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   BGH, 28.10.1965 - V BLw 19/65   

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BGH, 28.10.1965 - V BLw 19/65 (https://dejure.org/1965,808)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1965 - V BLw 19/65 (https://dejure.org/1965,808)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1965 - V BLw 19/65 (https://dejure.org/1965,808)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 44, 202
  • NJW 1966, 152
  • MDR 1966, 135
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.02.1963 - V BLw 29/62
    Auszug aus BGH, 28.10.1965 - V BLw 19/65
    Weder für den Forstfiskus als dem einzigen, ernsthaft in Betracht kommenden Mitbewerber, noch für den Antragsteller bilde der Grunderwerb die Betriebs- und Existenzgrundlage im Sinne der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Februar 1963 - V BLw 29/62 (RdL 1963, 93, 94).

    In seiner Entscheidung vom 12. Februar 1963 - V BLw 29/62 (RdL 1963, 90, 93) hat der Senat die Frage, ob die staatliche Forstverwaltung einem hauptberuflichen Landwirt gleichzusetzen sei, offengelassen.

  • BGH, 04.07.1957 - V BLw 66/56

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 28.10.1965 - V BLw 19/65
    Der maßgebende Zeitpunkt, zu dem dargetan sein muß, daß ein am Erwerb interessierter Land- oder Forstwirt vorhanden ist, liegt im Zeitpunkt der Entscheidung über die Genehmigung in der Tatsacheninstanz (Beschluß des Senats vom 4. Juli 1957 - V BLw 66/56, RdL 1957, 241).
  • BGH, 04.02.1964 - V BLw 31/63

    Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz

    Auszug aus BGH, 28.10.1965 - V BLw 19/65
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, RdL 1964, 122, 124 dargelegt hat, ist der Zwischenbescheid eine verfahrensleitende Verfügung der Behörde.
  • BGH, 10.07.1962 - V BLw 42/61
    Auszug aus BGH, 28.10.1965 - V BLw 19/65
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 10. Juli 1962 - V BLw 42/61, RdL 1962, 263) vertritt das Oberlandesgericht zunächst die Auffassung, daß ein Nichtforstwirt oder ein Forstwirt im Nebenberuf beim Erwerb von Waldgrundstücken zurückstehen muß, wenn hauptberufliche Forstwirte vorhanden sind, die erwerbswillig, erwerbsfähig, geeignet und zahlungsbereit sind.
  • BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung, auf die sich das Beschwerdegericht stützt, soll allerdings ein irrtümlich auf das Vorkaufsrecht gestützter Zwischenbescheid nur die Zweimonatsfrist nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 GrdstVG in Lauf setzen (Senat, Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 9/84, BGHZ 94, 299, 302; Beschluss vom 14. Februar 1974 - V BLw 1/73, WM 1974, 539; Beschluss vom 28. Oktober 1965 - V BLw 19/65, BGHZ 44, 202, 204; vgl. auch Beschluss vom 7. November 2002 - BLw 24/02, NL-BzAR 2003, 74; Nachweise der obergerichtlichen Rechtsprechung bei Netz, GrdstVG, 6. Aufl., § 6 Anm. 4.6.2.3, S. 406 f.; so wohl auch Lange, GrdstVG, 2. Aufl., § 6 Anm. 5a; Ehrenforth, RSG und GrdstVG, 1965, Teil E § 6 GrdstVG Anm. 3 c; Wöhrmann, GrdstVG, 1963, § 6 Rn. 31; Herminghausen, DNotZ 1965, 211, 215).

    Vielmehr schließt die Formulierung des § 6 GrdstVG es nicht aus, auch solche Fälle einzubeziehen, in denen die Genehmigungsbehörde irrtümlich von dem Bestehen eines Vorkaufsrechts ausgeht und sich infolgedessen zur Herbeiführung der Erklärung verpflichtet sieht (vgl. auch Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1965 - V BLw 19/65, BGHZ 44, 202, 203).

    Dann muss sie den Zwischenbescheid erteilen und den Vertrag der Siedlungsbehörde vorlegen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1965 - V BLw 19/65, BGHZ 44, 202, 203).

  • BGH, 28.04.2017 - BLw 1/16

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Verlängerung der Genehmigungsfrist auf 3 Monate

    Zugleich hat der Senat aber darauf hingewiesen, dass die Behörde den auf die Dreimonatsfrist gerichteten Zwischenbescheid erst dann erlassen darf, wenn sie nach rechtlicher Prüfung von dessen Bestehen überzeugt ist (Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, BGHZ 203, 297 Rn. 18); sie darf ihn nicht "zur Vorsicht" verfügen (Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1965 - V BLw 19/65, BGHZ 44, 202, 203).

    Diese kann nämlich im weiteren Verlauf des Verfahrens von ihrer in dem Zwischenbescheid niedergelegten rechtlichen Einschätzung abgehen und muss dies sogar, wenn sie sich nachträglich - unter Umständen nach weiteren Erhebungen - von der Fehlerhaftigkeit ihrer bisherigen Auffassung überzeugt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, BGHZ 41, 114, 121 f.; Beschluss vom 28. Oktober 1965 - V BLw 19/65, BGHZ 44, 202, 203).

    aa) Nach der früheren Rechtsprechung des Senats führte ein auf die Dreimonatsfrist gerichteter Zwischenbescheid, der diese wegen eines Irrtums über das Bestehen des Vorkaufsrechts nicht in Gang setzte, jedenfalls zu einer Fristverlängerung um einen Monat auf zwei Monate (Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1965 - V BLw 19/65, BGHZ 44, 202, 203; Beschluss vom 14. Februar 1974 - BLw 1/73, WM 1974, 539 f.; Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 9/84, BGHZ 94, 299, 302).

  • BGH, 10.05.2019 - BLw 1/18

    Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht:

    (1) Erachtet die Genehmigungsbehörde die Voraussetzungen ihrer Vorlagepflicht nach § 12 GrdstVG für erfüllt, so muss sie den Zwischenbescheid erteilen und den Vertrag der Siedlungsbehörde vorlegen (Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1965 - V BLw 19/65, BGHZ 44, 202, 203; Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, BGHZ 203, 297 Rn. 18; vgl. auch BT-Drucks. 3/2635 S. 6).
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs

    Da ein irrtümlich auf das Vorkaufsrecht gestützter behördlicher Zwischenbescheid nur diese Zweimonatsfrist hätte in Lauf setzen können (vgl. BGHZ 44, 202, 204 - insoweit von BVerfGE 21, 306 unberührt geblieben - Senatsbeschl. vom 14. Februar 1974, V BLw 1/73, LM RSiedlG Nr. 19 = WM 1974, 539), würde die von dem Beteiligten zu 2 angegriffene Sachentscheidung des Landkreises schon deshalb keinen Bestand haben, weil vor ihrem Erlaß bereits die Fiktionswirkung des § 6 Abs. 2 GrdstVG eingetreten wäre.
  • OLG Oldenburg, 05.06.2015 - 10 W 6/15

    Verlängerung für die Frist für die Ausübung eines siedlungsrechtlichen

    Denn eine (irrtümliche oder) missbräuchliche Verlängerung auf drei Monate führt tatsächlich nur zu einer Verlängerung auf insgesamt zwei Monate (vgl. BGH, Beschl. v. 28.10.1965 - V BLw 19/65, WM 1966, 69; Beschl. v. 14.02.1974 - V BLw 1/73, MDR 1974, 655; Beschl. v. 28.11.2014 - BLw 3/13, Briefe zum Agrarrecht 2015, 115; Netz, Grundstückverkehrsgesetz, Praxiskommentar, § 6 Nr. 4.6.2.3).

    Insbesondere darf die Genehmigungsbehörde den Bescheid nicht "zur Vorsicht" verfügen (BGH, Beschl. v. 28.10.1965 - V BLw 19/65, WM 1966, 69).

  • BGH, 31.01.1967 - V BLw 31/66

    Rechtsmittel

    Der maßgebende Zeitpunkt, zu dem dargetan sein muß, daß ein am Erwerb interessierter Landwirt vorhanden ist, liegt im Zeitpunkt der Entscheidung über die Genehmigung in der Tatsacheninstanz (vgl. Beschluß des Senats vom 28. Oktober 1965 - V BLw 19/65, S. 19; in BGHZ 44, 202 ff insoweit nicht abgedruckt).

    Durch ihn soll eine Veräußerung vor allem denn verhindert werden, wenn ein agrarstrukturell vordringlicher Landbedarf anderer Personen besteht (vgl. Beschluß vom 28. Oktober 1965 a.a.O.).

  • BGH, 25.05.1966 - V BLw 4/66

    Genehmigung im Grundstücksverkehr

    beta) Das Beschwerdegericht vertritt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere BGHZ 44, 202, 204 ff) [BGH 27.10.1965 - V BLw 19/65] den Standpunkt, daß ein Nichtforstwirt oder ein Forstwirt im Nebenberuf beim Erwerb von Waldgrundstücken zurückstehen muß, wenn hauptberufliche Forstwirte vorhanden sind, die erwerbswillig, erwerbsfähig, geeignet und zahlungsbereit sind.

    Der Senat hat in der erwähnten in BGHZ 44, 202 ff abgedruckten Entscheidung maßgebliche Gesichtspunkte dargelegt, nach denen zu beurteilen ist, ob der Forstfiskus eines Landes einem hauptberuflichen Forstwirt gleichzustellen ist.

  • BGH, 31.01.1967 - V BLw 32/66

    Rechtsmittel

    Der maßgebende Zeitpunkt, zu dem dargetan sein muß, daß ein am Erwerb interessierter Landwirt vorhanden ist, liegt im Zeitpunkt der Entscheidung über die Genehmigung in der Tatsacheninstanz (vgl. Beschluß des Senats vom 28. Oktober 1965 - V BLw 19/65, S. 19; in BGHZ 44, 202 ff insoweit nicht abgedruckt).

    Durch ihn soll eine Veräußerung vor allem dann verhindert werden, wenn ein agrarstrukturell vordringlicher Landbedarf anderer Personen besteht (vgl. Beschluß vom 28. Oktober 1965 a.a.O.).

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 44/97

    Geltung des Verbots der Schlechterstellung im Genehmigungsverfahren nach dem

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats würde ein irrtümlich auf § 6 Abs. 1 Satz 2, § 12 GrdstVG gestützter Zwischenbescheid die Entscheidungsfrist lediglich auf zwei Monate verlängern (BGHZ 44, 202, 204; 94, 299, 302 [BGH 09.05.1985 - BLw 9/84]; Beschl. v. 14. Februar 1974, V BLw 1/73, WM 1974, 539 = RdL 74, 135).
  • OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 10/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Nach Rspr. des BGH ist allerdings die weitere Fristverlängerung zur Herbeiführung der Ausübung eines Vorkaufsrechts nicht wirksam mit der Folge des Eintritts der Genehmigungsfiktion, wenn die Genehmigungbehörde zu Unrecht bzw. irrtümlich die Voraussetzungen für die weitere Fristverlängerung zwecks Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts angenommen hat, die Voraussetzungen für die Ausübung eines Vorkaufsrechts aber bei Fristverlängerung objektiv nicht vorlagen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 336, 337; BGHZ 94, 299, 302; 44, 202, 204).
  • BGH, 07.07.1966 - V BLw 7/66

    Landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung eines Nutzungsvertrages - Ziele der

  • OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 38/01

    Zur Frage der ungesunden Verteilung des Grund und Bodens i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 10

  • OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01

    Zum Vorkaufsrecht bei überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die

  • OLG Naumburg, 15.08.2001 - 2 Ww 19/01

    Grundstückskauf - siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht - mehrere Grundstücke -

  • BGH, 14.02.1974 - V BLw 1/73
  • BVerwG, 16.02.1971 - I C 25.66

    Apothekenpflichtiges Arzneimittel - Freiverkäuflichkeit - Rechtslage -

  • OLG Dresden, 14.03.2016 - W XV 863/15
  • BGH, 17.03.1966 - V BLw 49/65

    Voraussetzungen für eine Versagung der Genehmigung einer Landwirtschaftsbehörde

  • BVerwG, 27.03.1973 - I C 57.67

    Abgrenzung zwischen der Apothekenpflichtigkeit und Freiverkäuflichkeit von

  • BVerwG, 05.07.1973 - I C 54.69

    Freiverkäuflichkeit eines Arzneimittels gegen Zahnungsbeschwerden -

  • BGH, 12.06.1969 - V BLw 4/69

    Zulässigkeit eines Antrags auf Genehmigung der Veräußerung eines Waldgutes -

  • BGH, 04.10.1967 - V BLw 14/67

    Genehmigung der Veräußerung eines Waldguts - Maßnahmen zur Verbesserung einer

  • BGH, 23.05.1967 - V BLw 7/67

    Versagung der Genehmigung zur Veräußerung eines landwirtschaftlichen oder

  • BGH, 23.05.1967 - V BLw 5/67

    Versagung der Genehmigung zu einem Kaufvertrag zweier Grundstücke aufgrund einer

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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1965 - V ZR 77/63   

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https://dejure.org/1965,912
BGH, 29.10.1965 - V ZR 77/63 (https://dejure.org/1965,912)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch als "Baubeschränkung" - Auslegung einer Baubeschränkung als Gebäudenutzungsbeschränkung - Zivilrechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Arbeiterwohnheims - Rechtswirkungen einer eingetragenen Grunddienstbarkeit - Grundsätze ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 2398
  • MDR 1966, 135
  • DNotZ 1966, 486
  • DB 1966, 1391
  • JR 1966, 22
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 04.12.2015 - V ZR 22/15

    Verlegung eines grundbuchlich gesicherten Wegerechts: Anspruch auf Bestellung

    Der Teil des obligatorischen Geschäfts, der die Eintragungsbewilligung enthält, ist bei der Auslegung der Grundbucheintragung zu berücksichtigen, wenn diese gemäß § 874 BGB auf die Bewilligung Bezug nimmt (Senat, Urteil vom 27. Januar 1960 - V ZR 148/58, NJW 1960, 673; Urteil vom 29. Oktober 1965 - V ZR 77/63, NJW 1965, 2398, 2399; Urteil vom 14. März 1969 - V ZR 61/66, WM 1969, 661, 662; Urteil vom 28. November 1975 - V ZR 138/72, WM 1976, 128, 129).
  • BGH, 28.04.2023 - V ZR 258/21

    Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit bereits bei Bestellung durch eine auf

    a) Die Grunddienstbarkeit hat neben dem allgemeinen Bauverbot ein Einfriedungsverbot zum Inhalt (zur Kombination von mehreren Verboten bzw. Befugnissen vgl. Senat, Urteil vom 29. Oktober 1965 - V ZR 77/63, NJW 1965, 2398, 2399; Beschluss vom 6. November 2014 - V ZB 131/13, NJW-RR 2015, 208 Rn. 17; Urteil vom 17. Dezember 2021 - V ZR 44/21, NJW-RR 2022, 594 Rn. 11).
  • BGH, 24.09.1982 - V ZR 96/81

    Zum zulässigen Inhalt einer Grunddienstbarkeit

    Insoweit könnte nur fraglich sein, ob davon auch die in der Eintragungsbewilligung enthaltene Bestimmung über die Vornahme eines einheitlichen Außenanstrichs abgedeckt ist; denn die Eintragung muß gemäß § 874 BGB jedenfalls schlagwortartig das verlautbaren, was die in Bezug genommene Eintragungsbewilligung über die Art der Dienstbarkeit aussagt (Senatsurteil vom 29. Oktober 1965, V ZR 77/63, NJW 1965, 2398; MünchKomm/Wacke § 874 Rdn. 3).
  • OLG München, 07.09.2017 - 34 Wx 69/17

    Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden

    Unzulässig ist ein Eintragungsvermerk über eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, der den wesentlichen Inhalt des Rechts nicht durch wenigstens schlagwortartige Bezeichnung kenntlich macht; ein solcher Vermerk lässt das dingliche Recht nicht entstehen (BGH NJW 1965, 2398/2399; BayObLGZ 1958, 323/325 f.; 1973, 184/186; 1990, 35/36; OLG Hamm ZfIR 1998, 52; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1148).

    Ob dem für das Jahr 1978 noch zu folgen ist (a. A. BayObLGZ 1990, 35 zu einer Eintragung aus dem Jahr 1957; LG München I MittBayNot 2006, 147 zu einer Eintragung aus dem Jahr 1941), kann ebenso dahinstehen wie die Frage, ob den Ausführungen des Bundesgerichtshofs, eine Gebäudenutzungsbeschränkung müsse neben einer Baubeschränkung im Eintragungsvermerk selbst zum Ausdruck gebracht werden (NJW 1965, 2398), entnommen werden kann, die Bezeichnung als "Benutzungsbeschränkung" im Grundbuch sei zur Kennzeichnung des Rechtsinhalts geeignet und ausreichend.

  • OLG Saarbrücken, 30.04.2002 - 4 U 349/01

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer auf einem Grundstück stehenden

    Ist dies der Fall, so ist die Bezugnahme unwirksam und auch ein gutgläubiger Erwerb des Rechts mit dem durch die Bewilligung festgelegten Inhalt nicht möglich (vgl. BGH, MDR 1966, 135; OLG Hamm, RPfleger 1989, 448; MünchKomm(BGB)-Wacke, aaO., § 874 BGB, Rdnr. 3; Staudinger-Gursky, aaO., § 874 BGB, Rdnr. 24; Palandt-Bassenge, aaO., § 874 BGB, Rdnr. 1; Demharter, aaO., § 44 GBO, Rdnr. 15).

    Das Recht ist nicht entstanden (vgl. BGH, MDR 1966, 135 für "Baubeschränkung" und "Nutzungsbeschränkung"; BayObLG, MittBayNot 1995, 460 f; MünchKomm(BGB)-Wacke, aaO., § 874 BGB, Rdnr. 3 u. 14; Staudinger-Gursky, aaO., § 874 BGB, Rdnr. 24; Demharter, aaO., § 44 GBO, Rdnr. 15).

    Jedenfalls bezieht sich ein Bebauungsrecht gerade nicht auf die Benutzung eines bereits bestehenden Bauwerks, da zwischen Bebauung und Nutzung ein grundlegender Unterschied besteht (so auch BGH, MDR 1966, 135 für eine Bau- bzw. Nutzungsbeschränkung).

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 3 Wx 244/09

    Grundbuchrecht - Antrag auf Eintragung eines Wärmebezugsverbots

    Wird das Recht eingeräumt, das Grundstück in mehrfachen völlig verschiedenen Beziehungen zu nutzen (z.B. als Fahrt und Garagenrecht; Keller- und Wasserleitungsanschlussrecht), so muss der verschiedenartige Dienstbarkeitsinhalt im Grundbuch ebenso schlagwortartig verlautbart werden (Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Auflage 2008 Rdz. 1147) wie bei völlig verschieden ausgestalteten, zu unterlassenden Handlungen (Gebäudenutzungsbeschränkung/Baubeschränkung - Staudinger-Mayer, a.a.O.; BGH NJW 1965, 2398).

    Hinsichtlich dieser eigenständigen (verschwiegenen) Teilbereiche des Rechtsinhalts der Dienstbarkeit ist die bisherige Eintragung unwirksam (BGH NJW 1965, 2398; Staudinger/Mayer, BGB 2009 § 874 Rdz. 35); dieser Inhalt wird auch nicht durch die - insoweit unzulässige - Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung zum Grundbuchinhalt; die restliche Eintragung berührt dies allerdings nicht (Staudinger/Mayer, a.a.O. Rdz. 34).

  • BGH, 17.03.1967 - V ZR 67/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Im vorliegenden Fall greifen ferner die Erwägungen Platz, die der erkennende Senat seinem Urteil vom 29. Oktober 1965 - V ZR 77/63, WM 1965, 1252, 1253 f zugrunde gelegt hat.

    Ähnlich wie im Fall des erwähnten Senatsurteils vom 29. Oktober 1965 a.a.O. kann jedenfalls auch hier nicht davon gesprochen werden, daß jeder unbefangene Dritte aus einer Grundbucheintragung des vorliegenden Inhalts erkennen könne, es sei über die Baubeschränkung hinaus eine Nutzungsbeschränkung im Grundbuch eingetragen (vgl. KG JR 1963, 18, 19).

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 3 Wx 241/09

    Eintragung einer Dienstbarkeit mit einem exklusiven Versorgungsrecht zu Gunsten

    Wird das Recht eingeräumt, das Grundstück in mehrfachen völlig verschiedenen Beziehungen zu nutzen (z.B. als Fahrt und Garagenrecht; Keller- und Wasserleitungsanschlussrecht), so muss der verschiedenartige Dienstbarkeitsinhalt im Grundbuch ebenso schlagwortartig verlautbart werden (Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Auflage 2008 Rdz. 1147) wie bei völlig verschieden ausgestalteten, zu unterlassenden Handlungen (Gebäudenutzungsbeschränkung/Baubeschränkung - Staudinger-Mayer, a.a.O.; BGH NJW 1965, 2398).

    Hinsichtlich dieser eigenständigen (verschwiegenen) Teilbereiche des Rechtsinhalts der Dienstbarkeit ist die bisherige Eintragung unwirksam (BGH NJW 1965, 2398; Staudinger/Mayer, BGB 2009 § 874 Rdz. 35); dieser Inhalt wird auch nicht durch die - insoweit unzulässige - Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung zum Grundbuchinhalt; die restliche Eintragung berührt dies allerdings nicht (Staudinger/Mayer, a.a.O. Rdz. 34).

  • OLG Düsseldorf, 31.05.1995 - 9 U 235/94

    Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer beschränkten persönlichen

    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch fällt eine Baubeschränkung nicht unter den Begriff Nutzungsbeschränkung, weil es sich um eine wesentlich verschiedene Eigentumsbelastung handelt (BGH NJW 1965, 2398, 2399 = DNotZ 1966, 486 ).

    Erst recht deckt dieser Begriff nicht die vom begünstigten Verein geltend gemachte Baubeschränkung ab (BGH NJW 1965, 2398, 2399 = DNotZ 1966, 486 ).

  • BayObLG, 12.08.1981 - BReg. 2 Z 53/81

    Ausgestaltung der Belastung von Grundstücken mit beschränkten persönlichen

    Umstände, die außerhalb dessen liegen, dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH stand.Rspr., z.B. BGHZ 13, 133/134; 47, 190/196; 59, 205/209; BGH DNotZ 1966, 486/487 [BGH 29.10.1965 - V ZR 77/63] ; 1969, 357; 1974, 294; 1976, 16/17, …

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat solche Eintragungsvermerke in Einzelfällen nicht beanstandet (vgl. z.B. KGJ 49, 163/170 "Benutzungsbeschränkung"; auch noch BGH NJW 1965, 2398 f. [BGH 29.10.1965 - V ZR 77/63] "Baubeschränkung").

  • BVerwG, 17.03.2016 - 4 BN 6.16

    Antragsbefugnis dinglich an einem Grundstück Berechtigter (§ 47 Abs. 2 Satz 1

  • OLG Hamm, 17.06.2010 - 5 U 186/09

    Rechtsnatur von Nutzungs- und Baubeschränkungen hinsichtlich eines Grundstücks

  • BayObLG, 08.12.1982 - BReg. 2 Z 42/82

    Zur lastenfreien Abschreibung bei bestehender Grenzabstandsdienstbarkeit

  • LG München I, 28.12.2004 - 13 T 21587/04

    Eintragungsvermerk "Benutzungsbeschränkung"ohne Unterscheidungskraft

  • BayObLG, 27.10.1982 - BReg. 2 Z 84/82

    Auslegung eines Wohnungsrechts in Übergabevertrag

  • BayObLG, 27.10.1982 - 2 BReg. Z 84/82

    Löschung eines eingetragenen Wohnungsrechts wegen Standesveränderung der

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