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   BVerfG, 06.11.1974 - 2 BvR 407/74   

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BVerfG, 06.11.1974 - 2 BvR 407/74 (https://dejure.org/1974,11500)
BVerfG, Entscheidung vom 06.11.1974 - 2 BvR 407/74 (https://dejure.org/1974,11500)
BVerfG, Entscheidung vom 06. November 1974 - 2 BvR 407/74 (https://dejure.org/1974,11500)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 468
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05

    Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher

    Zur Beseitigung von Fehlentscheidungen lassen die §§ 359 ff. StPO in engen Grenzen die Durchbrechung der Rechtskraft von Strafurteilen zu und lösen damit den Konflikt zwischen den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit, die sich beide aus dem Rechtsstaatsprinzip ableiten (vgl. BVerfGE 22, 322 ; BVerfG, Beschluss vom 6. November 1974 - 2 BvR 407/74 -, MDR 1975, S. 468 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91 -, NJW 1993, S. 2735 , vom 30. April 1993 - 2 BvR 525/93 -, NJW 1994, S. 510, vom 19. Juli 2002 - 2 BvR 18/02 und 76/02 -, StV 2003, S. 225).
  • OLG Köln, 15.07.2013 - 2 Ws 288/13

    Zum Begriff des neuen Beweismittels im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO

    Die §§ 359 ff. StPO dienen der Lösung des Konflikts zwischen den Grundsätzen der materiellen Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit, die sich beide aus dem Rechtsstaatsprinzip ableiten (BGH NJW 2003, 1261, 1262; BVerfG MDR 1975, 468, 469).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist deshalb nicht schon dann verletzt, wenn der Richter nicht zweifelte, obwohl er hätte zweifeln müssen, sondern erst dann, wenn er verurteilte, obwohl er zweifelte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Mai 2002 - 2 BvR 665/02 -, juris, Abs.-Nr. 4; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2001 - 2 BvR 800/01 -, juris, Abs.-Nr. 2; BVerfG, BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. November 1974 - 2 BvR 407/74 -, MDR 1975, S. 468 ).
  • BGH, 19.06.2007 - KRB 12/07

    Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses

    Auf einzelne Elemente der Beweiswürdigung ist der Zweifelssatz prinzipiell nicht anzuwenden (BVerfG MDR 1975, 468, 469).
  • BGH, 20.12.2002 - StB 15/02

    BGH erklärt Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen Völkermordes teilweise für

    Die §§ 359 ff. StPO dienen der Lösung des Konflikts zwischen den Grundsätzen der materiellen Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit, die sich beide aus dem Rechtsstaatsprinzip ableiten (BVerfG MDR 1975, 468, 469).
  • BGH, 03.12.1992 - StB 6/92

    Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren

    Denn es müssen die beiden aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten widerstreitenden Grundsätze der Gerechtigkeit im Einzelfall einerseits und des rechtskräftigen und damit endgültigen Abschlusses eines Verfahrens andererseits in Einklang gebracht werden (BVerfG MDR 1975, 468, 469).
  • BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Wiederaufnahme

    Demgemäß ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass im Wiederaufnahmeverfahren zunächst die Zulässigkeit gemäß § 368 Abs. 1 StPO zu prüfen ist, die bei der Wiederaufnahme wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel (§ 359 Nr. 5 StPO) voraussetzt, dass diese geeignet sind, die Freisprechung des Angeklagten oder - in Anwendung eines milderen Strafgesetzes - eine geringere Bestrafung zu begründen (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1974 - 2 BvR 407/74 -, MDR 1975, S. 468 f.).
  • BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14

    Wiederaufnahme eines Strafbefehlsverfahrens wegen vorsätzlichen Fahrens ohne

    Demgemäß ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass im Wiederaufnahmeverfahren zunächst die Zulässigkeit gemäß § 368 Abs. 1 StPO zu prüfen ist, die bei der Wiederaufnahme wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel (§ 359 Nr. 5 StPO) voraussetzt, dass diese geeignet sind, die Freisprechung des Angeklagten oder - in Anwendung eines milderen Strafgesetzes - eine geringere Bestrafung zu begründen (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1974 - 2 BvR 407/74 -, MDR 1975, S. 468 f.).
  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" ist keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel, die das Gericht erst dann zu befolgen hat, wenn es nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht die volle Überzeugung vom Vorliegen einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch unmittelbar entscheidungserheblichen Tatsache zu gewinnen vermag (vgl. BVerfG MDR 1975, 468, 469; NJW 1988, 477; BGHR StPO § 261 Einlassung 4; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 261 Rdn. 26 und 29; Schlüchter in SK-StPO 13. Lfg.

    Kommt das Gericht bezüglich einer derartigen Indiztatsache zu einem non liquet, hat dies somit nicht zur Folge, daß sie zugunsten des Angeklagten als bewiesen anzusehen wäre, vielmehr ist sie mit der ihr zukommenden Ungewißheit in die Gesamtwürdigung des für die unmittelbar entscheidungserhebliche Tatsache gewonnenen Beweisergebnisses einzustellen (BVerfG MDR 1975, 468, 469; BGH NJW 1983, 1865; mißverständlich daher BGHSt 25, 285, 286, wonach nur das erwiesene Alibi Einfluß auf die Entscheidung haben könne, mit insoweit krit. Anm. Foth NJW 1974, 1572 und Hanack JR 1974, 383, 384).

  • BVerfG, 15.10.1990 - 2 BvR 385/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO am Maßstab der Art. 103 Abs. 2 ,

    Der Satz "in dubio pro reo" ist daher nicht schon verletzt, wenn der Richter hätte zweifeln müssen, sondern nur, wenn er verurteilte, obwohl er zweifelte (vgl. BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 6. November 1974 - 2 BvR 407/74 -, MDR 1975, S. 468 [469]; Kleinknecht/Meyer, StPO , 39. Aufl., § 261 Rdnr. 26 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.07.2002 - 2 BvR 18/02

    Zur Prüfung im Wiederaufnahmeverfahren, ob neue Tatsachen vorliegen, auch wenn

  • OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04

    Anforderungen an die Feststellung der Beuteerhaltungsabsicht

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

  • BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99

    Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren

  • BVerfG, 23.09.1987 - 2 BvR 814/87

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsmittelbeschränkung in § 55 Abs. 2 JGG

  • BVerfG, 16.05.2002 - 2 BvR 665/02

    Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Landgerichtliche

  • BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 525/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bescheidung eines

  • AG Schmallenberg, 25.10.2021 - 6 OWi 35/21

    Corona Schutzverordnung NRW - Verstoß gegen Übernachtungsverbot

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - 3 Ws 454/03

    Natur des Rechtsbehelfs der Wiederaufnahme des Verfahrens; Abänderbarkeit

  • BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 800/01

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen

  • BGH, 19.03.1999 - 2 AR 26/99

    Möglichkeit der Anerkennung einer außerordentlichen Beschwerde - Zulässigkeit

  • BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 184/04

    Förderung des unerlaubten Aufenthalts von Ausländern durch Gewährung

  • OLG Koblenz, 26.06.2003 - 1 Ss 99/03

    Freispruch, Beweiswürdigung, Gesamtwürdigung, Aussage gegen Aussage,

  • BFH, 18.04.1989 - VII B 178/88

    Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im finanzgerichtlichen Verfahren bei

  • BGH, 29.11.1978 - 3 StR 407/78

    Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus -

  • BayObLG, 12.11.1991 - RReg. 1 St 283/91
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