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   BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66   

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BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66 (https://dejure.org/1966,90)
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BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1966 - 2 StR 188/66 (https://dejure.org/1966,90)
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Selbstfahrer

§ 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung (hier: Prozeßrisiko), Stoffgleichheit, Vorsatz

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abschluß eines Mietvertrages über ein KFZ trotz Entziehung der Fahrerlaubnis des Mieters und durch Vorlage des in seinem Besitz verbliebenen Führerscheins - Versicherungsschutz bei Vermögensgefährdung durch Unfallschaden des Vermieters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 112
  • NJW 1966, 1975
  • MDR 1966, 855
  • DB 1966, 1645
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60

    Moped - § 263 StGB, Vermögensgefährdung, § 932 BGB, wirtschaftliche

    Auszug aus BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66
    Der Nachweis einer solchen konkreten Gefährdung ist von der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Anerkennung der Vermögensgefährdung als Vermögensschaden stets gefordert worden (RGSt 73, 61, 64; BGHSt 3, 370, 372; 15, 83; BGH Urteil vom 17. Februar 1965 - 2 StR 561/64).

    Prozeßrisiko im Sinne einer als Vermögensschädigung anzuerkennenden Vermögensgefährdung setzt voraus, daß ein Bestreiten des Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmern gegenüber irgendwelche Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGH Urteile vom 22. Februar 1963 - 4 StR 503/62 - und 9. Oktober 1964 - 2 StR 300/64; BGHSt 15, 83, 87 f).

  • BGH, 22.02.1963 - 4 StR 503/62

    Widerstand gegen die Staatsgewalt in Tateinheit mit vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66
    Prozeßrisiko im Sinne einer als Vermögensschädigung anzuerkennenden Vermögensgefährdung setzt voraus, daß ein Bestreiten des Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmern gegenüber irgendwelche Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGH Urteile vom 22. Februar 1963 - 4 StR 503/62 - und 9. Oktober 1964 - 2 StR 300/64; BGHSt 15, 83, 87 f).
  • BGH, 24.11.1961 - 1 StR 140/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66
    Die Revision des Angeklagten ist unzulässig, soweit sie im Falle G. Freisprechung wegen erwiesener Unschuld anstelle des ergangenen Freispruches mangels Beweises erstrebt (BGHSt 7, 153; 16, 374).
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 628/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66
    Der Nachweis einer solchen konkreten Gefährdung ist von der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Anerkennung der Vermögensgefährdung als Vermögensschaden stets gefordert worden (RGSt 73, 61, 64; BGHSt 3, 370, 372; 15, 83; BGH Urteil vom 17. Februar 1965 - 2 StR 561/64).
  • BGH, 18.01.1955 - 5 StR 499/54
    Auszug aus BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66
    Die Revision des Angeklagten ist unzulässig, soweit sie im Falle G. Freisprechung wegen erwiesener Unschuld anstelle des ergangenen Freispruches mangels Beweises erstrebt (BGHSt 7, 153; 16, 374).
  • BGH, 09.10.1964 - 2 StR 300/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66
    Prozeßrisiko im Sinne einer als Vermögensschädigung anzuerkennenden Vermögensgefährdung setzt voraus, daß ein Bestreiten des Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmern gegenüber irgendwelche Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGH Urteile vom 22. Februar 1963 - 4 StR 503/62 - und 9. Oktober 1964 - 2 StR 300/64; BGHSt 15, 83, 87 f).
  • BGH, 17.02.1965 - 2 StR 561/64

    Verurteilung eines gefährlichen Gewaltverbrechers wegen Betruges im Rückfall

    Auszug aus BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66
    Der Nachweis einer solchen konkreten Gefährdung ist von der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Anerkennung der Vermögensgefährdung als Vermögensschaden stets gefordert worden (RGSt 73, 61, 64; BGHSt 3, 370, 372; 15, 83; BGH Urteil vom 17. Februar 1965 - 2 StR 561/64).
  • BGH, 23.02.1966 - 2 StR 15/66

    Aufgaben eines psychologischen Sachverständigen bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66
    Die endgültige Beurteilung war der Strafkammer vorbehalten (BGHSt 21, 62).
  • BGH, 05.07.1955 - 2 StR 159/55
    Auszug aus BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66
    Dem nicht näher begründeten Antrag auf Anstaltsbeobachtung brauchte die Strafkammer nicht stattzugeben; denn die Anstaltsbeobachtung stellt für sich allein kein überlegenes Forschungsmittel gegenüber den Erkenntnismitteln des vernommenen Sachverständigen dar (BGHSt 8, 76).
  • BGH, 16.05.1966 - II ZR 79/64

    Überlassung eines Fahrzeugs an Nichtinhaber einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66
    Zum Nachweis mangelnden Verschuldens wird jedoch grundsätzlich nur verlangt, daß sich der Versicherungsnehmer den Führerschein dessen, den er das Fahrzeug übergab, vorzeigen ließ (Prölss, VVG 15. Aufl. 1965 Anm. 4 e zu § 2 AKB mit Nachweisen; Stiefel-Wussow a.a.O. Anm. 71 zu § 2 AKB; BGH JZ 1966, 481).
  • RG, 22.12.1938 - 3 D 904/38

    Betrug kann auch begehen, wer eine unterschlagene Sache an einen Gutgläubigen

  • RG, 19.05.1944 - 1 D 31/44

    Der Untreue und des Betruges kann sich der Spediteur schuldig machen, der es

  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Eine derartige konkrete Gefährdung, die bereits einem Schaden entspricht, kann nur dann anerkannt werden, wenn der Betrogene ernstlich mit wirtschaftlichen Nachteilen zu rechnen hat (BGHSt 21, 112, 113).
  • BGH, 11.11.2003 - X ARZ 91/03

    Gebührenforderungen von Rechtsanwälten können in der Regel nicht am Gericht des

    Der Rechtsprechung der Instanzgerichte, die bisher angenommen haben, daß die Gebührenforderung des Rechtsanwalts am Ort seiner Kanzlei zu erfüllen sei (vgl. neben den bereits genannten Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts, des Oberlandesgerichts Köln und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg OLG Celle NJW 1966, 1975; MDR 1980, 673; LG Hamburg NJW 1976, 199 sowie die Nachw. bei und überhaupt zum Meinungsstand neuerdings wieder Prechtel, MDR 2003, 667 ff.), ist hierfür und gegen die Anwendung der gesetzlichen Regel des § 269 Abs. 1 BGB schließlich ebenfalls kein tragendes Argument zu entnehmen.
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Die Gefahr eines endgültigen Verlusts eines Vermögensbestandteils muss vielmehr so groß sein, dass sie schon jetzt eine Minderung des Gesamtvermögens zur Folge hat (BGHSt 51, 165, 177; vgl. auch BGHSt 21, 112 ff.; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 32).
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07

    "Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien

    Dort wurde zuerst nach der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ein Vermögensschaden nicht nur im tatsächlichen Verlust eines Vermögenswertes, sondern schon in der konkreten Gefährdung vermögenswerter Positionen gesehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95 -, NJW 1998, S. 2589 ; BGHSt 21, 112 ; 23, 300 ).

    Die Entwicklung der Vermögensgefährdung in der Rechtsprechung erfolgte vornehmlich in Fallgruppen, so wenn die Geltendmachung oder Verteidigung von Vermögensrechten erschwert oder verhindert wird, etwa durch Schaffung eines erheblichen Prozessrisikos (vgl. BGHSt 21, 112 zu § 263 StGB; BGHSt 44, 376 ) oder aufgrund unordentlicher Buchführung (vgl. BGHSt 47, 8 ); das Entziehen von Vermögenswerten unter Einrichtung einer "schwarzen Kasse" als geheimem, keiner tatsächlich wirksamen Zweckbindung unterliegendem Dispositionsfonds, um nach eigenem Gutdünken des Täters über diese Gelder zu verfügen (vgl. BGHSt 40, 287 ; 51, 100 ) oder die Kreditvergabe nach unzureichender Bonitätsprüfung, die zu einer über das allgemeine Risiko bei Kreditgeschäften hinausgehenden Gefährdung des Rückzahlungsanspruchs führt (vgl. BGHSt 46, 30 ; 47, 148 ).

  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03

    Untreue (Abschluss eines Austauschvertrages als Nachteil im Sinne einer

    Das strafbarkeitsbegründende Kriterium der konkreten Vermögensgefährdung wird auch dahin umschrieben, daß nach den Umständen des Einzelfalles die "naheliegende Gefahr des Vermögensverlustes" (BGHSt 34, 394, 395), die naheliegende Möglichkeit eines Verlustes (BGH NStZ 1996, 203 Nr. 21 a.E.) oder gar "des endgültigen Verlustes" bestehen muß (Samson in SK § 263 Rdn. 166; vgl. weiter BGHSt 21, 112, 113; BGH wistra 1991, 307 f.; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 263 Rdn. 42).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß schon durch den Vertragsschluß das Vermögen geschädigt werden kann und insofern vollendeter sog. Eingehungsbetrug anzunehmen ist (BGHSt 1, 13, 14; 15, 24, 25; 16, 220; 21, 112; 23, 300; BGH NJW 1953, 836; 1985, 1365; Lackner aaO Rdn. 222 ff.; Tenckhoff in Festschrift für Lackner, 1987, 677, 678).
  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 328/94

    Unzulässigkeit von Hilfsbeweisanträgen

    Dies setzt eine konkrete Gefährdung ihres Vermögens voraus, angesichts derer mit dem alsbaldigen Eintritt eines entsprechenden endgültigen Schadens zu rechnen war (BGHSt 21, 112 f; Lackner, StGB 20. Aufl. § 266 Rdn. 40).
  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    In den Fällen des sogenannten Beweismittelbetruges wird eine als Vermögensschädigung anzusehende Vermögensgefährdung bereits dann angenommen, wenn sich im Vorfeld eines Prozesses die Prozeßlage durch die Täuschung mit Aussicht auf Erfolg verbessert (vgl. BGHSt 21, 112, 113 f; Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 Rdn. 248, 304, 315).
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87

    Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins

    Daher stellt auch schon eine bloße Vermögensgefährdung einen Vermögensnachteil dar, wenn bereits die Gefahr des Verlustes das Vermögen mindert (RGSt 16, 1, 11; RG JW 1928, 411; Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 263 Rdn. 31); dabei kommt es allerdings entscheidend darauf an, ob im Einzelfall durch die Verfügung das Vermögen konkret gefährdet, also mit wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen ist (BGHSt 21, 112, 113 m. w. Nachw.; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 1; Lackner in LK, 10. Aufl. § 263 Rdn. 153).
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 566/83

    Fassadenbauer - § 263 StGB, Erfüllungsbetrug, erlangte vertragliche Position als

    Eine konkrete Vermögensgefährdung (vgl. BGHSt 21, 112, 113) kann auch nicht aus der Tatsache geschlossen werden, daß sie mit dem Angeklagten überhaupt vertragliche Vereinbarungen trafen; dessen Plan, die Kunden später durch falsche Berechnungen zu übervorteilen, reicht insoweit angesichts des eindeutigen schriftlichen, für die Kunden sprechenden Vertragsinhalts nicht aus.
  • BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11

    Vertrauensschadensversicherung: Versicherungsschutz für die durch das

  • BGH, 26.11.2009 - 5 StR 91/09

    Umsatzsteuerkarussell; Eingehungsbetrug; Vermögensvergleich; Gesamtsaldierung;

  • BGH, 20.02.1991 - 2 StR 421/90

    Betrug durch Überschreibung von Geschäftsanteilen einer GmbH -

  • OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 Ss 400/98

    Sparbriefe für die Frau des Betreuers - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung;

  • BGH, 06.06.1973 - 1 StR 82/72

    Befugnis der Organe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Strafvorschriften

  • BGH, 17.07.1987 - 2 StR 292/87

    Begrenzung des Schuldumfangs - Wirtschaftliche Nachteile durch mögliche

  • BayObLG, 30.07.1998 - 3St RR 54/98

    Vorliegen eines sog. Unechten Erfüllungsbetrugs bei Fortwirken der schon im

  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 372/95

    Wertung des Erstgerichts - Rechtsmittel - Beschränkung auf einzelne Taten -

  • LG Saarbrücken, 09.04.2018 - 4 Qs 26/18

    Abgrenzung von Diebstahl, Pfandkehr und Computerbetrug

  • OLG Saarbrücken, 29.07.2009 - 1 Ws 118/09

    Dinglicher Arrest zur Rückgewinnungshilfe bei Betrugshandlung zu Lasten der

  • OLG Hamm, 19.09.2005 - 2 Ss OWi 356/05

    Betrug; Beweismittelbetrug; Manipulation; Vermögensgefährdung

  • BGH, 05.08.1986 - 4 StR 377/86

    Vermögensschaden - Konkrete Vermögensgefährdung - Erzwungene Unterzeichnung -

  • BGH, 23.03.1976 - 5 StR 82/76

    Wirtschaftlicher Wert eines auf öffentlichem Recht beruhenden gesetzlichen

  • BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79

    Fortgesetze Betrugstat - Nichterfüllung von Verdienstmöglichkeiten - Schaden für

  • BGH, 14.11.1978 - 5 StR 546/78

    Gemeinschaftlicher Betrug - Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts -

  • BGH, 21.11.1972 - 3 StR 270/72

    Rechtsfolgen der Nichtbefolgung eines Beweisermittlungsantrags - Voraussetzungen

  • BGH, 18.10.1966 - 1 StR 243/65

    Anspruch auf Entschädigung wegen Freiheitsentziehung

  • BGH, 14.08.1981 - 2 StR 200/81

    Anforderungen an den Tatbestand des Betruges

  • BGH, 03.08.1979 - 5 StR 359/79

    Vorliegen einer einem Vermögensschaden gleichkommenden Vermögensgefährdung in

  • BGH, 03.06.1970 - 2 StR 142/70

    Vermögensschädigung durch konkrete Vermögensgefährdung - Konkrete

  • BGH, 13.06.1979 - 3 StR 106/79

    Ermittlung eines Vermögensschadens durch Vergleich zwischen gewolltem und

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.07.1965 - 5 W 58/65   

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Papierfundstellen

  • MDR 1966, 855
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