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   BGH, 20.10.1958 - III ZR 101/57   

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https://dejure.org/1958,470
BGH, 20.10.1958 - III ZR 101/57 (https://dejure.org/1958,470)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1958 - III ZR 101/57 (https://dejure.org/1958,470)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1958 - III ZR 101/57 (https://dejure.org/1958,470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1959, 109
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.1958 - III ZR 77/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.10.1958 - III ZR 101/57
    Die Haftung nach Bereicherungsgrundsätzen für eine vor Inkrafttreten des neuen Rechts erfolgte Überzahlung tritt auch dann ein, wenn die Rückforderung von dem Dienstherrn bereits vor der Neuregelung geltend gemacht worden ist (im Anschluß an III ZR 77/56 v. 13. Januar 1958, MDR 316).

    Wie nämlich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 13. Januar 1958 - III ZR 77/56 - (MDR 1958, 316) dargelegt hat, knüpft die dem § 87 Abs. 2 BBG entsprechende Vorschrift des § 39 Abs. 3 des Gesetzes, nach der der Beamte eine Überzahlung nicht schlechthin, sondern nur nach Bereicherungsgrundsätzen zurückzuzahlen hat, bereits ihrem Wortlaut nach nicht an den Akt der Zuvielleistung als solchen an, sondern an den Dauerzustand, der zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten nach einer Überzahlung besteht und das Rückforderungsrecht des Dienstherrn auslöst.

  • RG, 08.03.1906 - IV 430/05

    Einstweilige Verfügung in Ehesachen.

    Auszug aus BGH, 20.10.1958 - III ZR 101/57
    Das Reichsgericht hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, nach Zweck und Wesen des Beamtengehalts als einer Unterhaltsrente müsse die Verwendung einer Überzahlung für eine bessere Lebenshaltung des Beamten und seiner Familie als ein Wegfall der Bereicherung behandelt werden; die Bereicherung gelte als weggefallen, insoweit der Empfänger im Hinblick auf das Erlangte Ausgaben gemacht habe, die er sonst nicht gemacht haben würde (vgl. RGZ 83, 161, 163; Gruch, Beitr. 48, 1084, 1090/91; JW 1911, 323; Warn E 1919 Nr. 147; auch RGZ 63, 38, 41; - s. auch Planck - Strohal 4. Aufl. § 818 5 a, wonach die Bereicherung beispielsweise wegfalle, wenn der Empfänger die Überzahlung für eine Vergnügungsreise oder besondere Anschaffungen im Haushalt verwendet habe, wobei die Lebensgewohnheiten und Verhältnisse des Empfängers zu beachten seien).
  • RG, 03.10.1913 - III 228/13

    Wegfall der Bereicherung; Zuviel gezahltes Gehalt

    Auszug aus BGH, 20.10.1958 - III ZR 101/57
    Das Reichsgericht hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, nach Zweck und Wesen des Beamtengehalts als einer Unterhaltsrente müsse die Verwendung einer Überzahlung für eine bessere Lebenshaltung des Beamten und seiner Familie als ein Wegfall der Bereicherung behandelt werden; die Bereicherung gelte als weggefallen, insoweit der Empfänger im Hinblick auf das Erlangte Ausgaben gemacht habe, die er sonst nicht gemacht haben würde (vgl. RGZ 83, 161, 163; Gruch, Beitr. 48, 1084, 1090/91; JW 1911, 323; Warn E 1919 Nr. 147; auch RGZ 63, 38, 41; - s. auch Planck - Strohal 4. Aufl. § 818 5 a, wonach die Bereicherung beispielsweise wegfalle, wenn der Empfänger die Überzahlung für eine Vergnügungsreise oder besondere Anschaffungen im Haushalt verwendet habe, wobei die Lebensgewohnheiten und Verhältnisse des Empfängers zu beachten seien).
  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    a) Damit greifen hier mehrere Grundfragen des Bereicherungsrechts ineinander: Einerseits können außergewöhnliche Ausgaben, die sonst nicht gemacht worden wären, eine einmal eingetretene Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB wegfallen lassen (BGH MDR 1959, 109 mit Nachweisen).
  • BGH, 27.10.2016 - IX ZR 160/14

    Insolvenzanfechtung wegen unentgeltlicher Leistung: Berufung auf Entreicherung

    Dies setzt aber voraus, dass das Empfangene für außergewöhnliche Zwecke verwendet worden ist, dies zu keinem die Herausgabe rechtfertigenden Vermögensvorteil beim Empfänger geführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1958 - III ZR 101/57, MDR 1959, 109 f; vom 7. Januar 1971 - VII ZR 9/70, BGHZ 55, 128, 132) und nicht anzunehmen ist, dass die Ausgaben ansonsten mit anderen verfügbaren Mitteln bestritten worden wären (BGH, Urteil vom 17. Januar 2003 - V ZR 235/02, NJW 2003, 3271 f).
  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auch ohne besonderen Verwendungsnachweis spricht dann aufgrund der Lebenserfahrung - insbesondere bei unteren und mittleren Einkommen - zugunsten des Empfängers die Vermutung, daß er die Überzahlung zur Verbesserung seines Lebensstandards ausgegeben hat (RGZ 83, 161, 163; BGH Urteil vom 20. Oktober 1958 - III ZR 101/57 - MDR 1959, 109, 110; BVerwGE 13, 107, 110 [BVerwG 10.10.1961 - VI C 25/60]; MünchKomm/Lieb BGB 2. Aufl. § 818 Rdn. 83; BGB-RGRK/Heimann-Trosien a.a.O. Rdn. 40).
  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 517/83

    Rückzahlung von Bezügen - Ausschluß des Entreicherungseinwands - Leistung des

    In ähnlicher Weise hat der Bundesgerichtshof im Falle eines Beamten entschieden, der von den Überzahlungen Anschaffungen getätigt hatte (BGH Urteil vom 20. Oktober 1958 - III ZR 101/57 - MDR 1959, 109, 110).
  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 912/94

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Fälligkeit - Tarifliche Ausschlußfrist -

    Er könnte dann den Wertersatz nur aufbringen, indem er auf seine Vergütung zurückgreift und diese zu Ausgaben verwendet, die er sonst nicht getätigt hätte, was sich als Verlustgeschäft erweisen könnte, oder indem er versucht, sich mittels Veräußerung, die erfahrungsgemäß nur zu weit herabgesetzten Preisen möglich ist, wenigstens einen Teil der zum Wertersatz benötigten Mittel zu verschaffen (vgl. BGH Urteil vom 20. Oktober 1958 - III ZR 101/57 - MDR 1959, 109; BGHZ 55, 128, 132).
  • BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 7/83

    Rückzahlungsanspruch von Unterhaltsbeträgen bei Verbrauch dieser Beträge für den

    Da somit die Voraussetzungen des § 818 Abs. 3 BGB feststehen, braucht nicht auf die Grundsätze zurückgegriffen zu werden, die in der obergerichtlichen Rechtsprechung - insbesondere auch zur Beweiserleichterung - zur Frage der Entreicherung bei der Überzahlung von Dienst- und Versorgungsbezügen der Beamten entwickelt worden sind (vgl. RGZ 83, 159, 163; RG JW 1911, 323; BGH MDR 1959, 109; BVerwGE 8, 261, 270 f [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] ; 13, 107, 110 f [BVerwG 10.10.1961 - VI C 25/60] ; 15, 17 f [BVerwG 30.08.1962 - II C 90/60] ).
  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 153/76

    Im Reisegewerbe vermittelter Darlehensvertrag

    Dessen Zahlung stellte für sie nach ihren Vermögensverhältnissen eine außergewöhnliche Ausgabe dar, die sie ohne den Abschluß des Kredit- und des Mitarbeitervertrags nicht gehabt hätten (zum Ausschluß eines Bereicherungsanspruchs bei solchen Ausgaben vgl. BGH MDR 1959, 109; BVerwG MDR 1961, 535; LG Berlin NJW 1971, 2175).
  • KG, 07.09.2020 - 5 Ws 105/19

    Darlegungs- und Beweislast des Einziehungsadressaten für einen behaupteten

    Denn diese Rechtsprechung ist für die verhältnismäßig geringfügige Überzahlung von Gehalt, Dienstbezügen oder Unterhalt unterer und mittlerer Einkommensgruppen entwickelt worden (siehe beispielhaft BGH, Urteil vom 20. Oktober 1958 - III ZR 101/57 - juris Rn. 11 [Dienstbezüge]; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Januar 1995 - 12 WF 445/94 - juris Rn. 3 [Unterhalt]; Wendehorst, a.a.O., Rn. 55 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2019 - 4 B 14.17

    Beamteter Lehrer; Rückforderung überzahlter Bezüge; Wegfall der Bereicherung;

    Dies gilt insbesondere für Beamte der unteren und mittleren Besoldungsgruppen (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1961 - 6 C 25.60 - BVerwGE 13, 107 und vom 30. August 1962 - 2 C 90.60 - juris Rn. 19, 22; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1958 - III ZR 101/57 - juris R. 11 f.; OVG Berlin, Urteil vom 17. April 1979 - IV B 41.77 - juris Rn. 16; OVG Brandenburg, Urteil vom 19. März 1998 - 2 A 72.96 - juris; zur vergleichbaren Rechtslage im Arbeitsrecht siehe BAG, Urteile vom 18. Januar 1995 - 5 AZR 817/93 - juris Rn. 19 f., vom 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - juris Rn. 17 und vom 6. Juni 2007 - 4 AZR 573/06 - juris Rn. 32).
  • BGH, 15.12.1958 - III ZR 128/57

    Rechtsmittel

    Das gilt auch dann, wenn der Anspruch auf Rückzahlung schon vor dem Inkrafttreten des § 39 Abs. 3 BesG geltend gemacht worden ist (III ZR 101/57 vom 20. Oktober 1958).

    In dem schon erwähnten Urteil III ZR 101/57 vom 20. Oktober 1958 hat sich der Senat der vom Reichsgericht ständig vertretenen Auffassung angeschlossen, daß die Verwendung einer Überzahlung für eine bessere Lebenshaltung des Beamten und seiner Familie als ein Wegfall der Bereicherung behandelt werden müsse, daß die Bereicherung als weggefallen gelte, insoweit der Empfänger im Hinblick auf das Erlangte Ausgaben gemacht hat, die er sonst nicht gemacht haben würde.

  • OLG Braunschweig, 22.04.1998 - 1 UF 123/97

    Ungerechtfertigte Bereicherung durch zuviel geleistete

  • OLG Zweibrücken, 31.05.1994 - 5 UF 117/93

    Rückzahlung von Unterhaltsleistungen; Erhebung einer Abänderungsklage ; Vorliegen

  • BGH, 17.10.1960 - III ZR 15/59

    Zulässigkeit der Neufestsetzung von Versorgungsbezügen auf Grund einer

  • BGH, 14.05.1959 - III ZR 40/58

    Rechtsmittel

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.01.1997 - 8 Sa 1033/95

    Beschäftigung eines Sozialarbeitesr im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ;

  • LAG Hessen, 29.09.1988 - 9 Sa 375/88

    Geltendmachung eines Wegfalls der Bereicherung; Voraussetzungen für einen

  • BAG, 17.07.1985 - 5 AZR 131/84
  • VG Stuttgart, 15.11.2007 - 17 K 1948/07

    Rückforderung überzahlter Besoldungsbezüge bei Anwendung der Vermutungsregel

  • BVerwG, 26.05.1964 - II C 132.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.09.1960 - II C 247.56

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 104/76

    Einwendungsdurchgriff bei durch Dritten finanziertem Abzahlungskauf oder

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