Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 15.12.1970

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 51/68, 1 BvR 587/68, 1 BvR 759/68, 1 BvR 693/70   

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BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 51/68, 1 BvR 587/68, 1 BvR 759/68, 1 BvR 693/70 (https://dejure.org/1970,64)
BVerfG, Entscheidung vom 27.10.1970 - 1 BvR 51/68, 1 BvR 587/68, 1 BvR 759/68, 1 BvR 693/70 (https://dejure.org/1970,64)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Oktober 1970 - 1 BvR 51/68, 1 BvR 587/68, 1 BvR 759/68, 1 BvR 693/70 (https://dejure.org/1970,64)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AnVNG Art. 2 § 54 a Abs. 1; AnVNG Art. 2 § 54 a Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AnVNG Art. 2 § 54a; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit von Art. 2 § 54a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freiwillig Weiterversicherte - Ungleichbehandlung - Halbbelegung - Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 29, 283
  • NJW 1971, 371 (Ls.)
  • MDR 1971, 276
  • VersR 1971, 313
  • DB 1971, 148
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 51/68
    Die Stichtagsregelung insgesamt erfüllt nämlich nicht die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung für die Einführung einer solchen Regelung aufstellt; sie muß überhaupt und in der Wahl ihres Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar sein (vgl. BVerfGE 13, 31 [38]; 24, 220 [228]).
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 51/68
    Die Beschwerdeführerin zu 4) bezieht sich auf das im Beschluß vom 14. Oktober 1970 - 1 BvR 307/68 - erwähnte Gutachten von Prof. Dr. Hans Schneider, Heidelberg, das ebenfalls zu dem Ergebnis kommt, die Neuregelung sei verfassungswidrig.
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 51/68
    Die Stichtagsregelung insgesamt erfüllt nämlich nicht die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung für die Einführung einer solchen Regelung aufstellt; sie muß überhaupt und in der Wahl ihres Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar sein (vgl. BVerfGE 13, 31 [38]; 24, 220 [228]).
  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

    Insbesondere die für beide Verfassungsbeschwerden zentrale Frage, ob die durch den Gesetzgeber mit dem Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetz vorgesehene Stichtagsregelung verfassungsgemäß ist, lässt sich anhand der durch das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung von Stichtags- und anderen Übergangsvorschriften entwickelten Maßstäbe beantworten (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 29, 283 ; 43, 242 ; 44, 1 ; 47, 85 ).

    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtags- und anderen Übergangsvorschriften muss sich daher in Erkenntnis der aufgezeigten Schwierigkeiten auf die Frage beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 29, 283 ; 42, 263 ; 43, 242 ; 44, 1 ; 47, 85 ; 58, 81 ; 75, 78 ; 80, 297 ; 101, 239 ; 117, 272 ; 123, 111 ; 126, 369 ).

  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags notwendig ist und dass sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (stRspr, vgl. BVerfGE 29, 283 ; 75, 78 ; 87, 1 ; 101, 239 ; 117, 272 ).

    Auch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 1970 (BVerfGE 29, 283) folgt nichts anderes.

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags notwendig ist und dass sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (stRspr, vgl. BVerfGE 29, 283 ; 75, 78 ; 87, 1 ; 101, 239 ; 117, 272 ).

    Auch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 1970 (BVerfGE 29, 283) folgt nichts anderes.

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Das Bundesverfassungsgericht hat daraus gefolgert, daß Ausfallzeiten überwiegend auf staatlicher Gewährung beruhen und Ausdruck besonderer staatlicher Fürsorge sind (vgl. BVerfGE 29, 283 [302]; 50, 177 [187]).

    Härten, die jeder derartigen Regelung innewohnen, müssen aber dann hingenommen werden, wenn die Einführung eines Stichtages notwendig und die Wahl des Zeitpunkts, orientiert am gegebenen Sachverhalt, damit sachlich vertretbar ist (vgl. BVerfGE 13, 31 [38]; 24, 220 [228]; 29, 283 [299]).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvR 377/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,250
BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvR 377/69 (https://dejure.org/1970,250)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.1970 - 2 BvR 377/69 (https://dejure.org/1970,250)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 1970 - 2 BvR 377/69 (https://dejure.org/1970,250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 30, 54
  • NJW 1971, 419
  • MDR 1971, 276
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.11.1964 - 1 BvR 197/63

    Fristbeginn für die Ergebung der Verfassungsbeschwerde bei Urteilszustellung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvR 377/69
    Nach den Grundsätzen des Zivilprozesses werden die von Amts wegen zuzustellenden Entscheidungen in abgekürzter Form, d. h. ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe zugestellt (vgl. BVerfGE 18, 192 [194] und BVerfGE 21, 132 [136]).

    Zwar können im Verwaltungsgerichtsverfahren Urteile nur in vollständig abgefaßter Form nach §§ 116 Abs. 1 Satz 2 und 117 VwGO zugestellt werden (vgl. BVerfGE 18, 192 [195]).

    Dasselbe gilt für das finanzgerichtliche Verfahren (vgl. BVerfGE 19, 129 [132]) sowie für das Verfahren vor den Sozialgerichten (vgl. BVerfGE 18, 192 [195] und BVerfGE 21, 271 [277]).

    Die Interessen des Betroffenen an einer vollständigen Unterrichtung über die Urteilsgründe vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde werden dadurch gewahrt, daß ihm § 93 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 BVerfGG die Möglichkeit zur Unterbrechung der Frist einräumt, wenn diese bereits mit der Verkündung der Entscheidung zu laufen beginnt (vgl. BVerfGE 9, 109 [114 bis 118] und BVerfGE 18, 192 [194]).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvR 377/69
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 17. November 1969 richtet, liegt ein Rechtsschutzinteresse nicht vor, das in jeder Lage des Verfahrens gegeben sein muß (vgl. BVerfGE 9, 89 [92] und BVerfGE 21, 139 [143]).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvR 377/69
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 17. November 1969 richtet, liegt ein Rechtsschutzinteresse nicht vor, das in jeder Lage des Verfahrens gegeben sein muß (vgl. BVerfGE 9, 89 [92] und BVerfGE 21, 139 [143]).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvR 377/69
    Die Interessen des Betroffenen an einer vollständigen Unterrichtung über die Urteilsgründe vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde werden dadurch gewahrt, daß ihm § 93 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 BVerfGG die Möglichkeit zur Unterbrechung der Frist einräumt, wenn diese bereits mit der Verkündung der Entscheidung zu laufen beginnt (vgl. BVerfGE 9, 109 [114 bis 118] und BVerfGE 18, 192 [194]).
  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 498/62

    Umsatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvR 377/69
    Dasselbe gilt für das finanzgerichtliche Verfahren (vgl. BVerfGE 19, 129 [132]) sowie für das Verfahren vor den Sozialgerichten (vgl. BVerfGE 18, 192 [195] und BVerfGE 21, 271 [277]).
  • BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64

    Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör im

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvR 377/69
    Nach den Grundsätzen des Zivilprozesses werden die von Amts wegen zuzustellenden Entscheidungen in abgekürzter Form, d. h. ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe zugestellt (vgl. BVerfGE 18, 192 [194] und BVerfGE 21, 132 [136]).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64

    Südkurier

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvR 377/69
    Dasselbe gilt für das finanzgerichtliche Verfahren (vgl. BVerfGE 19, 129 [132]) sowie für das Verfahren vor den Sozialgerichten (vgl. BVerfGE 18, 192 [195] und BVerfGE 21, 271 [277]).
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