Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.11.1973

Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71   

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https://dejure.org/1973,731
BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71 (https://dejure.org/1973,731)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1973 - II ZR 47/71 (https://dejure.org/1973,731)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1973 - II ZR 47/71 (https://dejure.org/1973,731)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)

    Art 21 GG, § 25 BGB, § 32 BGB, § 40 BGB, § 10 PartG
    Zulässigkeit sogenannter "Blockwahlen"; Anfechtung innerparteilicher Wahlen

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 183
  • NJW 1974, 848 (Ls.)
  • MDR 1974, 382
  • DÖV 1974, 274
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
    Auch unter diesem Gesichtspunkt steht es dem Gesetzgeber bzw. dem zuständigen Parteiorgan frei, innerhalb welchen Wahlsystems sie die Wahlrechtsgleichheit verwirklichen wollen (vgl. BVerfGE 6, 84, 89 = NJW 57, 377; BVerfGE 11, 351, 360 = NJW 60, 2283).

    Ferner verbietet die Gleichheit der Wahl, bestimmte Wählergruppen nach Bildung, Religion, Vermögen, Klasse, Rasse oder Geschlecht, nach der Art der politischen Meinung, für die sich der Wählende entschieden hat, oder nach sonstigen Kriterien, die außerhalb des Wahlsystems liegen und sich auch nicht aus zwingenden Erfordernissen eines geordneten Wahlverfahrens ergeben, unterschiedlich zu behandeln (BVerfGE 6, 84, 91 = NJW 57, 377; BVerfGE 15, 165, 166 f.; für die innerparteilichen Wahlen vgl. Hencke, Recht der politischen Parteien 2. Aufl. S. 87 f.).

    Auszugehen ist hierbei von dem im Staatsrecht anerkannten Grundsatz, daß die Auswahl des Wahlsystems und die Festlegung der Wahlrechtsgrundsätze im einzelnen im Ermessen des Gesetzgebers steht (BVerfGE 3, 19, 24 = NJW 53, 1341; BVerfGE 3, 383, 394; 5, 77, 81; 6, 84, 89 = NJW 57, 377).

  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

    Auszug aus BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
    War das Blockwahlverfahren unzulässig, so ist weiter entscheidend, ob der Verstoß für das Ergebnis der vom Kläger angefochtenen Wahlen ursächlich war (vgl. RGZ 90, 206, 208; 103, 6, 7 ff.; 110, 194, 197; BGHZ 59, 369, 375 = NJW 73, 235).

    Derartige Wahlen sind - jedenfalls wenn, wie hier, ihre Ungültigkeit alsbald geltend gemacht wird - von Anfang an nichtig (BGHZ 59, 369, 371 ff. = NJW 73, 235).

  • BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56

    Listenwahl

    Auszug aus BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
    Diese Auffassung, die das BVerfG für den Fall der sog. Listenwahl im Rahmen von Staatswahlen vertreten hat (BVerfGE 7, 63, 69 = NJW 57, 1313; vgl. auch BVerfGE 15, 165, 166), gilt in gleicher Weise für innerparteiliche Wahlen.

    Durch den wahlrechtlichen Gleichheitsgrundsatz sind sie nur dahingehend gebunden, daß alle abgegebenen Stimmen den gleichen Zählwert und - soweit das Verhältniswahlsystem angewandt wird - den gleichen Erfolgswert haben müssen (BVerfGE 1, 208, 244 ff.; 7, 63, 70 = NJW 57, 1313; BVerfGE 13, 243, 246; 16, 130, 139 = NJW 63, 1600; für innerparteiliche Wahlen vgl. Maunz-Dürig, GG, Art. 21 Rdnr. 58 i.V.m. Art. 20 Rdnr. 34 sowie § 10 Abs. 2 PartG).

  • BVerfG, 29.11.1962 - 2 BvR 587/62

    Vorauswahl

    Auszug aus BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
    Diese Auffassung, die das BVerfG für den Fall der sog. Listenwahl im Rahmen von Staatswahlen vertreten hat (BVerfGE 7, 63, 69 = NJW 57, 1313; vgl. auch BVerfGE 15, 165, 166), gilt in gleicher Weise für innerparteiliche Wahlen.

    Ferner verbietet die Gleichheit der Wahl, bestimmte Wählergruppen nach Bildung, Religion, Vermögen, Klasse, Rasse oder Geschlecht, nach der Art der politischen Meinung, für die sich der Wählende entschieden hat, oder nach sonstigen Kriterien, die außerhalb des Wahlsystems liegen und sich auch nicht aus zwingenden Erfordernissen eines geordneten Wahlverfahrens ergeben, unterschiedlich zu behandeln (BVerfGE 6, 84, 91 = NJW 57, 377; BVerfGE 15, 165, 166 f.; für die innerparteilichen Wahlen vgl. Hencke, Recht der politischen Parteien 2. Aufl. S. 87 f.).

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
    Durch den wahlrechtlichen Gleichheitsgrundsatz sind sie nur dahingehend gebunden, daß alle abgegebenen Stimmen den gleichen Zählwert und - soweit das Verhältniswahlsystem angewandt wird - den gleichen Erfolgswert haben müssen (BVerfGE 1, 208, 244 ff.; 7, 63, 70 = NJW 57, 1313; BVerfGE 13, 243, 246; 16, 130, 139 = NJW 63, 1600; für innerparteiliche Wahlen vgl. Maunz-Dürig, GG, Art. 21 Rdnr. 58 i.V.m. Art. 20 Rdnr. 34 sowie § 10 Abs. 2 PartG).
  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53

    Unterschriftenquorum

    Auszug aus BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
    Auszugehen ist hierbei von dem im Staatsrecht anerkannten Grundsatz, daß die Auswahl des Wahlsystems und die Festlegung der Wahlrechtsgrundsätze im einzelnen im Ermessen des Gesetzgebers steht (BVerfGE 3, 19, 24 = NJW 53, 1341; BVerfGE 3, 383, 394; 5, 77, 81; 6, 84, 89 = NJW 57, 377).
  • BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54

    Gesamtdeutscher Block

    Auszug aus BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
    Auszugehen ist hierbei von dem im Staatsrecht anerkannten Grundsatz, daß die Auswahl des Wahlsystems und die Festlegung der Wahlrechtsgrundsätze im einzelnen im Ermessen des Gesetzgebers steht (BVerfGE 3, 19, 24 = NJW 53, 1341; BVerfGE 3, 383, 394; 5, 77, 81; 6, 84, 89 = NJW 57, 377).
  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53

    Parteifreie Wählergruppen

    Auszug aus BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
    Auszugehen ist hierbei von dem im Staatsrecht anerkannten Grundsatz, daß die Auswahl des Wahlsystems und die Festlegung der Wahlrechtsgrundsätze im einzelnen im Ermessen des Gesetzgebers steht (BVerfGE 3, 19, 24 = NJW 53, 1341; BVerfGE 3, 383, 394; 5, 77, 81; 6, 84, 89 = NJW 57, 377).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60

    Reserveliste Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
    Auch unter diesem Gesichtspunkt steht es dem Gesetzgeber bzw. dem zuständigen Parteiorgan frei, innerhalb welchen Wahlsystems sie die Wahlrechtsgleichheit verwirklichen wollen (vgl. BVerfGE 6, 84, 89 = NJW 57, 377; BVerfGE 11, 351, 360 = NJW 60, 2283).
  • BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61

    Wahlgebietsgröße

    Auszug aus BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
    Durch den wahlrechtlichen Gleichheitsgrundsatz sind sie nur dahingehend gebunden, daß alle abgegebenen Stimmen den gleichen Zählwert und - soweit das Verhältniswahlsystem angewandt wird - den gleichen Erfolgswert haben müssen (BVerfGE 1, 208, 244 ff.; 7, 63, 70 = NJW 57, 1313; BVerfGE 13, 243, 246; 16, 130, 139 = NJW 63, 1600; für innerparteiliche Wahlen vgl. Maunz-Dürig, GG, Art. 21 Rdnr. 58 i.V.m. Art. 20 Rdnr. 34 sowie § 10 Abs. 2 PartG).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62

    Wahlkreise

  • RG, 11.05.1917 - II 583/16

    Voraussetzungen der Anfechtungsklage im Aktienrecht

  • RG, 13.02.1925 - II 52/24

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage

  • RG, 04.10.1921 - II 161/21

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage

  • BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88

    Listenwahl von Delegierten zu einem Kreisparteitag

    Verzögerungen in der Durchführung des Wahlprüfungsverfahrens können zur Folge haben, daß nicht gültig oder in nichtiger Wahl gewählte Personen (vgl. Sen.Urt. v. 17. Dezember 1973 - II ZR 47/71, NJW 1974, 183, 185) ein ihnen nicht zustehendes Mandat während eines großen Teils - im äußersten Fall sogar während der gesamten Wahlperiode - jedenfalls tatsächlich ausüben, während der wirklich Gewählte oder derjenige, der bei Einhaltung eines ordnungsgemäßen Wahlverfahrens gewählt worden wäre, von der Ausübung seines Mandats ferngehalten wird.

    Soll die danach geltende Mehrheitswahl modifiziert und vom einfachen Mehrheitsprinzip abgewichen werden, so bedarf dies nach der zwingenden Vorschrift des § 40 BGB - und weil es sich insoweit um eine für das Parteileben grundlegende Entscheidung handelt - einer entsprechenden Bestimmung in der Satzung (vgl. Sen.Urt. v. 17. Dezember 1973, aaO).

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 1973 (II ZR 47/71, NJW 1974, 183) ausgeführt hat, bedeutet die im Grundgesetz gewährleistete, auch bei innerparteilichen Wahlen sicherzustellende Wahlfreiheit, daß jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit haben muß, seine Wahlentscheidung ohne Zwang oder sonstige Beeinflussung entsprechend seiner eigenen Überzeugung zu treffen.

    Die Entscheidung des Satzungsgebers für ein Mehrheitswahlrecht aber ist, wie sich gleichfalls bereits aus dem Senatsurteil vom 17. Dezember 1973 (aaO) ergibt, von dem einzelnen Wähler hinzunehmen, weil auch die Erfolgschancengleichheit nur innerhalb des jeweiligen Wahlsystems garantiert ist.

    Auszugehen ist hierbei, wie der Senat gleichfalls schon in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 1973 (aaO) ausgesprochen hat, von dem Grundsatz, daß die Auswahl des Wahlsystems und die Festlegung der Wahlrechtsgrundsätze im pflichtgemäßen Ermessen des Satzungsgebers (ebenso für staatliche Wahlen BVerfGE 3, 19, 24 [BVerfG 01.08.1953 - 1 BvR 281/53]; 383, 394; 5, 77, 81; 6, 84, 89) liegt.

  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19

    Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein

    So bestehen gegen eine Kombination der Abstimmungsmodelle Einzelabstimmung und Sammelabstimmung (etwa durch Blockwahl) keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1973 - II ZR 47/71 - juris; Hahlen in: Schreiber, BWahlG, 10. Aufl., § 27 Rn. 25; Wahlprüfungsentscheidung in BTDrs. 17/6300 vom 1. Juli 2011, Anlage 27, 33 und 43; Wahlprüfungsentscheidung in BTDrs. 18/1810 vom 26. Juni 2014, Anlage 16 S. 112).
  • OLG Stuttgart, 15.03.2017 - 8 W 103/16

    Vereinsregistersache: Wirksamkeit einer Einladung zur außerordentlichen

    Eine solche Löschung kommt unter anderem in Betracht, wenn eine erfolgte Eintragung des Vorstands als unzulässig zu erachten ist, da der Beschluss über die Bestellung des Vorstands unwirksam ist, etwa wenn seine Wahl im Wege einer Blockwahl erfolgt und eine solche in der Satzung nicht vorgesehen ist (vgl. KG Rechtspfleger 2012, 550; OLG Zweibrücken Rpfleger 2014, 209, je m.w.N.; vgl. bereits BGH NJW 1974, 183 [zu Ortsvereinen von Parteien]) oder die Wahl auf einer nicht ordnungsgemäß einberufen Mitgliederversammlung beruht (vgl. Krafka/Kühn, Registerrecht, 10. Auflage 2017, Rdnr. 2257 m.w.N.).
  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 340/00

    Satzungsverstöße in einem Verein

    Eine derartige Blockwahl ist deshalb nur zulässig, Wenn sie in der Satzung ausdrücklich vorgesehen ist (§ 40 BGB; BGH NJW 1974, 183; OLG Frankfurt Rpfleger 1984, 360; vgl. auch BGHZ 118, 121/124; BayObLG FGPrax 1996, 74).

    Dies wäre dann der Fall, wenn klar zu Tage läge, dass der Beschluss auch ohne den Verstoß in gleicher Weise zustande gekommen wäre, wenn also bei vernünftiger Beurteilung unter keinen Umständen in Betracht kommt, dass der Mangel das Ergebnis hätte beeinflussen können (BGHZ 49, 209/211; 59, 369; BGH NJW 1974, 183/185; DB 1998, 124; BayObLG NJW-RR 1997, 289/290; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 684; OLG Köln ZIP 1985, 1139).

  • VG Karlsruhe, 04.03.2013 - 7 K 3335/11

    Entziehung des Doktorgrades - Plagiat - Promotionsausschuss - Rechtmäßigkeit der

    Bei gewählten Hauptorganen öffentlich-rechtlicher Körperschaften dienen sie zudem dem Gebot, die jeweilige Körperschaft zu keiner Zeit ohne handlungsfähiges Organ zu lassen (vgl. Versteyl, in: von Münch/Kunig, GG Bd. I, 6. Aufl. 2012, Art. 41 GG Rn. 13; zum Ganzen eingehend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.1997 - 9 S 2506/07 -, GewArch 1998, 164; StGH Bremen, Entscheidung vom 28.02.1984 - St 2/93 -, DVBl. 1994, 633; ebenso BGH, Urteil vom 17.12.1973 - II ZR 47/71 -, NJW 1974, 183 in Abgrenzung zur Rechtslage bei innerparteilichen Wahlen, die dem privaten Vereinsrecht unterliegen).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der niedersächsischen Vorschriften für die

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der vergleichbaren Wahl des Präsidiums eines Gerichts wird die Auffassung vertreten, daß die Wahl in dieses Organ richterlicher Selbstverwaltung nicht abgelehnt werden kann (vgl. BVerwG in DVBl. 1975 S. 727 (728), auch BGH in NJW 1974, S. 183 (184) zur Kennzeichnung dieser Wahl).
  • OLG Rostock, 26.06.2012 - 1 W 16/12

    Vereinsregistereintragung einer Vorstandsänderung: Prüfungspflicht des

    Ein solches, vom einfachen Mehrheitsprinzip abweichendes Verfahren wird nur dann als zulässig angesehen, wenn es in der Satzung ausdrücklich bestimmt ist (BGH, Urteil vom 17.12.1973 - II ZR 47/71, NJW 1974, 183, Tz. 24, 25; Urteil vom 28.11.1988 - II ZR 96/88, BGHZ 106, 67, Tz. 12; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 3Z BR 340/00, NJW-RR 2001, 537, Tz. 16, jeweils nach juris; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 12. Aufl., Rn. 1882 f.; Stöber, a.a.O., Rn. 561; Sauter/Schweyer/Waldner, a.a.O.; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 32 Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2016 - 15 A 1934/15

    Wahlrechtliche Bedeutung der Verletzung der Einhaltung einer ausreichenden

    vgl. zu dieser Rechtsschutzmöglichkeit bei parteiinterne Streitigkeiten BGH, Urteile vom 28. November 1988 - II ZR 96/88 -, juris Rn. 7 f., und vom 17. Dezember 1973 - II ZR 47/71 -, juris Rn. 10; OLG Köln, Urteil vom 19. Dezember 1990 - 24 U 51/90 -, NVwZ 1991, 1116; KG, Urteil vom 30. Oktober 1987 - 13 U 1111/87 -, NJW 1988, 3159; AG Königswinter, Urteil vom 4. April 2014 - 3 C 40/14 -, juris Rn. 17; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 40 Rn. 465.
  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 45/88

    Wahl mehrerer Vorstandsmitglieder in einem Wahlgang

    Rechtliche Bedenken könnten insoweit allerdings gegen eine "strikte Blockwahl" (vgl. hierzu BGH NJW 1974, 183) bestehen.
  • BGH, 26.05.1975 - II ZR 34/74
    Diese faßt gemäß § 11 der Satzung ihre Beschlüsse - dazu gehören mangels anderweiter Bestimmung auch die Wahlen (vgl. das SenUrt. v. 17.12.73 - II ZR 47/71, LM GrundG Art. 21 Nr. 2) - mit einfacher Stimmenmehrheit.
  • OLG Celle, 03.02.2005 - 8 U 82/04

    Eintrittspflicht der Kfz-Kaskoversicherung: Verneinung groben Verschuldens bei

  • LG Bonn, 26.02.2009 - 4 T 64/09

    Verein, Wahl, Vorstand, Blockwahl, Listenwahl

  • AG Königswinter, 04.04.2014 - 3 C 40/14

    Parteiinterne Wahlen; Parteigerichtsbarkeit; Rechtsschutzbedürfnis

  • BGH, 15.07.1997 - KZR 15/96

    Begriff der Erledigung

  • OVG Saarland, 20.01.1977 - I R 104/76

    Ungültigkeit von Gruppen-Urwahlen zum Konzil; Statthaftigkeit einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1979 - V B 87/79
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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1973 - I ZR 59/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,747
BGH, 23.11.1973 - I ZR 59/72 (https://dejure.org/1973,747)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1973 - I ZR 59/72 (https://dejure.org/1973,747)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1973 - I ZR 59/72 (https://dejure.org/1973,747)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Urheberrechtsverletzung bezüglich eines Schiffsrumpfes - Kunstschutzfähigkeit einer Bootsform - Einordnung einer Person, die im Auftrag einer Partei ein Gutachten erstattet hat, als sachverständigen Zeugen - Abgrenzung zwischen einem Sachverständigen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 402, § 414
    Begriff des sachverständigen Zeugen

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 382
  • DB 1974, 627
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66

    Reprint

    Auszug aus BGH, 23.11.1973 - I ZR 59/72
    Als zu weit gehend erscheint indessen, wenn das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf Reimer (Festschrift für Wendel S. 104 ff und Ulmer/Reimer III S. 215) und gegen BGH GRUR 1969, 186, 188 - Reprint zum Ausdruck bringen will, eine Leistungsübernahme sei grundsätzlich oder auch nur in der Regel sittenwidrig, wenn sie ohne eigene nachschaffende Leistung erfolge.
  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05

    Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren;

    Es ist nicht Aufgabe eines Zeugen, auf Grund von Erfahrungssätzen oder besonderen Fachkenntnissen Schlussfolgerungen aus einem feststehenden Sachverhalt zu ziehen oder dem Gericht allgemeine Erfahrungssätze oder besondere Kenntnis in einem jeweiligen Wissensgebiet - wie hier in einem regionalen Mietwagenmarkt - zu vermitteln (Anschluss an BGH, Urteil vom 23. November 1973 - I ZR 59/72 - MDR 1974, 382).

    Es ist nicht Aufgabe eines Zeugen, auf Grund von Erfahrungssätzen oder besonderen Fachkenntnissen Schlussfolgerungen aus einem feststehenden Sachverhalt zu ziehen oder dem Gericht allgemeine Erfahrungssätze oder besondere Kenntnisse in einem jeweiligen Wissensgebiet - wie hier in einem regionalen Mietwagenmarkt - zu vermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1973 - I ZR 59/72 - MDR 1974, 382).

  • OLG Braunschweig, 16.09.2020 - 11 U 122/18

    Iposuktion - Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten - PKV

    Für den sachverständigen Zeugen gilt gemäß § 414 ZPO im Ergebnis nichts anderes (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2007 - VI ZR 254/05 -, juris, Rn. 21; Urteil vom 23. November 1973 - I ZR 59/72 -, juris, Rn. 20; Scheuch in BeckOK ZPO, a.a.O., § 414, Rn. 2).
  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 198/92

    Unzulässige Ermittlung des voraussichtlichen Versteigerungserlöses eines

    Geht es indessen vorrangig nicht um die Ermittlung der Befund- und Zusatztatsachen, sondern um die objektive Bewertung eines im wesentlichen feststehenden Sachverhalts, so ist der Zeugenbeweis ungeeignet und ein Sachverständigengutachten einzuholen (BGH, Urt. v. 23. November 1973 - I ZR 59/72, MDR 1974, 382).
  • BGH, 10.07.1997 - III ZR 69/96

    Bemessung des Gegenstandswerts bei wiederkehrenden Leistungen; Berücksichtigung

    Ob die Auskunftsperson, die in dem anderen Verfahren als Sachverständiger tätig geworden war, im laufenden Prozeß gegebenenfalls als sachverständiger Zeuge oder als Sachverständiger zu vernehmen ist, richtet sich nach den allgemeinen Kriterien, die die Rechtsprechung für die Abgrenzung des sachverständigen Zeugen zum Sachverständigen aufgestellt hat (vgl. BGH Urteil vom 23. November 1973 - I ZR 59/72 - LM ZPO § 414 Nr. 2 = MDR 194, 382; Zöller/Greger a.a.O. § 414 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 30.01.2019 - 4 U 139/17

    Werkvertrag: Deliktischer Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen

    Es ist nicht Aufgabe eines sachverständigen Zeugen, sondern des Sachverständigen, dem Richter Erfahrungssätze oder besondere Kenntnisse des jeweiligen Wissensgebietes zu vermitteln bzw. aufgrund von Erfahrungssätzen oder besonderen Kenntnissen Schlussfolgerungen aus einem feststehenden Sachverhalt zu ziehen (siehe nur BGH, Urteil vom 23. November 1973 - I ZR 59/72 - Rdnr. 21).
  • LG Limburg, 14.05.2007 - 1 O 215/06

    Bauprozess wegen Baumängeln: Streitverkündung des beklagten Bauunternehmers an

    Dem folgend wird auch davon ausgegangen, dass die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit es nicht hindert, diesen als Zeugen oder sachverständigen Zeugen über Tatsachen zu vernehmen, welche ihm bei Durchführung des ihm erteilten Auftrages bekannt geworden sind (vgl. Zöller ZPO, 25. Aufl., § 406 Randnr. 2; Baumbach a. a. O. § 414 Randnr. 4; BGH MDR 1965, 674; MDR 1974, 382; RGZ 59, 169).

    Dem gegenüber verbietet aber die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit, diesen als Zeugen zu den Schlussfolgerungen zu hören, die er aus den von ihm wahrgenommenen Tatsachen aufgrund seiner Sachkunde gezogen hat und auf die das Gericht für die Urteilsfindung angewiesen ist (vgl. insbesondere BGH MDR 1965, 674 und wohl auch BGH MDR 1974, 382).

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2011 - 5 OB 411/11

    Vergütung eines als sachverständiger Zeuge zu einer mündlichen Verhandlung

    Er ist in dieser Funktion grundsätzlich austauschbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.10.2010 - 6 B 26.10 -, juris Rn 5; vgl. auch BGH, Urteil vom 23.11.1973 - I ZR 59/72 -, juris Rn 20 f.).
  • BGH, 05.05.1987 - VI ZR 181/86

    Schleswig-Holsteinische GaragenVO als Schutzgesetz

    Dies ist substantiiert auch nicht bei der beantragten Vernehmung des sachverständigen Zeugen Prof. Dr. P. geschehen, wobei hier dahingestellt bleiben kann, ob bei dem benannten Beweismittel - hätten die Voraussetzungen im übrigen vorgelegen - die Vernehmung eines sachverständigen Zeugen oder die Anhörung als Sachverständiger in Betracht gekommen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 23. November 1973 - I ZR 59/72 = MDR 1974, 382).
  • OLG Nürnberg, 22.08.2012 - 13 W 764/12

    Ablehnung eines Sachverständigen: Betreiben eines gemeinsamen Ingenieurbüros mit

    Umstände, die seine (nunmehrige) Ablehnung gerechtfertigt haben, sind gegebenenfalls bei der Prüfung des Beweiswertes seiner Aussage zu berücksichtigen (vgl. BGH MDR 1974, 382).
  • OLG Jena, 28.11.2007 - 5 W 573/07
    Hingegen ist es Aufgabe des Sachverständigen, dem Richter allgemeine Erfahrungssatze oder besondere Kenntnisse des jeweiligen Wissensgebietes zu vermitteln bzw aufgrund von Erfahrungssatzen oder besonderen Fachkenntnissen Schlussfolgerungen aus einem feststehenden Sachverhalt zu ziehen (BGH, 23.11.1973, MDR 1974, 382 [BGH 23.11.1973 - I ZR 59/72] ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1997 - 16 A 3825/97

    Feststellung von sexuellen Mißbrauch durch einen Gutachter

  • OLG Koblenz, 16.11.2005 - 1 U 1440/04

    Ermittlung des Einwurfswertes von Einwurfsgrundstücken

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