Weitere Entscheidungen unten: BGH, 22.07.1960 | BGH, 19.08.1960

Rechtsprechung
   BGH, 25.07.1960 - 3 StR 25/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,552
BGH, 25.07.1960 - 3 StR 25/60 (https://dejure.org/1960,552)
BGH, Entscheidung vom 25.07.1960 - 3 StR 25/60 (https://dejure.org/1960,552)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 1960 - 3 StR 25/60 (https://dejure.org/1960,552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 391
  • NJW 1960, 1867
  • MDR 1960, 938
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60

    Untergrabung SED/FDGB - § 170 Abs. 1 StPO, Legalitätsgrundsatz, Anklagepflicht,

    Einen freigesprochenen Angeklagten können auch dann keine Verfahrenskosten treffen, wenn entsprechend den in BGH NJW 1955, 71 entwickelten Richtlinien eine Sicherungsmaßnahme verhängt wird (BGH NJW 1960, 1867, 3 StR 25/60 vom 25. Juli 1960).
  • KG, 19.07.2016 - 4 Ws 104/16

    Strafverfahren: Verhältnismäßigkeit des Erlasses eines Sitzungshaftbefehls bei

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse Berlin, weil kein anderer für sie haftet (vgl. BGHSt 14, 391; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 59. Aufl., § 464 Rn. 2, § 473 Rn. 2); die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Verurteilten, die hier zu treffen war (vgl. Meyer-Goßner/ Schmitt aaO, § 464 Rn. 11a mwN), beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO (vgl. LR-Hilger, StPO 26. Aufl., § 473 Rn. 14).
  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02

    Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die

    Der Kostenzuordnung gemäß § 465 StPO liegt der Veranlassungsgedanke zu Grunde (vgl. BVerfGE 18, 302 ; BGHSt 25, 109 ; Franke, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 465 Rn. 1; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Stand: 1. April 2000, vor § 464 Rn. 15; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, vor § 464 Rn. 3; Meier, Die Kostenlast des Verurteilten, 1991, S. 39; Foellmer, a.a.O., S. 73; a.A. BGHSt 14, 391 ).
  • KG, 22.07.2019 - 4 Ws 69/19

    Voraussetzungen des Erlasses eines Sitzungshaftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse Berlin, weil kein anderer für sie haftet (vgl. BGHSt 14, 391; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 62. Aufl., § 464 Rn. 2, § 473 Rn. 2); die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Verurteilten, die hier zu treffen war (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 464 Rn. 11a mwN), beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO (vgl. LR-Hilger, StPO 26. Aufl., § 473 Rn. 14).
  • KG, 14.10.2015 - 4 Ws 78/15

    Erfolgreiche Beschwerde im Anhörungsrügeverfahren

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse Berlin, weil kein anderer für sie haftet (vgl. BGHSt 14, 391; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 464 Rn. 2, § 473 Rn. 2); die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Verurteilten, die hier zu treffen war (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 464 Rn. 11a mwN), beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO (vgl. LR-Hilger, StPO 26. Aufl., § 473 Rn. 14).
  • KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17

    Notwendige Verteidigung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse Berlin, weil kein anderer für sie haftet (vgl. BGHSt 14, 391; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 464 Rdn. 2, § 473 Rdn. 2); die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers, die hier zu treffen war (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 464 Rdn. 11a m.w.N.), beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO (vgl. LR-Hilger, StPO 26. Aufl., § 473 Rdn. 14).
  • KG, 06.01.2017 - 4 Ws 212/16

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in Parallelverfahren bei

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse Berlin, weil kein anderer für sie haftet (vgl. BGHSt 14, 391; Meyer-Goßner/ Schmitt aaO, § 464 Rn. 2, § 473 Rn. 2); die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Verurteilten, die hier zu treffen war (vgl. Meyer-Goßner/ Schmitt aaO, § 464 Rn. 11a mwN), beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO (vgl. LR-Hilger, StPO 26. Aufl., § 473 Rn. 14).
  • BGH, 06.10.2021 - 1 StR 311/20

    Strafverurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    a) Bei der nach § 473 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO bei teilweisem Erfolg des Rechtsmittels gebotenen Billigkeitsentscheidung über die Ermäßigung der Gerichtsgebühr und die Entlastung des Angeklagten von den Auslagen der Staatskasse sowie den eigenen notwendigen Auslagen ist ausgehend von dem im strafprozessualen Kostenrecht geltenden Veranlassungsprinzip (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 1392/02, BVerfGK 8, 285, 292 f. mwN; BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 4 StR 143/05 Rn. 4; a.A. BGH, Urteil vom 25. Juli 1960 - 3 StR 25/60 Rn. 7 mwN) eine umfassende Abwägung unter Billigkeitsgesichtspunkten vorzunehmen.

    Gleichwohl ist auch insoweit nach dem im strafrechtlichen Kostenrecht geltenden Veranlassungsprinzip (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 StR 423/20 Rn. 9; BVerfG, Beschlüsse vom 28. Dezember 2019 - 2 BvR 211/19 Rn. 33 mwN und vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 1392/02, BVerfGK 8, 285, 292 mwN; BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 4 StR 143/05 Rn. 4; a.A. BGH, Urteil vom 25. Juli 1960 - 3 StR 25/60 Rn. 7 mwN) zu beachten, dass der Angeklagte die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen nur dann zu tragen hat, wenn ihm diese bei wertender Betrachtung als adäquate Folge seines inkriminierten Tuns zuzurechnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 StR 423/20 Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 1392/02, BVerfGK 8, 285, 294 mwN); insbesondere kommt das Veranlassungsprinzip keiner bloßen naturwissenschaftlichen Kausalitätsprüfung gleich, wie sich an zahlreichen strafprozessualen Kostenregelungen zeigt, vgl. beispielsweise § 465 Abs. 2, § 467 Abs. 2 bis 5, § 472, §§ 472a und b StPO.

  • KG, 15.03.2019 - 4 Ws 24/19

    Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl: Haftbefehlsaufhebung wegen

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse Berlin, weil kein anderer für sie haftet (vgl. BGHSt 14, 391; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 464 Rn. 2, § 473 Rn. 2); die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Verurteilten, die hier zu treffen war (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 464 Rn. 11a mwN), beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO (vgl. LR-Hilger, StPO 26. Aufl., § 473 Rn. 14).
  • KG, 17.01.2018 - 4 Ws 149/17

    Verfahrensverzögerung am BGH: Fortsetzung der U-Haft wird unverhältnismäßig

    Die Kosten der Beschwerdeverfahren trägt die Landeskasse Berlin, weil kein anderer für sie haftet (vgl. BGHSt 14, 391; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 60. Aufl., § 464 Rn. 2, § 473 Rn. 2); die Entscheidung über die notwendigen Auslagen der Angeklagten, die hier zu treffen war (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 464 Rn. 11a m.w.Nachw.), beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO (vgl. LR-Hilger, StPO 26. Aufl., § 473 Rn. 14).
  • OLG Rostock, 28.02.2017 - 20 Ws 69/17

    Anschlussberechtigung eines Nebenklägers: Bindungswirkung einer Entscheidung des

  • BVerfG, 28.06.2006 - 2 BvR 1596/01

    Zur Tragung von Gutachterkosten im Strafvollstreckungsverfahren durch den

  • BayObLG, 27.10.2023 - 204 StRR 394/23

    Auswirkungen des Entfalls der Einziehungsanordnung auf die Kostenentscheidung

  • KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12

    Voraussetzungen für die Akteneinsichtnahme durch private Dritte im

  • KG, 02.09.2016 - 4 Ws 125/16

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerwechsel aus Gründen der gerichtlichen

  • KG, 13.09.2016 - 4 Ws 130/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Beurteilung des Haftgrundes der Fluchtgefahr;

  • KG, 07.09.2016 - 5 Ws 75/16

    Nachverfahren in Strafsachen wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

  • KG, 24.05.2016 - 4 Ws 75/16

    Flucht: Fluchtwille; Fluchtgefahr

  • KG, 13.08.2015 - 4 Ws 52/15

    Bewährungswiderruf wegen einer nach Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit und

  • KG, 28.06.2018 - 4 Ws 86/18

    Jugendstrafe: Sachliche Zuständigkeit für die Strafzeitberechnung nach Beginn der

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 273/79

    Verbreiten der Druckschrift "Revolutionärer Zorn" - Einziehung einer Druckschrift

  • KG, 07.05.2021 - 4 Ws 28/21

    Aufhebung des Haftbefehls und Entlassung aus der Untersuchungshaft wegen

  • KG, 14.02.2019 - 4 Ws 12/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach versäumter Berufungshauptverhandlung

  • BGH, 16.07.1965 - 6 StE 1/65

    Verfahren wegen des Verdachts landesverräterischer Beziehungen - Antrag auf

  • LG Berlin, 06.11.2023 - 503 Qs 76/23
  • KG, 18.07.2018 - 5 Ws 78/18

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer Straftat nach

  • KG, 03.05.2017 - 4 Ws 61/17

    Strafprozessualer Arrest zugunsten des Steuerfiskus: Prüfung des Arrestgrundes im

  • BayObLG, 19.06.1997 - 3 ObOWi 60/97

    Bruttoprinzip bei Verfallanordnung im Ordnungswidrigkeitenrecht -

  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 26/66

    Weiterleitung von Schriften rechtsradikalen und antisemitischen Inhalts -

  • KG, 09.10.2020 - 4 Ws 80/20

    Zwangsmittel nach § 230 Abs. 2 StPO bei sprachunkundigem Angeklagten

  • KG, 28.11.2016 - 4 Ws 185/16

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in

  • KG, 29.08.2016 - 4 Ws 124/16

    Strafverfahren: Anordnung bzw. Fortsetzung der Untersuchungshaft zwischen nicht

  • KG, 26.08.2021 - 5 Ws 169/21

    Nachholung des rechtlichen Gehörs, Rechtsmittel, Verletzung des rechtlichen

  • LG Berlin, 06.10.2022 - 511 Qs 79/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Betreuung

  • KG, 13.12.2018 - 3 Ws 290/18

    Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen der Schwere der Tat

  • KG, 18.05.2018 - 5 Ws 65/18

    Zulässigkeit der Vollstreckung von Einzelstrafen bei Aufhebung ausschließlich des

  • KG, 13.03.2018 - 4 Ws 30/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Beurteilung der Straferwartung im Rahmen des

  • KG, 21.04.2016 - 2 Ws 122/16

    Dauer der Pflichtverteidigerbeiordnung; Rücknahme aus wichtigem Grund

  • KG, 24.01.2017 - 4 Ws 10/17

    Untersuchungshaft: Fluchtgefahr bei Rückkehr des Beschuldigten an den

  • KG, 09.12.2016 - 4 Ws 191/16

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen richterliche

  • KG, 14.08.2015 - 4 Ws 69/15

    Beschleunigungsgebot bei einstweiliger Unterbringung, keine starren Fristen

  • KG, 01.08.2017 - 4 Ws 96/17

    Untersuchungshaftanordnung: Fluchtgefahr nach nicht rechtskräftigem Urteil;

  • KG, 30.05.2017 - 4 Ws 71/17

    Rechtzeitigkeit der Berufungseinlegung: Weiterleitung der unrichtig adressierten

  • KG, 12.02.2021 - 4 Ws 9/21

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls; Voraussetzungen der Fluchtgefahr bei einem

  • OLG Hamm, 04.10.2018 - 1 Ws 218/18

    Sachliche Zuständigkeit nach rechtskräftiger Gesamtstrafenentscheidung bei

  • KG, 07.09.2021 - 4 Ws 71/21

    Außervollzugsetzung des Haftbefehls während laufender Hauptverhandlung u. a.

  • KG, 14.10.2015 - 2 Ws 223/15

    Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Einbeziehung einer

  • BGH, 29.11.1963 - 3 StR 37/63

    Zuwiderhandlung gegen das KPD-Auflösungsurteil des Bundesverfassungsgerichts -

  • KG, 08.07.2021 - 5 Ws 104/21

    Entschädigung für vorläufigen Freiheitsentzug bei Absehen von der Unterbringung

  • KG, 17.07.2019 - 2 Ws 116/19
  • BGH, 24.01.1964 - 1 StR 297/60

    Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels - Gebührenpflicht für Strafsachen

  • LG Berlin, 27.07.2020 - 506 Qs 57/20
  • KG, 20.10.2017 - 5 Ws 207/17

    Zulässigkeit der Verlängerung der Bewährungszeit nach deren Ablauf

  • KG, 07.03.2016 - 5 Ws 28/16

    Vorrang der nachträglichen Gesamtstrafenbildung vor dem Widerrufsverfahren

  • KG, 30.12.2015 - 4 Ws 140/15

    Pflichtverteidigung: Rücknahme einer Beiordnung

  • LG Siegen, 14.07.2020 - 10 Qs 68/20

    Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, Gesamtstrafe

  • KG, 15.06.2015 - 4 Ws 49/15

    Nachträgliche Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe: Sachliche Zuständigkeit

  • LG Saarbrücken, 05.10.2009 - 3 Qs 79/09

    Beiordnung als Pflichtverteidiger im Vollstreckungsverfahren sowie insbesondere

  • BayObLG, 06.02.1991 - RReg. 1 St 1/91
  • BGH, 28.07.1966 - 4 StR 625/65

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung - Auferlegung der Kosten eines Verfahrens

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.07.1960 - 1 StE 3/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,3928
BGH, 22.07.1960 - 1 StE 3/60 (https://dejure.org/1960,3928)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1960 - 1 StE 3/60 (https://dejure.org/1960,3928)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1960 - 1 StE 3/60 (https://dejure.org/1960,3928)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,3928) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterhalt von Beziehungen zu einer Person, der es auf die Erlangung von Staatsgeheimnissen der Bundesrepublik Deutschland ankommt - Mitteilung von Staatsgeheimnissen auch durch Zusammenstellen von Dokumentationen und von zur öffentlichen Einsichtnahme bestimmten Quellen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 17
  • MDR 1960, 938
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.12.1953 - StE 22/52
    Auszug aus BGH, 22.07.1960 - 1 StE 3/60
    Die Beziehungen im Sinne des § 100 e StGB haben schon dann die Mitteilung von Staatsgeheimnissen zum Gegenstand, wenn es nur dem Beziehungspartner auf die Erlangung solcher Geheimnisse ankommt und der Täter dies erkennt (BGHSt 6, 333).
  • BGH, 27.01.1955 - StE 22/54
    Auszug aus BGH, 22.07.1960 - 1 StE 3/60
    Eine so erarbeitete Zusammenstellung ist eine von den vielen Einzeldaten verschiedene, neue Erkenntnis, die Aussenstehende nicht hatten, die vor einer fremden Regierung geheimgehalten werden konnte und angesichts ihrer Bedeutung für die Verteidigung der Bundesrepublik geheimgehalten werden musste, somit ein Staatsgeheimnis darstellte (vgl. BGHSt 7, 234 [BGH 27.01.1955 - StE 22/54]).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Nach dieser Theorie liegt ein Verrat von Staatsgeheimnissen auch dann vor, wenn durch systematische Erfassung und zuverlässige Zusammenstellung an sich bekannter oder allgemein zugänglicher Tatsachen ein genaues Gesamtbild eines wichtigen Komplexes der Landesverteidigung entsteht, weil hierin eine neue "Erkenntnis" liegen soll, die als selbständiges Staatsgeheimnis bewertet wird (vgl. BGHSt 15, 17).

    Nach seiner Meinung kam es auf diesen Punkt nicht entscheidend an, weil der Artikel bei Anwendung der Mosaiktheorie - der Gutachter zitiert insoweit die Definition der Mosaiktheorie nach BGHSt 15, 17 - jedenfalls im ganzen ein neues selbständiges Staatsgeheimnis darstellte.

  • BGH, 13.05.1965 - 6 StE 4/64

    Spiegel-Affäre

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in der Entscheidung BGHSt 15, 17 ausgesprochen, daß ein durch systematische Erfassung und zuverlässige Zusammenstellung von an sich offenen Tatsachen erarbeitetes genaues Bild des Rüstungspotentials der Bundesrepublik auf einem westlichen Gebiet ein Staatsgeheimnis sein könne.

    Eine "bedeutende geistige Leistung" stellt eine solche Zusammenfassung, anders als in dem Fall BGHSt 15, 17, nicht dar.

    Anders als in dem der Entscheidung BGHSt 15, 17 zu Grunde liegenden Fall hatten sie keinen Auftrag eines gegnerischen Nachrichtendienstes, aus dem sie auf den etwaigen Wert des Artikels für den Auftraggeber hätten schließen können.

    Bei dieser Beweislage bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob die Grundsätze des Urteils BGHSt 15, 17 überhaupt uneingeschränkt auf Presseveröffentlichungen angewendet werden können.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 19.08.1960 - 4 StR 182/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,3427
BGH, 19.08.1960 - 4 StR 182/60 (https://dejure.org/1960,3427)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1960 - 4 StR 182/60 (https://dejure.org/1960,3427)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1960 - 4 StR 182/60 (https://dejure.org/1960,3427)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,3427) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1960, 938
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04

    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholgenuss, Vorwerfbarkeit); fakultative

    Soweit in der einschlägigen Literatur (vgl. u.a. Eisenberg JGG 10. Aufl. § 106 Rdn. 3; Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. § 106 JGG Rdn. 8; Ostendorf JGG 4. Aufl. § 106 Rdn. 3; Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 4. Aufl. § 106 Rdn. 10) für die Gegenmeinung die Entscheidungen des 1. Strafsenats vom 16. Juni 1959 - 1 StR 261/59 (= BGH LM Nr. 10 zu § 105 JGG = NJW 1959, 1500 nur Leitsatz) und des 4. Strafsenates vom 19. August 1960 - 4 StR 182/60 (= MDR 1960, 938) angeführt werden, so befassen sich diese nicht mit (einer weiteren Strafrahmenverschiebung gemäß) § 106 JGG.
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

    Die Milderung des Strafrahmens kann ferner dann versagt werden, wenn der Täter die enthemmende Wirkung des Alkohols kannte, ihm dennoch in unvernünftigem Ausmaß zusprach und, wie er wußte oder wissen mußte, die Gefahr bestand, er werde unter dem Einfluß des Alkohols sich zu strafbaren Handlungen hinreißen lassen (BGH MDR 1960, 938; BGH, Urt. vom 21. September 1971 - 5 StR 410/71 - bei Dallinger MDR 1972, 16; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80 - aaO).
  • BGH, 08.06.1962 - 4 StR 131/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Mindestens bei solchen Tätern, die, wie der alkoholgewöhnte Angeklagte, trotz Kenntnis der enthemmenden Wirkung des Alkohols auf Grund eigener Erfahrungen ihm immer wieder übermäßig zusprechen, obwohl sie sich der Gefahr bewußt sind, daß sie nach Alkoholgenuß sich zu strafbaren Handlungen hinreißen lassen, kann das Versagen einer Strafmilderung nach § 51 Abs. 2, § 44 Abs. 3 StGB rechtlich nicht beanstandet werden (vgl. 4 StR 182/60 vom 19. August 1960 in MDR 1960, 938).
  • BGH, 23.11.1962 - 4 StR 413/62

    Möglichkeit einer alkoholbedingt erheblich verminderten Willensfähigkeit bei voll

    Das gilt auch für jüngere Menschen (vgl. BGH 4 StR 182/60 vom 19. August 1960 in MDR 1960, 938).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht