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   OLG Frankfurt, 19.03.1973 - 15 W 16/73   

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OLG Frankfurt, 19.03.1973 - 15 W 16/73 (https://dejure.org/1973,9304)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.03.1973 - 15 W 16/73 (https://dejure.org/1973,9304)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. März 1973 - 15 W 16/73 (https://dejure.org/1973,9304)
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Papierfundstellen

  • MDR 1973, 860
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Wiesbaden, 15.12.1999 - 64 M 909/99
    Die eine Auffassung (so OLG Frankfurt, 15. ZS, MDR 1973, 860; OLG Köln, JurBüro 1979, 1642, 1644; OLG Koblenz, DGVZ 1985, 168, 170) verneint die Frage mit der Begründung, unter § 788 ZPO fielen nur solche Aufwendungen, die unmittelbar zum Zwecke der Vorbereitung und des Betriebs der Vollstreckung gemacht werden, ein Ratenzahlungsvergleich habe aber das Ziel, die Zwangsvollstreckung zu verhindern oder die bereits eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aufzuheben.

    Das Beschwerdegericht schließt sich aber der Gegenansicht (so KG Rpfleger 1981, 410; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 408; OLG Stuttgart, Rpfleger 1994, 367; Zöller/Stöber a. a. O.; Baumbach/Lauterbach/Hartmann a. a. O.; Schmidt, MDR 1973, 860) an, weil der Begriff der "Kosten der Zwangsvollstreckung" im Sinne von § 788 ZPO weit auszulegen und es für die Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals als ausreichend anzusehen ist, dass der Ratenzahlungsvergleich anlässlich der Zwangsvollstreckung abgeschlossen worden ist.

  • LG Göttingen, 11.03.2005 - 5 T 231/03

    Entstehen einer Vergleichsgebühr mit Abschluss einer Teilzahlungsvereinbarung;

    Die dritte Ansicht lehnt es generell ab, die Kosten für Maßnahmen zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung, also insbesondere Kosten eine Ratenzahlungsvergleichs im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens als Kosten der Zwangsvollstreckung i.S. des § 788 ZPO anzusehen (so z.B. LG Münster, Beschluss vom 05.12.1994, DGVZ 1995, S. 168, LG Coburg, DGVZ 1996, 158; OLG Frankfurt, MDR 1973, 860; OLG Köln, Jur Büro 1979, 1642).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.1993 - 10 W 155/93

    Die durch den Abschluss eines Vergleichs i.R.d. Zwangsvollstreckung entstandenen

    Die im Zusammenhang mit einem zur Vollstreckungsabwehr geschlossenen Vergleich aufgewendeten Kosten seien jedoch weder solche der Zwangsvollstreckung noch des Rechtsstreits und damit nicht gemäß §§ 103 ff. ZPO festsetzungsfähig (OLG Frankfurt, MDR 1973, 860; OLG Köln, JurBüro 1979, 1642; Gerold/Schmidt/von Eicken, Kommentar zur BRAGO, 11. Aufl., § 57; Ottersbach, Rpfleger 1990, 283 sämtlich für den Fall des Abschlusses eines Ratenzahlungsvergleiches in der Zwangsvollstreckung).
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   OLG Schleswig, 06.10.1972 - 1 W 267/72   

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https://dejure.org/1972,9564
OLG Schleswig, 06.10.1972 - 1 W 267/72 (https://dejure.org/1972,9564)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.10.1972 - 1 W 267/72 (https://dejure.org/1972,9564)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Oktober 1972 - 1 W 267/72 (https://dejure.org/1972,9564)
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  • MDR 1973, 860
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