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   BVerwG, 20.02.1964 - IV CB 10.64   

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BVerwG, 20.02.1964 - IV CB 10.64 (https://dejure.org/1964,212)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1964 - IV CB 10.64 (https://dejure.org/1964,212)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1964 - IV CB 10.64 (https://dejure.org/1964,212)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 624
  • DVBl 1964, 402
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2016 - 3 L 44/15

    Zur Unentgeltlichkeit eines Feuerwehreinsatzes im Rettungsfall

    Vielmehr hat er im Rahmen seiner Darlegungspflicht - und insoweit gilt nichts anderes als im Zusammenhang mit einer Divergenzrüge gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO - die Entscheidung des Divergenzgerichts unter Angabe von Datum, Aktenzeichen und ggf. Fundstelle - zu bezeichnen ( vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1964 - IV CB 10.64 -, MDR 1964, 624; Beschluss vom 30. Januar 1961 - VIII B 159.60 -, DVBl. 1961, 382 ), ferner die maßgeblichen, sich widerstreitenden (abstrakten) Rechtssätze des Divergenzgerichtes einerseits und der angefochtenen Entscheidung andererseits im Zulassungsantrag aufzuzeigen und gegenüberzustellen sowie unter Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes nachvollziehbar zu erläutern und zu erklären, worin nach seiner Auffassung die - nicht nur einzelfallbezogene - Abweichung liegen soll.
  • BVerwG, 13.07.1999 - 8 B 166.99

    Anforderungen an die Darlegung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung

    Dem Bundesverwaltungsgericht kann nicht zugemutet werden, die an einem bestimmten Tage ergangenen Entscheidungen des Hauses daraufhin zu überprüfen, ob eine von ihnen vom Beschwerdeführer gemeint sein könnte (Beschluß vom 20. Februar 1964 - BVerwG IV CB 10.64 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 48 S. 50).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 1 L 232/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Vielmehr hat er im Rahmen seiner Darlegungspflicht - und insoweit gilt nichts anderes als im Zusammenhang mit einer Divergenzrüge gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO - die Entscheidung des Divergenzgerichts unter Angabe von Datum, Aktenzeichen und ggf. Fundstelle - zu bezeichnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1964 - Az.: IV CB 10.64 -, MDR 1964, 624; Beschluss vom 30. Januar 1961 - Az.: VIII B 159.60 -, DVBl. 1961, 382), ferner die maßgeblichen, sich widerstreitenden (abstrakten) Rechtssätze des Divergenzgerichtes einerseits und der angefochtenen Entscheidung andererseits im Zulassungsantrag aufzuzeigen und gegenüberzustellen sowie unter Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes nachvollziehbar zu erläutern und zu erklären, worin nach seiner Auffassung die - nicht nur einzelfallbezogene - Abweichung liegen soll.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2017 - 3 L 172/17

    Syrien; Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung;

    Allerdings hat der Rechtsmittelführer im Rahmen seiner Darlegungspflicht - und insoweit gilt nichts anderes als im Zusammenhang mit einer Divergenzrüge gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG - die Entscheidung des Divergenzgerichts unter Angabe von Datum, Aktenzeichen und ggf. Fundstelle - zu bezeichnen (vgl. zu § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1964 - IV CB 10.64 -, MDR 1964, 624; Beschluss vom 30. Januar 1961 - VIII B 159.60 -, DVBl. 1961, 382), ferner die maßgeblichen, sich widerstreitenden (abstrakten) Rechtssätze des Divergenzgerichts einerseits und der angefochtenen Entscheidung andererseits im Zulassungsantrag aufzuzeigen und gegenüberzustellen sowie unter Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes nachvollziehbar zu erläutern und zu erklären, worin nach seiner Auffassung die - nicht nur einzelfallbezogene - Abweichung liegen soll.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Vielmehr hat er im Rahmen seiner Darlegungspflicht - und insoweit gilt nichts anderes als im Zusammenhang mit einer Divergenzrüge gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO - die Entscheidung des Divergenzgerichts unter Angabe von Datum, Aktenzeichen und ggf. Fundstelle - zu bezeichnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1964 - Az.: IV CB 10.64 -, MDR 1964, 624; Beschluss vom 30. Januar 1961 - Az.: VIII B 159.60 -, DVBl. 1961, 382), ferner die maßgeblichen, sich widerstreitenden (abstrakten) Rechtssätze des Divergenzgerichtes einerseits und der angefochtenen Entscheidung andererseits im Zulassungsantrag aufzuzeigen und gegenüberzustellen sowie unter Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes nachvollziehbar zu erläutern und zu erklären, worin nach seiner Auffassung die - nicht nur einzelfallbezogene - Abweichung liegen soll.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 1 L 134/13

    Kein verbaler Begründungszwang bei dienstlichen Beurteilungen

    Vielmehr hat er im Rahmen seiner Darlegungspflicht - und insoweit gilt nichts anderes als im Zusammenhang mit einer Divergenzrüge gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO - die Entscheidung des Divergenzgerichtes unter Angabe von Datum, Aktenzeichen und ggf. Fundstelle zu bezeichnen ( vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1964 -IV CB 10.64 -, MDR 1964, 624; Beschluss vom 30. Januar 1961 - VIII B 159.60 -, DVBl. 1961, 382 ), ferner die maßgeblichen, sich widerstreitenden (abstrakten) Rechtssätze des Divergenzgerichtes einerseits und der angefochtenen Entscheidung andererseits im Zulassungsantrag aufzuzeigen und gegenüberzustellen sowie unter Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes nachvollziehbar zu erläutern und zu erklären, worin nach seiner Auffassung die - nicht nur einzelfallbezogene - Abweichung liegen soll.
  • BFH, 06.05.1970 - VI B 140/69

    Entscheidung des BFH - Urteil des FG - Abweichung des BFH - Ausreichende

    Das ist lediglich der Fall, wenn die abweichende Entscheidung unter Angabe von Datum und Aktenzeichen oder einer Fundstelle kenntlich gemacht wird (vgl. den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts IV CB 10/64 vom 20. Februar 1964, Deutsches Verwaltungsblatt 1964 S. 402; Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Aufl., § 132 Anm. 23; Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 2. bis 3. Aufl., § 115 FGO Anm. 10).

    Sie ist deshalb unzulässig (vgl. den angeführten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts IV CB 10/64; Becker-Riewald-Koch, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2007 - 1 L 39/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Vielmehr hat er im Rahmen seiner Darlegungspflicht - und insoweit gilt nichts anderes als im Zusammenhang mit einer Divergenzrüge gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO - die Entscheidung des Divergenzgerichts unter Angabe von Datum, Aktenzeichen und ggf. Fundstelle - zu bezeichnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1964 - Az.: IV CB 10.64 -, MDR 1964, 624; Beschluss vom 30. Januar 1961 - Az.: VIII B 159.60 -, DVBl. 1961, 382), ferner die maßgeblichen, sich widerstreitenden (abstrakten) Rechtssätze des Divergenzgerichtes einerseits und der angefochtenen Entscheidung andererseits im Zulassungsantrag aufzuzeigen und gegenüberzustellen sowie unter Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes nachvollziehbar zu erläutern und zu erklären, worin nach seiner Auffassung die - nicht nur einzelfallbezogene - Abweichung liegen soll.
  • BVerwG, 12.12.1972 - IV B 122.72

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen

    Soweit sich der Kläger zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ferner auf die nach seiner Vermutung zu dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 6. Juli 1962 - I A 41/62 - (DVBl. 1962, 757) ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beruft, kommt eine Zulassung der Revision schon deshalb nicht in Betracht, weil der Kläger weder die Tatsache noch den Gegenstand der angeblichen Abweichung greifbar und mit Bestimmtheit zu behaupten vermag, überdies ist die vermeintliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Kläger nicht in der von § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO geforderten Weise bezeichnet worden (dazu insbesondere Beschluß vom 20. Februar 1964 - BVerwG IV CB 10.64 - [DVBl. 1964, 402]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2017 - 3 L 348/17

    Syrien - unzureichende Darlegung des Berufungszulassungsgrundes der

    Allerdings hat der Rechtsmittelführer im Rahmen seiner Darlegungspflicht - und insoweit gilt nichts anderes als im Zusammenhang mit einer Divergenzrüge gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG - die Entscheidung des Divergenzgerichts unter Angabe von Datum, Aktenzeichen und ggf. Fundstelle - zu bezeichnen (vgl. zu § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1964 - IV CB 10.64 -, MDR 1964, 624; Beschluss vom 30. Januar 1961 - VIII B 159.60 -, DVBl. 1961, 382), ferner die maßgeblichen, sich widerstreitenden (abstrakten) Rechtssätze des Divergenzgerichts einerseits und der angefochtenen Entscheidung andererseits im Zulassungsantrag aufzuzeigen und gegenüberzustellen sowie unter Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes nachvollziehbar zu erläutern und zu erklären, worin nach seiner Auffassung die - nicht nur einzelfallbezogene - Abweichung liegen soll.
  • BVerwG, 07.03.1995 - 5 B 96.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 12.11.1969 - VIII CB 5.68

    Anforderungen an die Beschwerdeschrift im Kriegsdienstverweigerungsverfahren -

  • BVerwG, 23.01.1981 - 6 B 137.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 27.06.1972 - IV B 159.71

    Nichtzulassung der Revision - Erweiterung eines Betriebes unter Verstoß gegen

  • BVerwG, 31.07.1980 - 8 B 50.80

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 31.07.1980 - 8 B 51.80

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 11.12.1974 - II B 62.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 22.02.1974 - V CB 23.72

    Neuverteilung von Flurstücken - Wiederzuteilung eines Flurstücks - Nichtzulassung

  • BVerwG, 19.11.1970 - IV B 163.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

  • BVerwG, 18.08.1966 - III CB 88.66
  • BVerwG, 25.05.1976 - 2 B 32.75

    Schadensersatzanspruch eines im Ruhestand befindlichen Beamten wegen Verletzung

  • BVerwG, 13.02.1975 - VI B 84.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 24.11.1972 - IV B 169.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung einer

  • BVerwG, 18.01.1971 - IV B 220.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bindungswirkung

  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 88.69

    Anforderungen an die Bezeichnung eines abweichenden Urteils im Rahmen einer

  • BVerwG, 09.10.1969 - VI B 36.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 30.07.1969 - VIII B 167.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 28.09.1966 - III B 98.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 27.12.1978 - 5 B 32.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • OVG Bremen, 17.01.1983 - 1 B 1/85

    Kostenfestsetzungsbescheid zur Heranziehung zur Zahlung von Abschleppkosten;

  • BVerwG, 22.08.1966 - VI B 15.66

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.1964 - VII B 790/63   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1739
  • MDR 1964, 624
  • DÖV 1964, 748
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 83.66

    Beschwer durch die Stellung als Beigeladener - Rechtsmittel der Hauptbeteiligten

    Denn im Rahmen seiner Stellung als Aufsichtsbehörde vertritt der Beigeladene zu 2) lediglich allgemeine Verwaltungsinteressen, deren Berührung für eine Beiladung bzw. eine Beschwer nicht ausreicht (vgl. dazu OVG Berlin in OVGE 5, 81 [87], VGH Mannheim in ESVGH 16, 89 [90], OVG Münster in OVGE 4, 22 [25], ZMR 1954, 125, OVGE 14, 7 [9] und NJW 1964, 1739, sowie Klinger, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Auflage § 65 Ann. C 1, und Ule. Verwaltungsgerichtsbarkeit, 2. Auflage §§ 65, 66 Anm. I 2 b u. 3 a).
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