. 4, 161, 313 Abs. 1 ZPO, weil das Ergebnis des vom Berufungsgericht vorgenommenen Augenscheins und die mündlichen Gutachten der Sachverständigen weder im Sitzungsprotokoll noch im Urteil beurkundet seien und damit eine Nachprüfung des Beweisergebnisses unmöglich gemacht sei.
  • RG, 22.10.1931 - VI 183/31

    1. Wann beginnt bei einem formnichtigen, jedoch nach § 313 Satz 2 BGB. geheilten

  • BGH, 19.01.1978 - VII ZR 175/75

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen schuldhafter Verletzung der

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  • OLG Hamm, 25.06.1987 - 23 U 78/86

    Abstellen auf die Gesamtwirkung bei Beurteilung der Erheblichkeit mehrerer

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der einigermaßen dauernde Weitergebrauch einer fehlerhaften Sache mit dem Wandlungsbegehren des Käufers an sich nicht vereinbar ist (vgl. BGH MDR 1955, 464; BGH NJW 1958, 1773; BGH NJW 1960, 2331), weil der Käufer vom Augenblick seiner Wandlungserklärung an verpflichtet ist, auf die Belange des Verkäufers Rücksicht zu nehmen (vgl. RGZ 145, 79/83).

    Tritt durch die Weiterbenutzung vor Vollziehung der Wandlung eine wesentliche Verschlechterung der Sache ein, so kann sich der Wandlungsverpflichtete gemäß § 467 Satz 1 in Verbindung mit § 351 BGB auf den Wegfall seiner Verpflichtung berufen, es sei denn, daß dem Berechtigten Rechtfertigungsgründe zur Seite stehen, die der Annahme entgegenstehen, der Käufer habe die Verschlechterung der Sache im Sinne des § 351 BGB verschuldet (vgl. BGH MDR 1955, 464 = BGH LM § 351 Nr. 2 für den Fall der Weiterbenutzung einer vom Verkäufer eingebauten Kinobestuhlung; BGH NJW 1958, 1773 für den Fall der Weiterbenutzung eines Raupenladegeräts; BGH NJW 1960, 2331).

  • BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 295/82

    selbstfahrende Arbeitsmaschine - § 462 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    In der Rechtsprechung findet sich zwar wiederholt die Formulierung, daß der Weitergebrauch der fehlerhaften Kaufsache mit der Aufrechterhaltung des Wandelungsbegehrens grundsätzlich nicht vereinbar sei (RGZ 145, 79, 83; BGH, Urteil vom 5. April 1955 - I ZR 122/53 - LM BGB § 351 Nr. 2; Senatsurteile vom 11. Juli 1958 - VIII ZR 158/57 - LM BGB § 467 Nr. 2 = NJW 1958, 1773 und vom 29. September 1960 - VIII ZR 135/59 - LM BGB § 351 Nr. 4); in diesen Entscheidungen ist aber auch ausgesprochen worden, daß allein der Weitergebrauch der Kaufsache das Wandelungsrecht nicht ausschließe (vgl. auch RG WarnRspr. 1931 Nr. 19 S. 43).
  • BGH, 10.11.1971 - VIII ZR 155/70

    Kein Ausschluss der Wandlung des Kaufvertrages durch die Verkaufs-und

    Dem steht nicht entgegen, daß ein Käufer unter Umständen auch dann, wenn er nach Erklärung der Wandlung die nach seiner Ansicht fehlerhafte Sache längere Zeit ganz oder teilweise weiterbenutzt, sich gleichwohl selbst dann auf die Wandlung des Kaufvertrages berufen kann, wenn die Weiterbenutzung zu einer erheblichen Wertminderung der zurückzugewährenden Kaufsache geführt hat (vgl. Staudinger/Ostler a.a.O. § 467 Anm. 17 f; Ballerstedt bei Soergel/Siebert 10. Aufl. § 467 Anm. 12, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; BGH Urteil vom 5. April 1955 - I ZR 122/53 = LM BGB § 351 Nr. 2 = MDR 1955, 464 = BB 1955, 432 sowie Senatsurteil vom 11. Juli 1950 - VIII ZR 158/57 = LM BGB § 467 Nr. 2 = NJW 1958, 1773).
  • BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 158/57
    Insoweit ist bei Prüfung des Berufungsurteils davon auszugehen, daß der Weitergebrauch einer fehlerhaften Sache grundsätzlich mit dem Wandlungsbegehren des Käufers nicht vereinbar ist (vgl« RGZ 145, 795 BGH ürt« v« 5. April 1955 - I ZR 122/53 - MDR 1955, 464)" Tritt hierdurch eine wesentliche Verschlechterung der Sache ein, so kann sich der Wandlungsverpflichtete gemäß § 467 in Verbindung mit § 351 BGB auf den Wegfall sei ner Verpflichtung berufen, es sei denn, daß dem Berechtigten Rechtfertigungsgründe zur Seite stehen, die der Aiuialkne ent gegenstehen, der Käufer habe die Verschlechterung im Sinne des § 351 BGB "verschuldet" " Auch abgesehen von dem Pall einer schuldhaften Verschlechterung der mangelhaften Sache durch Weitergebrauch kann in ihm der Ausdruck des Willens gesehen werden, den Gegenstand su behalten, wobei es grundsätzlich nicht auf das Vorhandensein eines Verzichtswillens des Käufers ankoinmt, sondern darauf? wie sein Handeln objektiv nach Treu und Glauben im Verkehr zu würdigen ist (RG WarnRspr 1931, 19 = HRR 1931, 208)« Wenn besondere Umstände die Annahme einer Aufgabe des Wandlungsrechts durch Verzicht ausschließen, so kann in dem Verhalten des Käufers dessenungeachtet eine Verwirkung des Rechts auf Wandlung gefunden wer den, wenn ihm nach Treu und1Glauben die Berufung auf diesen Anspruch zu versagen ist (vgl OLG München BB 1955, 916 bei Weiterbenutzung eines Motorrades)« Ob der Wandlungsverpflichtete auch dann, wenn ihm wegen Verscfcweigens des die Wandlung veranlassenden Sachmangels ein arglistiges Verhalten zur Last fällt, berechtigt ist, sich auf den Wegfall seiner Verpflichtung gemäß §§ 467, 351 BGB zu berufen, ist nicht unzweifelhaft , Der VIortlaut dieser Bestimmungen steht dem allerdings nicht entgegen, wie das Beichsgericht in JW 1910« 99'' ausgeführt hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1955 - II ZR 186/54   

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BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1955 - II ZR 186/54 (https://dejure.org/1955,729)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 17, 303
  • NJW 1955, 1110
  • NJW 1955, 1395 (Ls.)
  • MDR 1955, 464
  • DB 1955, 685
  • DB 1956, 280
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.01.1953 - I ZR 35/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.05.1955 - II ZR 186/54
    Durch Verfügung vom 18. Februar 1949 wurde für die Beklagte auf Grund des MilRegG 52 ein Treuhänder bestellt, der den Rechtsstreit durchführte und auf die mündliche Verhandlung vom 18. Dezember 1951 ein obsiegendes Urteil des Kammergerichts vom 11. Januar 1952 erzielte; die Revision der jetzigen Klägerin wurde durch das Urteil des I. Zivilsenats vom 23. Januar 1953 (I ZR 35/52) zurückgewiesen.
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