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   BVerwG, 22.01.1971 - IV C 60.69   

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BVerwG, 22.01.1971 - IV C 60.69 (https://dejure.org/1971,402)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1971 - IV C 60.69 (https://dejure.org/1971,402)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1971 - IV C 60.69 (https://dejure.org/1971,402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Herstellung einer Teilanlage einer Erschließungsanlage vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) - Voraussetzungen der Anwendbarkeit des neuen Erschließungsbeitragsrechts - Abspaltung der Kosten für die Herstellung einer Teilanlage einer Erschließungsanlage unter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnung von vor dem Inkrafttreten des BBauG hergestellten Teilanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 37, 99
  • MDR 1971, 512
  • ZMR 1971, 288
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 30.67

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Inkrafttreten des BBauG hergestellte

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 60.69
    Eine unter der Geltung des alten Rechts hergestellte Teilanlage einer bei dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes insgesamt noch nicht hergestellten Erschließungsanlage ist nur dann nach dem alten Recht abzurechnen, wenn die Kosten für ihre Herstellung bereits unter altem Recht abgespalten worden sind (Klarstellung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 23.66 und BVerwG IV C 30.67).

    Dem hat sich der erkennende Senat in der Sache BVerwG IV C 30.67 (ZMR 1969, 250) jedoch nicht angeschlossen.

    Nach BVerwG IV C 81.66 (BVerwGE 30, 240; ZMR 1969, 23) und BVerwG IV C 30.67 (s.o.) können Einheitssätze, die nach der gegenwärtigen Kostenlage festgesetzt worden sind, auf lange zurückliegende Bauarbeiten nicht ohne weiteres angewendet werden.

  • BVerwG, 29.05.1968 - IV C 23.66

    Die Beitragspflicht für eine vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erfolgte

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 60.69
    Eine unter der Geltung des alten Rechts hergestellte Teilanlage einer bei dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes insgesamt noch nicht hergestellten Erschließungsanlage ist nur dann nach dem alten Recht abzurechnen, wenn die Kosten für ihre Herstellung bereits unter altem Recht abgespalten worden sind (Klarstellung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 23.66 und BVerwG IV C 30.67).

    Diese Entscheidung steht im Gegensatz zu der früheren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG IV C 2.66 (ZMR 1968, 277).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 60.69
    Diese Entscheidung steht im Gegensatz zu der früheren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG IV C 2.66 (ZMR 1968, 277).
  • BVerwG, 06.05.1966 - IV C 136.65

    Voraussetzungen für die Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 60.69
    Insbesondere kann nach BVerwG IV C 136.65 (ZMR 1967, 152) ein Erschließungsbeitrag auch von einem bereits bebauten Grundstück erhoben werden, da auch solche Grundstücke als bebaubar im Sinne von § 133 Abs. 1 BBauG anzusehen sind.
  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 81.66

    Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge für bereits hergestellte

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 60.69
    Nach BVerwG IV C 81.66 (BVerwGE 30, 240; ZMR 1969, 23) und BVerwG IV C 30.67 (s.o.) können Einheitssätze, die nach der gegenwärtigen Kostenlage festgesetzt worden sind, auf lange zurückliegende Bauarbeiten nicht ohne weiteres angewendet werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.1970 - III A 810/67
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 60.69
    In diesem Sinne hat außer dem Berufungsgericht auch das Oberverwaltungsgericht Münster in der Sache III A 810/67 entschieden (BauR 1970, 173).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 47.68

    Voraussetzungen für eine Bodenverkehrsgenehmigung; Auflassung im unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 60.69
    Wird die zur getrennten Abrechnung erforderliche Kostenspaltung jedoch erst später ausgesprochen, so entsteht die Beitragspflicht für Teilbeträge nach BVerwG IV C 47.68 (ZMR 1970, 148) erst mit dem Ausspruch der Kostenspaltung.
  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

    Dabei bleiben die tatsächlichen Kosten Grundlage der Abrechnung, weil die Einheits-sätze nach den durchschnittlich aufzuwendenden Kosten vergleichbarer Erschließungsanlagen zu ermitteln sind; die Pauschsätze sollen auf diese Weise den tatsächlichen Kosten nahekommen (BVerwG, Urt. v. 22.1.1971, IV C 60.69, BVerwGE 37, 99, juris Rn. 8; Urt. v. 6.9.1968, IV C 96.66, BVerwGE 30, 207, juris Rn. 8; Urt. v. 25.9.1968, IV C 81.66, BVerw-GE 30, 240, juris Rn. 8; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 5.7.1972, 2 BvL 6/66 u.a., BVerfGE 33, 265, juris Rn. 104).

    Es würde das Wesen einer Pauschalabrechnung verkennen davon auszugehen, dass die tatsächlichen Kosten in jedem Fall die obere Grenze darstellen müssten (so BVerwG, Urt. v. 22.1.1971, IV C 60.69, BVerwGE 37, 99, juris Rn. 8; Urt. v. 25.8.1971, IV C 93.69, BVerwGE 38, 275, juris Rn. 10).

  • VG Köln, 08.11.2016 - 17 K 4664/15

    Erschließungsbeitrag, Höhenhaus, Im Weidenbruch, Köln

    BVerwG, Urteil vom 15. November 1971 - IV C 60.69 -, juris Rdnr. 8; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 14 Rdnr. 7.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - IV C 60.69 -, juris Rdnr. 8.

  • VG Hamburg, 05.03.2024 - 6 E 133/24

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige

    Auch das Bundesverwaltungsgericht entschied in diesem Sinne bereits früh, dass die Aufwandsermittlung nach Einheitssätzen mit dem Kostendeckungsprinzip vereinbar ist (BVerwG, Urt. v. 22.1.1971, IV C 60.69, juris Rn. 8):.
  • VG Hamburg, 17.03.2022 - 6 K 2395/18

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige

    "Aus dem deshalb auch für die Aufwandsermittlung nach Einheitssätzen geltenden Prinzip der Kostenerstattung leitet sich die Forderung des § 130 Abs. 1 Satz 2 BBauG ab, daß die anzuwendenden Einheitssätze den tatsächlichen Kosten möglichst nahekommen müssen und sie sich von den tatsächlichen Kosten jedenfalls nicht weiter entfernen dürfen, als dies durch diejenigen Gesichtspunkte der Praktikabilität gerechtfertigt ist, denen die Vorschrift dienen will (vgl. Urteile vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 - a.a.O. und vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 60.69 - a.a.O.).".

    In den darin erwähnten Entscheidungen aus den Jahren 1968 und 1971 (Urt. v. 25.9.1968, IV C 81/66, juris Rn. 8, sowie Urt. v. 22.1.1971, IV C 60/69, juris Rn. 8) hieß es:.

  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 55.83

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands nach Einheitssätzen;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß § 130 Abs. 1 BBauG die Fragen der Festsetzung und der Anwendung von Einheitssätzen auch unter ihrem zeitlichen Aspekt regelt (vgl. z.B. Urteile vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 - BVerwGE 30, 240 [241], vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 60.69 - BVerwGE 37, 99 [102] und vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 93.69 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 9 S. 12 [13 f.]).

    Aus dem deshalb auch für die Aufwandsermittlung nach Einheitssätzen geltenden Prinzip der Kostenerstattung leitet sich die Forderung des § 130 Abs. 1 Satz 2 BBauG ab, daß die anzuwendenden Einheitssätze den tatsächlichen Kosten möglichst nahekommen müssen und sie sich von den tatsächlichen Kosten jedenfalls nicht weiter entfernen dürfen, als dies durch diejenigen Gesichtspunkte der Praktikabilität gerechtfertigt ist, denen die Vorschrift dienen will (vgl. Urteile vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 - a.a.O. und vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 60.69 - a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 9 B 4.05

    Anfechtungsklage, Beurteilungszeitpunkt; Erschließungsbeitrag;

    § 242 Abs. 1 BauGB respektiert wie dargelegt nur eine nach Maßgabe des seinerzeitigen Landesrechts wirksam ausgesprochene abrechnungsmäßige Verselbständigung (BVerwG, Urteile vom: 22. Januar 1971 - IV C 60/69 -, MDR 1971, S. 512; vom 3. Mai 1974, a.a.O.; vom 10. Oktober 1995 - 8 C 12/94 -, DVBl. 1996, S. 376).
  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71

    Auslegung von Ortssatzungen bezüglich bestimmter Teilanlagen von

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 60.69 - (BVerwGE 37, 99) aus § 133 Abs. 2 Satz 1 BBauG entnommen, daß eine unter der Geltung des früheren Landesrechtes hergestellte Teilanlage einer Erschließungsanlage nach dem neuen Recht abzurechnen ist, wenn bei dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes noch nicht die gesamte Anlage hergestellt war und die Teilanlage noch nicht unter der Geltung des alten Rechtes abgespalten worden war.
  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 93.69

    Bemessung von Einheitssätzen für die Straßenentwässerung

    Zwar ist die Teilanlage Fahrbahnherstellung an sich nach neuem Recht abzurechnen, da nach dem Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 60.69 - eine unter der Geltung des alten Rechts hergestellte Teilanlage einer bei dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes ingesamt noch nicht hergestellten Erschließungsanlage nur dann nach altem Recht abzurechnen ist, wenn die Kosten für ihre Herstellung bereits unter altem Recht abgespalten worden sind.
  • BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 69.77

    Umfang des Erschließungsaufwands; Gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen

    Auch eine Anwendung des § 180 Abs. 5 in Verbindung mit Absatz 1 BBauG auf einzelne Teile der Erschließungsanlage (einschließlich des Grunderwerbs) - wie sie vom Oberbundesanwalt befürwortet wird - verbietet sich, wenn vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes eine Kostenspaltung nicht erfolgt ist oder wenn wie hier eine Ablösung der Grunderwerbskosten nicht vorliegt (vgl. dazu insgesamt aus der Rechtsprechung des Senats: Urteile vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 18.73 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 14 (S. 23 f., 28); vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 60.69 - (BVerwGE 37, 99 ); vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 36.69 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 9); vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 56.67 - (UA S. 6) und vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 93.67 - (Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 2)).
  • BVerwG, 22.03.1971 - IV B 118.70

    Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach

    Soweit die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwG IV C 23.66 (ZMR 1968, 277) etwas anderes besagt, ist der Widerspruch durch Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 60.69 - im Sinne der Entscheidung BVerwG IV C 30.67 behoben worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2004 - 15 B 1439/03

    Begriff einer Erschließungsanlage; Kostenbeitragsbescheid bei vorläufiger

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 2 S 1369/90

    Erschließungsbeitrag: verzögerte Widmung der Erschließungsanlage; Einstellung von

  • BVerwG, 22.02.1972 - IV B 149.71

    "Herstellung" einer Erschließungsanlage - Anwendbarkeit früheren Landesrechts

  • VGH Bayern, 19.06.1974 - 113 XII 69
  • BVerwG, 25.11.1982 - 8 B 22.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 18.05.1979 - 4 B 70.79

    Merkmale und Zeitpunkt der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage

  • BVerwG, 11.08.1975 - 4 B 104.75

    Herstellung einer Teilanlage vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) -

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 63.69

    Abrechnung alter Teilmaßnahmen nach dem neuen Erschließungsrecht - Anwendung

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