Rechtsprechung
KG, 20.09.1971 - 12 U 226/71 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,6951) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Der Nutzungsausfall für einen städtischen Müllwagen ist nach den Vorhaltekosten zu berechnen, die im vorliegenden Falle unter Berücksichtigung der Abschreibung, der Unterstellkosten und der anteiligen Werkstattkosten täglich 45,50 DM betragen
Papierfundstellen
- MDR 1972, 50
- VersR 1972, 401
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.12.1965 - III ZR 62/64
Ersatz von Vorhaltekosten
Auszug aus KG, 20.09.1971 - 12 U 226/71
Die Voraussetzungen dieses Anspruches bedürfen keiner besonderen Prüfung, weil sich die Klageforderung nach dem Sachvortrag auf die Rechtsprechung stützen läßt, daß schon die Entziehung der Gebrauchsmöglichkeit eines KFZ regelmäßig einen Vermögensschaden darstellt, auch wenn der Betroffene sich keinen Ersatzwagen für die Ausfallzeit beschafft hat (BGH VersR 66, 192 = NJW 66, 589).
- OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 75/99
Nutzungsausfall und ausfallbedingt entgangener Gewinn
Dies ist beispielsweise entschieden worden für einen Polizeistreifenwagen (LG Köln VersR 1967, 986), für ein Bundeswehrfahrzeug (BGH NJW 1985, 2471) und für einen Müllwagen (KG MDR 1972, 50).