Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.02.1970

Rechtsprechung
   BGH, 11.06.1970 - III ZR 7/69   

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BGH, 11.06.1970 - III ZR 7/69 (https://dejure.org/1970,636)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1970 - III ZR 7/69 (https://dejure.org/1970,636)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1970 - III ZR 7/69 (https://dejure.org/1970,636)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Erhöhung einer Enteignungsentschädigung - Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Verletzung der Vorschriften über den gesetzlichen Richter sowie das rechtliche Gehör - Anhörung der Parteien bei einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 194
    Bewertung von privaten Wegen

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1644
  • MDR 1970, 994
  • DB 1970, 1537
  • DB 1970, 1831
  • BauR 1970, 166
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.01.1954 - I ZR 251/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.06.1970 - III ZR 7/69
    Sie betrifft, wie der Bundesgerichtshof bereits früher entschieden hat, lediglich eine innere Angelegenheit des Gerichts, die von den Parteien auch nicht angefochten werden kann (BGH, Urt. v. 22. Januar 1954 - I ZR 251/52, insoweit LM ZPO § 302 Nr. 4 nicht veröffentlicht).
  • BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Auszug aus BGH, 11.06.1970 - III ZR 7/69
    Die Rechtsprechung unterscheidet dementsprechend zwei Zeitpunkte: nämlich einmal den Zeitpunkt, der den Umfang des Eingriffs, also den Zustand sowie die Qualität des Enteignungsobjekts bestimmt, und daneben den für die Preis- und Währungsverhältnisse maßgeblichen Stichtag, der insbesondere in Zeiten schwanken der Preise sich verschieben kann (siehe dazu z.B. BGHZ 39, 198; 40, 87 [BGH 26.06.1963 - IV ZR 273/62] ; 43, 300 [BGH 30.03.1965 - VI ZR 248/63] ; BGH LM BBauG § 95 Nr. 4 = BGH Warn 1967 Nr. 159).
  • BGH, 26.06.1963 - IV ZR 273/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.06.1970 - III ZR 7/69
    Die Rechtsprechung unterscheidet dementsprechend zwei Zeitpunkte: nämlich einmal den Zeitpunkt, der den Umfang des Eingriffs, also den Zustand sowie die Qualität des Enteignungsobjekts bestimmt, und daneben den für die Preis- und Währungsverhältnisse maßgeblichen Stichtag, der insbesondere in Zeiten schwanken der Preise sich verschieben kann (siehe dazu z.B. BGHZ 39, 198; 40, 87 [BGH 26.06.1963 - IV ZR 273/62] ; 43, 300 [BGH 30.03.1965 - VI ZR 248/63] ; BGH LM BBauG § 95 Nr. 4 = BGH Warn 1967 Nr. 159).
  • BGH, 27.06.1963 - III ZR 166/61

    Zeitpunkt und Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Auszug aus BGH, 11.06.1970 - III ZR 7/69
    Die Rechtsprechung unterscheidet dementsprechend zwei Zeitpunkte: nämlich einmal den Zeitpunkt, der den Umfang des Eingriffs, also den Zustand sowie die Qualität des Enteignungsobjekts bestimmt, und daneben den für die Preis- und Währungsverhältnisse maßgeblichen Stichtag, der insbesondere in Zeiten schwanken der Preise sich verschieben kann (siehe dazu z.B. BGHZ 39, 198; 40, 87 [BGH 26.06.1963 - IV ZR 273/62] ; 43, 300 [BGH 30.03.1965 - VI ZR 248/63] ; BGH LM BBauG § 95 Nr. 4 = BGH Warn 1967 Nr. 159).
  • BGH, 30.03.1965 - VI ZR 248/63

    Haftungsausschluß aufgrund einer Erklärung über Kaskoversicherung bei einem

    Auszug aus BGH, 11.06.1970 - III ZR 7/69
    Die Rechtsprechung unterscheidet dementsprechend zwei Zeitpunkte: nämlich einmal den Zeitpunkt, der den Umfang des Eingriffs, also den Zustand sowie die Qualität des Enteignungsobjekts bestimmt, und daneben den für die Preis- und Währungsverhältnisse maßgeblichen Stichtag, der insbesondere in Zeiten schwanken der Preise sich verschieben kann (siehe dazu z.B. BGHZ 39, 198; 40, 87 [BGH 26.06.1963 - IV ZR 273/62] ; 43, 300 [BGH 30.03.1965 - VI ZR 248/63] ; BGH LM BBauG § 95 Nr. 4 = BGH Warn 1967 Nr. 159).
  • BGH, 08.04.1965 - III ZR 60/64

    Voraussetzungen für die gesonderte Entschädigung der Nebenberechtigten nach § 97

    Auszug aus BGH, 11.06.1970 - III ZR 7/69
    Die Rechtsprechung unterscheidet dementsprechend zwei Zeitpunkte: nämlich einmal den Zeitpunkt, der den Umfang des Eingriffs, also den Zustand sowie die Qualität des Enteignungsobjekts bestimmt, und daneben den für die Preis- und Währungsverhältnisse maßgeblichen Stichtag, der insbesondere in Zeiten schwanken der Preise sich verschieben kann (siehe dazu z.B. BGHZ 39, 198; 40, 87 [BGH 26.06.1963 - IV ZR 273/62] ; 43, 300 [BGH 30.03.1965 - VI ZR 248/63] ; BGH LM BBauG § 95 Nr. 4 = BGH Warn 1967 Nr. 159).
  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BGH, 11.06.1970 - III ZR 7/69
    Nach der Rechtsprechung ist der Bestimmung des Art. 101 GG Genüge getan, wenn der zur Entscheidung berufene Richter seine allgemeine Zuständigkeit aus dem Gesetz sowie dem Geschäftsverteilungsplan ableitet, seine Berufung zur Mitwirkung an der Entscheidung im Einklang mit generellen Regelungen geschieht und die erforderlichen Einzelmaßnanmen nicht willkürlich erfolgen (BVerfGE 4, 416 [BVerfG 20.03.1956 - 1 BvR 479/55] ; 132 [BVerfG 01.12.1954 - 2 BvG 1/54] /144; 17, 294/299; 18, 349).
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BGH, 11.06.1970 - III ZR 7/69
    Nach der Rechtsprechung ist der Bestimmung des Art. 101 GG Genüge getan, wenn der zur Entscheidung berufene Richter seine allgemeine Zuständigkeit aus dem Gesetz sowie dem Geschäftsverteilungsplan ableitet, seine Berufung zur Mitwirkung an der Entscheidung im Einklang mit generellen Regelungen geschieht und die erforderlichen Einzelmaßnanmen nicht willkürlich erfolgen (BVerfGE 4, 416 [BVerfG 20.03.1956 - 1 BvR 479/55] ; 132 [BVerfG 01.12.1954 - 2 BvG 1/54] /144; 17, 294/299; 18, 349).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BGH, 11.06.1970 - III ZR 7/69
    Das bedeutet, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrundegelegt werden dürfen, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (BVerfGE 13, 132/145; 17, 86/95; 18, 399).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60

    Verfassungswidrigkeit der Witwenversorgung nach dem BVersG - Ansoruch auf

    Auszug aus BGH, 11.06.1970 - III ZR 7/69
    Das bedeutet, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrundegelegt werden dürfen, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (BVerfGE 13, 132/145; 17, 86/95; 18, 399).
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60

    Überbesetzung

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Danach ergeht die gerichtliche Entscheidung auf die Anzeige eines Richters ohne Anhörung der Verfahrensbeteiligten; sie wird ihnen auch nicht bekanntgegeben (vgl. BGH, GA 1962, S. 338; NJW 1970, S. 1644).

    Hingegen wird für den Fall der Selbstablehnung eines Richters von der überwiegenden Rechtsprechung und Teilen der Fachliteratur die Ansicht vertreten, die Anhörung der Verfahrensbeteiligten sei sachwidrig und entbehrlich (vgl. BGH, GA 1962, S. 338; NJW 1970, S. 1644; Pfeiffer in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 2. Aufl., § 30 Rdnr. 4; Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., § 30 Rdnr. 5; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 48 Anm. 2; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., § 25 II 3 b, S. 139).

    Der Bundesgerichtshof verweist demgegenüber auf die Pflicht des Staates zur Justizgewährung, die es gebiete, "ohne langwierige Förmlichkeiten" für jeden Streitfall einen Richter bereitzustellen (BGH, NJW 1970, S. 1644).

  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 27/94

    Bewertung einer Privatstraße

    Dieser für die verkehrsmäßige Anbindung der neuen Ferienwohnsiedlung notwendige Ausbau gab dem Grund und Boden auf absehbare Dauer den Charakter von nichtbebauungsfähigem Straßenland (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 1970 - III ZR 7/69 - WM 1970, 1033).

    Daraus darf allerdings, wie das Berufungsgericht auch nicht verkennt, nicht geschlossen werden, daß solchen Grundstücken ein realer wirtschaftlicher Wert nicht beizumessen sei; vielmehr muß der Wert in derartigen Fällen unter Berücksichtigung aller Umstände nach § 287 ZPO geschätzt werden (Senatsurteile vom 11. Juni 1970 aaO., 2. Februar 1978 aaO. und 20. April 1989 - III ZR 237/87 - BGHR GG Art. 14 Abs. 3 Satz 3 Wertermittlung 2).

    Daraus, daß der Senat es bei einer dem Streitfall ähnlichen Sachlage als eine zulässige Methode angesehen hat, auf den Ertragswert nach Maßgabe einer von den Anliegern der Straße geschuldeten Notwegrente abzustellen (Urteil vom 11. Juni 1970 aaO.), läßt sich nicht schließen, daß die Anwendung - auch - der Sachwertmethode sachwidrig wäre.

    Im Hinblick auf das genannte Senatsurteil vom 11. Juni 1970 (aaO.) und darauf, daß bei bebauten Grundstücken, die auf laufende Erträge ausgerichtet sind, das Ertragswertverfahren am nächsten liegt (vgl. Rössler/Langner/Simon/Kleiber aaO. S. 31; s. auch Senatsurteil BGHZ 120, 38, 47), kann es allerdings geboten sein, neben dem Sachwert auch den Ertragswert - und umgekehrt - zu ermitteln, wobei im Falle einer erheblichen Abweichung eine Ergebniskorrektur in Gestalt eines Zu- oder Abschlages in Betracht kommt (vgl. allgemein für die Bewertung bebauter Grundstücke Aust/Jacobs, Die Enteignungsentschädigung, 3. Aufl. S. 40 ff, 42; s. auch Senatsurteil aaO. S. 49).

  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87

    Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete

    Den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) verletzt diese Regelung nicht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. Juni 1970, NJW 1970, 1644).
  • BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72

    Besorgnis an der Unparteilichkeit des erkennenden Gerichts - Selbstablehnung

    Es kann in den Fällen des § 30 StPO, in denen der gesetzliche Richter durch Gerichtsentscheidung bestimmt wird (vgl. BGH GA 1962, 338; BGH NJW 1970, 1644), nichts anderes gelten als in vergleichbaren Fällen der Bestimmung des gesetzlichen Richters nach Vorschriften des GVG: Die Ausübung des Richteramts durch einen hierzu nicht bestellten Richter kann nicht nachträglich (nach Abschluß oder nach Beginn der richterlichen Tätigkeit) in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 Satz 2 GVG gebracht werden (vgl. RGSt 23, 166, 169; 66, 122, 124; BGHSt 12, 33, 36; 21, 174, 179).
  • VGH Hessen, 06.04.1993 - 1 TG 791/93

    Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Selbstablehnung eines Richters

    Das Bundesverwaltungsgericht (a. a. O.) verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.6.1970, III ZR 7/69, NJW 1970, 1644, in dem der Bundesgerichtshof überzeugend ausgeführt hat, daß § 48 Abs. 2 ZPO lediglich eine innere Angelegenheit des Gerichts betreffe, die von den Beteiligten nicht angefochten werden könne.
  • BGH, 05.05.1977 - III ZR 14/75

    Umfang der Entschädigung

    Die tatrichterlichen Feststellungen ergeben - anders als in dem Fall, der der Entscheidung des Senats LM BBauG § 95 Nr. 6 = NJW 1970, 1644 - MDR 1970, 894 zugrunde lag - nicht, daß die enteigneten Grundstücke nach dem Erwerb durch den Antragsteller die Qualität gewöhnlicher Wegeflächen hatten.
  • BGH, 20.12.1982 - AnwSt (B) 11/82

    Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Anhörung zu allgemeinen Maßnahmen der

    Dem Grundsatz, daß jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör hat, ist nicht zu entnehmen, daß die Verfahrensbeteiligten Anspruch darauf haben, zu allgemeinen Maßnahmen der Gerichtsverwaltung und insbesondere der gerichtlichen Selbstverwaltung gehört zu werden (BGH NJW 1970, 1644).
  • LG Mühlhausen, 14.09.1995 - 201 Js 49930/94

    Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht;

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  • BFH, 28.09.1984 - VI S 5/84
    Keinesfalls verbietet § 48 Abs. 2 ZPO, die Entscheidung über die Selbstablehnung den Parteien bekanntzugeben (hier: Entscheidung über die Selbstablehnung mehrerer Richter eines FG durch den BFH wegen der durch die Selbstablehnung eingetretenen Beschlußunfähigkeit des FG; kein Widerspruch zu BGH vom 11.6.1970 III ZR 7/69).
  • LG Köln, 23.12.1987 - 11 T 226/87

    Voraussetzungen der Gebührenermäßigung nach § 7 Nr. 6 PrGKG

    Soweit der Beschwerdesenat darauf verwiesen hat, daß der Wert von Straßenland nur einen Bruchteil des vollen Sachwertes ausmache, bedarf dies seitens der Kammer folgender Differenzierungen: a) Die bereits dem öffentlichen Verkehr dienenden, aber noch nicht im öffentlichen Eigentum stehenden Flächen haben durchaus einen Verkehrswert (vgl. BGH NJW 1970, 1644 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.1970 - III ZR 73/69   

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BGH, 16.02.1970 - III ZR 73/69 (https://dejure.org/1970,876)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1970 - III ZR 73/69 (https://dejure.org/1970,876)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1970 - III ZR 73/69 (https://dejure.org/1970,876)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1083 (Ls.)
  • MDR 1970, 994
  • BauR 1970, 168
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.09.1968 - III ZR 183/67

    Enteignung von Grundstücken zur Errichtung von Wohnbauten - Erstattung von

    Auszug aus BGH, 16.02.1970 - III ZR 73/69
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 16. September 1968, an Verkündungs Statt zugestellt am 29./31. Oktober 1968 - III ZR 183/67 (= WM 1969, 101 = Der Betrieb 1969, 1936) entschieden hat, sind Zinsen, die aufgrund des § 17 Abs. 4 des Landbesehaffungsgesetaes neben der zu verzinsenden Geldentschädigung gefordert werden, bei der Festsetzung des Streitwerts nach § 4 ZPO nicht zu berücksichtigen.
  • BGH, 03.04.2008 - III ZR 78/07

    Höhe und Verzinsung der Rückenteignungsentschädigung

    Bei dem Zinsanspruch handelt es sich um eine Nebenforderung (Senatsurteile vom 16. Februar 1970 - III ZR 73/69 - WM 1970, 646; vom 20. November 1975 - III ZR 129/73 - WM 1976, 162, 163), aber gleichwohl um einen eigenen von der Hauptforderung abgrenzbaren Streitgegenstand (vgl. BGH Urteil vom 12. April 1995 - XII ZR 104/94 - FamRZ 1995, 1138).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 4 B 211.88

    Voraussetzungen für die Würdigung einer Planungsalternative

    Kommt es danach maßgebend auf den Verkehrswert der zu enteignenden Grundstücksfläche an, so bleiben andere Faktoren in aller Regel außer Betracht (vgl. BGH LM § 4 Nr. 17 ZPO = NJW 1970, 1083), Das mag dann anders zu beurteilen sein, wenn ein Kläger über die Enteignung hinaus weitere wirtschaftliche Nachteile befürchtet.
  • OLG Naumburg, 31.01.2008 - 1 U 72/07

    Anwendbarkeit der Grundsätze der Vorwirkung der Enteignung auf spätere

    Die weiteren Begehren sind rechtlich als Nebenforderungen zu bewerten, weshalb sie auf die Festsetzung des Kostenwertes keinen Einfluss haben (§ 43 Abs. 1 GKG; vgl. auch BGH, Beschlüsse v. 28.09.1967, III ZR 164/66 = NJW 1968, 153 und v. 16.02.1970, III ZR 73/69 = MDR 1970, 994; Schmidt-Aßmann, a.a.O., § 99 Rn. 19 a.E.).
  • OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 104/07

    Keine Vorlagepflicht des OLG München bei Abweichung von Entscheidung des BayObLG

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (WM 1969, 101 ff.; BauR 1970, 168 f.) fallen nach Verzinsungsregeln berechnete Nutzungsentschädigungen für die vorzeitige Besitzeinweisung (vgl. Art. 13 Abs. 2, Art. 39 Abs. 4 BayEG) oder vorzeitige Besitzüberlassung unter diese Vorschrift, weil der Gesetzgeber diesen Anspruch als Nebenanspruch ausgestattet hat.
  • BVerwG, 16.07.1992 - 4 B 172.91

    Berücksichtigung von Planungsalternativen durch eine Planfeststellungsbehörde -

    Kommt es danach maßgebend auf den Verkehrswert der zu enteignenden Grundstücksfläche an, so bleiben andere Faktoren in aller Regel außer Betracht (vgl. BGH LM § 4 Nr. 17 ZPO = NJW 1970, 1083).
  • BVerwG, 17.12.1985 - 4 C 76.84

    Bemessung des Streitwerts im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Anerkennung

    Kommt es danach auf den Verkehrswert des zu enteignenden Grundstücks an, so bleiben andere, nur die Höhe der Entschädigung bestimmende Faktoren außer Betracht (vgl. BGH in LM § 4 ZPO Nr. 17 = NJW 1970, 1083).
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