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   BGH, 24.01.1973 - 2 StR 550/72   

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BGH, 24.01.1973 - 2 StR 550/72 (https://dejure.org/1973,1568)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1973 - 2 StR 550/72 (https://dejure.org/1973,1568)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1973 - 2 StR 550/72 (https://dejure.org/1973,1568)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesamtvorsatz - Mißbrauch der Gastfreundschaft - Strafschärfende Umstände - Ausländischer Straftäter - Illegaler Aufenthalt in der Bundesrepublik - Anrechnung der Untersuchungshaft

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 369
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 657/53

    Betäubungsmittel - Irrtümlicher Glauben - Anbieten zum Kauf - Handel

    Auszug aus BGH, 24.01.1973 - 2 StR 550/72
    Hierzu genügt jede eigennützige, auf Umsatz gerichtete Tätigkeit (BGHSt 6, 246 [247]).
  • BGH, 18.03.1969 - 1 StR 612/68

    Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit nach Alkoholgenuss - Berechnung eines

    Auszug aus BGH, 24.01.1973 - 2 StR 550/72
    Der Senat hat den Schuldspruch durch einfügen des Wortes "vorsätzlich" vor "Zuwiderhandlung" ergänzt, weil dann, wenn sowohl der vorsätzliche als auch der fahrlässige Verstoß gegen eine Bestimmung strafbar ist, die Schuldform zur rechtlichen Bezeichnung der Straftat gehört (BGH NJW 1969, 1581 f).
  • BGH, 16.04.1953 - 3 StR 637/52

    Strafbarkeiten wegen sachlicher Begünstigung und Beihilfe zur Hehlerei

    Auszug aus BGH, 24.01.1973 - 2 StR 550/72
    Ob insoweit eine weitere Hehlerhandlung tatbestandlich ausgeschlossen ist (so RGSt 1, 279 [281 f]; 50, 194 [197]; 56, 6 [9], 319; 69, 200 f; 72, 380 [382]; BGHSt 23, 36 [38]; ferner BGH, Urteil vom 16. April 1953 - 3 StR 637/52 -, sowie Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 398, Anm. 21 c und d sowie Anm. 29 a) oder das "Absetzen" als eine mitbestrafte Nachtat anzusehen ist (so RGSt 51, 179 [183]; Dreher, § 259 Anm. 3 A; LK § 259 Rdenr. 22; Franzen/Gast, Steuerstrafrecht, § 398 Rdnr. 46), kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben.
  • BGH, 09.07.1969 - 2 StR 260/69

    Verurteilung wegen fortgesetzter Steuerhehlerei - Absetzen von Erzeugnissen oder

    Auszug aus BGH, 24.01.1973 - 2 StR 550/72
    Ob insoweit eine weitere Hehlerhandlung tatbestandlich ausgeschlossen ist (so RGSt 1, 279 [281 f]; 50, 194 [197]; 56, 6 [9], 319; 69, 200 f; 72, 380 [382]; BGHSt 23, 36 [38]; ferner BGH, Urteil vom 16. April 1953 - 3 StR 637/52 -, sowie Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 398, Anm. 21 c und d sowie Anm. 29 a) oder das "Absetzen" als eine mitbestrafte Nachtat anzusehen ist (so RGSt 51, 179 [183]; Dreher, § 259 Anm. 3 A; LK § 259 Rdenr. 22; Franzen/Gast, Steuerstrafrecht, § 398 Rdnr. 46), kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben.
  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 511/72

    Vorsätzliche Verletzung der Gestellungspflicht - Erforderlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 24.01.1973 - 2 StR 550/72
    Dies trifft für das Verhältnis der Verstöße gegen § 10 Abs. 1 Nr. 1 und 4 OpiumG zur Steuerhinterziehung zu, da diese Vorschriften dem Schutz völlig verschiedener Rechtsgüter dienen (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 1972 - 1 StR 511/72 -).
  • BGH, 05.12.1972 - 1 StR 382/72

    Bestimmung der Beschaffenheit von "Haschisch"

    Auszug aus BGH, 24.01.1973 - 2 StR 550/72
    Die Bezeichnung "Haschisch" wird im allgemeinen Sprachgebrauch wie auch in der Wissenschaft für beides verwendet (Nachweis im Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 1972 - 1 StR 382/72 -).
  • BGH, 01.09.1954 - 6 StR 82/54
    Auszug aus BGH, 24.01.1973 - 2 StR 550/72
    Vielmehr ist jeweils unter Berücksichtigung des Zwecks und Schutzbereichs der Vorschriften zu prüfen, ob nicht nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers auch auf die nur hilfsweise geltende Vorschrift zurückzugreifen ist (BGHSt 6, 297 [298]).
  • BGH, 19.11.1970 - 2 StR 510/70

    Anwendung des festen Umrechnungsmaßstabs bei der Anrechnung einer

    Auszug aus BGH, 24.01.1973 - 2 StR 550/72
    Ferner wird zu beachten sein, daß, wenn Freiheits- und Geldstrafe nebeneinander verhängt werden, das Gericht zu bestimmen hat, auf welche dieser Strafen oder in welcher Verurteilung die Untersuchungshaft angerechnet wird (BGHSt 24, 29 [30]).
  • RG, 22.12.1916 - IV 708/16

    Können in bezug auf dieselbe Sache von demselben Täter mehrere selbständige

    Auszug aus BGH, 24.01.1973 - 2 StR 550/72
    Ob insoweit eine weitere Hehlerhandlung tatbestandlich ausgeschlossen ist (so RGSt 1, 279 [281 f]; 50, 194 [197]; 56, 6 [9], 319; 69, 200 f; 72, 380 [382]; BGHSt 23, 36 [38]; ferner BGH, Urteil vom 16. April 1953 - 3 StR 637/52 -, sowie Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 398, Anm. 21 c und d sowie Anm. 29 a) oder das "Absetzen" als eine mitbestrafte Nachtat anzusehen ist (so RGSt 51, 179 [183]; Dreher, § 259 Anm. 3 A; LK § 259 Rdenr. 22; Franzen/Gast, Steuerstrafrecht, § 398 Rdnr. 46), kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben.
  • RG, 13.07.1917 - IV 385/17

    Zulässigkeit wahlweiser Feststellung. -- Gegenstand der Urteilsfindung; "andere"

    Auszug aus BGH, 24.01.1973 - 2 StR 550/72
    Ob insoweit eine weitere Hehlerhandlung tatbestandlich ausgeschlossen ist (so RGSt 1, 279 [281 f]; 50, 194 [197]; 56, 6 [9], 319; 69, 200 f; 72, 380 [382]; BGHSt 23, 36 [38]; ferner BGH, Urteil vom 16. April 1953 - 3 StR 637/52 -, sowie Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 398, Anm. 21 c und d sowie Anm. 29 a) oder das "Absetzen" als eine mitbestrafte Nachtat anzusehen ist (so RGSt 51, 179 [183]; Dreher, § 259 Anm. 3 A; LK § 259 Rdenr. 22; Franzen/Gast, Steuerstrafrecht, § 398 Rdnr. 46), kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben.
  • RG, 15.03.1880 - 599/80

    1. Wann ist ein Verbrechen oder Vergehen im Auslande begangen? 2. Ist die

  • RG, 07.11.1938 - 3 D 769/38

    Auch wer ursprünglich gutgläubig erworben hat, kann sich der Hehlerei schuldig

  • RG, 09.05.1935 - 2 D 128/35

    Zur Frage, wann die Hehlerei beendet ist.

  • RG, 26.05.1921 - 49/21

    1. Zum Begriff der Steuerhehlerei nach § 60 TabakStG. 1919. 2. Zum äußeren und

  • BGH, 16.03.1993 - 4 StR 602/92

    Strafklageverbauch bei unerlaubtem Waffenbesitz und Raubüberfall

    Das kann in Betracht kommen, wenn der ausländische Täter in der Absicht in die Bundesrepublik Deutschland einreist und Asyl beantragt, hier Straftaten - etwa im Rahmen organisierter Kriminalität oder auch im Zusammenhang mit Nationalitätenkonflikten (vgl. BGH StV 1991, 105) - zu begehen (vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1973, 369; BGH NStZ 1982, 112), wenn er in strafbarer Weise besondere Vorteile mißbraucht oder sich erschleicht, die ihm gerade mit Rücksicht auf seine Ausländereigenschaft oder Eigenschaft als Asylbewerber gewährt werden (vgl. BGH bei Spiegel DAR 1978, 149), wenn die Straftat - etwa eine mittelbare Falschbeurkundung - im unmittelbaren Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Gastrechts steht oder wenn sie sich gegen die Bundesrepublik Deutschland oder ihre Sicherheit richtet.
  • BGH, 03.06.1975 - 1 StR 228/75

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Strafbarkeit wegen

    Der weiteren Begehungsform des Absetzens kam daher in der Person von P. keine selbständige Bedeutung mehr zu, da es für dieses an sich tatbestandsmäßige Handeln am einverständlichen Zusammenwirken mit dem Vortäter fehlte (BGH, Urteil vom 24. Januar 1973 - 2 StR 550/72 - m.Nachw.).

    Der 2. Strafsenat hat die Frage im Urteil vom 24. Januar 1973 - 2 StR 550/72 - offen gelassen.

  • BayObLG, 05.03.2004 - 4St RR 22/04

    Beschränkung des Beweisantragsrechts wegen Missbrauch nur in extremen

    Dem Angeklagten selbst sein Fragerecht an Zeugen zu entziehen, hatte der Bundesgerichtshof schon in einer früheren Entscheidung als nur im Ausnahmefall mit aus dem Sitzungsprotokoll ersichtlichen Erklärungen der Beteiligten in Verbindung mit den Gründen des Gerichtsbeschlusses für zulässig angesehen, während andernfalls ein zwingender Revisionsgrund nach § 338 Nr. 8 StPO gegeben sei (BGH bei Dallinger MDR 1973, 369/372).
  • BGH, 12.09.1980 - 2 StR 155/80

    Versäumen der Revisionsbegründungspflicht des mit der Durchführung der Revision

    Das ist rechtsfehlerhaft; denn damit hat das Landgericht der Ausländereigenschaft der Angeklagten straferhöhende Bedeutung beigemessen und dadurch gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 und 3 GG) verstoßen (BGH NJW 1972, 2191; BGH bei Dallinger MDR 1973, 369; BGH, Beschluß vom 30. Mai 1978 - 5 StR 313/78).
  • BGH, 29.04.1980 - 2 StR 35/80

    Zulässigkeit der straferhöhenden Berücksichtigung der Ausländereigenschaft eines

    Eine solche Würdigung verstößt aber gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 und 3 GG (BGH in NJW 1972, 2191; BGH bei Dallinger in MDR 1973, 369; BGH bei Holtz in MDR 1976, 986; BGH, Beschluß vom 30. Mai 1978 - 5 StR 313/78 -).
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