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Rechtsprechung
   BGH, 29.01.1964 - V ZR 23/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,62
BGH, 29.01.1964 - V ZR 23/63 (https://dejure.org/1964,62)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1964 - V ZR 23/63 (https://dejure.org/1964,62)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1964 - V ZR 23/63 (https://dejure.org/1964,62)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verurteilung nach Hilfsantrag - Berufung des Beklagten - Hauptantrag - Berufungsgericht - Anschlußberufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 260
    Umfang des Berufungsverfahrens bei Abweisung eines Hauptantrages und Verurteilung nach dem Hilfsantrag

Papierfundstellen

  • BGHZ 41, 38
  • NJW 1964, 772
  • MDR 1964, 313
  • WM 1964, 482
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 13.10.1911 - II 110/11

    Eventuelle Klagenhäufung. ; Berufungsinstanz.

    Auszug aus BGH, 29.01.1964 - V ZR 23/63
    Zur Begründung der Ansicht, daß bei eventueller Klagenhäufung der Hilfsanspruch ohne weiteres der Berufungsinstanz anfalle, wenn nach dem Hauptantrag erkannt und hiergegen vom Beklagten Berufung eingelegt wurde, hat das RG im Urteil v. 13.10.1911 (RGZ 77, 120, 124, 125; vgl. auch das oben erwähnte Urteil des I. Zivilsenats des BGH v. 16.1. 1951) ausgeführt, daß die Zuerkennung des Hauptanspruchs nicht nur eine tatsächliche Erledigung des Hilfsanspruchs zur Folge habe, sondern zugleich auch eine Aberkennung des Hilfsanspruchs enthalte.
  • BGH, 16.11.1951 - I ZR 22/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1964 - V ZR 23/63
    Das Berufungsgericht hat deshalb, wenn es den Hauptantrag abweisen will, auch über den Hilfsantrag zu befinden (vgl. BGH Urteil v. 16.1. 1951, I ZR 22/51, NJW 52, 184 = LM Nr. 1 zu § 525 ZPO mit Hinweisen auf Rechtsprechung und Schrifttum und einer Anmerkung von Paulsen).
  • BGH, 12.05.2011 - I ZR 53/10

    Seilzirkus - Zum urheberrechtlichen Schutz eines Gebrauchsgegenstandes als Werk

    Hat der Kläger einen Hauptantrag und einen Hilfsantrag gestellt und ist in erster Instanz dem Hauptantrag stattgegeben worden, fällt durch die Berufung des Beklagten der Hilfsantrag ohne weiteres dem Berufungsrechtszug an, ohne dass es einer Anschlussberufung des Klägers bedarf; das Berufungsgericht hat deshalb, wenn es den Hauptantrag abweisen will, auch über den Hilfsantrag zu befinden (BGH, Urteil vom 16. Januar 1951  I ZR 22/51, LM Nr. 1 zu § 525 ZPO; Urteil vom 29. Januar 1964 - V ZR 23/63, BGHZ 41, 38, 39 f.; Urteil vom 24. September 1991 - XI ZR 245/90, NJW 1992, 117).
  • BGH, 22.09.2021 - I ZR 83/20

    Uli-Stein-Cartoon

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass im Falle der Abweisung des Hauptantrags und Zuerkennung des Hilfsantrags durch das erstinstanzliche Gericht bei Einlegung der Berufung durch den Beklagten der Hauptantrag dem Berufungsgericht nicht zur Entscheidung anfällt und der Kläger eine Entscheidung des Berufungsgerichts über den Hauptantrag nur dadurch erreichen kann, dass er Berufung oder Anschlussberufung einlegt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Januar 1964 - V ZR 23/63, BGHZ 41, 38, 41 f. [juris Rn. 35]; Urteil vom 7. Juli 1994 - I ZR 63/92, GRUR 1994, 849, 850 [juris Rn. 26] = WRP 1994, 733 - Fortsetzungsverbot, insoweit in BGHZ 126, 368 nicht abgedruckt; Beschluss vom 14. April 2005 - IX ZR 278/02, juris Rn. 8; zur entsprechenden Konstellation in der Revision vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Februar 1996 - X ZR 3/94, NJW 1996, 1749, 1750 [juris Rn. 20], insoweit nicht in BGHZ 132, 96 abgedruckt).

    Zwar trifft es zu, dass das Rechtsmittelgericht auch über einen Hilfsantrag entscheiden muss, wenn es den von der Vorinstanz zugesprochenen Hauptantrag auf die Berufung des Beklagten abweist, ohne dass es hierfür eines Rechtsmittels des vorinstanzlich erfolgreichen Klägers bedürfte (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 41, 38, 39 f. [juris Rn. 35]; BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88, NJW-RR 1990, 518, 519 [juris Rn. 23]; Urteil vom 27. März 2013 - I ZR 93/12, GRUR 2013, 1150 Rn. 18 = WRP 2013, 1473 - Baumann I; Beschluss vom 29. Oktober 2020 - I ZR 172/19, juris Rn. 23).

    Der Grund hierfür liegt darin, dass eine Entscheidung über den Hilfsantrag vom Vorgericht nicht getroffen worden ist, so dass der Kläger mangels Beschwer kein Rechtsmittel einlegen konnte, zugleich aber die durch die Entscheidung über den Hauptantrag eingetretene Erledigung des Hilfsantrags durch die Einlegung des Rechtsmittels der unterlegenen Partei wieder in Frage gestellt wird (vgl. BGHZ 41, 38, 41 f. [juris Rn. 35]).

    Hat aber - wie im Streitfall - die Vorinstanz sowohl (abschlägig) über den Hauptantrag als auch (zusprechend) über den Hilfsantrag entschieden, ist der Kläger durch die Abweisung des Hauptantrags beschwert und tritt, wenn er kein Rechtsmittel einlegt, insoweit Rechtskraft ein (vgl. BGHZ 41, 38, 41 f. [juris Rn. 35]).

  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 93/12

    Baumann

    Dann fällt auch der hilfsweise geltend gemachte Streitgegenstand in der Rechtsmittelinstanz an (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1964 - V ZR 23/63, BGHZ 41, 38, 39; Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88, NJW-RR 1990, 518, 519).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.01.1964 - V ZR 39/62   

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https://dejure.org/1964,7222
BGH, 29.01.1964 - V ZR 39/62 (https://dejure.org/1964,7222)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1964 - V ZR 39/62 (https://dejure.org/1964,7222)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1964 - V ZR 39/62 (https://dejure.org/1964,7222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 313
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.1963 - V ZR 177/62
    Auszug aus BGH, 29.01.1964 - V ZR 39/62
    Dies erwuchs in materielle Rechtskraft (vgl. Rosenberg a.a.O. § 148 I 1, S. 735; Urteil des Senats vom 19. Dezember 1963, V ZR 177/62, S. 6).
  • BGH, 26.10.1962 - V ZR 53/61

    Erstattung einer Hypothekengewinnabgabe - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus BGH, 29.01.1964 - V ZR 39/62
    Im übrigen liegt die Feststellung, ein bestimmter Umstand sei nicht Geschäftsgrundlage geworden, auf tatsächlichem Gebiet und kann vom Revisionsgericht nur nach der Richtung nachgeprüft werden, ob sie auf einem Rechtsverstoß beruht (Urteil des Senats vom 26. Oktober 1962, V ZR 53/61, S. 8, WM 1963, 137, 138 mit Nachw.).
  • BGH, 06.11.1963 - V ZR 53/62
    Auszug aus BGH, 29.01.1964 - V ZR 39/62
    Unbegründet erscheint angesichts der Sorgfältigkeit der Beweisaufnahme - das Vernehmungsprotokoll vom 29. März 1960 umfaßt 25 Schreibmaschinenseiten - der Vorwurf der Revision, die Zeugen seien zu dem Beweisthema nicht vernommen worden; im übrigen hätte die im Termin anwaltlich vertretene Beklagte, wenn sie die Vernehmung für unvollständig hielt, ihrerseits Fragen stellen können (§ 397 ZPO); machte sie von diesem Recht keinen Gebrauch, so kann sie gemäß § 295 ZPO aus der unterlassenen Fragestellung keine Verfahrensrügen herleiten (Wieczorek, ZPO § 397 Anm. A I b 2; vgl. auch Urteil des Senats vom 6. November 1963, V ZR 53/62, S. 5).
  • BGH, 15.11.1961 - V ZR 52/60
    Auszug aus BGH, 29.01.1964 - V ZR 39/62
    Die Beklagte, die von der Klägerin in Anspruch genommen wird, aus der Grundschuld von 100.000 DM die Zwangsvollstreckung in ihr Grundstück zu dulden (§§ 1147, 1192 Abs. 1 BGB), kann, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, dieser Inanspruchnahme gegenüber - trotz sachenrechtlicher Unabhängigkeit der Grundschuld von einer zu sichernden Forderung - Einwendungen aus dem schuldrechtlichen Verhältnis der Parteien herleiten (vgl. Urteil des Senats vom 15. November 1961, V ZR 52/60, WM 1962, 183) und insbesondere geltend machen, daß sie zur Duldung nicht verpflichtet sei und die Klägerin ihr die Grundschuld zurückabtreten müsse (§§ 812 ff BGB).
  • BGH, 15.05.1963 - V ZR 180/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1964 - V ZR 39/62
    Der Senat braucht hier ebensowenig wie im Urteil vom 15. Mai 1963, V ZR 180/62 (S. H) abschließend dazu Stellung zu nehmen, ob die Lehmann'sche Formel in allen denkbaren Fällen zu einer richtigen Abgrenzung der Geschäftsgrundlage von anderen, nicht unter diesen Begriff fallenden Tatbeständen führt.
  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 73/01

    Nicht ohne weiteres Beeendigung eines Rechtsstreits durch außergerichtlichen

    Nach der vom Reichsgericht eingeleiteten Rechtsprechung gewährt er allerdings vermöge seines sachlich-rechtlichen Inhalts dem Beklagten eine Einrede gegen den durch den Vergleich erledigten Anspruch und führt so mittelbar dazu, daß der Kläger das Verfahren nicht fortsetzen darf (RGZ 142, 1, 3 f. = JW 1934, 92 m. Anm. Lent; RGZ 161, 350, 353; BAG NJW 1973, 918, 919 = AP Nr. 21 zu § 794 ZPO m. Anm. J. Blomeyer; s. ferner BGH, Urteil vom 29. Januar 1964 - V ZR 39/62 - LM Nr. 12/13 zu § 794 Abs. 1 Ziffer 1 ZPO = MDR 1964, 313; BAGE 36, 112, 117 ff.; BAG NJW 1969, 1469).
  • BVerwG, 27.10.1993 - 4 B 175.93

    Prozessvergleich - Rechtsnatur - Geschäftsgrundlage - Außergerichtlicher

    Betreibt der Kläger der Abrede zuwider den Rechtsstreit weiter, so kann der Beklagte dem die Einrede unzulässiger Rechtsausübung entgegensetzen, die zur Folge hat, daß die Klage unstatthaft wird (vgl. RG, Urteil vom 29. September 1933 - I 77/33 - RGZ 142, 1; BGH, Beschluß vom 18. Dezember 1963 - IV ZR 263/63 - NJW 1964, 549 sowie Urteile vom 29. Januar 1964 - V ZR 39/62 - MDR 1964, 313 und vom 14. Mai 1986 - IV a ZR 146/85 - NJW-RR 1987, 307; BAG, Urteile vom 21. Dezember 1972 - 5 AZR 324/72 - NJW 1973, 918 und vom 9. Juli 1981 - 2 AZR 788/78 - BAGE 36, 112).
  • BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64

    Ersatzherausgabe nach § 281 BGB

    Ob ein bestimmter Umstand Geschäftsgrundlage war oder nicht, hat in erster Linie der Tatrichter zu ermitteln, und das von ihm Festgestellte ist, soweit es - wie im vorliegenden Fall - auf keiner Rechtsverletzung beruht, für das Revisionsgericht bindend (BGH LM BGB § 242 Ba Nr. 27 Bl. 3 R; Urteile des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1962, V ZR 53/61, WM 1963, 137, 138, und vom 29. Januar 1964, V ZR 39/62, WM 1964, 270, 272); außerdem wird ein Vertrag selbst bei Wegfall oder Erschütterung der Geschäftsgrundlage noch nicht hinfällig, dazu bedürfte es vielmehr eines untragbaren Ergebnisses ( Urteil vom 2. November 1965, V ZR 95/64, NJW 1966, 105, 106) [BGH 02.11.1965 - ZR V 95/64 ], woran es hier nach den getroffenen Feststellungen fehlt; unbegründet ist angesichts der Urteilsausführungen über die Zumutbarkeitsfrage (S. 9 f) auch die Büge, das Berufungsgericht habe nur an § 1019 und nicht an § 242 BGB gedacht.
  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78

    Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag mit Lizenzfußballspieler

    a) Die rechtliche Bedeutung und die Auswirkungen eines außergerichtlichen Vergleichs auf einen trotz der vergleichsweisen Regelung des Streitgegenstandes geführten Rechtsstreit werden in der Rechtsprechung und im Schrifttum unterschiedlich beurteilt (RG, RGZ 142, 1 = JW 1934, 92 mit abl. Anm. von Lent; RGZ 161, 350; BGH, JZ 1964, 257; BAG AP Nr. 21 zu § 794 ZPO mit krit. Anm. von J. Blomeyer; Rosenberg/Schwab, aaO., S. 784 - 785; Stein/Jonas/Münzenberg, aaO. § 794 II 9 und Stein/Jonas, aaO., vor § 128 C XI 5 a und § 271 I 3).

    Falls der angebliche außergerichtliche Vergleich bei Ermittlung des Parteiwillens ein "Prozeßfortsetzungsverbot" enthalten sollte, ist es jedenfalls vom Kläger nicht befolgt worden, so daß eine außergerichtliche Einigung sich nur auf die materielle Rechtslage auswirken könnte (BGH, JZ 1964, 257).

  • BGH, 14.10.1964 - V ZR 249/62
    Die Rechtskraft hat diese Bedeutung nicht nur, wenn der im Vorprozeß Unterlegene in einem neuen Verfahren das Gegenteil der bereits entschiedenen Rechtsfolge geltend macht, sondern auch, wenn jene Rechtsfolge für den neuen Anspruch präjudiziell ist; ob sie dort unmittelbar - in der gleichen Form oder in der Form des "kontradiktorischen Gegenteils1' - als Streitgegenstand, oder ob sie als ein den Klageanspruch bedingendes Rechtsverhältnis oder als Einwendung oder Einrede der beklagten Partei in Erscheinung tritt und zur Entscheidung steht, begründet keinen Unterschied (RGZ 160, 163, 165; Urteile des erkennenden Senats vom 26. Februar 1958, V ZR 141/56, LM ZPO § 322 Nr. 23, vom 19. Dezember 1963, V ZR 177/62, WM 1964, 273, und vom 29. Januar 1964, V ZR 39/62, WM 1964, 270, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.11.1977 - II ZR 174/76

    Berücksichtigung eines eingeschränkten Revisionsantrags bei der

    Der außergerichtliche Vergleich hat die Erledigung des Verfahrens vor dem Landgericht nicht unmittelbar herbeigeführt (vgl. BGH, Urt. v. 29.01.64 - V ZR 39/62, LM ZPO § 794 Abs. 1 Ziff. 1 Nr. 12/13), sondern erst die in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht am 24. Oktober 1977 von beiden Parteien abgegebene übereinstimmende Erklärung, daß der Rechtsstreit erledigt sei und auf eine Kostenentscheidung verzichtet werde.
  • BGH, 10.04.1978 - II ZR 174/76

    Eingeschränkter Rechtsmittelantrag eines Rechtsmittelklägers bei der

    Der außergerichtliche Vergleich hat die Erledigung des Verfahrens vor dem Landgericht nicht unmittelbar herbeigeführt (vgl. BGH, Urt. v. 29.1.64 - V ZR 39/62, LM ZPO § 794 Abs. 1 Ziff. 1 Nr. 12/13), sondern erst die in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht am 24. Oktober 1977 von beiden Parteien abgegebene übereinstimmende Erklärung, daß der Rechtsstreit erledigt sei und auf eine Kostenentscheidung verzichtet werde.
  • BGH, 18.03.1970 - V ZR 83/67

    Zulässigkeit des Rechtswegs vor ordentlichen Gerichten bei zusätzlicher

    Bei der Prüfung, in welchem Umfang diese Entscheidung materielle Rechtskraft erlangt hat, ist davon auszugehen, daß mit der in einem Urteil ausgesprochenen Rechtsfolge zugleich das Nichtvorliegen ihres kontradiktorischen Gegenteils festgestellt wird (Urteil des Senats vom 29. Januar 1964, V ZR 39/62, LM ZPO § 322 Nr. 47 = WM 1964, 270, 273; Stein/Jonas/Schumann/Leipold a.a.O. § 322 Nr. IX 1 a).
  • BGH, 21.04.1967 - V ZR 13/66

    Erstrecken des Fromzwangs des § 313 BGB auf alle das schuldrechtliche

    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Prüfung der Frage mehr, ob die Rüge nicht auch nach § 295 ZPO unbegründet wäre, weil die Klägerinnen es bei der Anhörung des Sachverständigen Dr. Dr. B. unterlassen haben, diesen wegen der in dem Ergänzungsgutachten nicht ausdrücklich erwähnten Aussage des Zeugen W. zu befragen (vgl. Urteil des Senats vom 29. Januar 1964, V ZR 39/62 S. 13 hinsichtlich der unterlassenen Fragestellung bei einem Zeugen).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1963 - VI ZR 200/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,2110
BGH, 17.12.1963 - VI ZR 200/62 (https://dejure.org/1963,2110)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1963 - VI ZR 200/62 (https://dejure.org/1963,2110)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1963 - VI ZR 200/62 (https://dejure.org/1963,2110)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 650
  • MDR 1964, 313
  • VersR 1964, 260
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 12.11.1932 - I 68/32

    Welches Recht ist anzuwenden, wenn auf Grund eines Zusammenstoßes zweier Schiffe

    Auszug aus BGH, 17.12.1963 - VI ZR 200/62
    Tatort ist daher vorliegendrauch die Bundesrepublik, in der das-Schreiben der Beklagten verfaßt und abgesandt wurde, und somit deren Recht als das dem Ersatzberechtigten günstigere zugrunde zu legen (vgl. RGZ 138, 243, 246).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvR 234/60

    Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung von Entscheidungen sowjetzonaler Gerichte

    Auszug aus BGH, 17.12.1963 - VI ZR 200/62
    Hierauf gerichtete Vorschriften und Maßnahmen der Sowjetzone stehen daher im Widerspruch zu dem in der Bundesrepublik geltenden Recht (vgl. BVerfGE 11, 150, 161 ff; BGHZ 31, 367, 372 f).
  • BGH, 17.12.1959 - VII ZR 198/58

    Interzonales Recht. Klagerecht des Zessionars

    Auszug aus BGH, 17.12.1963 - VI ZR 200/62
    Hierauf gerichtete Vorschriften und Maßnahmen der Sowjetzone stehen daher im Widerspruch zu dem in der Bundesrepublik geltenden Recht (vgl. BVerfGE 11, 150, 161 ff; BGHZ 31, 367, 372 f).
  • BVerwG, 14.05.1959 - VIII C 20.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1963 - VI ZR 200/62
    Demgegenüber kann sich die Revision nicht mit Erfolg dar auf berufen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Sowjetzonenbewohner die Gefahr einer Strafverfolgung, in die er durch einen bewußten Verstoß gegen Wirtschafts lenkende Vorschriften gerate, in der Regel zu vertreten habe (BVerwG 8, 292, 294; 10, 21, 22; Urteil vom 22. Februar 1961 - VIII 0 287/59 - NJW 1961, 1372).
  • BVerwG, 22.02.1961 - VIII C 287.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1963 - VI ZR 200/62
    Demgegenüber kann sich die Revision nicht mit Erfolg dar auf berufen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Sowjetzonenbewohner die Gefahr einer Strafverfolgung, in die er durch einen bewußten Verstoß gegen Wirtschafts lenkende Vorschriften gerate, in der Regel zu vertreten habe (BVerwG 8, 292, 294; 10, 21, 22; Urteil vom 22. Februar 1961 - VIII 0 287/59 - NJW 1961, 1372).
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