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   OLG Karlsruhe, 13.11.1968 - 5 U 188/67   

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OLG Karlsruhe, 13.11.1968 - 5 U 188/67 (https://dejure.org/1968,9519)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.11.1968 - 5 U 188/67 (https://dejure.org/1968,9519)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. November 1968 - 5 U 188/67 (https://dejure.org/1968,9519)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 483
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 02.12.2010 - IX ZR 247/09

    Haftung wegen unerlassener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur

    Ebenso wie für das Aufrechnungsverbot gegen den Täter eines Vorsatzdelikts anerkannt ist, dass es auch Folgeschäden wie Verzugszinsen (BGH, Urt. v. 18. November 2010 - IX ZR 67/10, z.V.b.) und Rechtsverfolgungskosten (OLG Karlsruhe MDR 1969, 483; OLG Köln NJW-RR 1990, 829 f; Staudinger/Gursky, BGB 13. Bearb. 2006 § 393 Rn. 22; MünchKomm-BGB/Schlüter, 5. Aufl. § 393 Rn. 3; vgl. auch BFHE 178, 532, 537) schützend umfasst, hat dies auch für die entsprechende Ausnahme von der Restschuldbefreiung nach § 302 Nr. 1 InsO zu gelten.
  • BGH, 18.11.2010 - IX ZR 67/10

    Restschuldbefreiungsverfahren: Klage eines Insolvenzgläubigers auf Zahlung von

    Zu den Passivforderungen, die durch das Aufrechnungsverbot des § 393 BGB privilegiert werden, gehören auch Forderungen auf Erstattung von Folgeschäden eines vorsätzlichen Delikts wie etwa Kostenerstattungsansprüche bei der gerichtlichen Durchsetzung der Schadensersatzforderung sowie der Anspruch auf Verzugszinsen (OLG Karlsruhe MDR 1969, 483; OLG Köln NJW-RR 1990, 829 f; Staudinger/Gursky, BGB 13. Bearb. 2006, § 393 Rn. 22; MünchKomm-BGB/Schlüter, 5. Aufl., § 393 Rn. 3; Erman/Wagner, BGB 12. Aufl., § 393 Rn. 2; vgl. auch BFHE 178, 532, 537).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 12 U 39/08

    Amtshaftung: Aufrechnung gegen einen Anspruch wegen menschenunwürdiger

    Auch wenn in der Rechtssprechung angenommen wird, dass Ansprüche auf Erstattung von Folgeschäden aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, wie etwa Kostenerstattungsansprüche aus der gerichtlichen Geltendmachung des Schadensersatzanspruches (OLG Karlsruhe MDR 1969, 483; OLG Köln, Urteil vom 18.01.1990 AZ: 1 U 68/89; Rüßmann in: Juris PK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 393 BGB, Rn. 7) dem Aufrechnungsverbot des § 393 BGB unterfallen, somit Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung darstellen, führt dies im vorliegenden Fall zu keinem anderen Ergebnis.
  • BFH, 22.08.1995 - VII B 107/95

    Kostenerstattungsanspruch - Kostenfestsetzungsverfahren - Aufrechnung -

    Nur ausnahmsweise, wenn ein Beteiligter in der Entscheidung des Gerichts, in der die Kostenentscheidung zu seinen Lasten getroffen ist, gerade wegen einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung zum Schadenersatz verurteilt worden ist, mag es angehen, in den Schutz des Aufrechnungsverbots nach § 393 BGB auch den hieraus folgenden prozessualen Kostenerstattungsanspruch des Geschädigten einzubeziehen, so wie dies auch für Zinsen von Schadensersatz-Geldforderungen gilt, welche ihren Rechtsgrund ebenfalls nicht unmittelbar in der unerlaubten Handlung haben, sondern erst durch den Verzug des Schädigers ausgelöst worden sind (Oberlandesgericht - OLG - Karlsruhe, Urteil vom 13. November 1968 5 U 188/67, Monatsschrift für Deutsches Recht 1969, 483).
  • OLG Köln, 18.01.1990 - 1 U 68/89

    Möglichkeit der Aufrechnung gegen Forderungen aus einer vorsätzlich begangenen

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  • BGH, 01.03.1985 - V ZR 91/83

    Verpflichtung des Verkäufers zur Übergabe des Eigentums an einem Viehbestand zur

    Darüber hinaus ist es vom Zweck des § 393 BGB, dem Geschädigten schnellen und von Gegenansprüchen ungehinderten Ersatz seines Schadens zu ermöglichen, her geboten, auch Verzugszinsen in die Regelung einzubeziehen, sofern nur der zugrundeliegende Sachverhalt die Merkmale einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung aufweist (OLG Karlsruhe MDR 1969, 483; Erman/H.P. Westermann, BGB 7. Aufl. § 393 Rdn. 2; MünchKomm/von Feldmann, BGB § 393 Rdn. 1).
  • FG Berlin, 18.03.1995 - VII 237/94
    Das Aufrechnungsverbot erstrecke sich auch auf Folgeschäden, wie z. B. Kostenerstattungsansprüche (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 13. November 1968 V U 188/67 in MDR 1969, 483 [OLG Karlsruhe 13.11.1968 - 5 U 188/67] ).
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   OLG Hamburg, 30.01.1969 - 6 U 124/68   

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