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   OLG Düsseldorf, 15.08.1968 - 21 W 55/68   

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OLG Düsseldorf, 15.08.1968 - 21 W 55/68 (https://dejure.org/1968,9407)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.08.1968 - 21 W 55/68 (https://dejure.org/1968,9407)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. August 1968 - 21 W 55/68 (https://dejure.org/1968,9407)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 143
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 10.06.2016 - 16 U 89/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Berichterstattung der

    Ob der gänzlich unfreiwillige Aufenthalt, zum Beispiel in Strafhaft, bei Vorliegen einer ausreichenden Dauer einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen kann, ist umstritten (dafür OLG Düsseldorf MDR 1969, 143; Raape/Sturm § 9 A III 4; dagegen OLG Köln, Beschluss vom 09.11.1995, 10 UF 78/95, Juris Rn. 7; Palandt/Heidrich, 75. Aufl. 2016, EGBGB 5, Rn. 10; den gewöhnlichen Aufenthalt jedenfalls dann bejahend, wenn eine Rückkehr an den Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts nicht mehr möglich ist BayObLG Beschluss vom 09.01.2003, 3Z AR 47/02, Juris Rn. 5; OLG München, Beschluss vom 04.07.2006, 33 Wx 60/06, Juris Rn. 16).
  • OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06

    Vorläufige und endgültige Betreuung bei strafrechtlicher Unterbringung in

    Zwar begründet nach wohl überwiegender Auffassung im Zivilrecht das zwangsweise Verbringen oder Verbleiben (z.B. durch Strafhaft oder Kriegsgefangenschaft) grundsätzlich keinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem jeweiligen Ort (BayObLG Beschluss vom 9.1.2003 - 3Z AR 47/02 zit. nach Juris; OLG Köln FamRZ 1996, 946; Palandt/Heldrich aaO. m.w.N.; anders für die Strafhaft wohl OLG Düsseldorf MDR 1969, 143).
  • OLG München, 04.07.2006 - 33 Wx 60/06

    Justizvollzugsanstalt als Heim im Sinne der Stundensatzregelung für Betreuer

    Zwar begründet nach wohl überwiegender Auffassung im Zivilrecht das zwangsweise Verbringen oder Verbleiben (z.B. durch Strafhaft oder Kriegsgefangenschaft) grundsätzlich keinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem jeweiligen Ort (BayObLG Beschluss vom 9. Januar 2003 - 3Z AR 47/02 zit. nach Juris; OLG Köln FamRZ 1996, 946; Palandt/Heldrich a.a.O. m.w.N.; anders für die Strafhaft wohl OLG Düsseldorf MDR 1969, 143).
  • OLG Zweibrücken, 03.05.2007 - 3 W 61/07

    Betreuervergütung: Abrechnung auf Basis des reduzierten Stundenansatzes bei

    Wenn auch nach wohl überwiegender Auffassung im Zivilrecht alleine das zwangsweise Verbringen oder Verbleiben grundsätzlich keinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem jeweiligen Ort begründet (vgl. BayObLG Beschluss vom 09.01.2003 - 3Z AR 47/02 zit. nach Juris; OLG Köln FamRZ 1996, 946; Palandt/Heldrich, BGB 65. Aufl. Art. 5 EGBGB Rdnr. 10 m.w.N.; anders für die Strafhaft wohl OLG Düsseldorf MDR 1969, 143), so entscheiden jedoch die Gesamtumstände des Einzelfalles, ob ein Untergebrachter seinen Daseinsmittelpunkt und damit auch seinen gewöhnlichen Aufenthalt dennoch in einer solchen Klinik hat.
  • OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 210/06

    Vergütung des Betreuers für einen in Strafhaft befindlichen Betreuten

    Da ein gewöhnlicher Aufenthalt durch tatsächliches Verweilen und nicht durch einen rechtsgeschäftlichen Willen begründet wird, kann auch durch die zwangsweise Unterbringung in einer Strafhaft oder Pflegeanstalt ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet werden, sofern nur die JVA für den Betroffenen zum Daseinsmittelpunkt geworden ist und der Betroffene keinen anderen Daseinsmittelpunkt als den Ort der Haft oder der sonstigen zwangsweisen Unterbringung hat (OLG München, Beschluss vom 04.07.2006, a.a.O.; BayObLG BtPrax 2003, 132 - die Entscheidung betrifft den Fall der Unterbringung im Rahmen des Maßregelvollzugs in einem Bezirkskrankenhaus - im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf MDR 1969, 143; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, Rn. 991).
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