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   BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 75/62   

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https://dejure.org/1963,1640
BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 75/62 (https://dejure.org/1963,1640)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1963 - Ib ZR 75/62 (https://dejure.org/1963,1640)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1963 - Ib ZR 75/62 (https://dejure.org/1963,1640)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der rechtlichen Qualifizierung einer Verbindung von Musik und Text bei sog. Schlagern als Werkverbindung im Sinne des § 5 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst (LitUrhG). - Anforderungen an das Vorliegen eines wichtigen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Subverleger

    §§ 1, 5 LUG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 393
  • GRUR 1964, 326
  • BB 1964, 238
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 07.07.1926 - III 42/26

    1. Steht der Annahme eines Pachtvertrags der Umstand entgegen, daß dem Inhaber

    Auszug aus BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 75/62
    Ebenso aber, wie nach § 139 BGB nicht jede Teilnichtigkeit zur Gesamtnichtigkeit führt, ist umgekehrt nicht jede Teilauflösung von Vertragsverhältnissen schon mit Rücksicht auf die Einheitlichkeit des Vertragsverhältnisses als unwirksam anzusehen; das ergibt sich beispielsweise aus § 543 Abs. 1 i.V.m. § 469 BGB für den Fall teilweiser Mangelhaftigkeit der Mietsache (vgl. RGZ 114, 243 und für den Dienstvertrag - einschränkend - Soergel-Wlotzke-Volze a.a.O. Vorbem. 25 vor § 620 m. Nachw.).

    Soweit sich aus der Beschränkung auf einen Teil des Vertragsgegenstandes Nachteile für den Vertragsgegner ergeben, kann durch ein diesem einzuräumendes Recht abgeholfen werden, seinerseits die Auflösung des Vertragsverhältnisses auch bezüglich des Restes zu fordern (RGZ 114, 243).

  • RG, 05.12.1925 - I 100/25

    Verlagsrecht an sämtlichen Auflagen

    Auszug aus BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 75/62
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts ergeben nämlich in ihrem Zusammenhang, daß die Beklagte oder ihr Subverleger an der Zerstörung des Vertrauensverhältnisses nicht völlig unbeteiligt gewesen sind und daß der Kläger diese nicht allein verschuldet oder provoziert hat was dem Kündigungsverlangenallerdings entgegenstehen würde (RGZ 112, 173, 189).
  • BGH, 22.05.1959 - I ZR 46/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 75/62
    Für die Frage, ob die hier geschlossenen Verträge kündbar waren, ist allein entscheidend, ob durch sie ein Dauerschuldverhältnis begründet worden ist, das ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzte; denn auf solche Verträge ist nach ständiger Rechtsprechung der Rechtsgedanke der §§ 626, 723 BGB entsprechend anzuwenden (RGZ 169, 203, 206; BGHZ 15, 209 [BGH 19.11.1954 - I ZR 241/52] - Ludwig Thoma; BGH GRUR 1959, 616, 617 - Metallabsatz).
  • LG Berlin, 27.07.1955 - 17 O 64/55
    Auszug aus BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 75/62
    Ein Sonderfall der Art, daß Text und Musik infolge großer Bekanntheit vom Publikum als untrennbare Einheit empfunden werden, so daß der Text zugleich die Erinnerung an die Melodie auslöst und umgekehrt (Landgericht Berlin 17 O 64/55 vom 27.7.1955 betr. Ich küsse Ihre Hand, Madame), liegt hier ersichtlich nicht vor.
  • BGH, 19.11.1954 - I ZR 241/52

    Rücktritt vom Verlagsvertrag

    Auszug aus BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 75/62
    Für die Frage, ob die hier geschlossenen Verträge kündbar waren, ist allein entscheidend, ob durch sie ein Dauerschuldverhältnis begründet worden ist, das ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzte; denn auf solche Verträge ist nach ständiger Rechtsprechung der Rechtsgedanke der §§ 626, 723 BGB entsprechend anzuwenden (RGZ 169, 203, 206; BGHZ 15, 209 [BGH 19.11.1954 - I ZR 241/52] - Ludwig Thoma; BGH GRUR 1959, 616, 617 - Metallabsatz).
  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58

    Einwilligungsbedürfnis des Künstlers bei Tonbandaufnahmen einer Opernaufführung

    Auszug aus BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 75/62
    Nun ist in Rechtsprechung (BGH GRUR 1960, 614, 617, 618 - Figaros Hochzeit.) und Rechtslehre allerdings anerkannt, daß sich gerade bei Urheberrechtsgemeinschaften, die aus gemeinsamem Schaffen hervorgegangen sind, auch ohne das Bestehen engerer, gesamthänderischer Rechtsbeziehungen gewisse Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung der urheberrechtlichen Befugnisse des einzelnen Mitberechtigten bezüglich des eigenen Rechtsanteils ergeben können; Treu und Glauben können es nach den Umständen gebieten, mit Rücksicht auf die Interessen der übrigen Mitberechtigten die Ausübung der Rechte zu begrenzen.
  • RG, 12.06.1942 - I 119/41

    1. Hat bei einem dem Binnenschiffahrtsrecht unterstehenden Frachtvertrag

    Auszug aus BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 75/62
    Für die Frage, ob die hier geschlossenen Verträge kündbar waren, ist allein entscheidend, ob durch sie ein Dauerschuldverhältnis begründet worden ist, das ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzte; denn auf solche Verträge ist nach ständiger Rechtsprechung der Rechtsgedanke der §§ 626, 723 BGB entsprechend anzuwenden (RGZ 169, 203, 206; BGHZ 15, 209 [BGH 19.11.1954 - I ZR 241/52] - Ludwig Thoma; BGH GRUR 1959, 616, 617 - Metallabsatz).
  • RG, 27.02.1936 - IV 249/35

    Kann die Kündigung eines Pachtverhältnisses aus wichtigem Grunde auf einen Teil

    Auszug aus BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 75/62
    Das Reichsgericht hat dies für den Fall eines Pachtverhältnisses verneint (RGZ 150, 321, 322; ebenso Staudinger-Kiefersauer, BGB 11. Aufl. § 553 Randzahl 1; Soergel-Erdsiek-Mühl, 9. Aufl. § 553 Rdz 6).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 198/13

    Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort

    Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass ein Urheber die Rechte, die ihm aufgrund des mit einer Verwertungsgesellschaft geschlossenen Wahrnehmungsvertrages zustehen, an einen Dritten abtritt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1963 - Ib ZR 75/62, GRUR 1964, 326, 332 - Subverleger).
  • KG, 14.11.2016 - 24 U 96/14

    Musikverlegeranteil - Urheberrecht: Beteiligung von Musikverlegern an den

    aa) Zwar kann der Urheber dem Verleger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Grundsatz nicht nur seine gesetzlichen Vergütungsansprüche und urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sondern auch seine Ansprüche gegen die Verwertungsgesellschaft auf Herausgabe des Erlöses aus der Durchsetzung dieser Vergütungsansprüche bzw. aus der Wahrnehmung dieser Nutzungsrechte wirksam abtreten (vgl. BGH aaO. - Verlegeranteil - Rdn. 81; MDR 1964, 393 - Subverleger - Rdn. 93 - jeweils nach juris).
  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79

    Beendigung von Textrechten und Musikrechten eines Künstlers auf Grund einer

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Musikverlagsverträge der Parteien als Dauerschuldverhältnisse, die ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen, fristlos gekündigt werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. BGH GRUR 1964, 326, 329 - Subverleger; GRUR 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung).

    Die tatrichterliche Beurteilung unterliegt jedoch der Nachprüfung durch das Revisionsgericht, ob die gebotene umfassende Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorgenommen worden ist und ob die sich danach ergebenden Gesichtspunkte für die rechtliche Beurteilung auch entsprechend beachtet worden sind (BGH GRUR 1964, 326, 330; 1977, 551, 553).

    Beim Musikerverlagsvertrag ist - wie bei anderen Dauerschuldverhältnissen - ein wichtiger Grund zur Kündigung dann gegeben, wenn die Vertrauensgrundlage zerstört ist und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wegen der Störung der Vertrauensgrundlage dem kündigenden Vertragspartner nicht mehr zugemutet werden kann (BGH GRUR 1964, 326, 329 - Subverleger; 1970, 40, 41 - Musikverleger; 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung).

  • OLG München, 08.03.1984 - 6 U 2164/83

    Fristlose Kündigung eines Subverlagsvertrages (Musikverlagsvertrag); Vorliegen

    Für den hier vorliegenden Sonderfall des K. B., in dem der Originalverleger aus nicht in seiner Person liegenden Gründen seine Sitz ins Ausland verlegen mußte, hat der BGH ausdrücklich entschieden, daß der Verfasser die Bestellung eines Subverlegers für das inländische Hauptverbreitungsgebiet dulden muß (BGH GRUR 1964, 326, 331 - Subverleger).

    Beim streitgegenständlichen Subverlagsvertrag handelt es sich, wie sich bereits aus der Verpflichtung zur Zahlung von Tantiemen ergibt, um ein Dauerschuldverhältnis, auf das nach ständiger Rechtsprechung der Rechtsgedanke der §§ 626, 723 BGB entsprechend anzuwenden ist (BGH GRUR 1964, 326, 329 - Subverleger; BGH GRUR 1955, 256 - Ludwig Thoma; BGH GRUR 1959, 616, 617 - Metallabsatz).

    "Beim Musikverlagsvertrag ist - wie bei anderen Dauerschuldverhältnissen - ein wichtiger Grund zur Kündigung dann gegeben, wenn die Vertrauensgrundlage zerstört ist und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wegen der Störung der Vertrauensgrundlage dem kündigenden Vertragspartner nicht mehr zugemutet werden kann (BGH in GRUR 1964, 326, 329 - Subverleger; 1970, 40, 41 - Musikverleger; 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung).

  • BGH, 14.12.1989 - I ZR 56/88

    "Musikverleger IV"; Berechtigung des Urhebers zur fristlosen Kündigung von

    Unter diesen Umständen greift der von der Revision angeführte Gesichtspunkt des widerspruchsvollen und deshalb nach Treu und Glauben rechtlich unbeachtlichen Verhaltens (vgl. dazu BGH, Urt. v. 13.12.1963 - Ib ZR 75/62, GRUR 1964, 326, 329 - Subverleger) nicht durch.
  • LG München I, 02.08.2006 - 21 O 18448/05

    Wirksamkeit der Kündigung des Generalvertrages eines Komponisten über das Werk

    Soweit sich aus der Beschränkung auf einen Teil des Vertragsgegenstands Nachteile für den Vertragsgegner ergeben, kann durch ein diesem einzuräumendes Recht abgeholfen werden, seinerseits die Auflösung des Vertragsverhältnisses auch bezüglich des Restes zu fordern (BGH GRUR 1964, 326/330 - Subverleger).
  • BGH, 03.07.1970 - I ZR 80/68

    Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund - Pflichten des

    Da die Annahme des Berufungsgerichts, ein die Kündigung rechtfertigender Grund sei nicht gegeben, der rechtlichen Nachprüfung standhält, bedarf es auch keiner Erörterung, ob zwischen den Urhebern der Texte und der Musik bzw. deren Erben ein Gesellschaftsverhältnis besteht und es dem Kläger aus diesem Grunde verwehrt ist, das musikalische Werk seines Vaters aus der Werkverbindung herauszunehmen (vgl. BGH GRUR 1964, 326, 330 zu II 3 - Subverleger).

    Ob die erheblichen Tatsachen verfahrensrechtlich einwandfrei festgestellt sind, ist im Rahmen entsprechender Verfahrensrügen nachzuprüfen (BGH GRUR 1964, 326, 330 - Subverleger).

  • LG Köln, 25.02.2022 - 14 O 252/19
    25 aa) Zwar kann der Urheber dem Verleger nach der Rechtsprechung des BGH im Grundsatz nicht nur seine gesetzlichen Vergütungsansprüche und urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sondern auch seine Ansprüche gegen die Verwertungsgesellschaft auf Herausgabe des Erlöses aus der Durchsetzung dieser Vergütungsansprüche bzw. aus der Wahrnehmung dieser Nutzungsrechte wirksam abtreten (vgl. BGH, GRUR 2016, 596 Rn. 81 - Verlegeranteil; BGH, GRUR 1964, 326 Rn. 93 - Subverleger).
  • BGH, 19.03.1969 - I ZR 34/67

    Grundsatz von Treu und Glauben zwischen den Parteien eines urheberrechtlichen

    Wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart ist, bleibt es jedem Werkschöpfer gestattet, sein Werk aus der Werkverbindung herauszunehmen (BGH GRUR 1964, 326, 330 - Subverleger).
  • BGH, 01.12.1972 - I ZR 81/70

    Musikverleger II

    Das Kammergericht ist ohne Rechtsverstoß davon ausgegangen, daß die bloße Werkverbindung zur gemeinsamen Verwertung von Text und Musik nach dem - für die Vertragsverhältnisse der Parteien insoweit noch maßgebenden (§ 132 UrhG) - § 5 LUG einer Kündigung oder auch einem Rückruf allein der Musikrechte grundsätzlich nicht entgegenstehe, während ein Gesellschaftsverhältnis mit gemeinsamer Geschäftsführungsbefugnis der Autoren der verbundenen Werke den Rückruf der Musikrechte allein durch den Komponisten ausschließen würde (vgl. BGH GRUR 1964, 326, 330 - Subverleger).
  • KG, 20.09.2005 - 5 U 64/04

    Fristlose Kündigung eines Repertoirevertrages des Lizenzinhabers mit einem

  • OLG München, 11.05.1995 - 29 U 1508/95

    Fristlose Kündigung von als Dauerschuldverhältnisse ausgestalteten

  • OLG München, 05.04.1973 - 6 U 3029/72

    Einschränkung des allgemeinen Rückrufsrechts gemäß § 41 Urheberrechtsgesetz

  • BGH, 10.07.1970 - I ZR 94/68

    Werkvertragliche Rechnungslegungspflicht - Abgrenzung des Urheberrechtsvertrag

  • BGH, 25.03.1965 - Ia ZR 18/64

    Verwertung einer Erfindung - Abschluss eines Lizenzvertrages - Fristlose

  • BGH, 03.07.1970 - I ZR 104/68

    Zustimmung des Komponisten zur Neubearbeitung seines Werkes - Herabsetzung des

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