Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.07.1971

Rechtsprechung
   BGH, 27.07.1971 - 1 StR 104/71   

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BGH, 27.07.1971 - 1 StR 104/71 (https://dejure.org/1971,1931)
BGH, Entscheidung vom 27.07.1971 - 1 StR 104/71 (https://dejure.org/1971,1931)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 1971 - 1 StR 104/71 (https://dejure.org/1971,1931)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung mildernder Umstände im Strafausspruch (Strafzumessung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 16
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 27.07.1971 - 1 StR 104/71
    Denn Notwehr kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Täter neben der Abwehr eines Angriffs noch andere Ziele verfolgt, solange diese den Verteidigungszweck nicht völlig in den Hintergrund drängen (vgl. RGSt 62, 78; BGHSt 3, 198 [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52]).
  • RG, 19.03.1928 - II 760/27

    1. Was ist unter "besonderen Vorkehrungen" (§ 64 Abs. 1 TabakStG.) zu verstehen?

    Auszug aus BGH, 27.07.1971 - 1 StR 104/71
    Denn Notwehr kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Täter neben der Abwehr eines Angriffs noch andere Ziele verfolgt, solange diese den Verteidigungszweck nicht völlig in den Hintergrund drängen (vgl. RGSt 62, 78; BGHSt 3, 198 [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52]).
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung -

    Der Tatrichter hat vielmehr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob eine Milderung der Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist (BGHSt 7, 28 [30]; BGH NJW 1953, 1760; BGH MDR 1960, 938; BGH MDR 1968, 372 bei Dallinger; BGH MDR 1972, 16 bei Dallinger; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 -, vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73 vom 6. November 1973 - 1 StR 411/73 -, vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76 - und vom 13. Januar 1977 - 1 StR 658/76).
  • BGH, 21.05.1981 - 4 StR 162/81

    Annahme eines Tatbeitrags im Rahmen der Beihilfe durch Fortsetzen der Fahrt mit

    Für die Ursächlichkeit der Gehilfenhandlung reicht es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die an die des Reichsgerichts anknüpft, nämlich aus, daß die Handlung des Haupttäters durch die Gehilfentätigkeit erleichtert oder gefördert worden ist, während der Erfolg der Haupttat dadurch nicht ursächlich mit bewirkt sein muß (RGSt 58, 113, 114 f; 67, 191, 193; 71, 176, 178; BGH VRS 8, 199, 201; BGH, Urteil vom 27. Juli 1971 - 1 StR 107/69, S. 19, bei Dallinger MDR 1972, 16; BGH, Beschluß vom 20. September 1977 - 1 StR 361/77).
  • BGH, 03.06.1975 - 1 StR 223/75

    Beurteilung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Überschreitung des Maßes

    Der Verteidigungswille braucht nicht der ausschließliche Beweggrund zu sein; daneben können Wut oder Rache eine Rolle spielen, solange der Verteidigungszweck dadurch nicht völlig zurückgedrängt wird (RGSt 60, 261, 262; 62, 76, 78; BGH, Urteil vom 27. Juli 1971 - 1 StR 104/71 - bei Dallinger MDR 1972, 16).
  • BGH, 12.02.1991 - 5 StR 590/90

    Versagung der Strafmilderung bei Herbeiführung der erheblich verminderten

    Es hat insbesondere nicht verkannt, daß diese Strafmilderung versagt werden kann, wenn der Täter seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat und die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder hätte bewußt sein können (BGH bei Dallinger MDR 1972, 16 und 570; NStZ 1986, 114 f; Senatsbeschluß vom 25. Januar 1991 - 5 StR 600/90 -).
  • BGH, 27.05.1975 - 1 StR 219/75

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchten Totschlags

    Neben ihm können noch andere Motive wie Haß, Wut oder Rache eine Rolle spielen, wenn und solange sie den Zweck der Verteidigung nicht völlig in den Hintergrund drängen (BGH, Urteil vom 27. Juli 1971 - 1 StR 104/71; vom 19. Juni 1973 - 1 StR 119/73).
  • BGH, 25.09.1974 - 3 StR 143/74

    Mord aus niedrigen Beweggründen und in Verdeckungsabsicht - Zurechnungsfähigkei

    Hierfür muß es genügen - mehr hat die Rechtsprechung bisher auch nicht gefordert (vgl. BGH, Urt. v. 21. September 1971 - 5 StR 410/71 und Beschl. v. 24. März 1972 - 2 StR 413/71 - bei Dallinger MDR 1972, 16 und 570) -, daß der Täter allgemein um seine Neigung zu Straftaten nach vorangegangenem Alkoholgenuß wußte.
  • BGH, 17.08.1976 - 1 StR 397/76

    Gefährliche Körperverletzung - Rechtfertigung durch Notwehr - Fehlende

    Neben dem Verteidigungswillen können noch andere Motive wie Wut, Ärger oder Haß eine Rolle spielen, wenn und solange sie den Zweck der Verteidigung nicht völlig in den Hintergrund drängen (BGH, Urteil vom 27. Juli 1971 - 1 StR 104/71; vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75).
  • BGH, 09.10.1973 - 1 StR 426/73

    Voraussetzungen der Strafmilderung - Erforderliche Verteidigung

    Daß daneben andere Motive eine Rolle spielten, führt nicht zur Verneinung des subjektiven Rechtfertigungselements der Notwehr (vgl. BGHSt 3, 194, 198; BGH, Urteil vom 27. Juli 1971 - 1 StR 104/71 -, wiedergegeben bei Dallinger MDR 1972, 16; BGH, Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 StR 119/73 -).
  • BGH, 19.06.1973 - 1 StR 119/73

    Vorliegen der Voraussetzungen der rechtfertigenden Notwehr - Handeln auf Grund

    Neben ihm können noch andere Motive wie Haß, Empörung oder Rache eine Rolle spielen, wenn und solange sie den Zweck der Verteidigung nicht völlig in den Hintergrund drängen (BGH, Urteil vom 27. Juli 1971 - 1 StR 104/71 -, wiedergegeben bei Dallinger MDR 1972, 16; vgl. auch RGSt 60, 261, 262; 62, 76, 78; BGHSt 3, 194, 198).
  • BGH, 14.02.1978 - 1 StR 775/77

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen versuchten Raubes - Notwehrrecht bei erst

    Neben ihm können auch andere Motive wie Haß, Wut oder Rache eine Rolle spielen, wenn und solange sie den Zweck der Verteidigung nicht völlig in den Hintergrund drängen (BGH, Urteile vom 27. Juli 1971 - 1 StR 104/71; vom 19. Juni 1973 - 1 StR 119/73).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.1971 - 5 StR 258/71   

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https://dejure.org/1971,7482
BGH, 06.07.1971 - 5 StR 258/71 (https://dejure.org/1971,7482)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1971 - 5 StR 258/71 (https://dejure.org/1971,7482)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1971 - 5 StR 258/71 (https://dejure.org/1971,7482)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zur Beurteilung einer Persönlichkeitsveränderung eines Angeklagten - Kenntnis eines Opfers von der Absicht des Täters bei Drohung - Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Erforderlichkeit einer ...

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 16
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.09.1963 - 5 StR 341/63

    Unzulässigkeit einer Verfahrensbeschwerde im strafprozessualen Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 06.07.1971 - 5 StR 258/71
    Denn das Opfer braucht bei der Drohung nicht zu wissen oder zu ahnen, daß es beraubt werden soll und auf welche Sachen es die Täter abgesehen haben (BGHSt 4, 210, 212 [BGH 21.05.1953 - 4 StR 787/52]; 20, 32, 33 [BGH 15.09.1964 - 1 StR 267/64]; BGH 5 StR 341/63 vom 17.9.1963).
  • BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52

    Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt',

    Auszug aus BGH, 06.07.1971 - 5 StR 258/71
    Denn das Opfer braucht bei der Drohung nicht zu wissen oder zu ahnen, daß es beraubt werden soll und auf welche Sachen es die Täter abgesehen haben (BGHSt 4, 210, 212 [BGH 21.05.1953 - 4 StR 787/52]; 20, 32, 33 [BGH 15.09.1964 - 1 StR 267/64]; BGH 5 StR 341/63 vom 17.9.1963).
  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64

    Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung

    Auszug aus BGH, 06.07.1971 - 5 StR 258/71
    Denn das Opfer braucht bei der Drohung nicht zu wissen oder zu ahnen, daß es beraubt werden soll und auf welche Sachen es die Täter abgesehen haben (BGHSt 4, 210, 212 [BGH 21.05.1953 - 4 StR 787/52]; 20, 32, 33 [BGH 15.09.1964 - 1 StR 267/64]; BGH 5 StR 341/63 vom 17.9.1963).
  • BGH, 08.06.1971 - 5 StR 261/71

    Verurteilung wegen Diebstahls und wegen versuchten Diebstahls - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 06.07.1971 - 5 StR 258/71
    Der Hang zu erheblichen Straftaten kann, da die Beispiele in.§ 42 e. Abs. 1 Nr. 3 StGB nur Richtlinien geben ("namentlich"), auch aus anderen Umständen gefolgert werden (BGH 5 StR 261/71 vom 8.6.19.71).
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