Rechtsprechung
LG Mainz, 26.07.1974 - 2 Qs 205/74 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1974, 949
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 16.11.1999 - 3 Ws 638/99
Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 Abs. 2 StPO, Nebenkläger, …
Seinerzeit wurde nämlich aus § 383 Abs. 2 S. 3 StPO damaliger Fassung, wonach der Privatkläger die Einstellung des Verfahrens gegen den Angeklagten wegen geringer Schuld mit der sofortigen Beschwerde anfechten konnte, i.V.m. § 397 Abs. 1 damaliger Fassung, wonach der Nebenkläger nach erfolgtem Anschluss die Rechte des Privatklägers hatte, teilweise gefolgert, dass der Nebenkläger Einstellungsbeschlüsse nach §§ 153, 153 a StPO über die Anfechtungsrechte der Staatsanwaltschaft hinaus insgesamt - also auch hinsichtlich der Ermessensentscheidung - mit der sofortigen Beschwerde anfechten könne (…so Löwe/Rosenberg-Kunert, StPO, 22. Aufl., § 397 Anm. 1. a mit Übersicht über den damaligen Meinungsstand;… OLG Saarbrücken, a.a.O.; a.A. etwa LG Mainz, MDR 1974, S. 949, ebenfalls mit umfangreichen Nachweisen zum damaligen Meinungsstand).Völlig unbestritten war dagegen, dass der Nebenkläger, nach damaligem Recht jedenfalls die gleichen Anfechtungsrechte wie die Staatsanwaltschaft besitzen sollte, ihm mithin die Anfechtung von Einstellungsentscheidungen nach §§ 153, 153 a StPO dann zustand, wenn die prozessualen Voraussetzungen für eine solche Einstellungsentscheidung des Gerichts (Zustimmung jedenfalls der Staatsanwaltschaft, kein Verbrechenstatbestand) fehlten (…vgl. KMR-StPO, 6. Aufl. 1966, § 153 Anm. 7. ee); Löwe-Rosenberg/Meyer-Goßner, StPO, 23. Aufl., § 153 Rdnr. 80 - bereits für den Rechtszustand nach der Neufassung des § 397 Abs. 2 StPO a.F. - ; OLG Saarbrücken, VRS 25, 205, 206; LG Mainz, MDR 1974, S. 949).