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Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1967 - VII ZR 48/65   

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https://dejure.org/1967,1319
BGH, 03.07.1967 - VII ZR 48/65 (https://dejure.org/1967,1319)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1967 - VII ZR 48/65 (https://dejure.org/1967,1319)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1967 - VII ZR 48/65 (https://dejure.org/1967,1319)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzpflicht auf Grund unzureichender Auskunftserteilung bzw. Fehlinformation - Unbrauchbarkeit für die angestrebte Nutzung als Mangel - Annahme eines Mitverschuldens des Betroffenen - Zulässigkeit der Erhebung einer informatorischen Anhörung einer Partei zum ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 445 Abs. 1
    Würdigung des Sachvortrages aus Anlaß der Anhörung einer Partei

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 834
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

    Auszug aus BGH, 03.07.1967 - VII ZR 48/65
    Es ist nicht richtig, daß es sich hierbei um eine offenkundige Tatsache im Sinne des § 291 ZPO handelt, deren Kenntnis bei den Parteien und den Gerichten vorausgesetzt werden kann; das hat auch das Revisionsgericht nachzuprüfen (vgl. BGHSt 6, 292 [BGH 14.07.1954 - 6 StR 180/54] ).
  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 296/53

    Gewährleistung. Heilgerät

    Auszug aus BGH, 03.07.1967 - VII ZR 48/65
    Waren sie hierzu nicht geeignet, so ist dies ein Mangel im Sinne des § 459 BGB; denn es kommt insoweit nicht darauf an, ob sie an sich geeignet waren, z.B. zum Gebrauch in Europa, sondern darauf, ob sie es nach der subjektiven Anschauung der Parteien zu dem im Vertrag vorgesehenen Zweck, hier also zum Einsatz im Orient, waren (BGHZ 16, 54, 55) [BGH 18.12.1954 - II ZR 296/53] .
  • BGH, 12.12.1957 - II ZR 52/56

    Rechtsstellung des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter im Hinblick auf

    Auszug aus BGH, 03.07.1967 - VII ZR 48/65
    Der Schaden der Beklagten bestünde in diesem Falle nicht in dem entgangenen Gewinn aus nicht zustandegekommenen Geschäften (BGHZ 26, 161), sondern allein darin, daß sie im Vertrauen auf die Eignung der Flugzeuge zum Sprühen die Vertretung der Klägerin (ob als Handelsvertreter oder Eigenhändler, kann dahingestellt bleiben) übernommen und dadurch erhebliche Aufwendungen gemacht hat.
  • BGH, 23.04.2015 - V ZR 200/14

    Beweisaufnahme: Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots als

    Eine Anhörung einer Partei nach § 141 ZPO kann die von dem Gegner beantragte Vernehmung gemäß § 445 ZPO nicht ersetzen (vgl. Senat, Urteil vom 16. Oktober 1987 - V ZR 170/86, NJW-RR 1988, 394, 395; Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 220/10, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 3. Juli 1967 - VII ZR 48/65, LM Nr. 3 zu § 141 ZPO).
  • OLG Jena, 15.06.2017 - 1 U 540/16

    Alkoholisierter Fußgänger in dunkler Kleidung geht nachts auf der Fahrbahn

    Die Anhörung einer Partei nach § 141 ZPO dient nicht Beweiszwecken (BGH, Urteil vom 03. Juli 1967 - VII ZR 48/65 -, Rn. 32, juris).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZR 220/10

    Vernehmung des Prozessgegners als Partei

    Ein Beweiswert kommt ihr deshalb nicht zu (BGH, Urteil vom 3. Juli 1967 - VII ZR 48/65, Rn. 32 juris).
  • BFH, 04.12.1991 - I R 63/90

    Frage der verdeckten Gewinnausschüttung, wenn zwischen GmbH und beherrschendem

    Ihre Erklärungen sind deshalb grundsätzlich nur als Prozeßerklärungen zu werten (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 3. Juli 1967 VII ZR 48/65, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1967, 834; Thomas/Putzo, Zivilprozeßordnung mit Nebengesetzen, 17. Aufl., Vorbemerkung zu § 445, Anm. 1).
  • BGH, 16.10.1987 - V ZR 170/86

    Würdigung der Angaben einer Partei im Rahmen der Anhörung

    Damit ist die Würdigung der Angaben des Klägers als Parteivernehmung rechtsfehlerhaft, denn die Parteianhörung ist im Gegensatz zur Parteivernehmung kein Beweismittel (BGH Urteile v. 3. Juli 1967, VII ZR 48/65, LM ZPO § 141 Nr. 3 undv.
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 48/91

    Aufklärung über Mißerfolgsrisiko und psychische Beschwerden bei

    Erklärungen, die eine nach § 141 ZPO geladene Partei abgibt, ohne ausdrücklich als Partei vernommen zu sein (§§ 445 ff ZPO), dürfen zwar nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH, Urteil vom 3. Juli 1967 - VII ZR 48/65 - MDR 1967, 834).
  • LG München I, 27.08.2020 - 31 O 1712/20

    Ganz überwiegendes Eigenverschulden des Fahrgasts bei einem Unfall im

    Denn mit der (informatorischen) Anhörung der Partei nach § 141 ZPO (vgl. auch § 137 Abs. 4 ZPO) dürfen nach h.M. lediglich Unklarheiten und Lücken im Parteivortrag beseitigt und geklärt werden (Thomas/Putzo 41. Aufl. 2020 Vorbem. § 445/2; BGH MDR 1967, 834).
  • OLG Braunschweig, 16.09.2022 - 3 U 22/21

    Gewillkürte Prozessstandschaft der Eltern für ein minderjähriges Kind

    Zwar dürfen nach § 141 ZPO abgegebene Erklärungen einer Partei nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH, Urteil vom 3. Juli 1967 - VII ZR 48/65 -, juris, Rn. 32), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung gem. § 141 ZPO ohne weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO) verwertet werden dürfen (BGH, Urteil vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90 -, juris, Rn. 18; Urteil vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 48/91 -, juris, Rn. 23).
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Zwar dürfen Nach § 141 ZPO abgegebene Erklärungen einer Partei nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH, MDR 1967, 834), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung gemäß § 141 ZPO ohne Weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO) verwertet werden dürfen (BGH, VersR 1991, 917, 918; VersR 1992, 358; VersR 1993, 571, 572; VersR 1999, 994, 995).
  • BGH, 29.10.1987 - III ZR 54/87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Würdigung der

    Deshalb ist in dem dem von ihr angeführten Urteil vom 3. Juli 1967 - VII ZR 48/65 - MDR 1967, 834 zugrundeliegenden Fall auch von der Revision (mit Recht) gerügt worden, daß die informatorische Anhörung der Geschäftsführerin der Gegenpartei in unzulässiger Weise zum Beweismittel erhoben worden sei.
  • BGH, 09.10.1974 - VIII ZR 190/73

    Buchungsberichtigung im Konkursfall

  • KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08

    Würdigung von Zeugenaussagen im Verkehrsunfallprozess

  • OLG Nürnberg, 16.07.1996 - 4 W 1923/96

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr bei Parteianhörung im Arzthaftungsprozeß

  • KG, 21.10.2002 - 27 W 340/02

    Zum Entstehen der Beweisgebühr bei Anhörung einer Partei

  • LG Erfurt, 11.02.2002 - 2 T 15/02

    Anforderungen an das Entstehen einer Beweisgebühr nach § 141 Zivilprozessordnung

  • BGH, 12.11.1987 - X ZR 66/85

    Klage auf Werklohn für die Reparatur eines Kfz sowie Standkosten - Pflicht zur

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Rechtsprechung
   BGH, 17.05.1967 - VIII ZR 58/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,591
BGH, 17.05.1967 - VIII ZR 58/66 (https://dejure.org/1967,591)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1967 - VIII ZR 58/66 (https://dejure.org/1967,591)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1967 - VIII ZR 58/66 (https://dejure.org/1967,591)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 48, 25
  • NJW 1967, 1803
  • NJW 1967, 1804
  • MDR 1967, 834
  • DNotZ 1968, 241
  • DB 1967, 1133
  • JR 1968, 141
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 21.08.1936 - II 154/36

    1. Finden auf das Schiedsgutachterverfahren die Vorschriften des X. Buches der

    Auszug aus BGH, 17.05.1967 - VIII ZR 58/66
    Diese Ansicht geht zurück auf eine Anmerkung von Jonas (NJW 1937, 221) zu RGZ 152, 201, in der näher dargelegt ist, daß die Frage, ob der Fall der "Untragbarkeit" vorliegt, dem Schiedsorgan zur bindenden Entscheidung zugewiesen werden könne.

    Selbst wenn die Ansicht von Habscheid (KTS 1964, 88, 89), daß jedes Schiedsobjekt auch Objekt einer Schiedsgutachtenvereinbarung sein könne, als zu weitgehend angesehen wird, so ist doch jedenfalls seit langem anerkannt, daß sich die Tätigkeit des Schiedsgutachters nicht auf die Ermittlung einzelner Tatbestandsmerkmale zu beschränken braucht, sondern daß ihm auch deren rechtliche Einordnung übertragen werden kann (RGZ 152, 201, 204; BGH Urteil vom 18. Februar 1955 - V ZR 110/53 - LM ZPO § 1025 Nr. 8 = NJW 1955, 665; vgl. auch Sieg, VersR 1965, 629, 631).

  • BGH, 25.06.1952 - II ZR 104/51

    Nachprüfung eines Schiedsgutachtens

    Auszug aus BGH, 17.05.1967 - VIII ZR 58/66
    Der Schiedsvertrag hat die Entscheidung des Rechtsstreits zum Ziele, während das Schiedsgutachtenabkommen auf die Feststellung von Tatbestandselementen gerichtet ist, ohne daß der Schiedsgutachter die abschließenden Folgerungen zieht, die sich aus der von ihm gegebenen Beantwortung für die endgültige Entscheidung ergeben (BGHZ 6, 335, 338) [BGH 25.06.1952 - II ZR 104/51].
  • BGH, 24.11.1951 - II ZR 51/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.05.1967 - VIII ZR 58/66
    Der Rechtsfehler des Berufungsgerichts, das eine solche Feststellung des wirklichen Inhalts der Vereinbarung unterlassen hat, zwingt indes nicht zur Aufhebung des Berufungsurteils, denn der erkennende Senat ist in der Lage, die fehlende Würdigung der Vertragsbestimmung selbst durchzuführen (BGH Urt. v. 24. November 1951 - II ZR 51/51 - LM BGB § 133 (A) Nr. 2).
  • BGH, 04.03.1964 - VIII ZR 214/62
    Auszug aus BGH, 17.05.1967 - VIII ZR 58/66
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem von dem Berufungsgericht angeführten Urteil vom 4. März 1964 - VIII ZR 214/62 (IM BGB § 157 (A) Nr. 17 = NJW 1964, 1021 = WM 1964, 491) zu erkennen gegeben, daß er zu der Bejahung dieser Frage neigt.
  • BGH, 18.02.1955 - V ZR 110/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.05.1967 - VIII ZR 58/66
    Selbst wenn die Ansicht von Habscheid (KTS 1964, 88, 89), daß jedes Schiedsobjekt auch Objekt einer Schiedsgutachtenvereinbarung sein könne, als zu weitgehend angesehen wird, so ist doch jedenfalls seit langem anerkannt, daß sich die Tätigkeit des Schiedsgutachters nicht auf die Ermittlung einzelner Tatbestandsmerkmale zu beschränken braucht, sondern daß ihm auch deren rechtliche Einordnung übertragen werden kann (RGZ 152, 201, 204; BGH Urteil vom 18. Februar 1955 - V ZR 110/53 - LM ZPO § 1025 Nr. 8 = NJW 1955, 665; vgl. auch Sieg, VersR 1965, 629, 631).
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BGH, 17.05.1967 - VIII ZR 58/66
    Da im Berufungsrechtszuge der Beweisantrag weder ausdrücklich wiederholt, noch gerügt worden war, daß der Beweis im ersten Rechtszuge zu Unrecht nicht erhoben worden sei, liegt ein Verstoß des Berufungsgerichts gegen § 286 ZPO nicht vor (BGHZ 35, 103, 106) [BGH 19.04.1961 - IV ZR 217/60].
  • BSG, 29.06.2017 - B 3 KR 31/15 R

    Krankenversicherung - Schiedsverfahren im Bereich der häuslichen Krankenpflege -

    Die Festsetzung des Leistungsinhalts kann dann nach dem Parteiwillen im Rahmen des § 319 BGB von einem staatlichen Gericht geprüft werden (vgl BGHZ 6, 335, 338; BGHZ 48, 25, 28; BGH Urteil vom 21.5.1975 - VIII ZR 161/73 - NJW 1975, 1556; BGH Urteil vom 4.6.1981 - III ZR 4/80 - VersR 1981, 882; BGH Urteil vom 3.3.1982 - VIII ZR 10/81 - WM 1982, 543).
  • BGH, 10.10.1991 - VII ZR 2/91

    Fertighausvertrag - Schiedsgutachterklausel

    Die Klausel kann ferner die Beurteilung bestimmter Rechtsfragen, vor allem derjenigen, die sich aus der Festlegung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch Auslegung des Vertrags ergeben, vom rechtskundigen Richter auf einen (meist technischen) Sachverständigen verlagern (vgl. hierzu etwa BGHZ 48, 25).
  • BGH, 21.05.1975 - VIII ZR 161/73

    Klage eines Vermieters auf Zahlug eines höheren Mietzinses - Erhöhung des

    Wird in einem langfristigen Mietvertrag vereinbart, daß bei grundlegender Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse die Mieten den veränderten Verhältnissen angepaßt werden sollen und, falls eine Einigung der Vertragsparteien nicht zustande kommt, ein Sachverständiger die erhöhte Miete verbindlich festzusetzen hat, so kann dem Sachverständigen als Schiedsgutachter auch die Entscheidung der Frage übertragen werden, ob eine grundlegende Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist (im Anschluß an BGHZ 48, 25).

    In der einheitlichen Wertung befindet sich das Berufungsgericht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurteil vom 17. Mai 1967 - VIII ZR 58/66 = BGHZ 48, 25 ff).

    Seine Tätigkeit kann neben der Ermittlung von Tatsachen auch deren rechtliche Einordnung mit umfassen, und zwar auch in der Weise, daß die von ihm zu treffende Tatsachenfeststellung ohne Beantwortung der vorgreiflichen Rechtsfrage nicht möglich ist (Senatsurteil vom 17. Mai 1967 a.a.O. S. 30, 31).

  • BGH, 04.06.1981 - III ZR 4/80

    Schiedsvertrag - Richtigkeit der Schiedsentscheidung - Anfechtung - Wille der

    Sie ermöglicht es den Parteien, gewisse Fehler des Schiedsgutachtens von den staatlichen Gerichten nachprüfen zu lassen (BGHZ 48, 25, 28).

    Sie haben "unter Berücksichtigung der Zahlungsfähigkeit des Käufers und der ausgehandelten Zahlungsbedingungen auf das Höchstangebot einzugehen; einer Vertragspartei sollen sie den Zuschlag dann geben, wenn das Angebot den Fremdangeboten ungefähr gleich ist oder nur verhältnismäßig gering davon abweicht." Die Schiedsmänner haben somit als Schiedsgutachter unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen und tatbestandliche Voraussetzungen festzustellen, aus denen sich die Folge, wem der Zuschlag zu erteilen ist, nach den Bestimmungen der Vereinbarungen von selbst ableitet (vgl. BGHZ 6, 335, 338 und 48, 25, 27).

    Übertragen Parteien die rechtsgestaltende Festsetzung der einander geschuldeten Leistungen Dritten, so handelt es sich nach gefestigter Rechtsprechung bei einer solchen Vereinbarung nicht um eine Schiedsabrede, sondern um eine Schiedsgutachter-Klausel, wenn die Festsetzung des Leistungsinhalts nach dem Parteiwillen im Rahmen des § 319 BGB vom staatlichen Gericht überprüft werden soll (BGHZ 6, 335, 338; BGHZ 48, 25, 28; BGH Urteil vom 21. Mai 1975 - VIII ZR 161/73 = WM 1975, 770, 771 = NJW 1975, 1556).

  • OLG München, 23.12.2015 - 34 SchH 10/15

    Abgrenzung von Schiedsvereinbarung und Schiedsgutachtenvereinbarung

    Ob die Parteien eine Schieds- oder aber eine Schiedsgutachtenvereinbarung geschlossen haben, entscheidet sich nicht an der von ihnen gewählten Bezeichnung, sondern vor allem an den dem ausgewählten Organ oder der Person zugewiesenen Aufgaben und an der Frage, welche Wirkung der Entscheidung nach dem Parteiwillen zukommen soll einschließlich der Frage, ob und anhand welchen Maßstabs eine gerichtliche Inhaltskontrolle vorbehalten bleiben soll (BGHZ 6, 335/338; 48, 25/28; NJW 1975, 1556/1557; Senat vom 7.8.2006, 34 SchH 9/05 = SchiedsVZ 2006, 286/288; vom 13.1.2011, 34 Sch 24/10 und vom 21.1.2011, 34 SchH 9/10, je DIS-Datenbank; OLG Brandenburg NJW-RR 2014, 405; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1365; Zöller/Geimer ZPO 31. Aufl. § 1029 Rn. 4; MüKo/Münch ZPO 4. Aufl. vor § 1025 Rn. 55 f.; Musielak/Voit ZPO 12. Aufl. § 1029 Rn. 17; Schlosser in Stein/Jonas ZPO 23. Aufl. vor 1025 Rn. 54; Thomas/Putzo ZPO 36. Aufl. vor § 1029 Rn. 4; MüKo/Heermann BGB 6. Aufl. § 675 Rn. 101; Palandt/Grüneberg BGB 75. Aufl. § 317 Rn. 6 und 8; Lachmann Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis 3. Aufl. Rn. 79; Kasolowsky/Schabl SchiedsVZ 2012, 84/85).

    Eine andere Beurteilung ist auch nicht deshalb geboten, weil die Entscheidung über Meinungsverschiedenheiten von der Beantwortung rechtlicher Vorfragen abhängen kann und diese rechtliche Bewertung vom Sachverständigen vorgenommen werden soll (BGHZ 48, 25/30; NJW 1975, 1556; Senat vom 1.6.2005, 34 Sch 5/05 = MDR 2005, 1186).

  • BGH, 18.12.2013 - IV ZR 207/13

    Familiengerichtliche Genehmigung: Abgrenzung von Schiedsvereinbarung und

    Der Schiedsvertrag hat die Entscheidung des Rechtsstreits durch außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit stehende Schiedsrichter zum Ziel, während die Schiedsgutachtenabrede lediglich auf die Feststellung einzelner Tatbestandselemente oder gutachterliche Leistungsbestimmungen gerichtet ist (BGH, Urteile vom 26. April 1991 - V ZR 61/90, NJW 1991, 2761 unter I 1; vom 17. Mai 1967 - VIII ZR 58/66, BGHZ 48, 25, 27 f.; vom 25. Juni 1952 - II ZR 104/51, BGHZ 6, 335, 338 f.).
  • KG, 11.07.2002 - 23 Sch 3/02
    Leitsatz der Redaktion: Vertragliche Vereinbarungen, nach welchen mangels einer Einigung der Parteien über die Anpassung von Leistungen in Dauerschuldverhältnissen ein Dritter die Leistungspflicht einer Partei zu bestimmen hat, sind in aller Regel als Schiedsgutachtenverträge anzusehen (BGHZ 48, 25; BGH NJW 2001, 1930).

    Die Vereinbarung eines Schiedsvertrages bedeutet den Ausschluss des ordentlichen Gerichts von jeder Entscheidung, während eine Schiedsgutachtenabrede den Weg zu ihm nur grundsätzlich versperrt, den Parteien aber die Möglichkeit offen lässt, in Ausnahmefällen schwerwiegende Fehler des Schiedsgutachtens nachprüfen zu lassen (vgl. BGHZ 48, 25.28).

    Vertragliche Vereinbarungen, nach welchen bei Ausbleiben einer Einigung über die Anpassung von Leistungen in Dauerschuldverhältnissen ein Dritter die Leistungspflicht einer Partei zu bestimmen hat, sind in aller Regel als Schiedsgutachterverträge zu verstehen (vgl. BGHZ 48, 25; BGH, NJW 1996, 453; NJW 2001, 1930).

  • OLG Celle, 19.10.2023 - 11 U 29/23

    Dirketanspruch des Sachverständigen auf Zahlung von Sachverständigenhonorare

    Rechtsfragen können dementsprechend nicht Gegenstand eines Sachverständigenverfahrens sein, auch wenn der Sachverständige im Rahmen seiner Zuständigkeit einzelne rechtliche Erwägungen anstellen muss (vgl. zur Abgrenzung von Schiedsrichter und Schiedsgutachter BGH, Urteil vom 17. Mai 1967 - VIII ZR 58/66 , juris Rn. 32; vgl. im Übrigen BeckOK-VVG/Car a.a.O. Rn. 6; Johannsen a.a.O. Rn. 625).
  • BGH, 04.06.1975 - VIII ZR 243/72

    Erhöhung eines Mietzinses infolge eines sachverständigen Schiedsgutachtens -

    Der erkennende Senat hat schon früher entschieden, daß es bei Wertsicherungsklauseln wie der hier vorliegenden, wo die Änderung des Mietzinses von der grundlegenden Veränderung der "Verhältnisse" abhängig gemacht ist, grundsätzlich auch Sache des Schiedsgutachters ist, die Vortrage mit zu entscheiden (BGHZ 48, 25).
  • OLG München, 01.06.2005 - 34 Sch 5/05

    Keine Vollstreckbarerklärung des Honorargutachtens einer Rechtsanwaltskammer

    Sofern eine Überprüfung auf offenbare Unrichtigkeit durch staatliche Gerichte möglich bleiben soll, handelt es sich um ein Schiedsgutachten, soll dies ausgeschlossen sein, liegt ein Schiedsvertrag im Sinn von §§ 1029 ff. ZPO vor (BGHZ 48, 25/30 f.; BGH NJW 1975, 1556; Palandt/Heinrichs § 317 Rn. 8).
  • OLG Naumburg, 20.05.2005 - 10 Sch 1/05

    Anforderungen an die wirksame Vereinbarung einer Schiedsabrede

  • OLG Koblenz, 27.04.1995 - 5 U 1536/94

    Feststellen der Wirksamkeit der Schiedsgerichtsabrede im Rahmen eines

  • BGH, 05.02.1971 - V ZR 172/69

    Beschränkte gerichtliche Überprüfung der Sachverständigenbewertung -

  • LG Ansbach, 15.12.2009 - 3 O 127/08

    Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Krankheitskostenversicherung:

  • BGH, 08.10.1976 - V ZR 213/74

    Feststehen des Erbbauzinses nach Zeit und Höhe für die ganze Erbbauzeit im voraus

  • OLG München, 13.06.2008 - 34 SchH 4/08
  • BGH, 04.07.1969 - V ZR 188/67

    Bestellung von Erbbaurecht an Grundstücken - Auslegung von Anpassungsklauseln in

  • OLG München, 13.01.2011 - 34 Sch 24/10
  • BGH, 29.01.1971 - V ZR 97/68

    Abgrenzung einer Schiedsgutachterklausel von einer Schiedsvertragsabrede -

  • OLG Düsseldorf, 06.07.1998 - 12 Sch 1/98
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Rechtsprechung
   BGH, 20.04.1967 - VII ZR 280/64   

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https://dejure.org/1967,734
BGH, 20.04.1967 - VII ZR 280/64 (https://dejure.org/1967,734)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1967 - VII ZR 280/64 (https://dejure.org/1967,734)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1967 - VII ZR 280/64 (https://dejure.org/1967,734)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 834
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51

    Rechtsmittelbegründung nach Armenrechtsantrag

    Auszug aus BGH, 20.04.1967 - VII ZR 280/64
    § 561 Abs. 2 ZPO ist insoweit nicht anwendbar (RGZ 159, 83; BGHZ 7, 280, 284) [BGH 06.10.1952 - III ZR 369/51].
  • RG, 20.12.1938 - III 70/38

    1. Ist in der Revisionsinstanz die Zulässigkeit der Berufung von Amts wegen zu

    Auszug aus BGH, 20.04.1967 - VII ZR 280/64
    § 561 Abs. 2 ZPO ist insoweit nicht anwendbar (RGZ 159, 83; BGHZ 7, 280, 284) [BGH 06.10.1952 - III ZR 369/51].
  • RG, 08.12.1938 - V B 4/38

    Wird die Berufungsfrist in Lauf gesetzt, wenn die bei der Zustellung des Urteils

    Auszug aus BGH, 20.04.1967 - VII ZR 280/64
    Wesentliche Fehler der beglaubigten Abschrift machen die Zustellung aber unwirksam (RGZ 159, 25; Nachschlagewerk des Reichsgerichts zu § 170 ZPO Nr. 12 und 13; BGH, LM Nr. 8 zu § 317 ZPO; Beschluß des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 24. November 1964 VI ZR 242/64).
  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags;

    Bei wesentlichen Abweichungen von Urschrift und zugestelltem Schriftstück liegt eine formungültige Zustellung vor, da der Empfänger von dem zuzustellenden Schriftstück keine sichere Kenntnis erhält (Senatsurteil vom 20. April 1967 - VII ZR 280/64 = MDR 1967, 834 = LM ZPO § 170 Nr. 14; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl. § 170 Rdn. 33 f).
  • BGH, 10.03.1998 - X ZB 31/97

    Unwirksamkeit der Zustellung bei Unvollständigkeit der Urteilsausfertigung

    Vielmehr handelt es sich auch insoweit um einen Vorgang, der nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden muß (vgl., insbesondere zur notwendig einheitlichen Beurteilung für alle Prozeßparteien, BGH, Urt. v. 20.4.1967 - VII ZR 280/64, LM § 170 ZPO, Nr. 14).
  • BGH, 26.10.1976 - VI ZR 249/75

    Zustellung einer fehlerhaften Urteilsausfertigung

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  • BFH, 28.08.1991 - I R 37/91

    Zulässigkeit der Revisionseinlegung durch Steuerberater unter dem Briefkopf einer

    Die der Klägerin bzw. ihren Vertretern zugegangene Ausfertigung der Verfügung betreffend die Fristverlängerung weicht in einem wesentlichen Punkt von der Urschrift ab, womit die Zustellung der Verfügung grundsätzlich nicht wirksam wäre (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 20. April 1967 VII ZR 280/64, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1967, 834).
  • BGH, 27.10.1977 - 4 StR 326/77

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist nach Zustellung einer Urteilsausfertigung

    Für die Fristberechnung maßgeblich ist auch, wenn an denselben Empfangsberechtigten mehrfach zugestellt wird, die erste Zustellung (OLG Hamburg NJW 1965, 1614), indessen nur, wenn ihr nicht etwa ein wesentlicher Mangel anhaftet (BGH MDR 1967, 834 Nr. 42).
  • BGH, 25.10.1977 - VI ZR 198/76

    Wirksamkeit der Zustellung der Berufungsschrift bei in der Berufungsschrift

    Fehlte, wie der Kläger behauptet, bei dem am 27. Januar 1975 übergebenen Schriftstück die Seite 1 a mit dem Urteilstenor, so war die Zustellung, da ein wesentlicher Fehler vorliegt, unwirksam (vgl. BGH Urt. v. 20. April 1967 - VII ZR 280/64 = LM ZPO § 170 Nr. 14 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 11.03.1999 - 1St RR 257/98

    Versehentliches Angebot zur Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage

    Wird von der Geschäftsstelle eine fehlerhafte, zum Beispiel von der Urschrift abweichende Ausfertigung einer Entscheidung zugestellt, berührt das allenfalls die Wirksamkeit der Zustellung, begründet aber nicht etwa einen Anspruch des Betroffenen auf die inhaltliche Richtigkeit der Ausfertigung (BGH MDR 1967, 834; NJW 1998, 1959 ; BayObLG MDR 1982, 501; für den Fall einer von der Urschrift des Strafbefehls abweichenden, dem Angeklagten zugestellten Ausfertigung OLG Düsseldorf VRS 58, 41).
  • BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 600/79
    Kleinere Mängel sind solche, durch die der Erklärung sinhalt der Urschrift nicht verändert wird und die die Rechtsverfolgung für den Antragsgegner nicht erschweren (BAG AP Nr.lzu § 170 ZPO [zu 2 a der Gründe]; BGH LM Nr. 14 zu § 170 ZPO = MDR 1967, 834; OLG Hamm NJW 1978, 830 [831]).
  • BGH, 01.09.1977 - 4 StR 326/77

    Revisionseinlegungsfrist bei mehrfacher Zustellung - Anforderungen an die

    Für die Fristberechnung maßgeblich ist auch, wenn an denselben Empfangsberechtigten mehrfach zugestellt wird, die erste Zustellung (OLG Hamburg NJW 1965, 1614), indessen nur, wenn ihr nicht etwa ein wesentlicher Mangel anhaftet (BGH MDR 1967, 834 Nr. 42).
  • BGH, 28.04.1992 - X ZB 14/91

    Klage einer Patentinhaberin gegen den Widerruf ihres Patents - Fehlende

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, daß ein wesentlicher Fehler der beglaubigten Abschrift eines Urteils (oder Beschlusses) die Zustellung unwirksam macht (BGH MDR 1967, 834).
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