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   OLG Hamm, 08.06.1970 - 21 W 15/70   

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https://dejure.org/1970,9427
OLG Hamm, 08.06.1970 - 21 W 15/70 (https://dejure.org/1970,9427)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.06.1970 - 21 W 15/70 (https://dejure.org/1970,9427)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juni 1970 - 21 W 15/70 (https://dejure.org/1970,9427)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 1018
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 26.06.2000 - 22 W 30/00

    Nachholung einer unterbliebenen Kostenentscheidung; Zulässigkeit einer Ergänzung

    Dies ist kein Fall des § 319 ZPO (vgl. OLG Hamm MDR 1970, 1018).
  • OLG Hamburg, 12.08.1982 - 2a WF 56/82
    Es entspricht der in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen Auffassung, daß Ansprüche auf Befreiung von einer Verbindlichkeit dann, wenn die Schuld der Höhe nach feststeht, und auch von einem Dritten erfüllt werden kann, auf die Vornahme einer vertretbaren Handlung gerichtet sind, und nach § 887 ZPO vollstreckt werden (KG MDR 1970, 1018; FamRZ 1974, 449, 452; OLG Frankfurt FamRZ 1976, 108 mit Anm. Brühl; JurBüro 1978, 770; OLG Düsseldorf MDR 1980, 410; Baumbach/Hartmann, ZPO 40. Aufl. § 887 Anm. 1 und 6; Münzberg in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. Überbl.

    Auch wenn es um die Befreiung von einer Geldverbindlichkeit geht, ist die vereinzelt befürwortete direkte Vollstreckung nach § 803 ZPO nicht möglich (KG MDR 1970, 1018, gegen Schulte, NJW 1960, 902), denn wie gerade der vorliegende Fall der Befreiung von einer Unterhaltsverbindlichkeit zeigt, kann die Befreiung nicht nur durch eine Geldleistung erfolgen, sondern es bleibt dem Schuldner unbenommen, seiner Verpflichtung auf jede beliebige Art zu entsprechen.

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