Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.04.1968

Rechtsprechung
   BGH, 12.06.1968 - 2 StR 109/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,527
BGH, 12.06.1968 - 2 StR 109/68 (https://dejure.org/1968,527)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1968 - 2 StR 109/68 (https://dejure.org/1968,527)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1968 - 2 StR 109/68 (https://dejure.org/1968,527)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,527) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Entführung - Herabsetzung der Widerstandsmöglichkeiten und Verteidigungsmöglichkeiten durch eine Aufenthaltsveränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 178
  • NJW 1968, 1885
  • MDR 1968, 772
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.06.1951 - 1 StR 202/51
    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - 2 StR 109/68
    Nach dem festgestellten Sachverhalt scheidet auch eine Entführung Minderjähriger gemäß § 237 StGB aus (vgl. BGHSt 1, 199, 202 [BGH 05.06.1951 - 1 StR 202/51]; BGH LM Nr. 2 zu § 237 StGB).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Durch die mit der Entführung verbundene Ortsveränderung wird das Tatopfer regelmäßig in seinen Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten in einem Maß eingeschränkt, daß es dem ungehemmten Einfluß des Täters ausgesetzt ist (vgl. BGHSt 22, 178, 179; 24, 90, 93; BGH NJW 1989, 917).
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage bei Umständen, die in der Person des Opfers

    Danach liegt eine schutzlose Lage vor, wenn die Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers in einem solchen Maß vermindert sind, daß es dem ungehemmten Einfluß des Täters preisgegeben ist (BGHSt 44, 228, 231 unter Hinweis auf BGHSt 22, 178 f.; 24, 90, 93; BGHSt 45, 253, 256).
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 441/88

    Keine "List" bei fehlender falscher Vorstellung des Opfers über den Sinn der

    Der Bundesgerichtshof hat - allerdings noch zu § 236 a.F. StGB - in seiner Entscheidung BGHSt 22, 178 [BGH 12.06.1968 - 2 StR 109/68] das Vorliegen einer Entführung verneint, wenn die Frau "dem ungehemmten Einfluß" des Täters nicht preisgegeben ist.

    In der Entscheidung BGHSt 22, 178 [BGH 12.06.1968 - 2 StR 109/68] hat der Bundesgerichtshof verneint, daß die Opfer dem ungehemmten Einfluß des Täters preisgegeben waren.

  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98

    Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"

    Danach liegt eine hilflose Lage vor, wenn die Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers in einem solchen Maß vermindert sind, daß es dem ungehemmten Einfluß des Täters preisgegeben ist (vgl. BGHSt 22, 178 f.; 24, 90, 93).
  • BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81

    Androhung von Gewalt als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für den Leib - Fahren

    In BGHSt 22, 178 [BGH 12.06.1968 - 2 StR 109/68] hat der 2. Strafsenat den Angeklagten vom Vorwurf einer Entführung mit Gewalt (§ 236 StGB aF) freigesprochen, ohne Vergewaltigung anzunehmen, obgleich der Täter zwei Mädchen gegen deren erklärten Willen in einen Waldweg gefahren hatte und unter Ausnutzung dieser Situation, nach vergeblichem Versuch bei dem einen der Mädchen, mit dem anderen den Geschlechtsverkehr ausgeübt hatte.
  • OLG Zweibrücken, 16.02.2009 - 1 Ws 17/09

    Geiselnahme: Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen bei Verschleppung und

    Denn durch die mit der Entführung verbundene Ortsveränderung wird das Tatopfer regelmäßig in seinen Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten in einem Maß eingeschränkt, dass es dem ungehemmten Einfluss des Täters ausgesetzt ist (vgl. BGHSt 22, 178, 179; 24, 90, 93; BGH NJW 1989, 917).
  • BGH, 27.01.1971 - 2 StR 591/70

    Tatbestandsvoraussetzungen der Entführung wider Willen - Erfordernis der Absicht

    Doch verbietet sich eine solche Deutung des Gesetzeswortlauts, weil die Beratung der Vorschrift durchaus an das herkömmliche Verständnis des Begriffs der Entführung wider Willen, wie er zuletzt in BGHSt 22, 178 [BGH 12.06.1968 - 2 StR 109/68] erörtert wurde, anknüpfte und niemals zum Ausdruck kam, daß der Begriff künftig den ihm bisher beigelegten Bedeutungsinhalt insoweit einbüßen solle.

    Es ist deshalb nicht zu erkennen, woher die Strafkammer die Überzeugung von einer vollständigen Unfähigkeit Frau S. zur Gegenwehr gewonnen haben kann; dies läßt es auch als zweifelhaft erscheinen, ob das Landgericht den Begriff der hilflosen Lage zutreffend beurteilt hat (vgl. BGHSt 22, 178 [BGH 12.06.1968 - 2 StR 109/68]).

  • BGH, 08.09.1998 - 1 StR 439/98

    Anforderungen an eine hilflose Lage im Sinne des § 177 Abs. 1 - 3

    Zur Definition des Merkmals, wurde auf die Auslegung des entsprechenden Begriffs der hilflosen Lage in den §§ 221, 234 und 237 StGB (vgl. dazu BGHSt 22, 178; 24, 90, 93; BGHR StGB § 237 hilflose Lage 1) verwiesen.
  • BGH, 20.12.2005 - 3 StR 406/05

    Geiselnahme (Zwei-Personen-Verhältnis; eigenständige Bedeutung der Zwangslage)

    Danach wollte der Angeklagte den Gerichtsvollzieher zwar entführen (vgl. BGHSt 22, 178, 179; 24, 90, 92 f.).
  • BGH, 12.03.1969 - 2 StR 59/69

    Entführung wider Willen - Ortsveränderung als Tatbestandsmerkmal der Entführung

    Mit dieser Ortsveränderung war das Merkmal der Entführung erfüllt (BGHSt 22, 178 [BGH 12.06.1968 - 2 StR 109/68] mit Nachweisen).

    Diese Frage wird in BGHSt 22, 178, 180 [BGH 12.06.1968 - 2 StR 109/68] nur deshalb erörtert, weil der Täter es dort gleichzeitig mit zwei Mädchen zu tun hatte, die sich auch abseits der Fahrstraße bei der Abwehr unerwünschter Zudringlichkeiten gegenseitig zu Hilfe kommen konnten und nur bei Hinzutreten eines weiteren Umstandes - z.B. Verschleppung in eine unbekannte, weit abgelegene Einöde - der Verfügungsgewalt des Täters hätten schutzlos unterliegen können.

  • BGH, 17.01.1969 - 4 StR 490/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Entführung - Anforderungen an die

  • BGH, 11.08.2010 - 2 StR 128/10

    Geiselnahme (unzureichende Feststellungen; listiges Weglocken; qualifizierte

  • BGH, 18.08.1978 - 4 StR 176/77

    Gesetzwidrige Beschränkung der Öffentlichkeit des Verfahrens - Glaubwürdigkeit

  • BGH, 25.01.1972 - 1 StR 403/71

    "Hilflose Lage" als Voraussetzung für den äußeren Tatbestand einer Entführung

  • BGH, 20.09.1977 - 1 StR 479/77

    Entführung gegen den Willen - Verbringen in eine hilflose Lage - Alkoholbedingte

  • BGH, 18.02.1970 - 2 StR 580/69

    Strafbarkeit wegen Entführung wider Willen in Tateinheit mit versuchter Notzucht,

  • BGH, 25.10.1968 - 4 StR 274/68

    Auslegung des Merkmals der Entführung im Hinblick auf die Strafdrohung -

  • BGH, 22.06.1976 - 1 StR 216/76

    Versuch der Vergewaltigung als Ausnutzung der hilflosen Lage im Rahmen der

  • BGH, 06.11.1973 - 1 StR 482/73

    Entführung wider Willen, vorsätzliche Körperverletzung und Diebstahl -

  • BGH, 11.11.1970 - 2 StR 168/70

    Nötigung zur Duldung des Beischlafs - Hilflose Lage des Opfers

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 09.04.1968 - 1 StR 650/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,7560
BGH, 09.04.1968 - 1 StR 650/67 (https://dejure.org/1968,7560)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1968 - 1 StR 650/67 (https://dejure.org/1968,7560)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1968 - 1 StR 650/67 (https://dejure.org/1968,7560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,7560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Verfahrensrüge - Erforderlichkeit der Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht nach Verbindung zweier Verfahren und daraus resultierender Anklage des Zeugen - Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 772
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.08.1952 - 3 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.04.1968 - 1 StR 650/67
    Als solcher stand es ihr überhaupt frei zu schweigen (§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO); ein Hinweis auf die einer Zeugin zustehenden Verweigerungsrechte wäre auch hinsichtlich, der sie nicht betreffenden Vorwürfe unzulässig gewesen (BGHSt 3, 149, 152) [BGH 15.08.1952 - 3 StR 267/52].
  • BGH, 29.06.1954 - 2 StR 122/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.04.1968 - 1 StR 650/67
    Betrug läge nur dann vor, wenn das Opfer aus freien, nur durch Irrtum beeinflußten Willen über sein Vermögen verfügt und es dadurch unmittelbar geschädigt hätte (BGHSt 14, 170, 171 [BGH 11.03.1960 - 4 StR 588/59]; 18, 221, 223 [BGH 16.01.1963 - 2 StR 591/62]; BGH Urteil vom 23. Juli 1963 - 1 StR 260/63 -); nicht aber dann, wenn die Täuschung dem Täter nur die Herbeiführung des Schadens durch eine eigene, den Gewahrsam des Inhabers ohne dessen Kenntnis eigenmächtig aufhebende Handlung ermöglichen sollte (BGH GA 1966, 212; Urteile vom 29. Juni 1954 - 2 StR 122/54 - und vom 29. Juni 1960 - 2 StR 268/60 -).
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 09.04.1968 - 1 StR 650/67
    Die vom Verteidiger des Angeklagten angebrachten Verfahrensrügen enthalten keine bestimmte Behauptung der Tatsachen, die die Verfahrensfehler enthalten sollen; die Rügen sind deshalb nicht ordnungsgemäß erhoben (BGHSt 7, 162, 163) [BGH 01.02.1955 - 5 StR 678/54].
  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Auszug aus BGH, 09.04.1968 - 1 StR 650/67
    Beschluß vom 26. Juni 1967 (Bd. II Bl. 187 SA) durfte sie jedoch in der Hauptverhandlung nicht mehr (teilweise) als Zeugin angesehen werden, sondern nur noch als Angeklagte (BGHSt 10, 8, 11) [BGH 18.10.1956 - 4 StR 278/56].
  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59

    Gerichtliche Aufklärungspflicht von Amts wegen bei Unklarheiten über

    Auszug aus BGH, 09.04.1968 - 1 StR 650/67
    Betrug läge nur dann vor, wenn das Opfer aus freien, nur durch Irrtum beeinflußten Willen über sein Vermögen verfügt und es dadurch unmittelbar geschädigt hätte (BGHSt 14, 170, 171 [BGH 11.03.1960 - 4 StR 588/59]; 18, 221, 223 [BGH 16.01.1963 - 2 StR 591/62]; BGH Urteil vom 23. Juli 1963 - 1 StR 260/63 -); nicht aber dann, wenn die Täuschung dem Täter nur die Herbeiführung des Schadens durch eine eigene, den Gewahrsam des Inhabers ohne dessen Kenntnis eigenmächtig aufhebende Handlung ermöglichen sollte (BGH GA 1966, 212; Urteile vom 29. Juni 1954 - 2 StR 122/54 - und vom 29. Juni 1960 - 2 StR 268/60 -).
  • BGH, 29.06.1960 - 2 StR 268/60

    Verurteilung wegen Rückfallbetruges - Verstoß gegen die Vorschriften der

    Auszug aus BGH, 09.04.1968 - 1 StR 650/67
    Betrug läge nur dann vor, wenn das Opfer aus freien, nur durch Irrtum beeinflußten Willen über sein Vermögen verfügt und es dadurch unmittelbar geschädigt hätte (BGHSt 14, 170, 171 [BGH 11.03.1960 - 4 StR 588/59]; 18, 221, 223 [BGH 16.01.1963 - 2 StR 591/62]; BGH Urteil vom 23. Juli 1963 - 1 StR 260/63 -); nicht aber dann, wenn die Täuschung dem Täter nur die Herbeiführung des Schadens durch eine eigene, den Gewahrsam des Inhabers ohne dessen Kenntnis eigenmächtig aufhebende Handlung ermöglichen sollte (BGH GA 1966, 212; Urteile vom 29. Juni 1954 - 2 StR 122/54 - und vom 29. Juni 1960 - 2 StR 268/60 -).
  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62

    Sammelgarage - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, Mitgewahrsam

    Auszug aus BGH, 09.04.1968 - 1 StR 650/67
    Betrug läge nur dann vor, wenn das Opfer aus freien, nur durch Irrtum beeinflußten Willen über sein Vermögen verfügt und es dadurch unmittelbar geschädigt hätte (BGHSt 14, 170, 171 [BGH 11.03.1960 - 4 StR 588/59]; 18, 221, 223 [BGH 16.01.1963 - 2 StR 591/62]; BGH Urteil vom 23. Juli 1963 - 1 StR 260/63 -); nicht aber dann, wenn die Täuschung dem Täter nur die Herbeiführung des Schadens durch eine eigene, den Gewahrsam des Inhabers ohne dessen Kenntnis eigenmächtig aufhebende Handlung ermöglichen sollte (BGH GA 1966, 212; Urteile vom 29. Juni 1954 - 2 StR 122/54 - und vom 29. Juni 1960 - 2 StR 268/60 -).
  • BGH, 23.07.1963 - 1 StR 260/63

    Annahme eines Betruges bei Ermöglichung der Schadensherbeiführung mittels

    Auszug aus BGH, 09.04.1968 - 1 StR 650/67
    Betrug läge nur dann vor, wenn das Opfer aus freien, nur durch Irrtum beeinflußten Willen über sein Vermögen verfügt und es dadurch unmittelbar geschädigt hätte (BGHSt 14, 170, 171 [BGH 11.03.1960 - 4 StR 588/59]; 18, 221, 223 [BGH 16.01.1963 - 2 StR 591/62]; BGH Urteil vom 23. Juli 1963 - 1 StR 260/63 -); nicht aber dann, wenn die Täuschung dem Täter nur die Herbeiführung des Schadens durch eine eigene, den Gewahrsam des Inhabers ohne dessen Kenntnis eigenmächtig aufhebende Handlung ermöglichen sollte (BGH GA 1966, 212; Urteile vom 29. Juni 1954 - 2 StR 122/54 - und vom 29. Juni 1960 - 2 StR 268/60 -).
  • BGH, 26.10.1972 - VII ZR 181/71

    Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen für die Mängelbeseitigung

    Auszug aus BGH, 09.04.1968 - 1 StR 650/67
    Ein solcher Wille, den eigenen Gewahrsam zugunsten des Angeklagten aufzugeben, wäre Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 263 StGB; auf die Weggabe handlung allein kommt es nicht entscheidend an (BGHZ 59 365, 369) [BGH 26.10.1972 - VII ZR 181/71].
  • BGH, 12.10.2016 - 1 StR 402/16

    Betrug (Abgrenzung zum Trickdiebstahl); Diebstahl (Trickdiebstahl;

    Es nimmt nicht in den Blick, dass in Fällen, in denen sich der Täter, eine Sache durch Täuschung verschafft - wie hier unter dem Vorwand, nur ein Telefonat führen zu wollen und das Telefon dann zurückzugeben -, für die Abgrenzung von Wegnahme (§ 242 StGB) und Vermögensverfügung (§ 263 StGB) auch die Willensrichtung des Getäuschten und nicht nur das äußere Erscheinungsbild des Tatgeschehens maßgebend ist (BGH, Urteile vom 16. Januar 1963 - 2 StR 591/62, BGHSt 18, 221, 223; vom 9. April 1968 - 1 StR 650/67, JZ 1968, 637; vom 23. Juni 1965 - 2 StR 12/65, GA 1966, 212 und vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2; Beschluss vom 2. August 2016 - 2 StR 154/16).

    Betrug liegt vor, wenn der Getäuschte aufgrund freier, nur durch Irrtum beeinflusster Entschließung Gewahrsam übertragen will und überträgt (vgl. BGH, Urteile vom 9. April 1968 - 1 StR 650/67, JZ 1968, 637 und vom 23. Juni 1965 - 2 StR 12/65, GA 1966, 212).

    Dass unter diesen Voraussetzungen der Geschädigte gegen seinen Willen die tatsächliche Herrschaft über die noch in seiner unmittelbaren Nähe befindlichen Sache vollständig verloren haben könnte, ist ohne das Hinzutreten besonderer Umstände (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 8. März 1988 - 5 StR 532/87, NStZ 1988, 270) regelmäßig mit den maßgeblichen Anschauungen des täglichen Lebens nicht vereinbar (vgl. BGH, Urteile vom 13. März 1951 - 1 StR 20/51; vom 23. Juni 1965 - 2 StR 12/65, GA 1966, 212; vom 9. April 1968 - 1 StR 650/67, JZ 1968, 637 und vom 19. Juni 1973 - 1 StR 202/73, bei Dallinger MDR 1974, 15; Beschluss vom 15. September 1987 - 1 StR 460/87, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 2 mwN; Vogel in LK, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 73, 88).

  • BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86

    Starfbarkeit wegen schweren räuberischen Diebstahls - Starfbarkeit wegen

    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach Fälle entschieden, in denen das Verhalten des Täters trotz eines Nehmens der Sache als Betrug wie auch umgekehrt trotz eines Gebens als Diebstahl beurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1983, 2827; BGH MDR 1968, 772; BGH GA 1966, 199).

    Diebstahl ist gegeben, wenn die Täuschung lediglich dazu dienen soll, einen gegen den Willen des Berechtigten gerichteten eigenmächtigen Gewahrsamsbruch des Täters zu ermöglichen oder wenigstens zu erleichtern (vgl. hierzu BGHSt 14, 170; 18, 221 [BGH 16.01.1963 - 2 StR 398/62]; BGH GA 1966, 212; BGH MDR 1968, 772; BGH NJW 1983, 2827; BGH, Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 StR 202/73).

  • BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73

    Zur Deckung in der Teilkaskoversicherung - Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und

    Durch die zweifelsfrei fortbestehende Einwirkungsmöglichkeit des Klägers auf sein Fahrzeug bis zu dessen eigenmächtiger Wegnahme unterscheidet sich der Sachverhalt von den sonst gleichliegenden Fällen, die der Entscheidung BGH JZ 1968, 637 = MDR 1968, 772 [BGH 09.04.1968 - 1 StR 650/67] und dem bereits angezogenen Urteil OLG Köln MDR 1973, 866 [OLG Köln 20.03.1973 - Ss 279/72] zugrunde lagen.
  • BGH, 19.06.1973 - 1 StR 202/73

    Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

    Der Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB) setzt u.a. voraus, daß der vom Täter Getäuschte aus freiem, nur durch Irrtum beeinflußten Villen über sein Vermögen oder das ihm faktisch anvertraute Vermögen eines anderen verfügt und dieses dadurch unmittelbar schädigt, wobei eine solche Verfügung bereits in einer bloßen Gewahrsamsübertragung liegen kann (BGHSt 7, 252, 255; 14, 170, 171; 18, 221, 223; BGH GA 1966, 212; BGH JZ 1968, 637).
  • BGH, 16.01.1973 - 1 StR 540/72

    Verurteilung wegen schweren Raubs - Verlust des Gewahrsams an einem Revolver mit

    Dann aber ist, wie der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden hat, nicht Betrug gegeben (BGH GA 1966, 212; Urteile vom 29. Juni 1954 - 2 StR 122/54 -, vom 29. Juni 1960 - 2 StR 268/60 - und vom 9. April 1968 - 1 StR 650/67).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht