Weitere Entscheidungen unten: BGH, 14.01.1975 | OLG Hamm, 08.05.1974

Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1974 - 4 StR 541/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,434
BGH, 19.12.1974 - 4 StR 541/74 (https://dejure.org/1974,434)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1974 - 4 StR 541/74 (https://dejure.org/1974,434)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1974 - 4 StR 541/74 (https://dejure.org/1974,434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mitnehmen eines anderen auf der Kühlerhaube des Fahrzeugs bei hoher Geschwindigkeit als "ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff in die Sicherheit des Straßenverkehrs"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1969) § 315 b Abs. 1 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 51
  • NJW 1975, 656
  • MDR 1975, 329
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69

    Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die

    Auszug aus BGH, 19.12.1974 - 4 StR 541/74
    Denn daß das Mitnehmen eines Menschen auf der Kühlerhaube eines Kraftfahrzeugs bei Beschleunigung auf 120 bis 130 km/h über eine Wegstrecke von 2.300 Metern, wobei sich der so Mitgenommene nur an den Scheibenwischern festzuhalten und dürftigen Halt an den Nebelscheinwerfern zu finden vermag, als ein höchst verkehrsfeindliches Verhalten und als eine bewußte Zweckentfremdung des Fahrzeugs einzuordnen ist (vgl. dazu BGHSt 23, 4), bedarf keines näheren Eingehens.

    Die Verurteilung nach § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHSt 22, 6; 22, 67; 22, 365; 23, 4, 7; BGH VRS 48, 28).

  • BGH, 04.01.1966 - 1 StR 299/65

    Begründung des Rechtsmittels der Revision mit einer erheblich verspäteten

    Auszug aus BGH, 19.12.1974 - 4 StR 541/74
    Daß die Entscheidungsgründe nicht innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 StPO abgesetzt worden sind, vermag die Revision regelmäßig und auch hier nicht zu begründen (vgl. BGHSt 21, 4).
  • BGH, 02.04.1969 - 4 StR 102/69

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 315b Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus BGH, 19.12.1974 - 4 StR 541/74
    Die Verurteilung nach § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHSt 22, 6; 22, 67; 22, 365; 23, 4, 7; BGH VRS 48, 28).
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 19.12.1974 - 4 StR 541/74
    Auch sind die Erörterungen zur Frage der Strafaussetzung bisher nicht ausreichend (vgl. dazu BGHSt 24, 3; 25, 144; BGH DRiZ 1974, 62).
  • BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73

    Angabe der Gründe für die Zubilligung mildernder Umstände in einem Urteil -

    Auszug aus BGH, 19.12.1974 - 4 StR 541/74
    Auch sind die Erörterungen zur Frage der Strafaussetzung bisher nicht ausreichend (vgl. dazu BGHSt 24, 3; 25, 144; BGH DRiZ 1974, 62).
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 19.12.1974 - 4 StR 541/74
    Die Verurteilung nach § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHSt 22, 6; 22, 67; 22, 365; 23, 4, 7; BGH VRS 48, 28).
  • BGH, 18.01.1973 - 4 StR 549/72

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Zufahren auf einen Fußgänger -

    Auszug aus BGH, 19.12.1974 - 4 StR 541/74
    Sehr langsames Zufahren auf eine - hier sich rechtswidrig im Wege aufstellende - Person, die jederzeit zur Seite treten kann, erfüllt den Tatbestand des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 noch nicht (BGH VRS 44, 437).
  • BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67
    Auszug aus BGH, 19.12.1974 - 4 StR 541/74
    Die Verurteilung nach § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHSt 22, 6; 22, 67; 22, 365; 23, 4, 7; BGH VRS 48, 28).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.1997 - 2 Ss 147/97

    Auto-Surfen - § 315b, §§ 230 StGB aF, § 226a StGB aF (§ 229 StGB nF, § 228 StGB

    Solche Fälle hat die Rechtsprechung insbesondere bejaht bei gezieltem Zufahren auf Menschen, wie z. B. auf einen die Fahrbahn sperrenden Polizeibeamten (BGHSt 28, 87, 91 = MDR 1978, 944) oder auf einen Fußgänger (BGHSt 34, 53, 54 = MDR 1986, 684), bei Mitnahme eines Angefahrenen auf der Kühlerhaube unter Fahren mit hoher Geschwindigkeit (BGHSt 26, 51 = MDR 1975, 329), oder bei absichtlichem Auffahren auf ein Fahrzeug (BGH NStZ 95, 30).
  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen'

    Auch das Mitnehmen eines anderen auf der Kühlerhaube eines Kraftwagens bei hoher Geschwindigkeit und schlechten Festhaltemöglichkeiten des Opfers kommt, wie der Senat in BGHSt 26, 51 entschieden hat, einem ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff in die Sicherheit des Straßenverkehrs gleich.

    Langsames Zufahren auf einen Fußgänger, der ohne Schwierigkeit und ohne Gefahr ausweichen kann, erfüllt den Tatbestand des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 daher noch nicht (BGHSt 26, 176, 178; BGH VRS 40, 104, 105; 44, 437, 438), selbst dann nicht, wenn ein Kraftfahrer einen Fußgänger, der in seinem Fahrweg stand und der sich auf die Motorhaube geworfen hat, in langsamer Fahrt eine kurze Strecke mitnimmt (BGHSt 26, 51) oder wenn ein Taxifahrer einen lästigen Fahrgast durch langsames ruckweises Hin- und Zurückfahren abzuschütteln sucht (BGH VRS 45, 185; vgl. auch Krumme, Straßenverkehrsgesetz, § 315 b Rdn. 23).

    Dieser Fall unterscheidet sich in der Gewichtung wesentlich von dem der Entscheidung BGHSt 26, 51 zugrundeliegenden Geschehen, in dem der Täter einen anderen über eine Wegstrecke von 2300 m bei einer Geschwindigkeit von 120 bis 130 km/h auf der Kühlerhaube mitgenommen hatte und auch von dem durch Urteil vom 9. März 1978 - 4 StR 64/78 - entschiedenen Vorfall, in dem der Täter über eine Wegstrecke von mehr als 40 m versuchte, den in der offen stehenden Fahrzeugtür hängenden Beamten durch plötzliches Abbremsen, anschließendes starkes Beschleunigen und körperliches Schieben aus dem fahrenden PKW zu drängen.

  • BGH, 09.03.1978 - 4 StR 64/78

    Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr sowie des vorsätzlichen

    Für das Mitnehmen eines anderen auf der Kühlerhaube eines Kraftwagens bei hoher Geschwindigkeit und schlechten Festhaltemöglichkeiten des Opfers hat der Senat dies bereits bejaht (BGHSt 26, 51, 52).
  • BGH, 14.04.1983 - 4 StR 126/83

    Absichtliches Anfahren eines Fußgängers - Gefährlicher Eingriff - Erfüllung der

    Die Fälle, in denen der Bundesgerichtshof aus diesem Grunde eine Tatbestandsmäßigkeit bisher verneint hat (vgl. VRS 14, 104, 105; 44, 437, 438; 45, 185, 186; BGHSt 26, 51, 52 [BGH 19.12.1974 - 4 StR 541/74];Beschlüsse vom 1. Juni 1978 - 4 StR 241/78 - Rechtsprechungsübersicht DRiZ 1978, 279 unter 9 b - undvom 31. Juli 1978 - 4 StR 381/78 - Rechtsprechungsübersicht DRiZ 1979, 151 unter 19 d), sind indessen mit dem Täterverhalten des Angeklagten nicht vergleichbar.
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Rechtsprechung
   BGH, 14.01.1975 - 1 StR 601/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2525
BGH, 14.01.1975 - 1 StR 601/74 (https://dejure.org/1975,2525)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1975 - 1 StR 601/74 (https://dejure.org/1975,2525)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1975 - 1 StR 601/74 (https://dejure.org/1975,2525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerreichbarkeit eines ausländischen Zeugen unter besonderer Berücksichtigung der Aufklärungspflichten nach pflichtgemäßem Ermessen - Erfordernis kommissarischer Vernehmung im Ausland entgegen dem Beschleunigungsgrundsatz - Gleichzeitige Einrichtung mehrerer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 743
  • MDR 1975, 329
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.02.1967 - 5 StR 587/66

    Verteilung der Geschäfte auf mehrere Schwurgerichte bei demselben Landgericht

    Auszug aus BGH, 14.01.1975 - 1 StR 601/74
    Im Gegensatz zum früheren Rechtszustand (vgl. BGHSt 21, 191) ist die gleichzeitige Einrichtung mehrerer Schwurgerichte bei demselben Landgericht nunmehr zulässig, im Hinblick auf § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO sogar geboten: Hebt das Revisionsgericht künftig ein Urteil des Schwurgerichts neuer Art auf, so muß es die Möglichkeit haben, die Sache an ein anderes Schwurgericht (andere Strafkammer) desselben Landgerichts zurückzuverweisen (vgl. hierzu auch Riess, NJW 1975, 81, 92).
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 14.01.1975 - 1 StR 601/74
    Dabei ist er nicht gehindert, die Bedeutung der erwarteten Aussage an sich und die mögliche Herabminderung ihres Wertes durch besondere Verfahrensumstände, z.B. das Erfordernis kommissarischer Vernehmung im Ausland, in Betracht zu ziehen (vgl. BGHSt 22, 118, 120; BGH, Urteil vom 22. September 1970 - 1 StR 299/70).
  • BGH, 22.09.1970 - 1 StR 299/70

    Voraussetzungen einer Zeugenvernehmung im Ausland - Zulässigkeit der Mitteilung

    Auszug aus BGH, 14.01.1975 - 1 StR 601/74
    Dabei ist er nicht gehindert, die Bedeutung der erwarteten Aussage an sich und die mögliche Herabminderung ihres Wertes durch besondere Verfahrensumstände, z.B. das Erfordernis kommissarischer Vernehmung im Ausland, in Betracht zu ziehen (vgl. BGHSt 22, 118, 120; BGH, Urteil vom 22. September 1970 - 1 StR 299/70).
  • BGH, 29.05.1953 - 2 StR 164/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.01.1975 - 1 StR 601/74
    Ist die Vernehmung nur mit Gegenüberstellung sinnvoll, so darf der im Ausland befindliche Zeuge als unerreichbar angesehen werden, wenn er dort nur im Wege der Rechtshilfe vernommen werden kann (BGH, Urteil vom 29. Mai 1953 - 2 StR 164/53).
  • OLG Stuttgart, 05.10.2020 - 1 Ws 105/20

    Mehrfach durch das Revisionsgericht zurückverwiesenes Jugendstrafverfahren:

    Ist die Sache vom Revisionsgericht an einen anderen Spruchkörper desselben Gerichts zurückverwiesen worden, obwohl ein solcher nicht besteht, so muss er nachträglich für den Rest des Geschäftsjahres eingerichtet werden (BGH, Urteil vom 8. April 1981 - 3 StR 88/81 -, juris, NStZ 1981, 489; BGH NJW 1975, 743; Franke in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 354 Rn. 65).
  • BGH, 09.02.1978 - 4 StR 636/77

    Konzentration der Schwurgerichtssachen bei einer einzigen Strafkammer des

    Zwar ist im Gegensatz zum früheren Rechtszustand, der die gleichzeitige Errichtung mehrerer Schwurgerichte bei einem Landgericht nicht gestattete (vgl. BGHSt 21, 191), nach § 74 Abs. 2 Satz 1 GVG in der Fassung des 1. StVRG nunmehr die Einrichtung mehrerer als Schwurgericht zuständiger Strafkammern zulässig (vgl. BGH NJW 1975, 743).

    Nun erfordert allerdings § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO für die zurückverwiesenen Schwurgerichtssachen die Zuständigkeit einer weiteren Strafkammer (vgl. BGH NJW 1975, 743), die somit ebenfalls, wenn auch in geringen Umfang, Bit Schwurgerichtssachen befaßt wird.

  • BGH, 11.04.1978 - 1 StR 576/77

    Verteilung von Schwurgerichtssachen auf eine andere Strafkammer nur bei

    Im Gegensatz zum früheren Rechtszustand (vgl. BGHSt 21, 191) ist die gleichzeitige Einrichtung mehrerer Schwurgerichte bei demselben Landgericht nunmehr zulässig, im Hinblick auf § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO sogar geboten, soweit es um die Bildung einer " Auffangschwurgerichtskammer" geht (BGH NJW 1975, 743).
  • BGH, 18.03.1975 - 1 StR 53/75

    Anforderungen an die Annahme eines Tötungsvorsatzes - Voraussetzungen des

    Zur Frage der zuständigen Strafkammer im Falle der Zurückverweisung an das Schwurgericht wird auf das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 14. Januar 1975 (1 StR 601/74) verwiesen.
  • BGH, 11.04.1978 - 1 StR 752/77

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Einrichtung mehrerer Strafkammern als

    Im Gegensatz zum früheren Rechtszustand (vgl. BGHSt 21, 191) ist die gleichzeitige Einrichtung mehrerer Schwurgerichte bei demselben Landgericht nunmehr zulässig, im Hinblick auf § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO sogar geboten, soweit es um die Bildung einer "Auffangschwurgerichtskammer" geht (BGH NJW 1975, 743).
  • BGH, 06.05.1975 - 1 StR 135/75

    Aufgabe des Tatrichters zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit von erwachsenen

    Zur Frage der zuständigen Strafkammer im Falle der Zurückverweisung an das Schwurgericht wird auf das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 14. Januar 1975 - 1 StR 601/74 - (NJW 1975, 743 = MDR 1975, 329) verwiesen.
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 347/80
    Die Feststellung der Strafkammer, eine Aussage der Frau M. könne nur dann Bedeutung erlangen, wenn sie unter Gegenüberstellung dieser Zeugin mit dem Zeugen T. zustande komme, eine solche Gegenüberstellung sei aber bei einer Vernehmung im Wege der Rechtshilfe in Jordanien undurchführbar (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. Januar 1975 - 1 StR 601/74 - bei Dallinger MDR 1975, 368), wird von der Revision nicht angegriffen und läßt auch sonst keinen Rechtsfehler erkennen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.05.1974 - 4 Ss 151/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,2258
OLG Hamm, 08.05.1974 - 4 Ss 151/74 (https://dejure.org/1974,2258)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.1974 - 4 Ss 151/74 (https://dejure.org/1974,2258)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 1974 - 4 Ss 151/74 (https://dejure.org/1974,2258)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 329
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 05.09.2002 - 3 Ss 706/02

    unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt, Genfer Konvention, kurzfristige

    Auf diesen Gesichtspunkt darf vielmehr im Rahmen des § 47 StGB - wie auch sonst - keinesfalls abgestellt werden (BGH GA 68, 84; OLG Düsseldorf, MDR 1970, 1025; OLG Hamm, MDR 1975, 329).
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