Weitere Entscheidungen unten: BGH, 19.02.1965 | BGH, 23.03.1965

Rechtsprechung
   BGH, 12.02.1965 - Ib ZR 42/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,830
BGH, 12.02.1965 - Ib ZR 42/63 (https://dejure.org/1965,830)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1965 - Ib ZR 42/63 (https://dejure.org/1965,830)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1965 - Ib ZR 42/63 (https://dejure.org/1965,830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gemeindliche Unterhaltung einer Eiserzeugungsanlage im Rahmen des städtischen Schlachthofbetriebes - Wettbewerbswidrigkeit des Verkaufs von Eis an private Abnehmer - Verbot bzw. Beschränkung privatwirtschaftlicher Betätigung von Gemeinden - Schutz von Mitbewerbern der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 550
  • GRUR 1965, 373
  • DVBl 1965, 362
  • DB 1965, 550
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.05.1961 - I ZR 177/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.02.1965 - Ib ZR 42/63
    Im übrigen wird wegen des Tatbestandes auf das in dieser Sache ergangene Revisionsurteil des I. Zivilsenats vom 26. Mai 1961 - I ZR 177/60 (GRUR 1962, 159 - Blockeis) Bezug genommen, mit dem der Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden ist.

    Der I. Zivilsenat hatte in dem bezeichneten Urteil (GRUR 1962, 159, 162 unter III 4) zur Frage des Schutzgesetzes ausgeführt, der Gesetzgeber habe mit dem § 69 Abs. 1 GemO NRW eine - allerdings für die Gemeinden verbindliche - Anweisung für ein bestimmtes verwaltungsmäßiges Verhalten geben wollen, aber nicht ein Ge- und Verbot mit der Wirkung, daß jeder Beteiligte hieraus bürgerlich-rechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung solle herleiten können; der gesetzlichen Regelung liege offensichtlich die Erwägung zugrunde, daß es bei Vorschriften der hier in Betracht kommenden Art genüge, den Gemeinden verbindliche Anweisungen zu erteilen und deren Einhaltung nötigenfalls im Aufsichtsweg durchzusetzen, daß es aber nicht erforderlich sei, die Gemeinden durch ein Ge- und Verbot im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB einer unmittelbaren bürgerlich-rechtlichen Schadensersatzpflicht zu unterwerfen.

    Das Revisionsurteil vom 26. Mai 1961 (GRUR 1962, 159, 162 unter III 3) hat hervorgehoben, der § 69 Abs. 1 GemO NRW verfolge den Zweck, die Angehörigen der privaten Wirtschaft vor einer drohenden Beeinträchtigung durch den Wettbewerb gemeindlicher Unternehmen zu schützen, und zwar schütze die Vorschrift nicht die Gesamtheit der Staatsbürger im allgemeinen, sondern einen abgrenzbaren Personenkreis und damit zugleich jeden einzelnen, der diesem Personenkreis angehört.

    Dann aber sind rechtlich jedenfalls keine Bedenken gegen die Annahme eines Verstoßes gegen die Regeln des lauteren Wettbewerbs (§ 1 UWG) zu erheben, wenn die Beklagte, wie hier, das dem Schutz der privaten Wettbewerber dienende Gesetz nicht nur vorsätzlich und fortgesetzt übertritt, sondern wenn sie das überdies tut, obwohl die Aufsichtsbehörde dieses Verhalten bereits beanstandet hat und obwohl ihr verfassungsmäßig berufener Vertreter, der Oberstadtdirektor, der Beklagten in "wiederholten verbindlichen Erklärungen" (erstes Revisionsurteil; GRUR 1962, 159, 161 unter II 3 am Ende) die Unterlassung des beanstandeten Verkaufs von Eis an Private zugesagt hatte.

  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 141/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.02.1965 - Ib ZR 42/63
    Daher werden dieser Beurteilung im allgemeinen solche Normen zugrunde liegen, welche die Mitbewerber in gleichem Maße binden und daher eine gleiche Ausgangslage im Wettbewerb schaffen; anders kann es dann liegen, wenn der gesetzgeberische Zweck der betreffenden Vorschrift u.a. auch im Schutz der Allgemeinheit gegenüber den Gefahren einer bestimmten Form des Wettbewerbs liegt; in solchen Fällen bedarf es zur Anwendung des § 1 UWG nicht des zusätzlichen Merkmals, daß die Verletzung der Vorschrift dem Verletzer auch einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft (BGH GRUR 1963, 536, 538 - Iris).

    Die Auffassung, daß eine Gemeinde, die den für sie allein geltenden Beschränkungen zuwider handelt, dadurch nicht gleichzeitig unlauteren Wettbewerb begehen könne (Schricker, Wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand und unlauterer Wettbewerb, 1964, S. 135 - dort ausgeführt für Art. 75 der Bayer. Gemeindeordnung vom 25. Januar 1952 (Bay BS Bd. I S. 461) - Bay GO -, der inhaltlich voll mit § 69 Abs. 1 GemO NRW übereinstimmt), übersieht den Rechtsgrundsatz, daß unter besonderen Umstanden, etwa wegen des Schutzzwecks des verletzten Gesetzes, auch die Übertretung einer nur den Verletzer bindenden Norm einen Sittenverstoß darstellen kann (BGH GRUR 1963, 536, 538 - Iris; vgl. oben III 3 a).

  • BGH, 21.05.1957 - I ZR 19/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.02.1965 - Ib ZR 42/63
    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß im Wettbewerbsrecht nicht jede zu Wettbewerbszwecken begangene Gesetzesverletzung gleichzeitig einen Verstoß gegen § 1 UWG darstellt, da zahlreiche Normen nur der Ausdruck ordnender Zweckmäßigkeit sind (RGZ 166, 315, 319; BGHZ 22, 167, 180 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - Arzneifertigwaren); doch kann auch bei Verstößen gegen wertneutrale Vorschriften unter besonderen Umständen ein Sittenverstoß im Sinne des § 1 UWG vorliegen, z.B. wenn der Wettbewerber sich bewußt und planmäßig über ein Gesetz hinwegsetzt, um sich einen Vorsprung im Wettbewerb gegenüber den gesetzestreuen Mitbewerbern zu sichern (BGH GRUR 1957, 558, 559 - Bayern-Expreß).
  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54

    Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten

    Auszug aus BGH, 12.02.1965 - Ib ZR 42/63
    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß im Wettbewerbsrecht nicht jede zu Wettbewerbszwecken begangene Gesetzesverletzung gleichzeitig einen Verstoß gegen § 1 UWG darstellt, da zahlreiche Normen nur der Ausdruck ordnender Zweckmäßigkeit sind (RGZ 166, 315, 319; BGHZ 22, 167, 180 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - Arzneifertigwaren); doch kann auch bei Verstößen gegen wertneutrale Vorschriften unter besonderen Umständen ein Sittenverstoß im Sinne des § 1 UWG vorliegen, z.B. wenn der Wettbewerber sich bewußt und planmäßig über ein Gesetz hinwegsetzt, um sich einen Vorsprung im Wettbewerb gegenüber den gesetzestreuen Mitbewerbern zu sichern (BGH GRUR 1957, 558, 559 - Bayern-Expreß).
  • RG, 07.04.1941 - II 121/40

    1. Unter welchen Voraussetzungen verstößt es gegen die guten Sitten im

    Auszug aus BGH, 12.02.1965 - Ib ZR 42/63
    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß im Wettbewerbsrecht nicht jede zu Wettbewerbszwecken begangene Gesetzesverletzung gleichzeitig einen Verstoß gegen § 1 UWG darstellt, da zahlreiche Normen nur der Ausdruck ordnender Zweckmäßigkeit sind (RGZ 166, 315, 319; BGHZ 22, 167, 180 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - Arzneifertigwaren); doch kann auch bei Verstößen gegen wertneutrale Vorschriften unter besonderen Umständen ein Sittenverstoß im Sinne des § 1 UWG vorliegen, z.B. wenn der Wettbewerber sich bewußt und planmäßig über ein Gesetz hinwegsetzt, um sich einen Vorsprung im Wettbewerb gegenüber den gesetzestreuen Mitbewerbern zu sichern (BGH GRUR 1957, 558, 559 - Bayern-Expreß).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    Soweit der Entscheidung des Senats "Blockeis II" (Urt. v. 12.2.1965 - Ib ZR 42/63, GRUR 1965, 373, 374 = WRP 1965, 139; vgl. dazu auch - für diese Entscheidung allerdings nicht tragend - BGH, Urt. v. 26.4.1974 - I ZR 8/73, GRUR 1974, 733, 734 = WRP 1974, 397 - Schilderverkauf) etwas anderes entnommen werden kann, wird daran nicht festgehalten.
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

    Er hat sie vielmehr gerade für den Bereich der GO NRW bisher bejaht: In dem BGH-Fall "Blockeis II" aus dem Jahre 1965 (BGH GRUR 1965, 373) ging es um den Vorläufer des heutigen § 107 GO NRW.
  • OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97

    Erwerbswirtschaftliche Betätigung eines kommunalen Gartenbaubetriebs

    Die Vorschrift dient auch dem Schutze der Mitbewerber (BGH GRUR 1965, 373 - Blockeis II; OLG Düsseldorf WRP 1997, 42; Piper, GRUR 1986, 574, 579 a.E.).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2000 - 4 U 171/99

    Wettbewerbsrecht - landschaftsgärtnerischer Arbeiten für private Auftraggeber

    Regelt jedoch eine öffentlich-rechtliche Vorschrift die Zulässigkeit und die Grenzen privatwirtschaftlicher Betätigung der öffentlichen Hand in einer Weise, daß es der öffentlichen Hand verwehrt ist, in den Wettbewerb im Markt einzugreifen, so begründet ein Gesetzesverstoß regelmäßig auch die Wettbewerbswidrigkeit (vgl. BGH GRUR 1965, 373, 375 - Blockeis II; BGH GRUR 1974, 733, 734 - Schilderverkauf; BGH GRUB 1996, 213, 216 - Sterbegeldversicherung; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl., § 1 UWG Rdnr. 933; Köhler WRP 1999, 1205, 1206).

    Dies wäre z.B. der Fall, wenn sie unter Mißbrauch ihrer Stellung als öffentlich-rechtlicher Körperschaft oder sonst aus der Verbindung hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Interessen einen unzulässigen Vorsprung vor ihren Mitbewerbern erlangen oder erstreben (BGH GRUR 1974, 733, 735 - KfZ-Schilderverkauf; NJW 1987, 60, 61 - kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I), oder wenn sich die Beklagte vorsätzlich und planmäßig über die Regelung des § 102 Abs. 1 GemO hinwegsetzen würde (BGH GRUR 1965, 373, 375 -Blockeis II).

  • BGH, 02.06.1981 - VI ZR 28/80

    Kauf eines Rittergutes unter der Bedingung des Verkaufs eines alten Grundstücks

    Daß ihr hieraus Pflichten zur maßvolleren Interessenverfolgung gegenüber den Anforderungen eines lauteren Wettbewerbs erwachsen, hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen (dazu BGH Urteile vom 26. April 1974 - I ZR 8/73 = GRUR 1974, 733, 735;vom 7. März 1969 - I ZR 116/67 = GRUR 1969, 418, 420;vom 12. Februar 1965 - Ib ZR 42/63 = GRUR 1965, 373, 375).
  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Beanstandung des Verkaufs von

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in der Entscheidung Blockeis II (GRUR 1965, 373, 375) den Standpunkt eingenommen, eine Gemeinde begehe unlauteren Wettbewerb, wenn sie die ihrer privatwirtschaftlichen Betätigung durch die Gemeindeordnung - in diesem Falle § 69 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) - gezogenen Grenzen vorsätzlich und planmäßig überschreite.
  • LG München I, 19.05.1999 - 1 HKO 3922/99
    Der Kontrollmaßstab des § 1 UWG ermöglicht und gebietet es der Rspr., ggf. auch über die Zulässigkeit des Zugangs der öffentlichen Hand zum Wettbewerb zu entscheiden (Köhler/Piper, Rn. 219 a.E. zu § 1 UWG unter Hinweis auf BGH, GRUR 65, 373 - Blockeis II: BGHZ 82, 375, GewArch 82, 225 - Brillen-Selbstabgabestellen; BGH, GRUR 87, 116, 118 GewArch 87.13 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I).

    Auch der BGH hat diese Auffassung vertreten (BGH, GRUR 65, 373 - Blockeis II; BGH, WRP 95, 475 - Sterbegeldversicherung; BGH, GRUR 87, 116, GewArch 87, 13 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I).

  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 41/93

    "Sterbegeldversicherung"; Wettbewerbswidrigkeit eines Sterbegeldangebots durch

    Regelt eine öffentlich-rechtliche Vorschrift die Zulässigkeit und die Grenzen privatwirtschaftlicher Betätigung der öffentlichen Hand in einer Weise, daß es der öffentlichen Hand verwehrt ist, in den Wettbewerb im Markt einzugreifen, so ist ein Gesetzesverstoß regelmäßig auch als wettbewerbswidrig zu beurteilen (vgl. BGH, Urt. v. 12.2.1965 - Ib ZR 42/63, GRUR 1965, 373, 375 - Blockeis II; Urt. v. 26.4.1974 - I ZR 8/73, GRUR 1974, 733, 734 - Schilderverkauf; BGHZ 110, 278, 290, 291 - Werbung im Programm; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., § 1 Rdn. 933; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, Bd. 1, 5. Aufl., Kap. 1 Rdn. 33 und UWG, 3. Aufl., § 1 Rdn. 10; Piper, GRUR 1986, 574, 579).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 U 7/99

    Verwertung von Altautos durch eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke einer

    Zwar hat der Senat - der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, GRUR 1965, 373, 374 f - Blockeis II, GRUR 1973, 655, 657 - Möbelauszeichnung) folgend - die Auffassung vertreten, daß § 107 GO auch dem Schutz der privaten Wirtschaft gegen eine unzulässige privatwirtschaftliche Betätigung der Gemeinden dient, so daß eine Nichtbeachtung dieser Bestimmung gleichzeitig als sittenwidrig i.S. des § 1 UWG gewertet werden kann (NJW-RR 1997, 1470, 1471 = WRP 1997, 42, 43 - Nachhilfeunterricht; ebenso OLG Hamm NJW 1998, 3504; zustimmend Weidemann, Verwaltungsarchiv 1999, 533, 545 ff; vgl. auch den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 21. September 1999, VK -12/99-L, S. 13 ff); hieran hält der Senat trotz der in der Literatur erhobenen Kritik auch für § 107 GO in der Fassung des 1. ModernG NRW vom 15. Juni 1999 (GV Bl. NW Nr. 27 vom 13. Juli 1999) fest, zumal die Gesetzesbegründung (Drucksache 12/3730, Bes. Teil, Ziff. 2.1.1 zu Art. 1, S. 105) durchaus die wettbewerbsrechtlichen Untersagungsentscheidungen der Zivilgerichte gegen Kommunen billigt.
  • BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75

    Der 7. Sinn

    Sie hat sich zwar im Wettbewerb eine gewisse Zurückhaltung aufzuerlegen (vgl. BGH GRUR 1965, 373, 375 - Blockeis II; 1969, 418, 420 - Standesbeamte; 1974, 733, 735 - Kfz-Schilderverkauf); das geht jedoch nicht so weit, daß ihr die Geltendmachung privatrechtlicher Rechtsfolgen aus ihrem Handeln versagt bliebe (vgl. BGHZ 37, 1, 17 - AKI).
  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 73/71

    Crailsheimer Stadtblatt - Zulässigkeit des Zivilrechtsweges - Privatrechtliche

  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 31/72

    Sittenwidrigkeit eines Verstosses gegen die Preisauszeichnungsvorschriften bei

  • OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 2 U 65/96

    Angebot von Nachhilfeunterricht in Volkshochschulen

  • LG Düsseldorf, 26.07.2000 - 34 O 15/00

    Marktauftritt der Düsseldorfer Stadtwerke-Tochter Innovatio verstößt gegen § 107

  • VK Sachsen-Anhalt, 23.06.2003 - VK Hal 6/03

    Wettbewerbsbeeinflussung und -beeinrächtigung sind zu unterscheiden

  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 22/73

    Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses - Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht

  • LG Düsseldorf, 26.07.2000 - 34 O 15/20

    Angebot von Dienstleistungen auf dem Gebiet des Gebäudemanagements ; Unzulässige

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Rechtsprechung
   BGH, 19.02.1965 - Ib ZR 45/63   

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https://dejure.org/1965,812
BGH, 19.02.1965 - Ib ZR 45/63 (https://dejure.org/1965,812)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1965 - Ib ZR 45/63 (https://dejure.org/1965,812)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1965 - Ib ZR 45/63 (https://dejure.org/1965,812)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wahrnehmung der wirtschaftlichen Belange der in den einzelnen Verbänden zusammengeschlossenen Blinden und damit die Bekämpfung unlauterer, die wettbewerbliche Tätigkeit der Blinden beeinträchtigender Werbemethoden und Absatzmethoden - Unzulässige gefühlsbetonte Werbung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Hausierhandel mit Seife aus Versehrtenbetrieb - Gefühlsbetonte Werbung - Klagebefugnis des Deutschen Blindenverbandes eV

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 550
  • GRUR 1965, 485
  • DB 1965, 589
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 25/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1965 - Ib ZR 45/63
    Aus diesem Grunde erhob der Bund der Kriegsblinden Deutschlands e.V. Klage gegen die B.-G.-GmbH und erstritt durch drei Instanzen (zuletzt durch Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1961 - I ZR 25/60) ein Urteil gegen die B.-G. GmbH, wonach ihr u.a. verboten wurde, ohne vorherige Bestellung von Haus zu Haus Seife anzubieten oder anbieten zu lassen, die die Bezeichnung B.-G. trägt, in Verbindung damit, daß außerdem die als Firma geführte Bezeichnung "B.-G.-Verschrten-Arbeit GmbH Schwerbeschädigten-Betrieb B." auf oder im Inneren der Packung werbemäßige, nämlich durch besondere Hervorhebung aufgedruckt ist, wobei weiterhin auf der Verpackung oder auf beigefügtem Zettel der Hinweis enthalten ist "Schwerbeschädigte schufen trotz ihrer großen Behinderung dieses hochwertige, preiswerte Markenerzeugnis.".

    Die im Verlaufe des Rechtsstreits I ZR 25/60 am 1. Januar 1961 gegründete Beklagte vertreibt nunmehr ihre "BIE-LAN"-Seife mit Hilfe der noch von der B.-G. GmbH gegründeten und von ihr übernommenen Verkaufsorganisation, d.h. über sog. Generalverkauf er.

    Der frühere I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinen Entscheidungen GRUR 1959, 143 - Blindenseife, I ZR 125/58 vom 31. Mai 1960 und I ZR 25/60 vom 14. Juli 1961 ausgeführt, daß grundsätzlich in allen Fällen, in denen nicht das Kaufinteresse, sondern das soziale Mitleid der Käufer angesprochen wird, ein Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb vorliege, und zwar einerlei, ob es sich um einen Vertrieb "von Haus zu Haus" handle oder nicht.

    In der Entscheidung vom 14. Juli 1961 - I ZR 25/60 - richtete sich das Verbot wiederum gegen den Vertrieb von Seife, und zwar gegen den Vertrieb unter dem Hinweis auf die Schwerbeschädigteneigenschaft der Arbeitnehmer.

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 125/58

    Seifenfabrikation von Kriegsblinden - Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs -

    Auszug aus BGH, 19.02.1965 - Ib ZR 45/63
    Der frühere I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat bereits in seiner Entscheidung vom 31. Mai 1960 - I ZR 125/58 - die Aktivlegitimation des Klägers für eine - dem vorliegenden Fall entsprechende - Wettbewerbsklage bejaht; daran ist festzuhalten.

    Der frühere I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinen Entscheidungen GRUR 1959, 143 - Blindenseife, I ZR 125/58 vom 31. Mai 1960 und I ZR 25/60 vom 14. Juli 1961 ausgeführt, daß grundsätzlich in allen Fällen, in denen nicht das Kaufinteresse, sondern das soziale Mitleid der Käufer angesprochen wird, ein Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb vorliege, und zwar einerlei, ob es sich um einen Vertrieb "von Haus zu Haus" handle oder nicht.

    In den Entscheidungen GRUR 1959, 143, 145 und I ZR 125/58 vom 31. Mai 1960 handelte es sich ebenfalls um den Vertrieb von Seife, allerdings mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, daß "Blindenseife" angeboten werde.

  • BGH, 14.11.1958 - I ZR 91/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1965 - Ib ZR 45/63
    Der frühere I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinen Entscheidungen GRUR 1959, 143 - Blindenseife, I ZR 125/58 vom 31. Mai 1960 und I ZR 25/60 vom 14. Juli 1961 ausgeführt, daß grundsätzlich in allen Fällen, in denen nicht das Kaufinteresse, sondern das soziale Mitleid der Käufer angesprochen wird, ein Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb vorliege, und zwar einerlei, ob es sich um einen Vertrieb "von Haus zu Haus" handle oder nicht.

    In den Entscheidungen GRUR 1959, 143, 145 und I ZR 125/58 vom 31. Mai 1960 handelte es sich ebenfalls um den Vertrieb von Seife, allerdings mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, daß "Blindenseife" angeboten werde.

  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 52/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1965 - Ib ZR 45/63
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Hersteller einer Ware auch dann unmittelbar aus § 1 UWG auf Unterlassung in Anspruch, genommen werden, wenn er den Wettbewerbsverstoß eines Einzelhändlers fördert oder sogar erst ermöglicht (BGH GRUR 1958, 86, 88 - Ei-fein; GRUR 1961, 545, 547 - Plastic-Folien; GRUR 1964, ob, 89 unter 4 - Verona-Gerät - für Rabattverstöße; ferner Baumbach/Hefermehl a.a.O. Rdnr. 33 zu § 13 UWG).
  • BGH, 27.06.1961 - I ZR 13/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1965 - Ib ZR 45/63
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Hersteller einer Ware auch dann unmittelbar aus § 1 UWG auf Unterlassung in Anspruch, genommen werden, wenn er den Wettbewerbsverstoß eines Einzelhändlers fördert oder sogar erst ermöglicht (BGH GRUR 1958, 86, 88 - Ei-fein; GRUR 1961, 545, 547 - Plastic-Folien; GRUR 1964, ob, 89 unter 4 - Verona-Gerät - für Rabattverstöße; ferner Baumbach/Hefermehl a.a.O. Rdnr. 33 zu § 13 UWG).
  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 179/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1965 - Ib ZR 45/63
    Auf die Entscheidung des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (GRUR 1959, 277, 279 - Künstlerpostkarten -)kann sich die Revision für ihre gegenteilige Ansicht nicht berufen.
  • OLG Stuttgart, 20.11.2014 - 2 U 11/14

    Unlauterer Wettbewerb der öffentlichen Hand: Freistellung von der

    Ob dies der Fall ist, ist anhand seiner Satzung zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 1965, Az.: Ib ZR 45/63 = MDR 1965, 550).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    Die Verknüpfung des Satzungszwecks mit den gewerblichen Interessen der den Mitgliederverbänden angehörenden Unternehmen des Einzelhandels begründet die Befugnis der Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels, Wettbewerbsverstöße der gerügten Art im Klageweg gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG zu verfolgen (vgl. BGH, Urt. v. 19.02.1965 - Ib ZR 45/63, GRUR 1965, 485, 486 - Versehrten-Betrieb? Urt. v. 02.11.1973 - I ZR 111/72, GRUR 1974, 729, 730 - Sweepstake mit Anm. Hoth [731, 732]; Urt. v. 25.11.1982 - I ZR 145/80, GRUR 1983, 245 - naturrot; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 15. Aufl., § 13 Rdn. 32; vgl. auch Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 5. Aufl., Kap. 13 Rdn. 22).
  • OLG Celle, 22.10.2015 - 13 U 123/14

    Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel zur

    Dies folgt zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Satzung, wohl aber aus deren Auslegung, die bei der Bestimmung der Art und des Umfangs der Förderung unternehmerischer Interessen durch den Verband zu berücksichtigen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. Februar 1965 - Ib ZR 45/63, juris Tz. 16).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 184/88

    Befugnis der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels zur Verfolgung von

    Die Verknüpfung des Satzungszwecks mit den gewerblichen Interessen der den Mitgliederverbänden angehörenden Unternehmen des Einzelhandels begründet die Befugnis der Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels, Wettbewerbsverstöße der gerügten Art im Klageweg gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG zu verfolgen (vgl. BGH, Urt. v. 19.2.1965 - Ib ZR 45/63, GRUR 1965, 485, 486 - Versehrten-Betrieb; Urt. v. 2.11.1973 - I ZR 111/72, GRUR 1974, 729, 730 - Sweepstake mit Anm. Hoth [731, 732]; Urt. v. 25.11.1982 - I ZR 145/80, GRUR 1983, 245 - naturrot; Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 55/87 - Metro III, Umdr.
  • BGH, 18.10.1990 - I ZR 113/89

    Biowerbung mit Fahrpreiserstattung - Umweltbezogene Werbung

    Bei der Erweckung des Kaufinteresses aus sozialem Verantwortungsgefühl, Hilfsbereitschaft oder Mitleid hat der Bundesgerichtshof die Wettbewerbswidrigkeit eines wettbewerblichen Vorgehens in ständiger Rechtsprechung bejaht, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem in der Werbung angesprochenen sozialen Engagement und der beworbenen Ware oder Leistung nicht besteht (BGH, Urt. v. 19.2.1965 - Ib ZR 45/63, GRUR 1965, 485, 487 = WRP 1965, 140, 142 - Versehrten-Betrieb; Urt. v. 16.1.1976 - I ZR 32/75, GRUR 1976, 308, 310 = WRP 1976, 233, 234 - UNICEF-Grußkarten; Urt. v. 12.3.1987 - I ZR 40/85, GRUR 1987, 534, 535 = WRP 1987, 553 - McHappy-Tag).
  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 241/88

    Tageseinnahme für Mitarbeiter - Gefühlsbetonte Werbung; psychologischer Kaufzwang

    Bei der Erweckung des Kaufinteresses aus sozialem Verantwortungsgefühl, Hilfsbereitschaft oder Mitleid hat aber der Bundesgerichtshof die Wettbewerbswidrigkeit eines wettbewerblichen Vorgehens in ständiger Rechtsprechung dann bejaht, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem in der Werbung angesprochenen sozialen Engagement und der beworbenen Ware oder Leistung nicht besteht (BGH, Urt. v. 19.2.1965 - Ib ZR 45/63, GRUR 1965, 485, 487 = WRP 1965, 140 - Versehrten-Betrieb; Urt. v. 16.1.1976 - I ZR 32/75, GRUR 1976, 308, 310 = WRP 1976, 233, 234 - UNICEF-Grußkarten; Urt. v. 12.3.1987 - I ZR 40/85, GRUR 1987, 534, 535 = WRP 1987, 553 - McHappy-Tag; Urt. v. 18.10.1990 - I ZR 113/89, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen - Biowerbung mit Fahrpreiserstattung).
  • BGH, 14.10.1982 - I ZR 81/81

    Prozessführungsbefugnis eines sowohl gewerblichen Interessen als auch

    Dabei wird das Berufungsgericht zu beachten haben, daß nach der Rechtsprechung des Senats die Prozeßführungsbefugnis eines Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen nicht schon deshalb verneint werden kann, weil er sich nicht ausschließlich aus Gewerbetreibenden zusammensetzt (BGH GRUR 1965, 485, 486 = WRP 1965, 140, 141 - Versehrtenbetrieb; GRUR 1971, 516 = WRP 1971, 264, 265 - Brockhaus-Enzyklopädie; GRUR 1974, 729, 730 = WRP 1974, 200, 201 - Sweepstake).
  • BGH, 03.04.1981 - I ZR 41/80

    Klagebefugnis eines Vereins als Interessenverband - chiropraktische Behandlungen

    Da - was das Berufungsgericht richtig erkannt hat - die Berufsausübung der Heilpraktiker auch auf die Erzielung von Gewinn und damit auf eine im Sinne des Wettbewerbsrechts gewerbliche Tätigkeit ausgerichtet ist, läßt die Satzung durch die Zielsetzung der beruflichen Förderung im weiten Sinne hinreichend deutlich erkennen, daß der Mitgliederverband der Förderung auch gewerblicher Interessen dienen soll, selbst wenn letztere nicht ausdrücklich als Verbandszweck in die Satzung aufgenommen worden sind (vgl. BGH GRUR 1965, 485, 486 - Versehrten-Betrieb -).
  • BGH, 11.11.1982 - I ZR 126/80

    Anspruch auf Unterlassung von Werbung eines Lohnsteuerhilfevereins -

    Vielmehr genügt es, wenn sich der Satzung ein dahingehender Zweck hinreichend deutlich entnehmen läßt (BGH GRUR 1965, 485, 486 = WRP 1965, 140, 141 - Versehrtenbetrieb).
  • BGH, 02.11.1973 - I ZR 111/72

    Sweepstake

    Entgegen der Auffassung der Beklagten setzt die Aktivlegitimation eines Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen im Sinne des § 13 Abs. 1 UWG nicht voraus, daß Mitglieder und Vorstandsmitglieder ausschließlich Gewerbetreibende sind (siehe auch BGH GRUR 65, 485, 486 - Versehrten-Betrieb; BGH GRUR 71, 516 - Brockhaus-Enzyklopädie).
  • BGH, 16.01.1976 - I ZR 32/75

    Unicef-Grußkarten

  • BGH, 08.11.1972 - I ZR 25/71

    Herstellung und Vertrieb von Kosmetika unter der Bezeichnung "TABAC-ORIGINAL" -

  • BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 38/65

    Werbung für Seife aus 'anerkanntem Schwerbeschädigtenbetrieb'

  • KG, 04.03.1994 - 5 W 7083/93

    Beweiskraft des Telefaxsendeberichts für den Zugang des übermittelten

  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 155/77

    Herstellerangabe 'Schwerbeschädigtenhilfe eV'

  • BGH, 19.05.1976 - I ZR 35/75

    Wettbewerbswidrigkeit gefühlsbetonter Werbung bei Verwendung des

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Rechtsprechung
   BGH, 23.03.1965 - Ia ZB 10/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,7695
BGH, 23.03.1965 - Ia ZB 10/64 (https://dejure.org/1965,7695)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1965 - Ia ZB 10/64 (https://dejure.org/1965,7695)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1965 - Ia ZB 10/64 (https://dejure.org/1965,7695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Anmeldung eines Patents auf ein Verfahren zur Darstellung von Symbolen und zur Übertragung mittels solcher Symbole dargestellter Daten - Vorliegen einer neuen Erfindung - Möglichkeit einer gewerblichen Verwertung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 550
  • GRUR 1965, 533
  • DB 1965, 775
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.1958 - I ZR 160/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.03.1965 - Ia ZB 10/64
    Nach der Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1958, 602 m.w. Nachweisungen) kann daher Patentschutz nur für eine angewandte Erkenntnis auf technischem Gebiet erlangt werden, also für eine Anweisung, mit bestimmten technischen Mitteln ein technisches Ergebnis zur Lösung einer technischen Aufgabe zu erzielen.
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