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   BGH, 14.07.1970 - 1 StR 68/70   

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BGH, 14.07.1970 - 1 StR 68/70 (https://dejure.org/1970,946)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1970 - 1 StR 68/70 (https://dejure.org/1970,946)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1970 - 1 StR 68/70 (https://dejure.org/1970,946)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes, Diebstahls, schweren Diebstahls und wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit schwerem Raub - Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung - Anforderungen an die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 545
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
    Auszug aus BGH, 14.07.1970 - 1 StR 68/70
    Um die Anwendung des neuen Rechts zu ermöglichen, sind die Einzelstrafen in den Fällen II 1, 2, 3, 4 und 5 aufzuheben, obgleich sie sich bei der Bildung der Gesamtstrafe nicht auswirken können; denn auch in einem solchen Fall sind die Einzelstrafen nicht nur Rechnungsgrößen, sondern auf Grund eines selbständigen Richterspruchs erkannte Strafen, die unter Umständen - z.B. im Fall der Wiederaufnahme des Verfahrens - selbständige Bedeutung gewinnen können (BGHSt 1, 252, 254 [BGH 21.05.1951 - 3 StR 224/51]; 4, 345, 346) [BGH 22.09.1953 - 1 StR 726/52].
  • BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1970 - 1 StR 68/70
    Um die Anwendung des neuen Rechts zu ermöglichen, sind die Einzelstrafen in den Fällen II 1, 2, 3, 4 und 5 aufzuheben, obgleich sie sich bei der Bildung der Gesamtstrafe nicht auswirken können; denn auch in einem solchen Fall sind die Einzelstrafen nicht nur Rechnungsgrößen, sondern auf Grund eines selbständigen Richterspruchs erkannte Strafen, die unter Umständen - z.B. im Fall der Wiederaufnahme des Verfahrens - selbständige Bedeutung gewinnen können (BGHSt 1, 252, 254 [BGH 21.05.1951 - 3 StR 224/51]; 4, 345, 346) [BGH 22.09.1953 - 1 StR 726/52].
  • BGH, 09.10.1964 - 4 StR 239/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1970 - 1 StR 68/70
    Er muß in aller Regel ebenso beurteilt werden wie der in § 211 StGB ausdrücklich hervorgehobene Beweggrund eines Täters, der einen Menschen tötet, um eine Straftat zu verdecken: in beiden Fällen handelt der Täter, um sich eigensüchtig der Verantwortung für begangenes Unrecht zu entziehen (BGH, Urteil, vom 4. Juli 1966 - 2 StR 197/66; ebenso für den Fall des gewaltsamen Ausbruchs aus der Strafanstalt: BGH, Urteil vom 9. Oktober 1964 - 4 StR 239/64).
  • BGH, 04.07.1966 - 2 StR 197/66

    Verwirklichung eines Mordmerkmals durch Abgabe von Schüssen auf Polizeibeamte zur

    Auszug aus BGH, 14.07.1970 - 1 StR 68/70
    Er muß in aller Regel ebenso beurteilt werden wie der in § 211 StGB ausdrücklich hervorgehobene Beweggrund eines Täters, der einen Menschen tötet, um eine Straftat zu verdecken: in beiden Fällen handelt der Täter, um sich eigensüchtig der Verantwortung für begangenes Unrecht zu entziehen (BGH, Urteil, vom 4. Juli 1966 - 2 StR 197/66; ebenso für den Fall des gewaltsamen Ausbruchs aus der Strafanstalt: BGH, Urteil vom 9. Oktober 1964 - 4 StR 239/64).
  • RG, 08.07.1929 - II 633/29

    Welches Höchstmaß gilt für eine Gesamtgefängnisstrafe gegen Jugendliche?

    Auszug aus BGH, 14.07.1970 - 1 StR 68/70
    Da bereits die Einzelstrafe für den versuchten Mord das abstrakte Höchstmaß der Gesamtstrafe in Höhe von fünfzehn Jahren (§ 75 Abs. 2 Satz 2 StGB) erreicht, kann sie nicht mehr erhöht werden (RGSt 63, 242, 243); der Grundsatz des § 75 Abs. 1 Satz 1 StGB (früher § 74 Abs. 1 StGB) muß insoweit zurücktreten.
  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 84/12

    Versuchter Mord (Heimtücke bei grundsätzlicher Angst des Opfers vor dem Täter:

    Dieser Tatantrieb muss in aller Regel ebenso beurteilt werden, wie die in § 211 Abs. 2 StGB ausdrücklich hervorgehobene Verdeckungsabsicht, weil es dem Täter in beiden Fällen darum geht, sich seiner Verantwortung für begangenes Unrecht unter Inkaufnahme des Todes eines Menschen zu entziehen (BGH, Urteil vom 14. Juli 1970 - 1 StR 68/70, MDR 1971, 722 bei Dallinger; Urteil vom 14. Oktober 1987 - 3 StR 145/87, BGHR § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 8; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98, StV 2000, 74, 75; Urteil vom 14. Juli 1988 - 4 StR 210/88, BGHR § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11; MüKo - StGB/Schneider, § 211 Rn. 78; LK - StGB/Jähnke, 11. Aufl., § 211 Rn. 25).
  • BGH, 26.06.2002 - 1 StR 191/02

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; schwerer Raub; Unterbringung in einer

    Wer bei der Tat eines anderen anwesend ist und sie billigt, wird nicht allein dadurch zum Mittäter (vgl. zu einer im Kern vergleichbaren Fallgestaltung BGH b. Dallinger MDR 1971, 545 f. m. w. N.; BGH NStZ 1999, 454 zu einer spontan am Tatort getroffenen Verabredung eines Raubes durch Mitglieder einer Diebesbande; allgemein zur Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und dem Exzeß eines Tatbeteiligten Roxin in LK 11. Aufl. § 25 Rdn. 175 m. w. N.).
  • BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84

    Hinzukommen nach zweimaliger Vergewaltigung - § 177, § 25 Abs. 2 StGB, keine

    Eine einseitige Billigung und Unterstützung des Vorgehens der anderen kann jedoch ein bewußtes und gewolltes Zusammenwirken nicht begründen; vielmehr muß hierfür weiter eine irgendwie hergestellte Willensübereinstimmung vorliegen, die auch durch schlüssige Handlungen geschaffen werden kann (vgl. BGHSt 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; BGH, Urteil vom 24. Februar 1971 - 3 StR 333/70 - bei Dallinger MDR 1971, 545).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit

    Nun ist freilich eine Mitwirkung an der Entstehung von Tatentschluß und Tatplan nicht unumgänglich; es genügt, daß der einzelne Mittäter bei der Ausführung der Tat in Übereinstimmung mit den anderen im Sinne des Planes handelt und ihn dadurch zu einem gemeinsamen macht (Roxin a.a.O. Rdn. 119; vgl. BGH GA 1969, 214; BGH bei Dallinger MDR 1971, 545).
  • BGH, 15.06.2022 - 6 StR 23/22

    Mord (sonstige niedrige Beweggründe; Gesamtwürdigung: Vorgeschichte der Tat,

    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der vorzunehmenden Gesamtwürdigung regelmäßig die Vorgeschichte der Tat von entscheidender Bedeutung, darunter das Verhalten des Opfers und das Verschulden des Täters an der zur Tat führenden Konfliktlage; in diesem Rahmen geht es zu Lasten des Täters, wenn sich seine Wut oder Verärgerung infolge der Reaktion des Opfers auf eine an ihm begangene Straftat steigert (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juli 1970 - 1 StR 68/70, bei Dallinger, MDR 1971, 722; vom 7. Februar 1996 - 2 StR 571/95, NStZ 1986, 384, 385; LK-StGB/Jähnke, 11. Aufl., § 211 Rn. 29 mwN).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    So hat der Bundegerichtshof in der Entscheidung vom 14. Juli 1970 - 1 StR 68/70, bei Dallinger MDR 1971, 722 - das Motiv des Verfolgten, sich durch Tötung eines Menschen der Festnahme zu entziehen, als einen niedrigen Beweggrund angesehen (dagegen Dreher/Tröndle 44. Aufl. § 211 StGB Rdn. 5 b).
  • BGH, 21.10.1976 - 4 StR 435/76

    Anforderungen an Feststellungen zur Verurteilung wegen Vergewaltigung - Folgen

    Der Umstand, daß der Angeklagte bei der Vergewaltigung der Frau Be. durch den Mitangeklagten D. anwesend war und zugesehen hat, reicht daher nicht aus, dem Angeklagten die Gewalthandlung des Mitangeklagten zuzurechnen, selbst wenn er dieses Vorgehen innerlich gebilligt haben sollte (BGH bei Dallinger MDR 1971, 545).

    Da eine einseitige Billigung und Unterstützung des Vorgehens des anderen ein bewußtes und gewolltes Zusammenwirken nicht begründen kann, muß weiter eine irgendwie hergestellte Willensübereinstimmung vorliegen, die auch durch schlüssige Handlungen geschaffen werden kann (vgl. BGHSt 6, 248, 249; BGH bei Dallinger MDR 1971, 545).

  • BayObLG, 26.02.1990 - 1 ObOWi 340/89

    Geldbuße wegen regelmäßigen verbotswidrigen Parkens eines Kraftfahrzeuges mit

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  • OLG Zweibrücken, 20.04.1994 - 1 Ss 43/94

    Würdigungsmangel; Absicht; Gewahrsamsbehauptung; Beweggrund ; Fluchtabsicht;

    objektiv muß eine aktive Beteiligung durch Förderung der weiteren Tat gegeben sein, während etwa die bloße Ausnutzung der durch den Vortäter geschaffenen Lage nicht ausreicht (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 545; bei Holtz MDR 1982, 446; MDR 1987, 281 ).
  • BGH, 02.12.1986 - 1 StR 638/86

    Vorraussetzungen eines bedingten Tötungsvorsatzes - Niederer Beweggrund bei

    Das Streben eines Gefangenen nach Freiheit steht dieser Wertung nicht entgegen (BGH, Urt. vom 9. Oktober 1964 - 4 StR 239/64; vgl. ferner BGH, Urteile vom 4. Juli 1966 - 2 StR 197/66, vom 14. Juli 1970 - 1 StR 68/70 - bei Dallinger MDR 1971, 722 und vom 23. Mai 1973 - 3 StR 6/73).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 394/93

    Totschlag durch Unterlassen aufgrund vorangegangener schwerer Misshandlung

  • BGH, 10.10.1984 - 3 StR 355/84

    Erfordernis der Ausübung von Gewalt oder einer Drohung im Augenblick des

  • BGH, 20.11.1986 - 4 StR 604/86

    Konkludente Drohung erfordert ein deutliches Erkennbarmachen des zu erwartenden

  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 198/94
  • BGH, 03.11.1992 - 1 StR 622/92

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes - Notwendigkeit der

  • OLG Oldenburg, 05.10.1998 - Ss 359/98

    Berücksichtigung von Geständnis und Rechtsmittelbeschränkung als

  • BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82

    Revision gegen eine Verurteilung wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne

  • BGH, 13.12.1978 - 2 StR 391/78

    Verfahrenshindernis der Verjähung in der Revision

  • BGH, 25.08.1970 - 1 StR 241/70

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die

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