Rechtsprechung
   KG, 26.05.1975 - 1 W 356/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,9995
KG, 26.05.1975 - 1 W 356/75 (https://dejure.org/1975,9995)
KG, Entscheidung vom 26.05.1975 - 1 W 356/75 (https://dejure.org/1975,9995)
KG, Entscheidung vom 26. Mai 1975 - 1 W 356/75 (https://dejure.org/1975,9995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,9995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 1028
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • FG Hamburg, 28.06.2007 - 3 K 237/06

    AO / EStG / EGV: Vollmacht /

    Die Entscheidung über die für die verbundene Klage (oben I 2) nur einmal abzurechnenden Kosten beruht auf § 135 Abs. 1 FGO (zu den Kosten bei wiederholter Rechtsmitteleinlegung mit identischem Streitgegenstand vgl. OVG Berlin vom 7. Mai 1996 2 B 5.95, OVGE Berlin 22, 28; OVG Münster vom 11. April 1994 10 E 388/93, [...]; BGH vom 23. Oktober 1984 VI ZB 12/84, [...] a.E.; ferner Kammergericht --KG-- vom 29. Januar 1978 1 W 3248/77, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1978, 678; KG vom 26. März 1975 1 W 356/75, MDR 1975, 1028).
  • KG, 23.01.2008 - 5 W 206/07

    Kostenfestsetzung gegen Streitgenossen; nur eine Verfahrensgebühr für den

    Bei wechselseitig erhobenen Scheidungsklagen ist es für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung und -verteidigung regelmäßig ausreichend, wenn die Partei ihren Rechtsanwalt im Rahmen des bereits erteilten Klagemandats mit der Erwirkung eines Verbindungsbeschlusses beauftragt und von einer Doppelgebühren auslösenden Mandatserteilung absieht (KG, 1. Zivilsenat, MDR 1975, 1028, 1029; offen OLG Bamberg, a.a.0.).
  • KG, 13.01.2009 - 5 W 207/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Gebühren der Prozessbevollmächtigten einer

    Soweit das Kammergericht in MDR 1975, 1028 f. die Auffassung vertrat, bei gegenseitig eingereichten Scheidungsklagen reiche es zur sachgerechten Wahrnehmung der eigenen Interessen aus, dass der Prozessbevollmächtigte im Rahmen des bereits erteilten Klagemandats auf die Erwirkung eines Verbindungsbeschlusses hin wirke und dass von einer Doppelgebühren auslösenden Mandatserteilung abgesehen werde, ist dies auf die hiesige Fallkonstellation nicht übertragbar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht