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   OLG Hamm, 14.07.1975 - 5 U 211/74   

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OLG Hamm, 14.07.1975 - 5 U 211/74 (https://dejure.org/1975,9909)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.07.1975 - 5 U 211/74 (https://dejure.org/1975,9909)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juli 1975 - 5 U 211/74 (https://dejure.org/1975,9909)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 143
  • DB 1975, 1986
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99

    Rechtsnachfolge bei Vermietung von Gebäudeaußenwandflächen zu Reklamezwecken

    Ungeachtet dessen, dass die Parteien die Nutzungsüberlassung ohnehin als Vermietung bezeichnet haben, stellt sich das Zur-Verfügung-Stellen von Gebäudeaussenwänden etc. zu Reklamezwecken als Vermietung von Teilen eines Grundstücks dar (OLG Hamm MDR 1976, 143 f.; NJW-RR 1992, 270 f.; OLG München NJW 1972, 1995 f.; Palandt-Putzo, a.a.O., § 571 Rdnr. 2; MünchenerKommentar-Voelskow, BGB, 3. Auflage, § 571 Rdnr. 6; Staudinger-Emmerich, BGB, 12. Auflage, § 571 Rdnr. 14).

    Umstritten ist, ob es bei der Vermietung von Wand- oder Dachflächen zu Reklamezwecken genügt, dass dem Mieter nur der zeitweise Mitgebrauch eingeräumt wird, indem diesem die Wandfläche zugänglich gemacht wird (so neuerlich Emmerich in Staudinger, BGB, 13. Auflage, § 571 Rdnr. 66, unter Berufung auf OLG Hamm MDR 1976, 143 f. und ohne Erwähnung seiner gegenteiligen Auffassung in der Vorauflage unter §§ 535, 536 Rnr. 22) oder die Pflicht zur vertragsgemäßen Gebrauchsgewährung die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes umfasst (MünchenerKommentar-Voelskow, a. a. O., § 536 Rnr. 41; Roquette, Das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Tübingen 1966, § 535 Rdnr. 212).

    Veröffentlichte Rechtsprechung, insbesondere höchstrichterliche, zu dieser Rechtsfrage gibt es - bis auf die des Oberlandesgerichts Hamm (MDR 1976, 143 f.), auf die noch einzugehen sein wird - nicht.

    In diesem Sinne versteht der Senat auch - anders als Emmerich (in der 13. Auflage von Staudinger, a.a.O.) - die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. Juli 1975 - 5 U 211/74 - (abgedruckt in MDR 1976, 143 f.).

  • OLG Hamm, 15.11.1991 - 30 U 164/91

    Wirksamkeit und Inhaltskontrolle von Formularmietverträgen mit langer Laufzeit

    Denn § 571 BGB greift ein, sofern der Vermieter dem Mieter einen Grundstücksstreifen zur Aufstellung oder Abstützung einer Reklametafel überläßt (OLG Hamm MDR 76, 143; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 6. Aufl., Rz 365).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 24.09.1975 - 1 T 262/75   

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LG Köln, 24.09.1975 - 1 T 262/75 (https://dejure.org/1975,10038)
LG Köln, Entscheidung vom 24.09.1975 - 1 T 262/75 (https://dejure.org/1975,10038)
LG Köln, Entscheidung vom 24. September 1975 - 1 T 262/75 (https://dejure.org/1975,10038)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 143
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 92.86

    Muß der Grundstückskäufer ein Mietverhältnis wegen Fehlbelegung kündigen?

    Demgegenüber hatte allerdings das für die Kläger zuständige Landgericht Köln in einem Beschluß vom 24. September 1975 - 1 T 262/75 - (MDR 1976, 143) die Rechtsansicht vertreten, wer eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung einem nichtwohnberechtigten Mieter überlassen habe, könne ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses nicht daraus herleiten, daß die Behörde ihm Strafzinsen und den Entzug der öffentlichen Mittel angedroht habe; das Interesse des konkreten nichtwohnberechtigten Mieters habe namentlich auch gegenüber den Interessen "einer größeren anonymen Gruppe" von Nutzungsberechtigten den Vorrang.
  • OLG Hamm, 14.07.1982 - 4 REMiet 4/82

    Recht des Vermieters zur Kündigung des Mietverhältnisses im Fall der Vermietung

    Gegen eine Kündbarkeit haben sich unter anderem ausgesprochen: LG Duisburg, WuM 1973, 140, LG Köln, MDR 1976, 143; Sternel, Rdn. IV, 96, 97; Weimar WuM 1973, 141), auch die vorlegende Berufungszivilkammer teilt diese Ansicht.
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   LG Koblenz, 30.09.1975 - 6 S 107/75   

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https://dejure.org/1975,10033
LG Koblenz, 30.09.1975 - 6 S 107/75 (https://dejure.org/1975,10033)
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  • MDR 1976, 143
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