Rechtsprechung
   LG Mainz, 26.07.1974 - 2 Qs 205/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,8989
LG Mainz, 26.07.1974 - 2 Qs 205/74 (https://dejure.org/1974,8989)
LG Mainz, Entscheidung vom 26.07.1974 - 2 Qs 205/74 (https://dejure.org/1974,8989)
LG Mainz, Entscheidung vom 26. Juli 1974 - 2 Qs 205/74 (https://dejure.org/1974,8989)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,8989) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 949
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 16.11.1999 - 3 Ws 638/99

    Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 Abs. 2 StPO, Nebenkläger,

    Seinerzeit wurde nämlich aus § 383 Abs. 2 S. 3 StPO damaliger Fassung, wonach der Privatkläger die Einstellung des Verfahrens gegen den Angeklagten wegen geringer Schuld mit der sofortigen Beschwerde anfechten konnte, i.V.m. § 397 Abs. 1 damaliger Fassung, wonach der Nebenkläger nach erfolgtem Anschluss die Rechte des Privatklägers hatte, teilweise gefolgert, dass der Nebenkläger Einstellungsbeschlüsse nach §§ 153, 153 a StPO über die Anfechtungsrechte der Staatsanwaltschaft hinaus insgesamt - also auch hinsichtlich der Ermessensentscheidung - mit der sofortigen Beschwerde anfechten könne (so Löwe/Rosenberg-Kunert, StPO, 22. Aufl., § 397 Anm. 1. a mit Übersicht über den damaligen Meinungsstand; OLG Saarbrücken, a.a.O.; a.A. etwa LG Mainz, MDR 1974, S. 949, ebenfalls mit umfangreichen Nachweisen zum damaligen Meinungsstand).

    Völlig unbestritten war dagegen, dass der Nebenkläger, nach damaligem Recht jedenfalls die gleichen Anfechtungsrechte wie die Staatsanwaltschaft besitzen sollte, ihm mithin die Anfechtung von Einstellungsentscheidungen nach §§ 153, 153 a StPO dann zustand, wenn die prozessualen Voraussetzungen für eine solche Einstellungsentscheidung des Gerichts (Zustimmung jedenfalls der Staatsanwaltschaft, kein Verbrechenstatbestand) fehlten (vgl. KMR-StPO, 6. Aufl. 1966, § 153 Anm. 7. ee); Löwe-Rosenberg/Meyer-Goßner, StPO, 23. Aufl., § 153 Rdnr. 80 - bereits für den Rechtszustand nach der Neufassung des § 397 Abs. 2 StPO a.F. - ; OLG Saarbrücken, VRS 25, 205, 206; LG Mainz, MDR 1974, S. 949).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht