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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.01.1960 - II C 79.58   

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BVerwG, 28.01.1960 - II C 79.58 (https://dejure.org/1960,129)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1960 - II C 79.58 (https://dejure.org/1960,129)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1960 - II C 79.58 (https://dejure.org/1960,129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    G 131 § 6 Abs. 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 128
  • NJW 1960, 1218
  • MDR 1960, 428
  • DVBl 1960, 691
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.10.1959 - V C 285.57

    Auf Grund einer Abkommandierung zu leistender Dienst eines Wehrmachtsangehörigen

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1960 - II C 79.58
    War dies der Fall, dann hat er "in Ausübung des Dienstes" gehandelt, ebenso wie ein Soldat Wehrdienst ausgeübt hat, wenn er in dieser Eigenschaft für die Erfüllung polizeilicher Aufgaben oder in einem Industriebetrieb eingesetzt, also dorthin auf Grund des wehrrechtlichen Unterstellungsverhältnisses abkommandiert worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1959 - BVerwG V C 285.57 - [DOV 1959, 957]).
  • RG, 18.01.1921 - III 303/20

    Beamtenunfallfürsorgegesetz; Betriebsunfall

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1960 - II C 79.58
    Schon in der Rechtsprechung des Reichsgerichts zur älteren, in Anlehnung an die Unfallversicherung gestalteten Unfallfürsorgegesetzgebung für Beamte war anerkannt, daß es nicht auf die betriebseigentümlichen Gefahren ankomme, sondern auf die konkrete Unfallgefahr, welcher der Beamte am Ort und zur Zeit seiner Beschädigung ausgesetzt ist (so RGZ 81, 55 [58] zum Preuß. Gesetz betr. die Fürsorge für Beamte infolge von Betriebsunfällen vom 2. Juni 1902 - GS. S. 153 - u. RGZ 101, 220 zum Unfallfürsorgegesetz für Beamte und für Personen des Soldatenstandes vom 18. Juni 1901 - RGBl. S. 211 -).
  • RG, 04.12.1912 - III 87/12

    Beamtenfürsorge; Bureaudiener einer Eisenbahnbetriebsinspektion

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1960 - II C 79.58
    Schon in der Rechtsprechung des Reichsgerichts zur älteren, in Anlehnung an die Unfallversicherung gestalteten Unfallfürsorgegesetzgebung für Beamte war anerkannt, daß es nicht auf die betriebseigentümlichen Gefahren ankomme, sondern auf die konkrete Unfallgefahr, welcher der Beamte am Ort und zur Zeit seiner Beschädigung ausgesetzt ist (so RGZ 81, 55 [58] zum Preuß. Gesetz betr. die Fürsorge für Beamte infolge von Betriebsunfällen vom 2. Juni 1902 - GS. S. 153 - u. RGZ 101, 220 zum Unfallfürsorgegesetz für Beamte und für Personen des Soldatenstandes vom 18. Juni 1901 - RGBl. S. 211 -).
  • BVerwG, 14.12.2004 - 2 C 66.03

    Anerkennung; Dienstunfall; Schriftform; Sportunfall; Sportveranstaltung;

    Bereits im Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG 2 C 79.58 - BVerwGE 10, 128 ist auf das im Beamtenrecht geregelte Unterstellungsverhältnis als Rechtsgrundlage für die Ausübung des Dienstes abgestellt.
  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 49.65

    Beamtenrecht - (Kein Dienst-[Wege-]unfall, wenn Lokführer der Bundesbahnwährend

    Ein derartiger Zusammenhang sei grundsätzlich nur zu bejahen, wenn der Beamte sich auf Grund einer dienstlichen Weisung zur Unfallzeit am Unfallort aufgehalten habe (BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - BVerwG II C 79/58]).

    Im vorliegenden Fall gehe es nicht - wie in BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - BVerwG II C 79/58] - um die Frage, ob der Kläger zwar weisungsgemäß, aber nicht im Rahmen der Beamtentätigkeit gehandelt habe, sondern darum, ob das Verhalten des Klägers nach den Grundsätzen von Arbeits- und Dienstunfällen zu beurteilen sei.

    Es hat insoweit im Anschluß an BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - BVerwG II C 79/58] ausgeführt, der Kläger habe sich nicht auf Grund einer dienstlichen Weisung am Unfallort zur Unfallzeit aufgehalten, und dies im einzelnen dargelegt.

    Daß die Fahrt des Klägers nicht unmittelbar zum Dienst im Sinne des § 135 Abs. 1 BBG gehörte, bedarf im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. außer BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - BVerwG II C 79/58] auch BVerwGE 17, 59 [BVerwG 24.10.1963 - BVerwG II C 10.62]) keiner ausführlichen Erörterung.

  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 36.66

    Erhöhung von Versorgungsbezügen - Dienstausübung außerhalb einer Dienststelle

    Bereits im Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG II C 79.58 - (BVerwGE 10, 128 [129]) ist auf das im Beamtenrecht geregelte Unterstellungsverhältnis als Rechtsgrundlage für die Ausübung des Dienstes abgestellt.
  • BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60

    Rechtsmittel

    Zwar hat der Kläger 1942 einen Unfall, der als solcher nicht streitig ist, "bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes", d.h. des Beamten dienstes (vgl. BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - II C 79/58] und Urteile vom 30. August 1960 - BVerwG II C 62.57 - und vom 7. September 1960 - BVerwG VI C 350.57 -) erlitten.
  • BVerwG, 08.04.1976 - II C 51.72

    Begriff des Dienstunfalls i.S.v. § 135 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG), § 148

    Dann aber liege entgegen der vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG II C 79.58 - (BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - II C 79/58]) vertretenen Meinung ein Kriegsunfall und kein Dienstunfall vor, wie das Berufungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden habe.

    Entscheidend ist hiernach, daß der Beamte zur fraglichen Zeit und am fraglichen Ort als Beamter und nicht in anderer öffentlich-rechtlicher Eigenschaft, z.B. als Soldat, Dienst zu leisten hatte (BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - II C 79/58] [129]).

    Demgegenüber bietet die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebotene formale Unterscheidung hinreichende Abgrenzungskriterien: Ob insbesondere ein Polizeibeamter, sei es durch persönliche Einberufung, sei es durch Eingliederung seiner Einheit in die Wehrmacht, Wehrdienst geleistet hat (vgl. BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - II C 79/58] [130]), wird in aller Regel ohne Schwierigkeiten feststellbar sein.

  • BVerwG, 30.08.1960 - II C 62.57

    Anerkennung einer im Wehrdienst erlittenen Verwundung als Dienstunfall -

    Diese Entscheidung steht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - BVerwG II C 79/58]).

    Wenn diese Vorschrift im übrigen die Versicherung "auch auf andere Dienste, zu denen Versicherte, die hauptsächlich im Unternehmen tätig sind, von dem Unternehmer oder dessen Beauftragten herangezogen werden", erstreckt, so spricht sie im Hinblick darauf, daß der Dienstunfallbegriff des Beamtenrechts in enger Anlehnung an die Unfallgesetzgebung der Reichsversicherungsordnung entwickelt worden ist (Amtliche Begründung zu §§ 107 ff. DBG, Reichsanzeiger 1937 Nr. 22; BGH in ZBR 1957, 50; NJW 1957, 223; BVerwGE 10, 128 [130]), gerade für die hier vertretene Auslegung des Tatbestandsmerkmals "in Ausübung des Dienstes".

    Zu den von dem Beklagten weiterhin erwähnten, während des zweiten Weltkrieges erlassenen besonderen Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften über die Versorgung bei Beschädigung in besonderem Einsatz (§ 27 a EWFVG, § 4 Abs. 2 der Zweiten Maßnahmen-Verordnung u.a.) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - BVerwG II C 79/58] [131]) bereits auf § 2 des Erlasses über die Fürsorge und Versorgung für die ehemaligen Angehörigen der Polizei usw. und ihre Hinterbliebenen vom 25. Juni 1943 (RGBl. I S. 373) hingewiesen, wonach die nach diesen Vorschriften zu gewährende Versorgung neben einen etwaigen Versorgungsanspruch nach dem Deutschen Beamtengesetz oder dem Deutschen Polizeibeamtengesetz trat, diesen also insbesondere auch dann nicht ausschloß, wenn sie demselben Unfalltatbestand entsprang wie der beamtenrechtliche Versorgungsanspruch.

  • BVerwG, 24.03.1976 - VI C 27.72

    Bestehen eines Wehrdienstverhältnisses - Wehrdienst auf Grund einer

    Ein Wehrdienstverhältnis ist auch nicht durch eine Eingliederung seiner Polizeieinheit in die Wehrmacht begründet worden (vgl. BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - II C 79/58] [130]; OVG Münster, Urteil vom 3. Mai 1956 - VIII A 822.52 - [ZBR 1957, S. 51] mit Nachweisen hinsichtlich der Eingliederung der sogenannten SS-Polizei-Division in die Wehrmacht).

    Es komme nur darauf an, ob der Beamte aufgrund seines Beamtenverhältnisses verpflichtet gewesen sei, den erteilten Auftrag auszuführen, nicht darauf, ob der Auftrag in der normalen sachlichen Zuständigkeit seiner Behörde gelegen habe (BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - II C 79/58] [129 f.]; Urteile vom 30. August 1960 - BVerwG II C 62.57 - [BayVBl. 1961, S. 345], vom 7. September 1960 - BVerwG VI C 350.57 - und vom 14. Juli 1966 - BVerwG II C 193.60 -).

  • VG Freiburg, 30.01.1963 - VS I/190/62

    Ruhestand infolge eines in der Kriegsgefangenschaft erlittenen Unfalles;

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  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 152.61

    Rechtsmittel

    Die ausdehnende Auslegung, die das Berufungsgericht dem Begriff des militärähnlichen Dienstes gebe, stehe nicht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (so Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG II C 79.58 -).

    Dem steht nicht entgegen, daß das Bundesverwaltungsgericht bei der Auslegung des Begriffs "bei Ausübung oder aus Veranlassung des (Beamten-)Dienstes" in § 6 Abs. 2 G 131, § 46, § 106 Abs. 1 Nr. 2 und § 109 Abs. 2 BBG diesen dem Wehrdienst gegenübergestellt hat (vgl. BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - II C 79/58] und Urteile vom 30. August 1960 - BVerwG II C 62.57 - und vom 7. September 1960 - BVerwG VI C 350.57).

  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 10.70

    Dienstunfallschutz beim Abholen von Bezügen - Ausführung einer notwendigen

    Dies entspricht im wesentlichen auch der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, in der insoweit auf das im Beamtenrecht geregelte Unterstellungsverhältnis und auf die Dienstobliegenheiten abgehoben wird, die der Beamte in dem ihm übertragenen Amt typischerweise zu erfüllen hat (vgl. u.a. BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - II C 79/58] [129] und BVerwGE 37, 203 [206/207]).
  • BVerwG, 07.09.1960 - VI C 350.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.01.1971 - II C 136.67

    Einstufung eines Unfalls während des Kuraufenthalts eines Beamten als

  • BVerwG, 19.04.1967 - VI C 96.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.01.1974 - II C 7.73

    Körperverletzung als Dienstunfall

  • BVerwG, 08.03.1961 - VI C 63.59

    Rechtsmittel

  • VG Ansbach, 27.05.2014 - AN 1 K 14.00213

    Unfall im Dienstgebäude ca. 35 Minuten vor dem frühestmöglichen Dienstbeginn

  • BVerwG, 14.07.1966 - II C 193.60

    Gewährung von Versorgungsbezügen nach dem Gesetz zur Regelung der

  • BVerwG, 02.03.1961 - II B 71.59
  • BVerwG, 29.03.1966 - VI C 151.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.12.1965 - VI C 133.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.12.1961 - II C 170.59

    Rechtsmittel

  • VG Freiburg, 30.01.1963 - VS I/126/62

    Umfang des Versorgungsanspruchs eines Beamten; Kriegsgefangenschaft aus Anlass

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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.10.1959 - VI C 35.57   

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https://dejure.org/1959,221
BVerwG, 19.10.1959 - VI C 35.57 (https://dejure.org/1959,221)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1959 - VI C 35.57 (https://dejure.org/1959,221)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1959 - VI C 35.57 (https://dejure.org/1959,221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 18
  • MDR 1960, 428
  • DVBl 1960, 604
  • DÖV 1960, 590
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
    Auszug aus BVerwG, 19.10.1959 - VI C 35.57
    Dies hat der Senat bereits in dem Urteil vom 24. Mai 1957 (BVerwGE 5, 86 ff.) ausgesprochen.
  • BVerwG, 13.04.1956 - II C 129.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1959 - VI C 35.57
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 14 GG ist überdies geklärt, daß dieser Artikel grundsätzlich nicht auf Vermögensrechtliche Ansprüche von Beamten anwendbar ist; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - (NJW 1956 S. 1121) unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 3, 58 ff. In dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist unter Bezug auf die angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch dargelegt, daß das Grundgesetz, insbesondere Art. 33 Abs. 5 GG, nicht die wohlerworbenen Rechte der Beamten gewährleistet.
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1959 - VI C 35.57
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 14 GG ist überdies geklärt, daß dieser Artikel grundsätzlich nicht auf Vermögensrechtliche Ansprüche von Beamten anwendbar ist; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - (NJW 1956 S. 1121) unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 3, 58 ff. In dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist unter Bezug auf die angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch dargelegt, daß das Grundgesetz, insbesondere Art. 33 Abs. 5 GG, nicht die wohlerworbenen Rechte der Beamten gewährleistet.
  • BVerwG, 16.01.1957 - VI C 122.56
    Auszug aus BVerwG, 19.10.1959 - VI C 35.57
    Die Verfassungsmäßigkeit des § 77 G 131 folgt aus dem Charakter des Art. 131 GG als einer verfassungsrechtlichen Sondernorm; Urteil des Senats vom 16. Januar 1957 - BVerwG VI C 122.56 -, Demgemäß ist im Urteil des Senats vom 27. September 1957 - BVerwG VI C 32.56 - (ZBR 1958 S. 50) hervorgehoben, daß durch das Gesetz zu Art. 131 GG Rechte der Beamten z.Wv. beschränkt, ja sogar ausgeschlossen werden konnten.
  • BVerwG, 24.09.1959 - II C 405.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1959 - VI C 35.57
    Dadurch, daß nach § 19 Abs. 1 Satz 2 bei der Übernahme im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 auch die aus § 7 G 131 sich ergebende Beschränkung gilt, wird nämlich lediglich der Umfang der Unterbringungspflicht mit der Wirkung begrenzt, daß auch der infolge der Anwendung des § 7 G 131 in eine geringere als die "frühere Rechtsstellung" übernommene Sonnte z.Wv. als rechtsgleich verwendet gilt; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1959 - BVerwG II C 405.57 -.
  • BVerwG, 24.02.1956 - II C 302.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1959 - VI C 35.57
    Es sei jedoch auf die diese Frage grundsätzlich verneinende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen; Urteile vom 24. Februar 1956 - BVerwG II C 302.54 - und vom 16. Januar 1957 - BVerwG VI C 182.56 -.
  • BVerwG, 16.01.1957 - VI C 182.56
    Auszug aus BVerwG, 19.10.1959 - VI C 35.57
    Es sei jedoch auf die diese Frage grundsätzlich verneinende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen; Urteile vom 24. Februar 1956 - BVerwG II C 302.54 - und vom 16. Januar 1957 - BVerwG VI C 182.56 -.
  • BVerwG, 27.09.1957 - VI C 32.56
    Auszug aus BVerwG, 19.10.1959 - VI C 35.57
    Die Verfassungsmäßigkeit des § 77 G 131 folgt aus dem Charakter des Art. 131 GG als einer verfassungsrechtlichen Sondernorm; Urteil des Senats vom 16. Januar 1957 - BVerwG VI C 122.56 -, Demgemäß ist im Urteil des Senats vom 27. September 1957 - BVerwG VI C 32.56 - (ZBR 1958 S. 50) hervorgehoben, daß durch das Gesetz zu Art. 131 GG Rechte der Beamten z.Wv. beschränkt, ja sogar ausgeschlossen werden konnten.
  • BVerwG, 09.02.1955 - II C 223.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1959 - VI C 35.57
    Der Senat vermag hiernach die abweichende Auffassung, die der Bundesgerichtshof in DÖV 1955 S. 766 und der Hessische Verwaltungsgerichtshof in DÖV 1954 S. 622 vertreten, nicht zu teilen.
  • BVerwG, 14.06.1960 - II C 403.57

    Rechtsmittel

    Sie bringt zum Ausdruck, daß die Gleichwertigkeit des Amtes sich lediglich nach der Laufbahn und Besoldungsgruppe bemißt, nicht dagegen von dem Besoldungsdienstalter abhängig ist, das dem Betroffenen in dem neuen Beamtenverhältnis eingeräumt wird (vgl.Urteil vom 19. Oktober 1959 - BVerwG VI C 35.57 -).
  • BVerwG, 16.07.1969 - VI B 41.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines

    Hieraus ergibt sich einmal, daß es für die Beurteilung der Gleichwertigkeit des am 8. Mai 1945 innegehabten und des jetzigen Amtes nur auf die Laufbahnzugehörigkeit und auf die Besoldungsgruppe (einschließlich unwiderruflicher und ruhegehaltfähiger Zulagen) ankommt (vgl. BVerwGE 10, 18 und Urteil vom 26. Mai 1964 - BVerwG II C 28.62 -).
  • BVerwG, 26.10.1962 - II C 167.58

    Rechtsmittel

    Daß für die Gleichwertigkeit des Amtes im Sinne des § 19 G 131 ausschließlich Laufbahn und Besoldungsgruppe maßgeblich sind, daß also dafür das im neuen Beamtenverhältnis nach den für dieses Verhältnis geltenden Vorschriften festgesetzte Besoldungsdienstalter unerheblich ist, hat bereits der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 19. Oktober 1959 (BVerwGE 10, 18) ausgeführt.
  • BVerwG, 23.11.1960 - VI CB 2.59

    Rechtsmittel

    Ein Unterbringungsteilnehmer kann sich auch mit Rücksicht auf § 77 G 131 nicht auf eine angebliche Kontinuität zwischen einem vor dem 8. Mai 1945 bestehenden Beamtenverhältnis und einem neubegründeten Beamtenverhältnis berufen (Urteil vom 19. Oktober 1959 - BVerwG VI C 35.57 -).
  • BVerwG, 27.10.1960 - II C 196.56

    Rechtsmittel

    Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat bereits durch Urteil vom 19. Oktober 1959 (BVerwGE 10, 18) entschieden, daß die Gleichwertigkeit des Amtes nicht vom Besoldungsdienstalter abhängt.
  • BVerwG, 12.05.1960 - II C 47.57

    Rechtsmittel

    Sie bringt zum Ausdruck, daß die Gleichwertigkeit des Amtes sich lediglich nach der Laufbahn und Besoldungsgruppe bemißt, nicht dagegen von dem Besoldungsdienstalter abhängig ist, das dem Betroffenen in dem neuen Beamtenverhältnis eingeräumt wird (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1959 - BVerwG VI C 35.57 -).
  • BVerwG, 09.12.1969 - II C 46.65

    Versagung des Witwengeldes auf Grund personalpolitischer Maßnahmen des

    Die hiernach einschlägige Vorschrift des Art. 33 Abs. 5 GG stellt aber - anders als Art. 129 WRV - nicht mehr die wohlerworbenen Rechte der Beamten unter Verfassungsschutz (BVerfGE 8, 1; BVerwG, Urteil vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 10] sowie BVerwGE 10, 18 [20]).
  • BVerwG, 15.06.1967 - II C 8.67

    Festsetzung des Besoldungsdienstalters (BDA) für einen Beamten - Änderung des

    Eine Bindung an das frühere Besoldungsdienstalter des Beamten bestehe nicht (BVerwGE 10, 18).
  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 31.63

    Rechtsmittel

    Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen ihnen dies zuzugestehen ist oder zugestanden werden kann, richtet sich allein nach dem Recht des aufnehmenden Dienstherrn (BVerwGE 10, 18).
  • BVerwG, 14.01.1963 - VI C 85.61

    Wiederverwendung eines an der Unterbringung teilnehmenden Beamten entsprechend

    Nach dieser Legaldefinition sind demnach für die Ermittlung des Wiederverwendungsamtes die Laufbahn und die Besoldungsgruppe ausschlaggebend (vgl. auch BVerwGE 10, 18).
  • BVerwG, 30.04.1965 - VIII B 8.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

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