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   OLG Stuttgart, 14.06.1962 - 5 W 36/62   

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OLG Stuttgart, 14.06.1962 - 5 W 36/62 (https://dejure.org/1962,8842)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.06.1962 - 5 W 36/62 (https://dejure.org/1962,8842)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Juni 1962 - 5 W 36/62 (https://dejure.org/1962,8842)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1962, 910
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Saarland, 14.05.2019 - 1 A 102/16

    Beamtenverhältnis auf Probe; Übernahme; Schadensersatz; gesundheitliche Eignung,

    So reicht etwa eine bloß einmalige ärztliche Behandlung, die nicht zu einem besonderen Vertrauensverhältnis geführt hat, zur Ablehnung des Arztes wegen Besorgnis der Befangenheit nicht aus.(OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 24.11.2014 - 4 W 90/14 -, Juris, Rdnr. 27, und 14.6.1962 - 5 W 36/62 -, MDR 1962, 910; OLG Köln, Beschluss vom 17.1.1992 - 19 W 59/91 -, Juris, Rdnr. 11; KG Berlin, Beschluss vom 12.7.1973 - 20 W Entsch 767/73 -, Juris (Ls); Damrau in Münchner Kommentar, ZPO, 3. Auflage, § 406 Rdnr. 5; Greger in Zöller, ZPO, 31. Auflage, § 406 Rdnr. 9).
  • OLG München, 27.03.2008 - 33 Wx 274/07

    Betreuerbestellung mit dem Aufgabenkreis der Regelung des Fernmeldeverkehrs

    Gegen die Bestellung eines Arztes, der einen Betroffenen über längere Zeit behandelt hat, spricht zudem die Annahme, dass er in einem solchen Fall dem Patienten besonderes Interesse und Wohlwollen entgegen bringt und auch bei bestem Bestreben nach objektiver Beurteilung unwillkürlich geneigt sein könnte, die Streitpunkte im Sinne des Patienten aufzufassen (OLG Stuttgart MDR 1962, 910; Schmidt in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 15 Rn. 50).
  • OLG Stuttgart, 24.11.2014 - 4 W 90/14

    Sachverständigenablehnung: Behandlung einer Partei durch den Sachverständigen als

    Vielmehr müssen noch besondere Gründe hinzutreten, die ein Misstrauen rechtfertigen können, was insbesondere bei einer länger dauernden Behandlung und einem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient der Fall sein kann (vgl. OLG Stuttgart, MDR 1962, 910 f. mwN; OLG Köln, VersR 1992, 517, juris Rn. 11; OLG Rostock, VersR 1996, 124; BeckOK ZPO/Scheuch, § 406 Rn. 22.1 [Stand: 15. September 2014]).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 10 B 69/05
    Soweit in der Literatur (Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 64. Auflage, RdNr. 6 zu § 406 unter Bezugnahme auf OLG Köln, Beschluss vom 6. Mai 1991, Az.: 27 W 6/91, NJW 1992, 762; Greger in Zöller, Kommentar zur ZPO, 25. Auflage, RdNr. 8 zu § 406 ZPO unter Bezugnahme auf OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Juni 1962, Az.: 8 T 173/62, MDR 1962, 910) dieses angenommen oder immerhin für möglich gehalten wird, rechtfertigen die jeweils zur Begründung zitierten Beschlüsse die Auffassung nicht.
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