Rechtsprechung
BGH, 07.11.1969 - V ZR 148/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 53, 52
- NJW 1970, 283
- MDR 1970, 127
- DNotZ 1970, 174
- DB 1970, 53
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.11.1966 - V ZR 39/64
Vereinbarung eines Vorkaufrechts über ein Grundstück - Annahme eines bedingten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.05.1954 - V ZR 1/54
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - Drs-Bund, 30.03.1961 - BT-Drs III/2635 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96
Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des …
Der Gesetzgeber wollte mit dieser Vorschrift das im Gemeininteresse liegende Vorkaufsrecht gegenüber Vertragspartnern schützen, die es durch Berufung auf die Nichtigkeit des Kaufvertrages auszuschalten beabsichtigen (BGHZ 53, 52, 54). - OLG Oldenburg, 14.02.1985 - 1 U 107/84
Siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht trotz Unterverbriefung
angegebenen Kaufpreises von 130 000,- DM ein solcher von 200 000,- DM vereinbart worden sei ( §§ 117 Abs. 1, 125, 313 BGB ).,Denn gemäß § 4 Abs. 2 RSG gilt dem Siedlungsunternehmen gegenüber das beurkundete Entgelt als vereinbart (vgl. BGHZ 53, 52 [= DNotZ 1970, 174] und OLG Köln RdL 1965, 201 ).Im vorliegenden Falle sollte aber durch die Bestimmung des § 4 Abs. 3 RSG das im +Interesse der Allgemeinheit liegende siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht gegenüber den Vertragspartnern dadurch geschützt werden, daß ein solches Recht nicht durch die Berufung auf die Nichtigkeit des Kaufvertrages ausgeschaltet werden kann (vgl. BGHZ 53, 52, 54 [= DNotZ 1970, 174 ]).
- OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01
Zum Vorkaufsrecht bei überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die …
Der Gesetzgeber wollte mit dieser Vorschrift das im Gemeininteresse liegende Vorkaufsrecht gegenüber Vertragspartnern schützen, die es auf diesem Wege auszuschalten beabsichtigen (BGHZ 53, 52, 54).
- BGH, 01.06.1977 - V BLw 20/76
Anforderung an die Darlegung der Gründe bei der Erhebung einer …
Die Rechtsbeschwerde sieht eine Abweichung vom Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 1975 - V BLw 26/74 (DNotZ 1976, 239 = RdL 1975, 331) in folgendem: Das Beschwerdegericht berücksichtige nicht, daß der Zeuge H. nach seiner Aussage nur bereit sei, den beurkundeten Kaufpreis von 5 DM je Quadratmeter zu zahlen, während nach der erwähnten Entscheidung ein hauptberuflicher Landwirt nur dann den Vorzug vor einem Landwirt im Nebenberuf (oder einem Nichtlandwirt) verdiene, wenn er den tatsächlich ausgehandelten Preis entrichten wolle; dieser Preis müsse - woran es im vorliegenden Falle fehle - mindestens bestimmbar sein (BGH Urteil vom 7. November 1969 - V ZR 148/66 - NJW 1970, 283, 284).Eine die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde begründende Abweichung von BGH NJW 1970, 283, 284 (= BGHZ 53, 52) kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil das Beschwerdegericht die dort behandelte Frage, inwieweit das "vereinbarte Entgelt" im Sinne des § 4 Abs. 3 RSG bestimmt oder wenigstens bestimmbar sein muß, nicht anders entschieden, sondern offengelassen hat.
- OLG Düsseldorf, 11.06.2001 - 9 U 183/00
Haftung des Grundstückskäufers bei Weiterverkauf des Grundstücks ohne Bestellung …
Es ist also eine Ausnahmevorschrift, durch die ein Schwarzkauf entgegen der allgemeinen Regelung des § 117 BGB zugunsten der Siedlungsgesellschaft als gültig angesehen wird (vgl. BGHZ 53, 52, 54). - OLG Düsseldorf, 11.06.2001 - 9 U 183/99
Schadensersatz wg. Nichtbestellung Vorkaufsrecht
Es ist also eine Ausnahmevorschrift, durch die ein Schwarzkauf entgegen der allgemeinen Regelung des § 117 BGB zugunsten der Siedlungsgesellschaft als gültig angesehen wird (vgl. BGHZ 53, 52, 54).
Rechtsprechung
BGH, 25.06.1969 - IV ZR 787/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Festsetzung des Streitwertes - Voraussetzungen für die Bewertung des Streitgegenstandes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 14.05.1969 - IV ZR 787/68
- BGH, 25.06.1969 - IV ZR 787/68
Papierfundstellen
- MDR 1970, 127
- DB 1970, 345
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 01.02.2024 - 15 U 43/23 Dieser ist indes dem Gesamtstreitwert nicht gem. § 39 Abs. 1 GKG hinzuzurechnen, weil dies zu einer mehrfachen Bewertung desselben Streitgegenstands führen würde (BGH, Beschl. v. 25.06.1969, Az.: IV ZR 787/68, Rn. 4, zitiert nach juris).
- BGH, 09.10.1991 - XII ZR 81/91
Revision gegen die Höhe der Beschwer; Maßgeblichkeit für die Höhe der Beschwer …
Würden neben den bereits ausgeurteilten 3.746,50 DM die im Rahmen des § 8 ZPO auf die gleiche Zeit entfallende Nutzungsentschädigung von 5.670,00 DM (15. November 1989 bis 28. Februar 1990) voll berücksichtigt, würde ein Teil des Streitgegenstandes mehrfach bewertet, was dem Sinn des § 5 ZPO widerspräche (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Juni 1969 - IV ZR 787/68 - JurBüro 1969, 833). - OLG Bamberg, 06.05.2008 - 1 W 14/08
Streitwertbemessung: Gegenstandswert für einen kumulativen Antrag auf …
Der IV. Zivilsenat des BGH hatte bereits in seinem Beschluss vom 25.06.1969 (abgedruckt in MDR 1970, 127) die Auffassung vertreten, dass die Werte von Feststellungs- und Leistungsantrag nicht zusammenzurechnen sind, wenn ein Teil des vom ursprünglich alleinigen Feststellungsbegehrens umfassten Anspruchs im selben Verfahren mit der Leistungsklage geltend gemacht wird, da dies zu einer mehrfachen Bewertung desselben Streitgegenstandes führen würde. - VGH Bayern, 09.05.2023 - 8 C 23.761
Keine Addition der Antragswerte bei objektiver Klagehäufung
Rechtsprechung
BGH, 14.11.1969 - V ZR 124/66 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umsatzsteuerrückvergütung für den Erwerber einer Reichsheimstätte - Recht des sozialen Wohnungsbaus - Gesetzliches Gebot eines angemessenen Preises im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1970, 127
- DB 1969, 2332
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.02.1965 - V ZR 235/62
Zustandekommen eines bindenden Vorvertrages über ein Grundstück trotz Formmangels …
Auszug aus BGH, 14.11.1969 - V ZR 124/66
Aber dieses Ziel wurde im allgemeinen dadurch erreicht, daß die Kosten des Veräußerers gesenkt wurden und dieser zur Weitergabe der Kostensenkung an den Erwerber angehalten wurde, sei es durch eine Kostendeckungsklausel im öffentlich-rechtlichen Kreditbewilligungsbescheid oder im privatrechtlichen Darlehensvertrag (oben a; über deren Verhältnis zueinander vgl. BGHZ 40, 206 und Urteil vom 25. März 1968 III ZR 123/65), sei es durch das gesetzliche Gebot eines angemessenen Preises im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (vgl. hierzu Senatsurteil vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674) oder das Gebot der angemessenen Bedingungen in §§ 54, 56 des II. WoBauG (dazu neuerdings § 54 a in der Fassung des WoBauÄndG 1965 vom 24. August 1965, BGBl. I 945).Dies gilt insbesondere auch im Verhältnis zwischen dem bauenden Wohnungsunternehmen und dem Erwerber eines Eigenheimes: der erkennende Senat hat dort, wo der Umfang der Zahlungspflicht des Erwerbers von der Höhe der Gestehungskosten des veräußernden Bauherrn abhängt, eine Pflicht des Veräußerers bejaht, dem Erwerber die Unterlagen für die Selbstkosten nebst Bauzinsen, die Aufstellung über Rückstellungen sowie bei einer Mehrheit von Häusern die Verteilung der Gesamtkosten auf die einzelnen Häuser offenzulegen (Urteil vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, LM BGB § 313 Nr. 24 - WM 1965, 674; Urteil vom 19. Mai 1967, V ZR 24/66, LM BGB § 346 Nr. 6 = WM 1967, 660).
Der soziale Schutzgedanke bei einem mit öffentlichen Mitteln geförderten Kaufeigenheim reicht zwar nach der Rechtsprechung des Senats nicht aus, um eine Ausnahme vom Formerfordernis des § 313 BGB zu rechtfertigen (Urteil vom 16. Februar 1965 a.a.O.).
- BGH, 17.03.1954 - II ZR 248/53
Offenbarungspflichten bei Bestehen oder bei Gründung eines engeren persönlichen …
Auszug aus BGH, 14.11.1969 - V ZR 124/66
Der II. Zivilsenat hat bei Vertragsverhandlungen grundsätzlich die Verpflichtung anerkannt, den Partner über Umstände aufzuklären, die zur Vereitelung des Vertragszwecks geeignet sind und daher für die Entschließung des Partners von wesentlicher Bedeutung sein können, vorausgesetzt, daß der Partner die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (Urteil vom 17. März 1954 - II ZR 248/53, LM BGB § 276 (Fb)). - BGH, 07.11.1963 - VII ZR 189/61
Kündigung eines Wiederaufbaudarlehens
Auszug aus BGH, 14.11.1969 - V ZR 124/66
Aber dieses Ziel wurde im allgemeinen dadurch erreicht, daß die Kosten des Veräußerers gesenkt wurden und dieser zur Weitergabe der Kostensenkung an den Erwerber angehalten wurde, sei es durch eine Kostendeckungsklausel im öffentlich-rechtlichen Kreditbewilligungsbescheid oder im privatrechtlichen Darlehensvertrag (oben a; über deren Verhältnis zueinander vgl. BGHZ 40, 206 und Urteil vom 25. März 1968 III ZR 123/65), sei es durch das gesetzliche Gebot eines angemessenen Preises im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (vgl. hierzu Senatsurteil vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674) oder das Gebot der angemessenen Bedingungen in §§ 54, 56 des II. WoBauG (dazu neuerdings § 54 a in der Fassung des WoBauÄndG 1965 vom 24. August 1965, BGBl. I 945).
- BGH, 01.07.1966 - V ZR 167/65
Räumungsverlangen einer Klägerin wegen eines Rechts zum Rücktritt von dem …
Auszug aus BGH, 14.11.1969 - V ZR 124/66
Daß diese Veräußerungsverpflichtung - trotz ihrer öffentlich-rechtlichen Herkunft - eine im ordentlichen Rechtsweg verfolgbare bürgerlich-rechtliche Verpflichtung des Bauherrn darstellt, hat der Senat bereits im Urteil vom 1. Juli 1966, V ZR 167/65 (V/M 1966, 1086) ausgesprochen. - BGH, 19.05.1967 - V ZR 24/66
Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …
Auszug aus BGH, 14.11.1969 - V ZR 124/66
Dies gilt insbesondere auch im Verhältnis zwischen dem bauenden Wohnungsunternehmen und dem Erwerber eines Eigenheimes: der erkennende Senat hat dort, wo der Umfang der Zahlungspflicht des Erwerbers von der Höhe der Gestehungskosten des veräußernden Bauherrn abhängt, eine Pflicht des Veräußerers bejaht, dem Erwerber die Unterlagen für die Selbstkosten nebst Bauzinsen, die Aufstellung über Rückstellungen sowie bei einer Mehrheit von Häusern die Verteilung der Gesamtkosten auf die einzelnen Häuser offenzulegen (Urteil vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, LM BGB § 313 Nr. 24 - WM 1965, 674; Urteil vom 19. Mai 1967, V ZR 24/66, LM BGB § 346 Nr. 6 = WM 1967, 660). - BGH, 25.03.1968 - III ZR 123/65
Auszug aus BGH, 14.11.1969 - V ZR 124/66
Aber dieses Ziel wurde im allgemeinen dadurch erreicht, daß die Kosten des Veräußerers gesenkt wurden und dieser zur Weitergabe der Kostensenkung an den Erwerber angehalten wurde, sei es durch eine Kostendeckungsklausel im öffentlich-rechtlichen Kreditbewilligungsbescheid oder im privatrechtlichen Darlehensvertrag (oben a; über deren Verhältnis zueinander vgl. BGHZ 40, 206 und Urteil vom 25. März 1968 III ZR 123/65), sei es durch das gesetzliche Gebot eines angemessenen Preises im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (vgl. hierzu Senatsurteil vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674) oder das Gebot der angemessenen Bedingungen in §§ 54, 56 des II. WoBauG (dazu neuerdings § 54 a in der Fassung des WoBauÄndG 1965 vom 24. August 1965, BGBl. I 945).
- BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93
Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen
Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen (vgl. z. B. BGH Urteil vom 14. November 1969 - V ZR 124/66 - LM § 242 BGB Nr. 23 zum Kauf eines mit öffentlichen Mitteln geförderten Eigenheimes). - BGH, 11.02.1972 - V ZR 153/69
Erwerb eines Eigenheims - Übereignung eines Grundstücks - Anspruch auf …
Mit diesem Vortrag haben die Kläger schlüssig dargetan, daß ihnen schon im Jahre 1961 nach § 56 Abs. 1 II. WoBauG ein Anspruch gegen den Beklagten zustand (vgl. Senatsurteil vom 14. November 1969 - V ZR 124/66, WM 1970, 68, 69), mit ihnen einen Veräußerungsvertrag über das Kaufeigenheim zu angemessenen Bedingungen abzuschließen.