Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.06.1962

Rechtsprechung
   BGH, 28.06.1962 - III ZR 37/61   

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BGH, 28.06.1962 - III ZR 37/61 (https://dejure.org/1962,1116)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1962 - III ZR 37/61 (https://dejure.org/1962,1116)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1962 - III ZR 37/61 (https://dejure.org/1962,1116)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch gegen die Stadt - Sorgfaltspflichten bei Aufstellung eines Spielgerätes (Drehwippe) auf dem Schulhof - Erfordernis der Konstruktion eines Spielgerätes in der Art, dass auch bei missbräuchlicher Benutzung keine Gefährdung von dem Gerät ausgeht oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1962, 889
  • VersR 1962, 825
  • VersR 1978, 561
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 01.03.1913 - V 448/12

    Haftung für Verschulden des Grundbuchbeamten

    Auszug aus BGH, 28.06.1962 - III ZR 37/61
    Die Behauptung, auf andere Weise sei Ersatz nicht zu erlangen, gehört mithin zur Klagebegründung und muß vom Verletzten bewiesen werden (RGZ 81, 428, 430).
  • RG, 26.01.1881 - I 871/80

    Verbürgung in Wechselform als zivilrechtliche Verbürgung

    Auszug aus BGH, 28.06.1962 - III ZR 37/61
    Der Rechtssatz, daß die Unmöglichkeit anderweitigen Ersatzes ein Teil der Klagebegründung für die Amtshaftungsklage ist, kann aber nicht in seiner ganzen Schärfe zur Anwendung gelangen, wenn, wie hier, noch im Ungewissen steht, ob und in welcher Höhe ein Schaden eintreten wird (RGZ 4, 10, 14/15).
  • BGH, 21.01.1957 - III ZR 93/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1962 - III ZR 37/61
    Soweit jedoch, wie es hier der Fall ist, die Anpassung des Schulgebäudes nebst Nebenanlagen an die besonderen Zwecke der Schule in Betracht kommt, steht die Wahrnehmung einer Amtspflicht in Ausübung der öffentlichen Fürsorgepflicht im Sinne des Art. 34 GG mit § 839 BGB in Frage (RG DB 1941, 2561; BGH VersR 1957, 201).
  • RG, 08.09.1939 - III 193/38

    Schließt die Möglichkeit, aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversicherung

    Auszug aus BGH, 28.06.1962 - III ZR 37/61
    So wird in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß zu den Ersatzansprüchen im Sinne von § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB auch Ansprüche aus einer Unfallversicherung gehören (RGZ 152, 20; 161, 199; 171, 172; BGH, Urt.v. 23. März 1959 - III ZK 173/57 -).
  • RG, 14.07.1936 - III 11/36

    Schließt die Möglichkeit, aus einer Unfallversicherung Ersatz für einen infolge

    Auszug aus BGH, 28.06.1962 - III ZR 37/61
    So wird in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß zu den Ersatzansprüchen im Sinne von § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB auch Ansprüche aus einer Unfallversicherung gehören (RGZ 152, 20; 161, 199; 171, 172; BGH, Urt.v. 23. März 1959 - III ZK 173/57 -).
  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Wird das Schwimmbad - wie im Streitfall - nicht nur von Erwachsenen besucht, ist für den Umfang der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zudem in Betracht zu ziehen, daß insbesondere Kinder und Jugendliche dazu neigen, Vorschriften und Anordnungen nicht zu beachten und sich unbesonnen zu verhalten; daher kann die Verkehrssicherungspflicht auch die Vorbeugung gegenüber solchem mißbräuchlichen Verhalten umfassen (Senatsurteile vom 21. Februar 1978 - VI ZR 202/76 - VersR 1978, 561 f. und vom 29. Januar 1980 - VI ZR 11/79 - aaO; BGH, Urteil vom 28. Juni 1962 - III ZR 37/61 - VersR 1962, 825, 826 f.).
  • BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86

    Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

    Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat jedoch insoweit die Voraussetzungen für eine Amtshaftungsklage gelockert und läßt eine Feststellungsklage bereits dann zu, wenn der Verletzte die Höhe dessen, was ihm aus einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit zufließen könnte, ebenso wie die Höhe seiner Schäden noch nicht genau zu übersehen vermag (BGH Urteile vom 28. Juni 1962 - III ZR 37/61, VersR 1962, 825, 829; vom 21. Oktober 1965 - III ZR 156/64, VersR 1966, 237, 239; Kreft aaO).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2006 - 4 U 175/05

    Abbrechen eines durchgerosteten Geländers auf einem Schulgelände:

    Die Wahrung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bezüglich öffentlicher Sachen ist dem privatrechtlichen Tätigkeitsbereich des öffentlichen Sachherrn zuzurechnen (Papier in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2004, § 839 RN 177; Zeuner in Soergel, BGB, 12. Auflage 1998, § 823 RN 189; ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1973, 460, 461; BGH NJW 1978, 1626, 1627; BGH NJW 1983, 2313; BGH VersR 1962, 825, 826).

    Dagegen gilt für die Verkehrssicherheit des Schulgebäudes und der auf dem Schulgelände befindlichen Anlagen wie für jeden anderen Grundstückseigentümer auch die Verkehrssicherungspflicht des Privatrechts (so ausdrücklich Papier a.a.O. § 839 RN 177; BGH VersR 1962, 825, 826).

  • OLG Hamm, 13.01.2012 - 11 U 54/11

    Haftung des kommunalen Schulträgers für Verletzungen eines im Landesdienst

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( Urteil vom 28.06.1962 III ZR 37/61- = MDR 1962, 889 f, Tz. 19 f, 20 bei juris ) ist die Zurverfügungstellung und Herrichtung eines Schulgebäudes samt zugehöriger Anlagen für Schulzwecke hinsichtlich etwaiger Unfälle von Lehrpersonen oder Schülern nur insoweit aus dem Gesichtspunkt der privatrechtlichen Verkehrssicherungspflicht zu beurteilen, als es um die Sicherung des Schulgrundstücks in der Weise geht, wie sie jedem Eigentümer eines dem Verkehr eröffneten Grundstücks obliegt ( vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 2006, 1255 ff, Tz. 39 bei juris ).

    Die genannten Ausführungen waren allerdings zum einen nur Gegenstand eines obiter dictums -im dort zu entscheidenden Fall war allein über Schadensersatzansprüche einer Reinigungskraft zu entscheiden, die bei Ausübung ihrer Tätigkeit durch ein infolge ungenügender Befestigung umgestürztes Regal verletzt wurde- und erfolgten abgesehen davon ohne nähere und an sich gebotene Auseinandersetzung mit der genannten, entgegen stehenden Entscheidung des BGH vom 28.06.1962 (-III ZR 37/61- = MDR 1962, 889 f ), der zufolge -wie vorliegend aus dargelegten Gründen geschehendanach abzugrenzen ist, ob der anspruchsbegründende Schaden im Zusammenhang mit der besonderen öffentlich-rechtlichen Zweckverfolgung der Einrichtung entstanden ist oder nicht.

  • OLG Köln, 20.07.2000 - 7 U 201/97

    Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht eines Schwimmbadbetreibers für

    Jedoch darf die - vorgeschriebene - sachgemäße Benutzung von Schwimmbadanlagen zumindest nicht mit erheblichen Gefahren verbunden sein (BGH VersR 1962, 825; OLG München VersR 1974, 200; OLG Köln a.a.O.).
  • BGH, 11.03.1993 - IX ZR 202/91

    Ansprüche gegen Vertragspartner als anderweitige Ersatzmöglichkeit

    Gleichgültig ist, ob diese Möglichkeit auf einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis beruht, sofern sie nur ihre Grundlage in demselben Tatsachenkreis findet, der für das Entstehen des Amtshaftungsanspruchs maßgebend ist (vgl. BGHZ 31, 148, 150; BGH, Urt. v. 14. Januar 1960 - III ZR 3/59, VersR 1960, 325, 326; v. 28. Juni 1962 - III ZR 37/61, VersR 1962, 825, 829).
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 1 U 616/05

    Schadenersatzanspruch wegen Verletzung bei Benutzung einer "Röhrenrutsche" in

    Für den Umfang der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen ist zudem in Betracht zu ziehen, dass insbesondere Kinder und Jugendliche dazu neigen, Vorschriften und Anordnungen nicht zu beachten und sich unbesonnen zu verhalten; daher kann die Verkehrssicherungspflicht auch die Vorbeugung gegenüber solchem missbräuchlichen Verhalten umfassen (BGH VersR 1980, 863; BGH VersR 1962, 825; BGH VersR 2004, 657).
  • OLG Brandenburg, 09.10.2020 - 2 U 73/20

    Amtshaftungsansprüche wegen der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

    In einem solchen Fall ist ein Feststellungsurteil möglich, das die grundsätzliche Verpflichtung des Beklagten zum Ersatz des Schadens feststellt, von der Ersatzpflicht aber zugleich diejenigen Schäden ausnimmt, für die die Kläger von anderer Seite Leistungen zu erhalten vermögen (BGH, Urteil vom 28. Juni 1962 - III ZR 37/61 -, MDR 1962, 889, Rdnr. 55 f bei juris; Urteil vom 21. Oktober 1965 - III ZR 156/64 -, Rdnr. 30 bei juris).
  • OLG Schleswig, 27.04.1995 - 11 U 138/94

    Sicherheit; Spielgeräte; Kinderspielplatz; Anforderung; Gefahrenschutz; Risiko;

    Der Klägerin hilft auch der Hinweis auf die Entscheidung des BGH VersR 62, 825 nicht.
  • BGH, 21.10.1965 - III ZR 156/64

    Unterlassen von Kraftfahrzeugscheineinziehung und Kennzeichenentstempelung bei

    Dem steht die Entscheidung des Senats vom 28. Juni 1962 (III ZR 37/61 = VersR 1962, 825 = BGH Warn 1962 Nr. 161) nicht entgegen.
  • BGH, 16.04.1964 - III ZR 103/63
  • OLG Frankfurt, 28.04.1972 - 15 U 187/71
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Rechtsprechung
   BGH, 14.06.1962 - II ZR 117/61   

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https://dejure.org/1962,422
BGH, 14.06.1962 - II ZR 117/61 (https://dejure.org/1962,422)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1962 - II ZR 117/61 (https://dejure.org/1962,422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufrechnung - Gegenüberstehende Forderungen - Klagforderung - Grundurteil - Summarische Prüfung - Betragsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 304
    Zulässigkeit eines Grundurteils bei Aufrechnung mit Gegenforderung

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1618
  • MDR 1962, 889
  • VersR 1962, 746
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 50/53

    Vergleich über Rückerstattungsanspruch

    Auszug aus BGH, 14.06.1962 - II ZR 117/61
    Die Voraussetzungen-für die Vorabentscheidung liber den Grund des Klag- und Widerklagänspruchs sind entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht gegeben" Der Senat hat zwar in seiner Entscheidung vom 11« November 1953 (BGHZ 11, 6-3, 65; ebenso Urteil vom 6. März 1958 - II ZR 306/56, VersR 1958, 297) abweichend vom Reichsgericht (RGZ 170, 281, 283) ein Grundurteil unter dem Vorbehalt der Aufrechnung mit einer Gegenforderung auch dann zu gelassen, wenn diese mit der Klagforderung im rechtlichen Zusammenhang steht" Die Zulässigkeit ist aber nur für einen Fall ausgesprochen worden, in dem tatsächlich festgestcllt war,- daß die Klagforderung zu einem Betrag anzuerkennen war, der die aufgerechnete, im rechtlichen Zusammenhang stehende Gegenforderung überstieg (ebenso Rosenberg, Lehrbuch des deutschen. Zivilprozeßrechts, 8" Auf1", § 55 XII 3 c S . 245)« Der VI. Zivilsenat hat in seinem Urteil vom 28. April 1954 - VI ZR 56/53 NJW 1954, 1197 = VersR 1954, 304 = LM ZPO § 303 Nr. 3) hervorgehoben, daß diese Mindestvoraussetzung in jedem Falle voirLiegen müsse« Bestehe die Möglichkeit, daß die Forderung durch Aufrechnung getilgt sei, so könne sie ebensowenig dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden wie bei einer möglichen Tilgung durch Zahlung" Es läuft, wie der VI. Zivilsenat ausgeführt hat, auf die Vorabentscheidung einer präjudiziellen Frage des sachlichen Rechts hinaus, wenn über die Schuldverteilung im Rahmen wechselseitiger Grundurteile entschieden wird, ohne1 -den Be.
  • BGH, 28.04.1954 - VI ZR 56/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.06.1962 - II ZR 117/61
    Die Voraussetzungen-für die Vorabentscheidung liber den Grund des Klag- und Widerklagänspruchs sind entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht gegeben" Der Senat hat zwar in seiner Entscheidung vom 11« November 1953 (BGHZ 11, 6-3, 65; ebenso Urteil vom 6. März 1958 - II ZR 306/56, VersR 1958, 297) abweichend vom Reichsgericht (RGZ 170, 281, 283) ein Grundurteil unter dem Vorbehalt der Aufrechnung mit einer Gegenforderung auch dann zu gelassen, wenn diese mit der Klagforderung im rechtlichen Zusammenhang steht" Die Zulässigkeit ist aber nur für einen Fall ausgesprochen worden, in dem tatsächlich festgestcllt war,- daß die Klagforderung zu einem Betrag anzuerkennen war, der die aufgerechnete, im rechtlichen Zusammenhang stehende Gegenforderung überstieg (ebenso Rosenberg, Lehrbuch des deutschen. Zivilprozeßrechts, 8" Auf1", § 55 XII 3 c S . 245)« Der VI. Zivilsenat hat in seinem Urteil vom 28. April 1954 - VI ZR 56/53 NJW 1954, 1197 = VersR 1954, 304 = LM ZPO § 303 Nr. 3) hervorgehoben, daß diese Mindestvoraussetzung in jedem Falle voirLiegen müsse« Bestehe die Möglichkeit, daß die Forderung durch Aufrechnung getilgt sei, so könne sie ebensowenig dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden wie bei einer möglichen Tilgung durch Zahlung" Es läuft, wie der VI. Zivilsenat ausgeführt hat, auf die Vorabentscheidung einer präjudiziellen Frage des sachlichen Rechts hinaus, wenn über die Schuldverteilung im Rahmen wechselseitiger Grundurteile entschieden wird, ohne1 -den Be.
  • BGH, 13.03.1958 - II ZR 306/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.06.1962 - II ZR 117/61
    Die Voraussetzungen-für die Vorabentscheidung liber den Grund des Klag- und Widerklagänspruchs sind entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht gegeben" Der Senat hat zwar in seiner Entscheidung vom 11« November 1953 (BGHZ 11, 6-3, 65; ebenso Urteil vom 6. März 1958 - II ZR 306/56, VersR 1958, 297) abweichend vom Reichsgericht (RGZ 170, 281, 283) ein Grundurteil unter dem Vorbehalt der Aufrechnung mit einer Gegenforderung auch dann zu gelassen, wenn diese mit der Klagforderung im rechtlichen Zusammenhang steht" Die Zulässigkeit ist aber nur für einen Fall ausgesprochen worden, in dem tatsächlich festgestcllt war,- daß die Klagforderung zu einem Betrag anzuerkennen war, der die aufgerechnete, im rechtlichen Zusammenhang stehende Gegenforderung überstieg (ebenso Rosenberg, Lehrbuch des deutschen. Zivilprozeßrechts, 8" Auf1", § 55 XII 3 c S . 245)« Der VI. Zivilsenat hat in seinem Urteil vom 28. April 1954 - VI ZR 56/53 NJW 1954, 1197 = VersR 1954, 304 = LM ZPO § 303 Nr. 3) hervorgehoben, daß diese Mindestvoraussetzung in jedem Falle voirLiegen müsse« Bestehe die Möglichkeit, daß die Forderung durch Aufrechnung getilgt sei, so könne sie ebensowenig dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden wie bei einer möglichen Tilgung durch Zahlung" Es läuft, wie der VI. Zivilsenat ausgeführt hat, auf die Vorabentscheidung einer präjudiziellen Frage des sachlichen Rechts hinaus, wenn über die Schuldverteilung im Rahmen wechselseitiger Grundurteile entschieden wird, ohne1 -den Be.
  • RG, 15.01.1943 - VII 104/42

    1. Welche Rechtsfolgen hat es, wenn jemand den Rechtsschein entstehen läßt, ein

    Auszug aus BGH, 14.06.1962 - II ZR 117/61
    Die Voraussetzungen-für die Vorabentscheidung liber den Grund des Klag- und Widerklagänspruchs sind entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht gegeben" Der Senat hat zwar in seiner Entscheidung vom 11« November 1953 (BGHZ 11, 6-3, 65; ebenso Urteil vom 6. März 1958 - II ZR 306/56, VersR 1958, 297) abweichend vom Reichsgericht (RGZ 170, 281, 283) ein Grundurteil unter dem Vorbehalt der Aufrechnung mit einer Gegenforderung auch dann zu gelassen, wenn diese mit der Klagforderung im rechtlichen Zusammenhang steht" Die Zulässigkeit ist aber nur für einen Fall ausgesprochen worden, in dem tatsächlich festgestcllt war,- daß die Klagforderung zu einem Betrag anzuerkennen war, der die aufgerechnete, im rechtlichen Zusammenhang stehende Gegenforderung überstieg (ebenso Rosenberg, Lehrbuch des deutschen. Zivilprozeßrechts, 8" Auf1", § 55 XII 3 c S . 245)« Der VI. Zivilsenat hat in seinem Urteil vom 28. April 1954 - VI ZR 56/53 NJW 1954, 1197 = VersR 1954, 304 = LM ZPO § 303 Nr. 3) hervorgehoben, daß diese Mindestvoraussetzung in jedem Falle voirLiegen müsse« Bestehe die Möglichkeit, daß die Forderung durch Aufrechnung getilgt sei, so könne sie ebensowenig dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden wie bei einer möglichen Tilgung durch Zahlung" Es läuft, wie der VI. Zivilsenat ausgeführt hat, auf die Vorabentscheidung einer präjudiziellen Frage des sachlichen Rechts hinaus, wenn über die Schuldverteilung im Rahmen wechselseitiger Grundurteile entschieden wird, ohne1 -den Be.
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Bei einer Aufrechnung des (Wider-)Beklagten mit rechtlich zusammenhängenden (konnexen) Gegenforderungen darf die (Wider-)Klageforderung nur dann dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden, wenn anzunehmen ist, daß sie die zur Aufrechnung gestellte Forderung übersteigt (BGH, Urteil vom 14. Juni 1962 - II ZR 117/61 - NJW 1962, 1618; Zöller/Vollkommer aaO. § 304 Rdn. 8).
  • BGH, 24.06.1998 - IV ZR 159/97

    Aufhebung des Erbverzichts nach dem Tod des Verzichtenden

    Bei dieser Sachlage hätten die eingeklagten Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nur dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden können, wenn die Vorinstanzen festgestellt hätten, daß sie die zur Aufrechnung gestellte Forderung übersteigen (BGH, Urteil vom 14. Juni 1962 - II ZR 117/61 - NJW 1962, 1618 = LM ZPO § 304 Nr. 19; Urteil vom 12. Januar 1994 - XII ZR 167/92 NJW-RR 1994, 379 unter 4).
  • BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88

    Vergütungsanspruch für eine Erfindung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH

    Nur ausnahmsweise darf die Entscheidung über Einwendungen und Einreden, welche an sich den Grund des Anspruchs betreffen, dem Betragsverfahren vorbehalten bleiben, dann nämlich, wenn feststeht oder wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß diese Einwendungen oder Einreden jedenfalls einen Teil des geltend gemachten Anspruchs unberührt lassen (vgl. BGHZ 11, 63, 65; BGH NJW 1962, 1618).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 79/88

    Arbeitslosenhilfe - Rechtskraft

    Im Zivilprozeß ist anerkannt, daß ein Grundurteil nur ergehen darf, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß der verbleibende Anspruch der Höhe nach Null überschreitet (BGHZ 1, 34; 11, 63; BGH NJW 1962, 1618 ; BGH VersR 1967, 599).
  • BGH, 24.07.1998 - IV ZR 159/97

    Aufhebung des Erbverzichts - Tod des Verzichteten

    Bei dieser Sachlage hätten die eingeklagten Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nur dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden können, wenn die Vorinstanzen festgestellt hätten, daß sie die zur Aufrechnung gestellte Forderung übersteigen (BGH, Urteil vom 14. Juni 1962 - II ZR 117/61 - NJW 1962, 1618 = LM ZPO § 304 Nr. 19; Urteil vom 12. Januar 1994 - XII ZR 167/92 - NJW-RR 1994, 379 unter 4).
  • BGH, 13.07.1967 - VII ZR 128/65

    Entschädigung für Aufbauten auf einem Grundstück - Auslegung eines Mietvertrages

    Erforderlich ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine hohe Wahrscheinlichkeit (III ZR 67/50 vom 14. Dezember 1950 = LM Nr. 2 zu § 304 ZPO; VI ZR 138/59 vom 4. November 1960 = LM Nr. 16 zu § 304 ZPO; II ZR 117/61 vom 14. Juni 1962 = NJW 1962, 1610 [BFH 27.02.1962 - I - 208/60 S]).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.1998 - 22 U 3/98

    Urteil bei Aufrechnung des Auftraggebers mit Mängelbeseitigungskosten gegenüber

    Dieser Gefahr kann nur durch ein Grundurteil unter dem Vorbehalt der Aufrechnung mit den von der Beklagten geltend gemachten Gegenforderungen begegnet werden (vgl. BGH NJW 1962, 1618 ), welches mit einem Teilurteil hinsichtlich der Werklohnforderung, die durch die erklärte Aufrechnung keinesfalls berührt ist, zu verbinden ist.
  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 80/73

    Beseitigung von Giftmüll

    Das Berufungsgericht durfte den Einwand mitwirkenden Verschuldens der Klägerin nur dann dem Betragsverfahren überlassen, wenn es nach summarischer Prüfung zum Ergebnis kommen konnte, daß die Klageforderung auf keinen Fall vom etwa zu berücksichtigenden Mitverschulden der Klägerin voll aufgezehrt werde (vgl. BGHZ 1, 34, 36; 11, 63, 65; BGH NJW 1962, 1618; 1968, 2105 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.02.1966 - II ZR 230/63

    Vorkaufsrecht an einem Aktienpaket - Aufhebung eines Vorkaufsrechts durch einen

    Ob im Hinblick auf das Vorbringen der Beklagten noch eine genügende Wahrscheinlichkeit besteht, daß ein ersatzfähiger Schaden in einer gewissen Höhe tatsächlich eingetreten ist, wäre gegebenenfalls bereits vor Erlaß eines Zwischenurteils über den Grund des Anspruchs (§ 304 ZPO) zu prüfen (BGH VersR 1962, 746).
  • OLG München, 05.03.1996 - 28 U 4667/95

    Frist zur Vorbehaltsbegründung nach § 16 Nr. 3 Abs. 5 S. 2 VOB/B

    Es besteht die hierfür erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit (vgl. insbesondere BGH, NJW 1962, 1618 ), daß in irgendeiner Höhe ein Werklohnanspruch der Klägerin besteht, d. h. daß die Werklohnansprüche die zur Verrechnung (vgl. BGH, NJW 1958, 1915; BGHZ 70, 240, 245; BGH, NJW 1992, 317/318 Senat, BauR 1987, 600) gestellten Gegenansprüche übersteigen.
  • BGH, 27.03.1969 - VII ZR 2/67

    Wirksamkeit eines Vergleichs - Erledigung beiderseitiger Ansprüche - Sinn und

  • BGH, 06.03.1975 - VII ZR 243/72

    Anspruch auf Vergütung für zusätzliche Einsatztage - Prüfung einer Rechnung -

  • BGH, 08.02.1966 - VI ZR 181/64

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Lastzüge an einer

  • OLG Braunschweig, 13.07.1972 - 1 U 22/72
  • BGH, 24.05.1976 - II ZR 196/75

    Erfordernis des Bestehens des geltend gemachten Anspruchs für ein Zwischenurteil

  • BGH, 20.04.1966 - VIII ZR 32/64

    Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns - Verletzung von Rechten

  • BGH, 16.01.1963 - VIII ZR 158/61
  • BGH, 10.07.1968 - I ZR 124/66

    Übertragung der Auswertungsrechte an mehreren Filmen unter Abschluss eines

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