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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.1962 - VII ZB 2/62   

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https://dejure.org/1962,496
BGH, 20.09.1962 - VII ZB 2/62 (https://dejure.org/1962,496)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1962 - VII ZB 2/62 (https://dejure.org/1962,496)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1962 - VII ZB 2/62 (https://dejure.org/1962,496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 2252
  • MDR 1963, 44
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.1957 - VII ZR 135/57

    Zinsen als Hauptforderung

    Auszug aus BGH, 20.09.1962 - VII ZB 2/62
    Die restliche Kapitalforderung und die Zinsen, die hier zum größeren Teil nicht Hebenforderungen im Sinne des § 4 ZPO sind, sondern beim Wert des Beschwerdegegenstandes mitzuberücksichtigen sind (BGHZ 26, 174), machen zusammen v/enigor als 50 DM aus.

    Die restliche Kapitalforderung und die Zinsen, die hier zum größeren Teil nicht Nebenforderungen im Sinne des § 4 ZPO sind, sondern beim Wert des Beschwerdegegenstandes mitzuberücksichtigen sind (BGHZ 26, 174), machen zusammen weniger als 50 DM aus.

  • BGH, 06.04.1961 - VII ZB 21/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.09.1962 - VII ZB 2/62
    Die Prozeßkosten, auch soweit sie durch den in der Hauptsache erledigten Teil entstanden sind, können nicht berücksichtigt werden, wie der angefochtene Beschluß zutreffend und im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. JW 1938, 53) und der Rechtslehre (Wioczorek, ZPO § 99 Anm. B II b 1; Baumbach, ZPO § 511 a Anm. 3 C) ausführt; in diesem Sinne hat auch der Senat bereits in seinem Beschluß vom 6. April 1961 - VII ZB 21/60 - entschieden.
  • OLG Celle, 26.10.1961 - 8 W 219/61
    Auszug aus BGH, 20.09.1962 - VII ZB 2/62
    Ob diese Möglichkeit besteht und ob sie davon abhängt, daß die druch den erledigten Teil entstandenen Kosten in der Entscheidung von den übrigen Kosten gesondert sind (so ROZ 59, 332, 335; 59, 429, 431 f; 71, 416 f; 144, 318 ff; a.A. der angefochtene Beschluß in Übereinstimmung mit KO NJW i960, 920; OLG Hamburg NJW 1961, 2356; 010 Nürnberg MDR 1959, 135 und der fast einhelligen Ansicht im Schrifttum), kann der Senat ebenso wie in seinem Beschluß vom 6. April 1961 offen lassen Die Berufung ist jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden unäülässigp.
  • BGH, 28.11.1990 - VIII ZB 27/90

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Daß der Bekl. ein wirtschaftliches Interesse an der Änderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung hat, ändert nichts daran, daß es sich - bei teilweise übereinstimmender Erledigungserklärung - insoweit um eine Nebenforderung handelt, die nach § 4 I Halbs. 2 ZPO den Streitwert und damit auch den Beschwerdegegenstand nicht beeinflußt (BGH, NJW 1962, 2252 = LM § 91a ZPO Nr. 15; BGH, NJW 1990, 451 = LM WahrnG Nr. 11 = BGHRZPOO § 91a - Teilerledigung 1; Hillach-Rohs, S. 94; Schneider, Rdnr. 1525; Stein-Jonas-Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 511a Rdnr. 9; Zöller-Schneider, § 511a Rdnr. 19; a. A. Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 48. Aufl., Anh. § 3, "Erledigterklärung", Anm. d).
  • BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 45/12

    Beweiskraftwirkung des Tatbestands für Parteierklärungen in der mündlichen

    c) Wenn - wie hier im Prozessrechtsverhältnis zwischen der Beklagten zu 1 und dem Kläger - ein Rechtsstreit hinsichtlich eines abgrenzbaren Teils übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt wird, ist für die Frage, ob die Berufungssumme erreicht ist, allein der nicht erledigte Teil der Hauptsache maßgebend (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. April 2011 - VI ZB 44/10, VersR 2011, 1155 Rn. 4 mwN; vom 20. September 1962 - VII ZB 2/62, WM 1962, 1225; vom 12. März 1991 - XI ZR 148/90, NJW-RR 1991, 1210 unter II 2 b; vom 31. Oktober 1991 - IX ZR 171/91, BGHR ZPO § 91a Abs. 1 Satz 1 Streitwert 2; vom 4. Dezember 2007 - VI ZB 73/06, NJW 2008, 999 Rn. 8).
  • BGH, 04.04.2012 - IV ZB 19/11

    Bemessung der Berufungsbeschwer: Streitwerterhöhung nach übereinstimmender

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erhöhen die anteiligen Prozesskosten nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung den (Streitwert und) Wert der Beschwer zwar nicht, solange auch nur der geringste Teil der Hauptsache noch im Streit ist (BGH, Beschluss vom 20. September 1962 - VII ZB 2/62, NJW 1962, 2252, 2253; zuletzt Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 Rn. 7 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1962 - VII ZR 57/61   

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https://dejure.org/1962,638
BGH, 25.10.1962 - VII ZR 57/61 (https://dejure.org/1962,638)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1962 - VII ZR 57/61 (https://dejure.org/1962,638)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1962 - VII ZR 57/61 (https://dejure.org/1962,638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtskraftwirkung der Verurteilung zu einer Leistung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 38, 146
  • NJW 1963, 49
  • MDR 1963, 44
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/14 R

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht

    Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch nicht unter Zugrundelegung des Rechtsgedankens, dass eine objektive Unmöglichkeit dann nicht vorliegt, wenn nur die ursprünglich vorgesehene Erfüllungsart undurchführbar geworden ist, die Leistung aber vom Schuldner in anderer Weise erbracht werden kann und die Änderung beiden Parteien zumutbar ist (BGHZ 38, 146, 149 = NJW 1963, 49; OLG München NJW-RR 2005, 616) .
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81

    Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung

    Treten nach Abschluß eines Vertrages Hindernisse auf, die seinem Wirksamwerden (z. B. infolge Versagung behördlicher Genehmigung) oder der vorgesehenen Art der Vertragserfüllung entgegenstehen, so können die Parteien nach Treu und Glauben gehalten sein, in eine Vertragsänderung einzuwilligen, wenn ihnen diese nach der beiderseitigen Interessenlage und dem ursprünglichen vorgesehenen Interessenausgleich zugemutet werden kann (vgl. z. B. BGHZ 38, 146 (149) = NJW 1963, 49; BGHZ 67, 34 (36) = NJW 1976, 1939; BGH, NJW 1967, 830 = WM 1967, 257; w. Nachw. bei Dürkes, Wertsicherungsklauseln, 9. Aufl., E I 1 Rdnrn. 4 bis 9).
  • OLG Stuttgart, 04.12.2018 - 12 U 180/17

    Bauvertrag über die Erstellung eines Einfamilienhauses: Wirksamkeit einer

    Er muss es sich, wo der Grundsatz von Treu und Glauben es erfordert, gefallen lassen, dass selbst eine durch Urteil auferlegte Verpflichtung den veränderten Verhältnissen angepasst wird (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.1962, VII ZR 57/61, NJW 1963, 49).
  • BGH, 25.06.1976 - V ZR 121/73

    Pflicht zur Vertragstextänderung

    Eine Unmöglichkeit der Leistung ist vielmehr dann zu verneinen, wenn die Verpflichtung des Schuldners in anderer Weise, als ursprünglich vorgesehen, erfüllbar ist und diese andere Art der Erfüllung dem Schuldner - nach sorgfältiger Abwägung der Interessenlage beider Vertragsteile - zugemutet werden kann (BGHZ 38, 146, 149).
  • OLG Naumburg, 27.10.1998 - 11 U 148/98

    Wohnungseigentumskauf: Unmöglichkeit der Vertragserfüllung - Rückabwicklung

    Die Unmöglichkeit der Leistung ist dann zu verneinen, wenn die Verpflichtung des Schuldners in anderer Weise, als ursprünglich vorgesehen, erfüllbar ist und diese andere Art der Erfüllung den Parteien zugemutet werden kann (BGHZ 38, 146, 149).
  • OLG Frankfurt, 23.10.1992 - 2 U 70/92

    Beurkundung des Kaufvertrags ; Amtspflichtverletzung eines Notars;

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  • LAG Niedersachsen, 01.12.2010 - 17 Sa 285/10

    Zeitausgleich für angesparte Unterrichtsstunden bei Einsatz des Lehrers außerhalb

    Sie ist nicht gegeben, wenn nur die ursprünglich vorgesehene Erfüllungsart undurchführbar geworden ist, die Leistung aber vom Schuldner in anderer Weise erbracht werden kann und die Änderung beiden Parteien zuzumuten ist (BGH vom 25.10.1962 - VII ZR 57/61 - NJW 1963, 49), d. h., auch eine gegebenenfalls abgeänderte Leistung nicht in Frage kommt (BGH vom 25.06.1976 - V ZR 121/73 - BGHE 67, 34, 36).
  • BGH, 15.05.1963 - VIII ZR 20/62
    Unter solchen Umständen mag auch, wenn die Leistung wegen Versagung einer behördlichen Genehmigung nicht erbracht werden kann, der Gläubiger berechtigt sein, eine Leistung des Schuldners in einer an die veränderte Lage nach Treu und Glauben angepaßten Art und Weise zu verlangen (BGHZ 38, 146, 149).
  • BGH, 24.05.1974 - V ZR 8/73

    Anspruch auf Auflassung - Unmöglichkeit der Eigentumsverschaffung infolge der

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß Unmöglichkeit der Leistung dann nicht anzunehmen ist, wenn die Verpflichtung des Schuldners in anderer Weise als ursprünglich vorgesehen erfüllbar ist und die andere Art der Erfüllung dem Schuldner zuzumuten ist (vgl. BGHZ 38, 146, 149).
  • BGH, 13.04.1967 - VII ZR 289/64

    Koppelung von Mietverträgen mit Möbelkäufen - Schadensersatz wegen entgangener

    Aber auch insoweit läßt das Berufungsurteil keinen Rechtsfehler erkennen, und eine weitergehende Nachprüfung steht dem Revisionsgericht nicht zu (vgl. die Urteile VII ZR 22/62 vom 24. Juni 1963 und VII ZR 57/61 vom 25. Oktober 1962, in BGHZ 38, 146 insoweit nicht abgedruckt).
  • BGH, 02.12.1966 - V ZR 2/64

    Verpachtung von Grundstücken - Einräumung eines Erbbaurechts - Verletzung von

  • BGH, 13.03.1963 - V ZR 154/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.01.1963 - VII ZR 266/61
  • BGH, 06.03.1963 - V ZR 88/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.11.1964 - V ZR 151/62

    Rechtsmittel

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