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   BGH, 17.10.1972 - 5 StR 281/72   

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BGH, 17.10.1972 - 5 StR 281/72 (https://dejure.org/1972,5106)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1972 - 5 StR 281/72 (https://dejure.org/1972,5106)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1972 - 5 StR 281/72 (https://dejure.org/1972,5106)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Einholung des Gutachtens eines Wirtschaftssachverständigen über den Wert von Aktien in ihrem Ausgabezeitpunkt - Täuschung der Käufer von Aktien bei Vorspiegelung falscher Tatsachen durch unwahre Behauptungen über konkrete gegenwärtige oder vergangene ...

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 18
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 17.10.1972 - 5 StR 281/72
    Die anderen Aufklärungsrügen sind gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO unzulässig, da entweder das Beweisthema oder das Beweismittel nicht angegeben ist (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 359/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug durch Verkauf von Eigentumswohnungen zu

    bb) Tatsachen sind alle gegenwärtigen oder vergangenen Ereignisse oder Zustände, die dem Beweis zugänglich sind (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86, BGHSt 34, 199; vom 17. Oktober 1972 - 5 StR 281/72, MDR 1973, 18 bei Dallinger; Tiedemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 9 mwN).

    Bei einer Äußerung zu zukünftigen Entwicklungen, mithin einer Prognose, hängt die Frage, ob diese tauglicher Täuschungsgegenstand i.S.v. § 263 StGB ist, davon ab, ob sie Behauptungen über konkrete gegenwärtige oder vergangene Verhältnisse, Zustände oder Geschehnisse enthält oder nicht (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1972 - 5 StR 281/72, MDR 1973, 18 bei Dallinger).

  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 34/92

    Zusammenhang zwischen Körperverletzung und eingetretener Todesfolge

    Das setzt voraus, daß sich der Erfolg in seinem schließlichen Ergebnis im Rahmen gewöhnlicher Erfahrung hält, nicht außerhalb aller Lebenserfahrung liegt und daß der Beschwerdeführer den Erfolg nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in der konkreten Situation, in der er handelte, voraussehen konnte (BGH bei Dallinger MDR 1966, 198; 1973, 18; 1976, 16).
  • BGH, 28.03.2001 - 3 StR 532/00

    Körperverletzung mit Todesfolge (Hirnblutung nach Angriff); Hinterlistiger

    Dabei ist eine mögliche Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten des Angeklagten aufgrund vorangegangenen Alkoholgenusses zu berücksichtigen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 18; BGHR StGB § 226 Todesfolge 6 und 7).
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 171/19

    Betrug (Täuschung: Täuschung über Tatsachen durch Prognosen, Aufklärungspflichten

    Bei einer Äußerung zu zukünftigen Entwicklungen, mithin einer Prognose, hängt die Frage, ob diese tauglicher Täuschungsgegenstand im Sinne von § 263 StGB ist, davon ab, ob sie Behauptungen über konkrete gegenwärtige oder vergangene Verhältnisse, Zustände oder Geschehnisse enthält oder nicht (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1972 - 5 StR 281/72, MDR 1973, 18 bei Dallinger).
  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 353/21

    Urteilsgründe (Darlegungspflicht: Freispruch aus tatsächlichen Gründen, erwiesene

    Tatsachen sind dabei alle gegenwärtigen oder vergangenen Ereignisse oder Zustände, die dem Beweis zugänglich sind (vgl. BGH, Urteile vom 17. Oktober 1972 - 5 StR 281/72, MDR 1973, 18 bei Dallinger; vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86, BGHSt 34, 199; vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 359/13, NStZ 2015, 89, 90).
  • BGH, 24.07.1992 - 3 StR 282/92

    Körperverletzung mit Todesfolge - Fahrlässiges Handeln hinsichtlich der

    Zwar hat das Bezirksgericht beachtet, daß die objektive (allgemeine) Voraussehbarkeit des Todes als Folge der Körperverletzungshandlung für fahrlässiges Verschulden nicht ausreicht, es vielmehr darauf ankommt, ob der Tod - im Ergebnis und nicht in den Einzelheiten des dahin führenden Kausalverlaufs (vgl. BGH NStZ 1992, 333, 335 m.w.N.) - vom Angeklagten in der konkreten Lage nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten vorausgesehen werden konnte (vgl. Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 15 Rdn. 199 m.w.N.), und daß mithin mögliche Beeinträchtigungen infolge einer erheblichen Alkoholisierung nicht außer Betracht bleiben dürfen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 18; BGH, Beschluß vom 4. September 1979 - 5 StR 116/79).

    Die in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH bei Dallinger MDR 1973, 18; BGH, Beschl. v. 4. September 1979 - 5 StR 516/79) sind nicht in dem Sinne zu verstehen, daß die Lebensgefährlichkeit massiver Schläge und Tritte gegen den Kopf eines Opfers im allgemeinen fernliegend sei und von einem erheblich alkoholisierten Täter nur ausnahmsweise erkannt werden könnte.

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 110/88

    Vorhersehbarkeit eines Reflextodes im Fall einer Körperverletzung mit Todesfolge

    Hinzukommen muß, daß der Angeklagte - unter Berücksichtigung seiner Alkoholisierung (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 18) - bei den Schlägen vorhersehen konnte, daß seine Handlung den Tod des Opfers nach sich ziehen werde (vgl. BGHSt 32, 96, 101 [BGH 28.09.1983 - 3 StR 280/83]; 24, 213, 216/217).
  • BGH, 14.08.1991 - 3 StR 251/91

    Erforderlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen Täuschung, Irrtum und

    Da über die in den Urteilsgründen mitgeteilten Bruchstücke hinaus der Inhalt dieses Gesprächs nicht festgestellt werden konnte, kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Äußerungen des Angeklagten lediglich Werturteile oder Meinungsäußerungen, Hoffnungen und Erwartungen für die Zukunft beinhalteten, die nicht unter die Tatsachen im Sinne des § 263 StGB fallen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1973, 18; BGHSt 34, 199, 201; Lackner a.a.O. Rdn. 13).
  • BGH, 21.08.1975 - 4 StR 166/75

    Zweck eines Beweisermittlungsantrags - Anforderungen an die Ablehnung eines

    Entscheidend ist nämlich, ob die Folgen der Tat von eben diesem Täter in der konkreten Situation, in der er handelte, vorausgesehen werden konnten (vgl. etwa BGH bei Dallinger MDR 1973, 18).
  • BGH, 13.01.1981 - 5 StR 659/80

    Zurechenbarkeit des Todes bei möglicher Vorhersehbarkeit der Folgen in der

    Zutreffend geht die Revision davon aus, daß der durch Ertrinken eingetretene Tod des Rentners B. dem Angeklagten "nur zugerechnet" werden kann, wenn er in der konkreten Situation die Folgen seiner Tat voraussehen konnte und mußte (BGHSt 24, 31, 37; 213, 215; BGH bei Dallinger MDR 1973, 18).
  • BGH, 05.04.1977 - 1 StR 158/77

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung eines Sachverständigen wegen eigener

  • BGH, 05.11.1975 - 2 StR 616/75

    Bestehen von Gesetzeseinheit zwischen gefährlicher und einfacher Körperverletzung

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