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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1966 - Ib ZR 50/64   

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https://dejure.org/1966,993
BGH, 27.04.1966 - Ib ZR 50/64 (https://dejure.org/1966,993)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1966 - Ib ZR 50/64 (https://dejure.org/1966,993)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1966 - Ib ZR 50/64 (https://dejure.org/1966,993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auflösende Bedingung - Einwand des Beklagten - Beweislast - Bedingtheit - Bedingungseintritt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 158
    Darlegungs- und Beweislast beim Behauptung einer auflösenden Bedingung

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 571
  • DB 1966, 819
  • JR 1966, 422
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.1952 - I ZR 123/50

    Belegenheit einer Forderung

    Auszug aus BGH, 27.04.1966 - Ib ZR 50/64
    Dagegen haften die Beklagte zu 1) und der Beklagte zu 2) nicht als Gesamtschuldner (BGHZ 5, 35, 37; Baumbach-Duden, HGB 17 Aufl Anm. 2 G zu § 128 HC-B; Schlegelberger-Geßler, HGB 4 Aufl. Anm. 2 zu § 128 HGB; HGBrRGRK 2. Aufl. Anm. 14 zu § 128).
  • RG, 16.06.1891 - III 75/91

    Beweislast

    Auszug aus BGH, 27.04.1966 - Ib ZR 50/64
    Maßgebend dafür ist, daß die auflösende Bedingung nicht die sofortige Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts und damit die Entstehung des daraus hergeleiteten Klageanspruchs hindert, vielmehr sein wirksames Zustandekommen voraussetzt, und daß die Wirkungen des Geschäfts zugunsten des Klägers bestehen, solange die Bedingung nicht eingetreten ist (RGZ 28, 145; Staudinger-Coing, BGB 11. Aufl. Rdz 14 zu § 158 BGB; BGB-RGRK 11. Aufl. Anm. 9 zu § 158 BGB; Erman-Hefermehl BGB 3 Aufl. Anm. 6 a.E. zu § 158 BGB; Palandt, BGB 25 Aufl. Anm. 7 zu Einf. v. § 158 BGB).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.2020 - 5 U 59/19

    Zur Fortwirkung eines "gegenständlich beschränkten Pflichtteilsverzichts", mit

    Insoweit entspricht es allgemeinen Grundsätzen, dass derjenige, der sich - wie hier die Klägerin - auf die Rechtswirkungen einer auflösenden Bedingung beruft, ihre Vereinbarung sowie ihren Einritt beweisen muss, weshalb diesbezügliche Zweifel hier zu Lasten der Klägerin gehen (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1966 - Ib ZR 50/64, MDR 1966, 571; Urteil vom 25. November 1999 - IX ZR 40/98, NJW 2000, 362).
  • BGH, 25.11.1999 - IX ZR 40/98

    Unwirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Den Nachteil der Beweislosigkeit der behaupteten auflösenden Bedingung des Bürgschaftsvertrages (§ 158 Abs. 2 BGB) hat die Beklagte zu tragen (vgl. BGH, Urt. v. 27. April 1966 - Ib ZR 50/64, MDR 1966, 571; Baumgärtel/Laumen, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl. § 158 BGB Rdnr. 1).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - 17 U 187/11

    Widerruf eines Kaufvertrages wegen Nichtzustandekommens der Leasingfinanzierung

    Eine derartige Vertragsgestaltung, die von dem Beklagten darzulegen und zu beweisen wäre (BGH MDR 1966, 571 = juris Rn 29 m.w.N.), kann hier nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme wohl nicht angenommen werden.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2010 - 4 U 82/09

    Versicherungen - Wann beginnt die Verjährung des Deckungsanspruchs?

    Zwar trägt derjenige, der aus einem Rechtsgeschäft Rechte herleitet, die Beweislast dafür, dass das Rechtsgeschäft ohne aufschiebende Bedingung vorgenommen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2002, Az.: II ZR 68/00, veröffentlicht u.a. in: NJW 2002, 2863), indes trägt die Gegenpartei die Beweislast für die Vereinbarung und den Eintritt einer auflösenden Bedingung (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1966, Az.: Ib ZR 50/64, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 29; Greger, in: Zöller, ZPO, 27. Auflage (2009), Vor § 284 ZPO Rdnr. 19; Heinrichs, in: Palandt, BGB, 68. Auflage (2009), Einf v § 158 Rdnr. 14).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 4 U 24/05
    Für deren Eintritt trägt jedoch derjenige die Darlegungs- und Beweislast, der sich auf die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts beruft (vgl. BGH, MDR 1966, 571; Palandt-Heinrichs, aaO., Einf. v. § 158 BGB, Rdnr. 14), vorliegend also der Kläger.
  • LG Köln, 03.04.2009 - 16 O 148/08

    Ausgestaltung einer Klausel als aufschiebende Bedingung im Hinblick auf den

    Gefestigter BGH-Rechtsprechung nach ist derjenige für den Eintritt einer Bedingung beweispflichtig, der aus dem Rechtsgeschäft Rechte herleitet (BGH NJW 1998, 1302; 1981, 2402 (2404); BGH MDR 1966, 571; Palandt-Heinrichs, 69. (2008), Einf.
  • LAG Thüringen, 25.08.2009 - 1 Sa 130/09

    Zuständigkeit des Berufungsgerichts zur Entscheidung über rechtswegfremde

    Die Darlegungs- und Beweislast für den Eintritt der auflösenden Bedingung trifft die Beklagte, die aus dem Ende des Mietverhältnisses Rechte abzuleiten trachtet (BGH MDR 1966, 571).
  • OLG München, 06.11.1998 - 21 U 5306/96

    Anspruch auf Zahlung von Nutzungsentgelt vor der Eintragung des Erbbaurechts

    Sie hat insbesondere die volle Beweislast für ihre Behauptung, daß der nahtlose Übergang der Heizversorgung zu einem bestimmten Termin nach der Stillegung des alten Heizwerks die Grundlage des notariellen Vertrags bilden sollte (BGH MDR 1966, 571; GRUR 1990, 1006; Palandt/Heinrichs, BGB, 57. Aufl., § 242 Rn. 134).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.08.1998 - 3 Sa 158/97

    Weiterzahlung der Vergütung aus der Vergütungsgruppe V c BAT-O statt der von da

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Rechtsprechung
   BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 14/64   

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https://dejure.org/1966,8228
BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 14/64 (https://dejure.org/1966,8228)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1966 - Ib ZR 14/64 (https://dejure.org/1966,8228)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1966 - Ib ZR 14/64 (https://dejure.org/1966,8228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 571
  • DB 1966, 741
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 15.01.1998 - I ZR 128/95

    Pflicht des Transportunternehmers zur behördlichen Vorlage tarifwidriger

    Der Senat hat für den mit § 8 Landessondertarif nahezu wortgleichen § 15 Abs. 2 GNT entschieden, daß die Vereinbarung eines vom Tarif abweichenden Beförderungsentgelts grundsätzlich auch noch rückwirkend durch eine nach dieser Bestimmung ergangene Verfügung der zuständigen Verwaltungsbehörde genehmigt werden konnte (vgl. BGH, Urt. v. 23.3.1966 - Ib ZR 14/64, LM GüKG Nr. 24).
  • BGH, 13.11.1968 - I ZR 45/67

    Vertragsschluss durch konkludentes Verhalten - Rechtliche Würdigung als

    Auf die Revision des Beklagten hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen; auf das Urteil des erkennenden Senats vom 23. März 1966 - Ib ZR 14/64 - (BGH LM GüKG Nr. 24 = MDR 1966, 571 = BB 1966, 517) wird Bezug genommen.
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZR 67/64

    Zahlung eines Unterschiedsbetrags zwischen für Fuhrleistungen und

    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese für den Güter fern verkehr ausgesprochenen Grundsätze, die maßgeblich aus der nur für diesen geltenden Regelung der Nachforderungs pflicht und des Übergangs der Nachforderung auf die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr (§ 23 GüKG) hergeleitet sind, ohne weiteres und ohne Einschränkung auf Fälle von tarifwidrigen Vereinbarungen im Güter nah verkehr übertragen werden können, bei dessen gesetzlicher Regelung der Gedanke des Schutzes der Deutschen Bundesbahn, der bei den tarifrechtlichen Vorschriften über den Güterfernverkehr im Vordergrunde steht, weniger ins Gewicht fiel (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senate vom 23. März 1966 - Ib ZR 14/64 - insoweit in MDR 1966, 571 nicht abgedruckt).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 149/63

    Anwendung der Leistungssätze des Güternahverkehrstarifs - Einwand der Arglist

    Nach dem im Tatbestand des Berufungsurteils (Berichtigungsbeschluß vom 4. Februar 1964) angeführten Schriftsatz des Beklagten vom 17. Januar 1962 in dem Rechtsstreit B../.L. (BGH Ib ZR 14/64) hatte der Regierungspräsident in W. dem Beklagten am 15. Juli 1961 unter dem Aktenzeichen ... folgenden Bescheid erteilt:.
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Rechtsprechung
   BGH, 15.04.1966 - Ib ZR 39/64   

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https://dejure.org/1966,2268
BGH, 15.04.1966 - Ib ZR 39/64 (https://dejure.org/1966,2268)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1966 - Ib ZR 39/64 (https://dejure.org/1966,2268)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1966 - Ib ZR 39/64 (https://dejure.org/1966,2268)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Bau eines Aussiedlerhofs - Verjährungsunterbrechung durch Anerkennung von Forderungen im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs - Landwirtschaftliche Tätigkeit als gewerbliche Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1403
  • MDR 1966, 571
  • DB 1966, 820
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.07.1960 - VIII ZR 215/59

    Begriff des Gewerbebetriebes

    Auszug aus BGH, 15.04.1966 - Ib ZR 39/64
    Da ein landwirtschaftlicher Betrieb regelmäßig als Gewerbebetrieb im Sinne der Verjährungsvorschriften anzusehen ist (BGHZ 33, 321), braucht das Gericht im Einzelfalle zur Anwendung des § 196 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 1, Abs. 2 BGB nicht die Merkmale für das Vorhandensein eines Gewerbebetriebs ausdrücklich festzustellen; einer besonderen Feststellung bedarf es vielmehr, wenn ausnahmsweise das Vorhandensein eines Gewerbebetriebs verneint werden soll.

    Es hat die Revision zugelassen wegen der Frage, unter welchen Voraussetzungen Ansprüche aus Leistungen der Handwerker für landwirtschaftliche Betriebe der vierjährigen Verjährung unterliegen; dieses Rechtsproblem sei durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 33, 321 noch nicht hinreichend geklärt.

    Das Berufungsgericht folgt insoweit aus Gründen der Sicherung der Rechtseinheit trotz seiner erheblichen Bedenken gegen ihre Praktikabilität der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 33, 321 und nimmt an, daß grundsätzlich jede landwirtschaftliche Tätigkeit als Gewerbebetrieb anzusehen sei, sofern mit ihr mehr als nur die Selbstversorgung des Landwirts und seiner Familie bezweckt werde.

    Diese Ausführungen der Revision sind nicht geeignet, die in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 33, 321 entwickelten Grundsätze in Frage zu stellen.

  • BGH, 07.07.1960 - VII ZR 215/59
    Auszug aus BGH, 15.04.1966 - Ib ZR 39/64
    Das Verhältnis von Regel und Ausnahme schafft entgegen der von der Revision und von Hepp (NJW 1961, 1204) vertretenen Auffassung übersichtliche und den Bedürfnissen des Geschäftsverkehrs Rechnung tragende Grundlagen, soweit bei der Verschiedenheit und Fortentwicklung der Verhältnisse im wirtschaftlichen Bereich überhaupt eine Festlegung von Begriffen möglich ist.
  • BGH, 07.05.1981 - VII ZR 107/80

    Verjährung der Ansprüche von Lufttransportunternehmen wegen des

    Daß ein Wandel in der Verkehrsanschauung auch sonst bei der Verjährung eine Rolle spielen kann, hat der Bundesgerichtshof verschiedentlich zum Ausdruck gebracht (z.B. in BGHZ 33, 321, 331 [BGH 07.06.1960 - VIII ZR 215/59]; 39, 255, 260 [BGH 02.05.1963 - VII ZR 74/62]; BGH NJW 1966, 1403 [BGH 15.04.1966 - Ib ZR 39/64]).
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