Rechtsprechung
BGH, 10.05.1966 - 1 StR 118/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts - Auslegung des Begriffs der Entführung im Sinne des § 237 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Beeinträchtigung des Aufsichtsrechts und des Erziehungsrechts der Eltern als Voraussetzung der Entführung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1966, 1523
- MDR 1966, 687
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.06.1951 - 1 StR 202/51
Auszug aus BGH, 10.05.1966 - 1 StR 118/66
Damit war sie seinem Einfluß ausgesetzt (vgl. auch BGHSt 1, 202 [BGH 05.06.1951 - 1 StR 202/51]).- Die Feststellungen ergeben ferner, daß das Mädchen mit den vom Angeklagten verfolgten geschlechtlichen Zwecken einverstanden war (vgl. BGHSt 1, 199).
- BGH, 10.10.1958 - 5 StR 359/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.05.1966 - 1 StR 118/66
Derartige besondere Umstände sind von der Rechtsprechung z.B. darin gesehen worden, daß der Täter verheiratet war und unter Ausnutzung seiner sozialen Stellung geschlechtliche Beziehungen anknüpfte (BGH NJW 1951, 531), der Geschlechtsverkehr in der Wohnung der Eltern stattfand (BGH Urt. v. 10. Oktober 1958 - 5 StR 359/58 -) oder der Täter mit den Eltern freundschaftlich verkehrte (…BGH Urt. v. 24. September 1953 - 3 StR 56/53 -). - BGH, 21.04.1961 - 4 StR 20/61
Nichtvorliegen eines Strafantrages - Verletzung von Verfahrensrechten
Auszug aus BGH, 10.05.1966 - 1 StR 118/66
Hierbei hat es sich regelmäßig um Fälle gehandelt, in denen der Täter an oder mit einem Kind, dessen Eltern er zumeist kannte, unzüchtige Handlungen vornahm, wobei er wegen der besonderen Gestaltung der Tatumstände gleichzeitig das Ansehen der Eltern mißachtete (BGHSt 16, 58 ff. [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61] mit weiteren Hinweisen).
- BGH, 26.04.1951 - 4 StR 99/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.05.1966 - 1 StR 118/66
Derartige besondere Umstände sind von der Rechtsprechung z.B. darin gesehen worden, daß der Täter verheiratet war und unter Ausnutzung seiner sozialen Stellung geschlechtliche Beziehungen anknüpfte (BGH NJW 1951, 531), der Geschlechtsverkehr in der Wohnung der Eltern stattfand (…BGH Urt. v. 10. Oktober 1958 - 5 StR 359/58 -) oder der Täter mit den Eltern freundschaftlich verkehrte (…BGH Urt. v. 24. September 1953 - 3 StR 56/53 -). - BGH, 24.09.1953 - 3 StR 56/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.05.1966 - 1 StR 118/66
Derartige besondere Umstände sind von der Rechtsprechung z.B. darin gesehen worden, daß der Täter verheiratet war und unter Ausnutzung seiner sozialen Stellung geschlechtliche Beziehungen anknüpfte (BGH NJW 1951, 531), der Geschlechtsverkehr in der Wohnung der Eltern stattfand (…BGH Urt. v. 10. Oktober 1958 - 5 StR 359/58 -) oder der Täter mit den Eltern freundschaftlich verkehrte (BGH Urt. v. 24. September 1953 - 3 StR 56/53 -). - RG, 20.02.1897 - 339/97
Erfordert der Begriff der Entführung einer minderjährigen unverehelichten …
Auszug aus BGH, 10.05.1966 - 1 StR 118/66
Allerdings kann auch nicht jede geringfügige Ortsveränderung ohne weiteres als Entführung verstanden werden (RGSt 29, 404, 407).
- BGH, 24.11.1988 - 4 StR 441/88
Keine "List" bei fehlender falscher Vorstellung des Opfers über den Sinn der …
Andererseits hat er aber - im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 29, 404, 407 f) - betont, daß "nicht jede geringfügige Ortsveränderung ohne weiteres als Entführung verstanden werden" könne (NJW 1966, 1523; vgl. auch BGH NJW 1969, 1774). - BGH, 30.09.1980 - 1 StR 419/80
Verurteilung wegen Menschenhandels in Tateinheit mit Förderung der Prostitution - …
- BGH, 13.09.1966 - 1 StR 389/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit …
Es kann auf das Urteil des Senats v. 10. Mai 1966 - 1 StR 118/66 - (in der Trierer Sache A., 3 KLs 25/65) verwiesen werden, das der Strafkammer im Zeitpunkt ihrer jetzigen Entscheidung noch nicht bekannt sein, konnte. - BGH, 13.09.1967 - 2 StR 414/67
Voraussetzungen der Entführung bei sexuellem Missbrauch
Die Entscheidung BGH LM Nr. 2 zu § 237 StGB = NJW 1966, 1523 [BGH 10.05.1966 - StR 1 118/66 ] steht schon deshalb nicht entgegen, weil sie eine Entführung nach § 237 StGB betrifft, bei der es anders als bei § 236 StGB darauf ankommt, in welchem Maße das elterliche Erziehungs- und Aufsichtsrecht beeinträchtigt ist.
Rechtsprechung
BGH, 25.04.1966 - 3 StR 1/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Verbreitung der staatsgefährdenden Schrift "German W., Ketzeraphorismen" - Übergabe des Buches an einen Prüfer als strafrechtliche Vorbereitungshandlung zur beabsichtigten Verbreitung der "Ketzeraphorismen" als Buch - Vorrätighalten der Schrift als ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Ein Rundumschlag für alle Verfassungsfeinde
Papierfundstellen
- MDR 1966, 687
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.12.1959 - 3 StR 52/59
Auszug aus BGH, 25.04.1966 - 3 StR 1/66
Hierunter ist eine Gedankenäußerung durch Buchstaben, Bilder oder Zeichen zu verstehen, die zur Vervielfältigung oder anderweitigen Verbreitung bestimmt ist (BGHSt 13, 375, 376) [BGH 22.12.1959 - 3 StR 52/59]. - BGH, 25.07.1963 - 3 StR 4/63
Unbrauchbarmachung der Kopie des Filmes "Jud Süss" - Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 25.04.1966 - 3 StR 1/66
Der vorliegende Fall liegt anders als der - von der Strafkammer zur Begründung ihrer gegenteiligen Ansicht zu Unrecht herangezogene - Fall in der Entscheidung BGHSt 19, 63. - BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63
Voraussetzungen des Tatbestands der Verbreitung staatsgefährdender Schriften - …
Auszug aus BGH, 25.04.1966 - 3 StR 1/66
Die ganze Zielsetzung der Schrift (vgl. BGHSt 19, 245, 247) [BGH 28.02.1964 - 3 StR 40/63] ist nach den im Urteil wiedergegebenen Auszügen derart eindeutig, daß sich hierzu nähere Darlegungen erübrigen.
- BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04
BGH hebt Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung auf
Entscheidend ist, daß die Schrift, nicht etwa bloß ihr geistiger Inhalt, so vielen Personen zugänglich gemacht wird, daß es sich bei den Empfängern um einen für den Täter nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis handelt (vgl. dazu BGHSt 13, 257, 258; 18, 63, 64; 19, 63, 71; 47, 55, 59; BGH MDR 1966, 687; BGH NJW 1999, 1979, 1980 insoweit in BGHSt 45, 41 nicht abgedruckt; BayObLG … - BGH, 08.06.1983 - 3 StR 476/82
Verurteilung wegen Herstellens von Propagandamitteln verfassungswidriger …
Doch braucht der Senat diese Frage nicht abschließend zu entscheiden, denn jedenfalls steht eine gegenüber § 131 Abs. 1 Nr. 4 StGB weiter gehende Auslegung der Fassung des § 86 StGB außer Betracht; die Entscheidung BGH MDR 1966, 687 zu § 93 StGB i.d.F. des 3. StÄG, die das Anfertigen des einem Verleger angebotenen und von diesem abgelehnten Manuskripts bereits als Herstellung wertete, ist durch die Fassung des § 86 StGB überholt, die nicht mehr, wie § 93 StGB aF, das bloße Herstellen genügen läßt, sondern ein Herstellen zur Verbreitung verlangt (…Willms a.a.O.).